Der Bericht über die prognostizierten finanziellen Folgen der Corona-Pandemie im Haushaltsjahr 2020 wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
I. Problem
II. Lösung
III. Alternativen
IV.
Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
zu
I. bis V.:
Am 23.03.2020 hat das Land
Nordrhein-Westfalen die Verordnung zum Schutz
vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO)
in Kraft gesetzt. Die CoronaSchVO enthält unter anderem persönliche
Verhaltenspflichten (vgl. Abstandsregelungen nach § 12 a) und regelt
weitreichende Schutzmaßnahmen und Beschränkungen in nahezu allen
Lebensbereichen, wie z. B. für
· stationäre Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen, vgl. § 2 CoronaSchVO
· Freizeit-, Kultur-, Sport- und Vergnügungsstätten, vgl. § 3 CoronaSchVO
· den Handel, vgl. § 5 CoronaSchVO
·
das Handwerk oder für
Dienstleistungsgewerbe, vgl. § 7 CoronaSchVO
·
Beherbergung, Tourismus, vgl. § 8 CoronaSchVO
·
die Gastronomie, vgl. § 9 CoronaSchVO
·
Einkaufszentren, § 10 CoronaSchVO
·
Veranstaltungen, Versammlungen, Gottesdienste,
Beerdigungen, § 11 CoronaSchVO
·
Zusammenkünfte, Ansammlungen, Aufenthalt im
öffentlichen Raum, § 12 CoronaSchVO
Zum Zeitpunkt der Verabschiedung des Haushaltes 2020 (vgl. Kreistagsbeschluss vom 11.12.2019, Sitzungsvorlage SV-9-1561/2) waren die aktuell im Kampf gegen die Weiterverbreitung des neuartigen Coronavirus (Sars-CoV-2) erforderlichen konsumtiven und auch investiven Finanzbedarfe noch nicht absehbar und damit auch nicht planbar. Der Kreis Coesfeld hat insoweit im Rahmen einer am 24.03.2020 getroffenen Dringlichkeitsentscheidung im Sinne des § 50 Absatz 3 Satz 2 KrO NRW festgelegt, dass für Maßnahmen zur Eindämmung der Weiterverbreitung des Corona-Virus außerplanmäßig Finanzmittel in Höhe von 4,0 Mio. Euro bereitgestellt werden. Eine Genehmigung dieser Entscheidung bleibt dem Kreistag vorbehalten.
Zum Stichtag des 02.04.2020 wurden alle Abteilungsleitungen der Kreisverwaltung erstmals gebeten, einzuschätzen, wie sich die geschilderten Restriktionen auf die jeweiligen Produktbereiche finanziell auswirken. Die Abfrage wurde aktuell zum Stichtag des 06.05.2020 wiederholt. Die Ergebnisse dieser Prognose wurden in eine Power-Point-Präsentation verarbeitet, die in der einberufenen Sondersitzung des Kreisausschusses am 13.05.2020 vorgestellt und der Niederschrift zu dieser Sitzung beigefügt wird.