Betreff
Dringlichkeitsbeschluss des Kreisausschusses
Vorlage
SV-9-1669
Aktenzeichen
10.24.29-009
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Tagesordnung wird um die Tagesordnungspunkte

·        17 „Zuleitung des Entwurfes des Jahresabschlusses und des Lageberichtes für das Haushaltsjahr 2019“,

·        18 „Umbesetzung von Ausschüssen; hier: Antrag der Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN“,

·        19 „Machbarkeitsstudie für die Reaktivierung der ehemaligen Bahntrasse Coesfeld-Rheine; Antrag der CDU-Kreistagsfraktion“ sowie um

·        20 „Ehrenerklärung – Gemeinsame Erklärung der demokratischen Parteien im Kreis Coesfeld; hier: Antrag der SPD-Kreistagsfraktion“ erweitert.

 

  1. Die Tagesordnungspunkte der heutigen Kreisausschusssitzung 3, 4, 5, 9 sowie 11 bis 20 im öffentlichen Teil werden im Wege eines Dringlichkeitsbeschlusses nach § 50 Abs. 3 Satz 1 KrO NRW beraten und entschieden und dem Kreistag in seiner Sitzung am 17. Juni 2020 zur Genehmigung vorgelegt.

 

 

Begründung:

 

I. – II.     Problem/ Lösung

Das neuartige SARS-CoV-2 hat sich in kurzer Zeit weltweit verbreitet. Auch in Deutschland und im Kreis Coesfeld gibt es zahlreiche Infektionen. Vor dem Hintergrund drastisch steigender Infektionszahlen in den vergangenen Tagen und der weiterhin dynamischen Entwicklung der SARS-CoV-2 Infektionen ist es erforderlich, weitere kontaktreduzierende Maßnahmen zur Beeinflussung –insbesondere Verzögerung- der Ausbreitungsdynamik zu ergreifen und Infektionsketten zu unterbrechen.

 

Für die am 24.03.2020 angesetzte Kreistagssitzung werden die allermeisten Kreistagsmitglieder sowie die notwendig anwesenden Verwaltungsmitarbeiter erwartet. Erfahrungsgemäß sitzen diese eng aneinander (drei Sitzplätze pro Tisch), woraus sich die Gefahr einer Ansteckung und weiteren Ausbreitung der SARS-CoV-2 Infektion ergibt.

 

Vor diesem Hintergrund und eingedenk, dass einige Kreistagsmitglieder auf Grund ihres Alters einem besonderen Risiko durch das Corona-Virus ausgesetzt sind, hat der Landrat die für den 24.03.2020 vorgesehene Kreistagssitzung abgesetzt.

 

Zur Aufrechterhaltung der Funktions- und Handlungsfähigkeit des Kreises Coesfeld sind die für den Kreistag eigentlich vorberatenden Tagesordnungspunkte der heutigen Kreisausschusssitzung sowie die um die Tagesordnung erweiterten Punkte im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung entsprechend § 50 Abs. 3 Satz 1 KrO NRW zu beschließen und in der Kreistagssitzung am 17.06.2020 erneut zu erörtern und zu genehmigen.

 

Bis zur nächsten Kreistagssitzung kann die Lage neu beurteilt und entschieden werden, ob und welche weiteren Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden.

III. Alternativen

Der Kreisausschuss trifft keine Dringlichkeitsentscheidungen.

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Keine.

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Gem. § 50 Abs. 3 S. 1 KrO entscheidet der Kreisausschuss in allen Angelegenheiten, die der Beschlussfassung des Kreistags unterliegen, falls eine Einberufung des Kreistages nicht rechtzeitig möglich ist. Den Fall, dass eine anberaumte Kreistagssitzung aus Gründen der infektionsschutzrechtlichen Gefahrenabwehr, abgesetzt werden muss, sieht der Wortlaut des Gesetzes nicht vor. Im Wege einer analogen Anwendung dieser Vorschrift gelangt man aber zum Ergebnis, dass diese Norm auch dann anwendbar ist, wenn der einberufene Kreistag aus zwingenden Gründen abgesetzt werden muss und deswegen (im weitesten Sinne des Wortlauts) nicht mehr rechtzeitig stattfinden kann. Denn Sinn und Zweck dieser Vorschrift ist es, die Funktions- und Handlungsfähigkeit der Organe des Kreises auch dann sicherzustellen, wenn der eigentlich zuständige Kreistag nicht in absehbarer Zeit zusammentreten und entscheiden kann. Vor dem Hintergrund, dass zwischen der letzten Kreistagssitzung am 11.12.2019 und der geplanten Kreistagssitzung am 17. Juni 2020 ein halbes Jahr liegt, ist es aus vorgenannten Gründen erforderlich, dass der Kreisausschuss für den Kreistag im Wege der Dringlichkeit entscheidet.