Betreff
Hilfe für die von der Flut betroffenen Gebiete in Asien
Vorlage
SV-7-0224
Aktenzeichen
10.10.13.01
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.

 

Begründung:

 

I. – III.

 

Ausgangslage

 

Mit Blick auf die von der Flutwelle Ende Dezember 2004 betroffenen Gebiete in Südostasien regte die SPD-Kreistagsfraktion koordinierende Tätigkeiten des Kreises und eine Patenschaft für eine von der Flut betroffene Region in Südostasien an. Der Antrag wurde am 23.02.2005 im Kreisausschuss und am 02.03.2005 im Kreistag beraten (SV-7-0144). In der Diskussion zeichnete sich ab, dass möglichst bereits im Kreis Coesfeld erfolgreich tätige Initiativen unterstützt werden sollten, anstatt sich um eine Patenschaft mit einer Region zu bemühen, zu der bisher noch keine Kontakte bestehen. Gelder aus dem Kreishaushalt zur Verfügung zu stellen, ist nicht vorgesehen.

Die Verwaltung geht davon aus, dass auf Grund der Tätigkeit des interfraktionellen Arbeitskreises (s. u.) eine offizielle Patenschaft nicht weiter angestrebt wird. Falls dies doch gewünscht wird, möge dies durch einen entsprechenden Beschluss zum Ausdruck kommen.

 

1. Interfraktioneller Arbeitskreis

 

Am 07.04.2005 trafen sich Vertreter der vier Kreistagsfraktionen sowie Vertreter der Indienhilfe St. Ludger Lüdinghausen und des Roten Keils Senden im Kreishaus. Dieser interfraktionelle Arbeitskreis Fluthilfe traf sich ein zweites Mal am 26.04.2005. Weitere Treffen sind vorgesehen.

 

Die Indienhilfe St. Ludger steht seit siebzehn Jahren in enger Verbindung mit der Ordensschwester Jeanne Devos in Indien. Ziel ist es vor allem, die Lage von Kinderarbeitern in indischen Haushalten zu verbessern (z. B. durch Einrichtung von Anlaufzentren, Bewusstseinsbildung, Aufbau eines Kontaktnetzes, Ermöglichung eines stundenweisen Schulbesuchs).

 

Der Rote Keil setzt sich für Opfer von Kinderprostitution in Sri Lanka ein. Durch die Flut im Dezember verschlimmerte sich die Lage für diese Kinder gegenüber der bisherigen Situation noch weiter. Den Schwerpunkt legt der Rote Keil auf das Gebiet im Norden Sri Lankas, wo kaum Hilfe von anderen Organisationen geleistet wird. In Sri Lanka gibt es bereits drei vom Roten Keil geförderte Projekte sowie mehrere geplante Projekte. Gewünscht wird die Hilfe des Kreises Coesfeld z. B. in den Bereichen Straßenbau und Solarstromversorgung für ein Waisenhaus mit angeschlossenem Berufsausbildungszentrum.

 

 

2. Mitwirkung des Kreises

 

Der Arbeitskreis hat den Kreis Coesfeld gebeten, die Anliegen der beiden Organisationen im Rahmen seiner Möglichkeiten zu unterstützen. Ansatzpunkte für Hilfen werden in koordinierender und bewusstseinsbildender Mitwirkung auf Kreisebene gesehen. Die Hilfe soll langfristig greifen, keine bestehenden Selbsthilfestrukturen beeinträchtigen und möglichst im Rahmen konkreter Projekte erfolgen.

 

a) Schulung und Einsatz von Personal

 

Dem Wunsch, z. B. Zivildienstleistende, die der Rote Keil in Sri Lanka zum Aufbau bürokratischer Strukturen einsetzen will, für diese Aufgabe vorab zu schulen, könnte durch ein Hospitieren in der Kreisverwaltung entsprochen werden. Allerdings wäre dies nur in dem Rahmen der konkreten Aufgaben und Tätigkeiten des Kreises möglich.

 

Auch wenn die Entwicklungshilfe nicht zu den eigentlichen Aufgaben des Kreises zählt, wird zurzeit geprüft, inwieweit pensionierte Mitarbeiter für einen Einsatz in Südostasien gewonnen werden können.

 

Mit Blick auf die sehr dünne Personaldecke ist ein Einsatz von aktiven Mitarbeitern nicht vorgesehen.

 

Dass Kreismitarbeiter sich bei dem Straßenbau- und Solarprojekt für das Waisenhaus in Sri Lanka einbringen, ist insofern vorstellbar, als dass sie die Straßenbau- und Solarpläne einsehen und ggf. Verbesserungsmöglichkeiten aufzeigen.

 

b) Information/Bewusstseinsbildung

 

Um das Bewusstsein für die Situation in den von der Flut betroffenen Ländern Indien und Sri Lanka zu schärfen, hat sich der Landrat an die Leitungen der Berufskollegs und der Sonderschulen des Kreises Coesfeld gewandt und für die Möglichkeiten der Schulen, sich in diesem Bereich zu engagieren, geworben.

 

In einer Besprechung der Schulräte wurden die Fluthilfe und mögliche Patenschaften und eine Sensibilisierung für die Nöte der Menschen in Südostasien ebenfalls angesprochen, so dass über diesen Weg auch die Grund-, Haupt- und Sonderschulen einbezogen werden.

 

Anlass für eine Auseinandersetzung in den Schulen mit der Menschenrechtssituation in anderen Ländern können Aktionen zum Tag der Verabschiedung der UN-Kinderrechts-Konvention am 20.11. und zum Tag der Menschenrechte am 10.12. sein.

 

c) Unterstützung durch Know-How

 

Die Unterstützung des Roten Keils bzw. der Indienhilfe bei der Beantragung von Fördergeldern durch die Kreisverwaltung ist nicht Erfolg versprechend, da in diesem Bereich bisher keine praktischen Erfahrungen gesammelt wurden.

 

Nach Rücksprache mit der Kommunalen Servicestelle/Partnerschaftsinitiative bei InWEnt gGmbH können dort mit einem einfachen Vordruck Projekte vorgeschlagen werden, die nach Prüfung durch die Deutsche Botschaft an Spenden bereite Kommunen vermittelt werden. Organisationen können sich zudem bei „bengo“ – einer bundesweit arbeitenden Beratungsstelle für Vereine, Stiftungen und Initiativen in der Entwicklungszusammenarbeit, (www.paritaet.org/bengo) – beraten lassen und über diesen Weg Zugang zu öffentlichen Geldgebern und zu Schulungsmaßnahmen erhalten.

 

d) Finanzielle Unterstützung

 

Die Sparkasse Westmünsterland hat sich an dem Sparkassen-Wiederaufbaufonds mit einer Summe von 26.700 Euro beteiligt. Außerdem ist durch einen vom Personalrat der Sparkasse organisierten Spendenaufruf eine Summe von mehr als 8.700 Euro erbracht worden. Eine finanzielle Unterstützung darüber hinaus ist nicht vorgesehen.

 

e) Unterstützung durch die Kreishandwerkerschaft

 

Die Kreishandwerkerschaft Coesfeld steht nach einem Gespräch von Herrn Ktabg. André Stinka mit Dr. Michael Oelck, Hauptgeschäftsführer der Kreishandwerkerschaft, den Ideen positiv gegenüber. Ein Einsatz von Pensionären wird als möglich angesehen. Auch eine Weiterbildung sei durch die Kreishandwerkerschaft denkbar. Zudem könnten zwei alte Drehbänke in die hilfebedürftigen Länder versandt werden.

 

 

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

 

Für die Unterstützung des Arbeitskreises entsteht Personalaufwand.

 

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Gem. § 26 Abs. 1 Satz 1 Buchst. r) Kreisordnung liegt die Zuständigkeit für die Entscheidung beim Kreistag.