Betreff
Umsetzung von Ausschüssen; hier Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN
Vorlage
SV-9-1671
Aktenzeichen
10.24.29-009
Art
Sitzungsvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag der Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN:

 

Folgende Ausschussumbesetzungen werden beschlossen:

 

 

Ausschuss für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit

Bisher: Anja Postruschnik                               Neu: Christoph Lützenkirchen (s.B.)

 

Ausschuss für Straßen- und Hochbau, Vermessung und öffentlichen Personennahverkehr

Bisher: Anja Postruschnik                               Neu: Angela Coulibaly (s.B.)

 

Unterausschuss ÖPNV

Bisher: Anja Postruschnik (stv. M.)                 Neu: Angela Coulibaly (s.B., stv.M)

 

Polizeibeirat

Bisher: Anja Postruschnik (stv. M.)                 Neu: Wilhelm Kortmann (stv. M.)

 

Örtlicher Beirat SGB II

Bisher: Anja Postruschnik                               Neu: Christoph Lützenkirchen (s.B.)

 

Wahlprüfungsausschuss

Bisher: Anja Postruschnik (stv. M.)                 Neu: Angela Coulibaly (s.B., stv.M.)

 

 

 

Begründung:

 

I.    Problem

Mit E-Mail vom 26.02.2020 teilte Frau Postruschnik Landrat Dr. Schulze Pellengahr ihren Austritt aus der Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN mit sofortiger Wirkung mit und erklärte, dass sie das Kreistagsmandat bis zum Ende der Legislaturperiode wahrnehmen werde. Auf Nachfrage teilte Frau Postruschnik am 16.03.2020 per E-Mail mit, dass Sie ihre Ausschusssitze niederlegt. In einem Schreiben auch vom 26.02.2020 beantragt die Kreistagsfraktion die v.g. Ausschussumbesetzungen.

 

 

Durch den Austritt von Frau Postruschnik aus der Kreistagsfraktion verteilen sich die Sitze im Kreistag wie folgt:

 

CDU                                                                       27 Sitze

SPD                                                                        13 Sitze

BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN                           5 Sitze (früher 6)

FDP                                                                        3 Sitze

UWG                                                                      3 Sitze

Fraktionslose Mitglieder                              3 Sitze

                                                                                54 Sitze

 

Würden die Ausschüsse unter neuem Kräfteverhältnis aufgelöst und neugewählt werden, so würde sich auf Berechnungsgrundlage Hare/Niemeyer sowohl für einen Ausschuss mit 21 Mitgliedern, als auch für einen Unterausschuss mit 11 Mitgliedern ergeben, dass die Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN keinen Sitz verlieren würde. Allerdings würde ein neuer Sitz, der bislang auf die frühere Fraktion Familie/ Die Linke entfallen war, im Ausschuss mit 21 Mitgliedern unter den Fraktionen der FDP und UWG gelost werden. Die Fraktionsauflösung der Familie/ Die Linke wurde seinerzeit nicht zum Anlass genommen, die Ausschüsse neuzubesetzen.

 

 

II.  Lösung

Die Ausschussumbesetzung wird wie beantragt beschlossen. Scheidet nämlich jemand vorzeitig aus einem Ausschuss aus, wählen die Kreistagsmitglieder auf Vorschlag der Fraktion oder Gruppe, welcher das ausgeschiedene Mitglied bei seiner Wahl angehörte, einen Nachfolger, vgl. § 35 Abs. 3 S. 9 KrO NRW.

 

Frau Postruschnik gehörte zum Zeitpunkt ihrer Wahl den im Beschlussvorschlag genannten Ausschüssen an, sodass der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN das Nachbesetzungsrecht zusteht. Ein späteres Ausscheiden aus der Fraktion steht dieser Nachfolgeregelung ausdrücklich nicht entgegen, weil der Zeitpunkt des Ausscheidens eben nicht maßgeblich ist und der Gesetzgeber eine Kontinuität der Ausschüsse auch bei Fraktionsaustritten sicherstellen will.

 

Dem Beschlussvorschlag steht auch nicht der Umstand entgegen, dass die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN einen Sitz im Kreistag verliert, weil hiermit keine wesentliche Änderung des Kräfteverhältnisses einhergeht.

Aufgrund gefestigter Rechtsprechung müssen Ausschüsse das Stärkeverhältnis der Fraktionen im Kreistag widerspiegeln. Nur wenn der Austritt aus einer Fraktion oder ein Fraktionswechsel zu einer wesentlichen Änderung der Mehrheitsverhältnisse im Kreistag führt, ist es gerechtfertigt, aber auch notwendig die Ausschüsse durch den Kreistag aufzulösen und entsprechend der neuem Mehrheitsverhältnisse zu besetzen. Wesentliche Änderungen liegen bspw. dann vor, wenn eine Fraktion durch einen Fraktionsaustritt ihre absolute Mehrheit verlieren würde oder ein Fraktionswechsel zu neuen Mehrheiten führen.

 

Der Fraktionsaustritt von Frau Postruschnik und der für die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN damit einhergehende Verlust eines Fraktionsmitgliedes ändert nichts an den grundsätzlichen Mehrheitsverhältnissen, wonach die CDU-Fraktion mit der Stimme des Landrats die absolute Mehrheit im Kreistag innehat. Selbst wenn Frau Postruschnik in eine neue Fraktion eintreten würde, wären die grundsätzlichen Mehrheitsverhältnisse gewahrt.

 

Schon die Auflösung der Fraktion Familie/ Die Linke wurde nicht zum Anlass genommen, die Ausschüsse aufzulösen und unter Beachtung der geänderten Mehrheitsverhältnisse neuzubesetzen.

III. Alternativen

Keine.

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Gemäß § 30 KrO NRW erhalten die Mitglieder der Ausschüsse und Beiräte Sitzungsgeld, Fahrtkostenentschädigung und ggf. Verdienstausfallentschädigung. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind veranschlagt.

 

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Der Antrag wurde gem. § 2 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistages des Kreises Coesfeld vorgelegt.

Zuständig für die Entscheidung über die Besetzung der Ausschüsse ist gemäß § 41 bzw. § 26 Abs. 1 Buchstabe c) KrO NRW der Kreistag.