Betreff
Vergütung der Schülerbeförderung bei Ausfall der Fahrten aufgrund der Corona-Pandemie
Vorlage
SV-9-1679
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Ab dem 20.04.2020 gewährt der Kreis Coesfeld den Beförderungsunternehmen, die mit der Durchführung des Schülerspezialverkehrs an den Förderschulen beauftragt sind, für die Zeit der durch die Coronavirus-Pandemie bedingten Schulschließungen eine freiwillige Ausgleichszahlung in Höhe von 70 % des vereinbarten Entgeltes, ohne Anerkennung einer zukünftigen Verpflichtung.

 

 

 

Begründung:

 

I. Problem:

 

Die Landesregierung hat am 13.03.2020 entschieden, ab dem 16.03.2020 alle Schulen im Land NRW für die Schülerinnen und Schüler zu schließen. Im Kreis Coesfeld sind damit die kreiseigenen drei Förderschulen und drei Berufskollegs ab dem 16.03.2020 geschlossen.

 

Für die Schülerinnen und Schüler der Förderschulen ist jeweils ein Schülerspezialverkehr eingerichtet. Die Unternehmen rechnen nach einer Tagespauschale ab.

Durch die unvorhersehbaren Schulschließungen und die damit verbundenen Ausfälle bei der Beförderung im Rahmen des Schülerspezialverkehrs entstehen durch die Einnahmeausfälle hohe Verluste bei den Beförderungsunternehmen. Zum einen laufen in dieser Zeit die Ausgaben für den Fuhrpark weiter (KFZ -Versicherung, KFZ-Steuer, Leasingrate etc.) und zum anderen die Ausgaben für das Fahrpersonal. Überwiegend werden hierzu Personen auf Minijobbasis (sog. 450 € - Kräfte) eingesetzt. Für diese Kräfte kann nach Auskunft der Bundesagentur für Arbeit kein Kurzarbeitergeld beantragt werden, d.h., den fixen Ausgaben stehen keine Einnahmen mehr gegenüber.

Für die Zeit 16.03.2020 – 03.04.2020 wurde gem. der besonderen Vertragsbedingungen 70% der Beförderungspauschale wegen höherer Gewalt erstattet.

 

Ab dem 20.04.2020 ist die Regelung „höhere Gewalt“ so nicht mehr anwendbar; die in den besonderen Vertragsbedingungen festgesetzte höhere Gewalt bezieht sich nur auf eine zeitlich begrenzte höhere Gewalt, z.B. für ein paar Tage. Es handelt sich aktuell aber um ein nicht zeitlich begrenztes Vorkommnis, bei dem aktuell kein Ende festgelegt werden kann. Somit fällt die Corona-Pandemie nicht mehr unter die besonderen Vertragsbedingungen. 

Bereits mehrere Unternehmen haben deutlich gemacht, dass diese Situation für die Beförderungsunternehmen absolut existenzbedrohend sei; insbesondere die Tatsache, dass ein Ende der Schulschließungen derzeit nicht absehbar ist, führe zu einer großen Verunsicherung. Nachvollziehbar besteht die Gefahr, dass bei Rückkehr in den normalen Schulbetrieb unter den gegebenen Umständen das ein oder andere Beförderungsunternehmen nicht mehr in der Lage sein wird, den Schülerspezialverkehr für die Schule aufrecht zu erhalten. Da Einnahmen aus der Beförderung ausbleiben, müssen die vorwiegend geringfügig beschäftigten Fahrer entlassen werden. Diese stehen dann zum Schulbeginn möglicherweise nicht mehr zur Verfügung.

 

II. Lösung

Um die Beförderung auch nach Ablauf der Schulschließungen gewährleisten zu können und auch aus einer Fürsorgepflicht den Beförderungsunternehmen gegenüber, schlägt die Verwaltung vor, für den Zeitraum des Schul- und damit Beförderungsausfalls eine Ausgleichszahlung an die Beförderungsunternehmen zu leisten. Angelehnt ist die vorgeschlagene Ausgleichszahlung an die besonderen Vertragsbedingungen des Kreises Coesfeld. Fallen danach Fahrtage oder Fahrten wegen höherer Gewalt aus, werden 70 % des vereinbarten Entgelts gezahlt.

Für den Schülerspezialverkehr fallen zurzeit Kosten von täglich rd. 3.180 € an.

Das entspricht monatlichen Kosten von rd. 63.600 € (bei 20 Schultagen). Nach der v.g. Regelung würden für einen Monat Ausgleichszahlungen von rd. 44.500 € geleistet.

Bei einer angenommenen Schulschließung bis zum 26.06.2020 würde den Unternehmen (beginnend mit dem 20.04.2020) ein Beförderungsausfall für 46 Tage mit einem Gegenwert von rd. 146.300 €

(= 46 x 3.180 €) entstehen.

 

III. Alternativen

Es werden keine Ausgleichszahlungen geleistet.

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

 

Bei Anwendung des vorgeschlagenen Modells der Ausgleichszahlung beliefe sich der vom Kreis Coesfeld zu leistende Betrag auf 102.400 € (= 70 % von 146.300 €).

 

Der Betrag steht im Haushalt 2020 für eine reguläre Beförderung zur Verfügung und würde für die angenommene Ausfallzeit eingespart.

Durch die Ausgleichzahlungen sparte der Kreis Coesfeld immer noch 30 % der ursprünglich geplanten Kosten ein. Es wäre zudem sichergestellt, dass der Schülerspezialverkehr zum Schulstart wieder problemlos aufgenommen werden könnte.

 

Eine Abfrage bei den Münsterlandkreisen hat ergeben, dass diese ebenfalls die prozentuale Kostenerstattung aus den Vertragsbedingungen für höhere Gewalt übernommen haben bzw. eine freiwillige Erstattung vornehmen.

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Nach § 26 Abs. 1 KrO NRW ist die Zuständigkeit des Kreistages gegeben.

Im Fall der aktuell vorgeschlagenen Delegierung gem. § 50 Abs. 3 KrO NRW vom Kreistag auf den Kreisausschuss kann der Kreisausschuss die Entscheidung abschließend treffen.