Betreff
Maßnahmen des Katastrophenschutzes im Kreis Coesfeld
Vorlage
SV-9-1689
Art
Sitzungsvorlage

Beschluss:

 

1.       Die Ausführungen der Verwaltung zu den notwendigen Maßnahmen als Untere Katastrophenschutzbehörde werden zustimmend zur Kenntnis genommen.

2.       Der Kreisausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Erstellung eines Katastrophenschutzplanes zur nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr sowie mit der weiteren Umsetzung der dargestellten Maßnahmen.

 

Begründung:

 

I. Problem

Der Kreis Coesfeld ist an vielen Stellen verantwortlich für die Sicherheit und den Schutz der Bevölkerung. Bereits in den vergangenen Jahren wurden zahlreiche Maßnahmen ergriffen, um auch für Großeinsatzlagen und Katastrophen vorbereitet zu sein. Aufgrund veränderter Rahmenbedingungen ist aus fachlicher Sicht eine Ausweitung der Maßnahmen im Katastrophenschutz und zur nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr notwendig.

 

Es ist festzustellen, dass sich die Unsicherheiten in der internationalen Ordnung in den letzten Jahren deutlich vermehrt haben. Extremistische Anschläge fanden nicht nur in den Großstädten und Ballungszentren statt. Auch der eher ländliche oder urbane Raum muss im Rahmen fortlaufender Risikobewertung hier geeignete Maßnahmen ergreifen.

 

Als weiteres wichtiges Themenfeld unter Sicherheitsgesichtspunkten ist auch die Klimapolitik und die Auswirkungen der Erderwärmung auf Naturkatastrophen u.ä. in den Focus zu nehmen. So ist der Umgang mit Naturgefahren, wie Starkregen oder Stürmen, und deren Folgen zu den originären Aufgaben des Katastrophenschutzes zu zählen. Bereits heute haben bestimmte Extremwetterlagen zugenommen. Flächenlagen durch Starkregenereignisse und verheerende Unwetter nehmen ebenso zu, wie lange Hitze- und Trockenperioden, die die Waldbrandgefahren deutlich erhöhen und zu Einsatzspitzen im Rettungsdienst führen.

 

Einsatzkräfte aus Feuerwehren und Hilfsorganisationen kommen hierbei häufig an ihre Leistungsgrenzen. Gravierende Auswirkungen auf betroffene Menschen, ihre Gesundheit, ihre Lebensumwelt sowie die kritischen Infrastrukturen müssen vermieden werden. Dies alles bedeutet aber, dass Personal, Material und Organisation des Katastrophenschutzes auf einem optimalen Stand zu halten sind. Nicht zuletzt die aktuelle Pandemielage führt uns deutlich vor Augen, wie wichtig gut funktionierende Strukturen des Rettungsdienstes und des Katastrophenschutzes sind.

 

Aktuelle Vorkehrungen seitens des Kreises sollen in dieser Vorlage näher erläutert werden. Ziel ist es, eine sachgerechte Ausstattung im Rahmen des Bedarfs zu erreichen, die Funktionsfähigkeit der Kreisverwaltung und Einsatzleitung in Großeinsatzlagen und Katastrophen sicherzustellen und die Selbsthilfefähigkeit der Bevölkerung zu erhalten und wo notwendig – in enger Zusammenarbeit mit den kreisangehörigen Kommunen auf die Steigerung der Selbsthilfefähigkeit hinzuwirken.

 

Mit den vorzusehenden Maßnahmen soll gleichzeitig auch der überörtliche Bedarf hinreichend berücksichtigt werden. Hierzu beteiligt sich der Kreis an Bundes- und Landeskonzepten, mittels derer Katastrophenschutzmaterial von Bund und Land zur Verfügung gestellt wird.

 

 

II. Lösung

 

Allgemeine Anmerkungen/Rechtsgrundlagen:

Kreise und kreisfreie Städte sind verpflichtet, Einheiten und Einrichtungen für den Brandschutz und die Hilfeleistung, soweit ein überörtlicher Bedarf besteht, vorzuhalten. Gemeinsam mit den kreisangehörigen Gemeinden sind sie ebenso für die Warnung der Bevölkerung verantwortlich (§ 4 BHKG NRW).

 

Die Kreise treffen die erforderlichen Maßnahmen zur Vorbereitung der Bekämpfung von Großeinsatzlagen und Katastrophen und stellen sie in einem Katastrophenschutzplan dar.

 

Der vorhandene Gefahrenabwehrplan des Kreises stammt aus dem Jahre 2009, er ist zeitnah nach Maßgabe des § 4 Abs. 3 BHKG als pflichtige Aufgabe fortzuschreiben und zu aktualisieren. Hierzu laufen aktuell die notwendigen Vorbereitungen, um die finale Erstellung ggf. auch mit externer Beratung, zeitnah vornehmen zu können. Dabei sind auch für besondere Gefahren und Objekte, wie z.B. Hochwasser, Stromausfall, Waldbrand, Bahnunfälle spezielle Gefahrenabwehrpläne zu erstellen bzw. fortzuschreiben.

 

Die Vergangenheit hat jedoch gezeigt, dass die Fortschreibung des Katastrophenschutzplanes (früher Gefahrenabwehrplan) mit den vorhandenen personellen Ressourcen so nicht leistbar ist. Auch eine stärkere inhaltliche Bearbeitung des Aufgabenbereichs als Untere Katastrophenschutzbehörde war nur bedingt möglich, da der hierfür zur Verfügung stehende Stellenanteil zu gering war. Daher wird vorgeschlagen, im Rahmen des vorhandenen Stellenplanes durch Verlagerung eine weitere Stelle für den Katastrophenschutz einzuplanen, um diese Aufgabe künftig angemessen zu besetzen.

 

Der Kreis leitet und koordiniert die Einsätze zur nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr. Hierfür hält er einen Krisenstab (administrative Maßnahmen), eine Einsatzleitung (operativ/taktische Maßnahmen), eine einheitliche Leitstelle für den Brandschutz, die Hilfeleistung, den Katastrophenschutz und den Rettungsdienst sowie eine Personenauskunftstelle (PASS) vor.

 

Der Kreis ist Träger des Rettungsdienstes. Er stellt gem. § 6 Abs. 1 RettG NRW die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung sicher.

 

Der Brandschutz, die Hilfeleistung und der Katastrophenschutz bauen auf der Selbsthilfefähigkeit der Bevölkerung auf und ergänzen diese um die im öffentlichen Interesse gebotenen Maßnahmen (§ 1 Absatz 4 BHKG).

 

Darüber hinaus sind in vielen Bereichen der Kreisverwaltung Vorplanungen zur Gefahrenabwehr zu treffen, wie zum Beispiel für:

-              Gefahren durch Naturereignisse

-              Gefahren im Bereich des Straßenverkehrs

-              Gefahrenabwehr im Bereich der Gesundheitsverwaltung (u.a. Pandemien,

Seuchen, Impfungen)

-              längerfristige Stromausfälle

-              Abwehr von Cyber – Angriffen

-              Sicherstellung der Kritischen Infrastruktur

-              Information, Unterrichtung, Warnung der Bevölkerung

-              Gefahrenabwehr im Bereich der Veterinärverwaltung (z.B. Tierseuchen wie die

Afrikanische Schweinepest-ASP)

-              Notfallvorsorge im Umfeld von Kernkraftwerken durch Verteilung von Jodtabletten

-              Evakuierungs- und Betreuungsmaßnahmen.

 

Das geordnete Zusammenwirken sämtlicher betroffener Aufgabenbereiche einer Verwaltung ist zur Abwehr einer Katastrophe oder einer Großeinsatzlage und deren Folgeschäden notwendig. Eine enge Zusammenarbeit zwischen Gemeinden, Kreisen, kreisfreien Städten, dem Land NRW, den Hilfsorganisationen und der Bevölkerung ist dabei unerlässlich. Ohne die Unterstützung durch ehrenamtliche Kräfte wäre eine effektive Gefahrenabwehr nicht möglich. Hierfür ist insbesondere das Ehrenamt zu fördern.

 

Umgesetzte und geplante Maßnahmen im Bereich des Bevölkerungsschutzes

 

Neubau der Kreisleitstelle und Einrichtung einer Redundanzleitstelle

Die einheitliche Leitstelle für den Brandschutz, die Hilfeleistung, den Katastrophenschutz und den Rettungsdienst nimmt mit ihrer Koordinierungs- und Lenkungsfunktion eine herausragende Stellung im Rahmen des Bevölkerungsschutzes ein. Aufgrund der immer komplexeren Abarbeitung von Einsatzlagen, der Nutzung eines umfangreichen IT-basierten Einsatzleitsystems und massiven Einsatzsteigerungen insbesondere im Bereich des Rettungsdienstes, hat die gutachterliche Untersuchung im Rahmen der letzten Beschlussfassung des Rettungsdienstbedarfsplanes zusätzlichen Personalbedarf in der Leitstelle ermittelt.

 

Die für den weiteren reibungslosen Betrieb der Leitstelle erforderlichen räumlichen Kapazitäten lassen sich am bisherigen Standort auf Grund der dort weiterhin notwendigen Nutzung durch die Rettungswache, die ebenfalls erweitert werden muss, so nicht mehr darstellen. Daher werden seit Herbst 2019 die Planungen für einen Neubau in Verlängerung des Kreishauses 1 in Coesfeld im Bereich des bisherigen Besucherparkplatzes weiter vorangetrieben und die nähere Abstimmung mit dem Kreistag vorbereitet. Vorangegangen war eine umfangreiche Untersuchung alternativer Standorte, die allesamt auf Praktikabilität und Wirtschaftlichkeit hin überprüft und mit der Politik erörtert worden sind. Vereinbartes Ziel ist der grundsätzliche Baubeschluss im Kreistag am 17. Juni 2020 und die sich daran anschließende weitere Detailplanung und Realisierung. Bei zügiger Umsetzung ist voraussichtlich mit einer Fertigstellung im Jahre 2025 zu rechnen. Bis dahin wird die bisherige Kreisleitstelle weiterhin in Funktion bleiben müssen. Ggf. sind jedoch bis dahin für Rettungswache und/ oder Leitstelle provisorische Zwischenlösungen (Container o.ä.) bereitzustellen.

 

Nach § 28 Abs. 1 S. 3 BHKG haben die Kreise auch Maßnahmen zu ergreifen, durch die die Aufgabenerfüllung der Leitstelle auch bei Ausfall sichergestellt wird. Hierzu wurden verschiedene Lösungen gutachterlich untersucht. Die geplante Vernetzung mit den Kreisen Borken und Steinfurt sowie die geplante gemeinsam mit dem Kreis Steinfurt betriebene Redundanz konnten aus organisatorischen und wirtschaftlichen Erwägungen nicht umgesetzt werden. Daher wurde im Jahr 2018 entschieden, eine sog. Redundanzleitstelle in der früheren Befehlsstelle des Regierungspräsidenten im Untergeschoss der Steverschule in Nottuln einzurichten. Die Vorarbeiten sind soweit erfolgt, die Fertigstellung ist für Juli 2020 vorgesehen. Damit ist gewährleistet, dass bei Ausfall der Kreisleitstelle in Coesfeld die Redundanzleitstelle unverzüglich hochgefahren und die Aufgaben der Leitstelle vollumfänglich fortgeführt werden können.

 

Krisenstab und Stab der Einsatzleitung

Der Kreis hält zur Funktionsfähigkeit der Verwaltungs- und Führungsstruktur im Ereignisfall einen Krisenstab und eine Einsatzleitung vor. Einsatzleitung und Krisenstab können jederzeit alarmiert und eingesetzt werden. Der Krisenstab arbeitet die politisch-administrativen Aufgaben ab. Die Einsatzleitung ist für die Erledigung der operativ-taktischen Aufgaben zuständig. Für beide Einheiten sind unterschiedliche Stabsräume im Kreishaus erforderlich.

 

Zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit von Einsatzleitung und Krisenstab sind geeignete Räumlichkeiten vorzuhalten, die kurzfristig zur Verfügung stehen und über einen längeren Zeitraum für das Krisenmanagement genutzt werden können.

 

Der Krisenstab nutzt derzeit den großen oder kleinen Sitzungssaal des Kreishauses mit angrenzenden Räumen, die jedoch bei längeren Lagen nicht immer automatisch freigehalten werden können. Diese Räume sind daher aufgrund ihrer Verfügbarkeit, fehlender dauerhafter Nutzungsmöglichkeiten, Größe und Ausstattung nur bedingt und mit Einschränkungen für das Krisenmanagement geeignet. Daher sollen geeignete Räumlichkeiten für den Krisenstab und die Koordinierungsgruppe des Stabes (KGS) im Zuge des Erweiterungsbaus der Kreisleitstelle mit geschaffen werden. Ein Stabsraum ist in den aktuellen Planungen daher berücksichtigt. Der Neubau der Kreisleitstelle und die damit verbundene Erweiterung des Kreishauses 1 soll in der kommenden Sitzungsfolge – beginnend mit dem Ausschuss für Straßen- und Hochbau, Vermessung und öffentl. Personennahverkehr beraten werden. Der Beirat für Finanzmanagement und Aufgabenkritik hat dem Vorhaben in der Sitzung am 18.03.2020 in der dort vorgelegten Fassung zugestimmt.

 

Krisenstab und Einsatzleitung üben regelmäßig die Zusammenarbeit in kritischen Einsatzlagen. Hierzu bedient sich der Kreis in der Regel externer Berater wie z.B. durch die Bezirksregierung oder das Institut der Feuerwehr. In den bisherigen Übungen wurden beispielsweise Themen wie Hochwasser durch Starkregenereignisse, Evakuierung oder Stromausfall beübt.

 

Sicherstellung der kritischen Infrastruktur

Unter kritischer Infrastruktur werden alle Organisationen und Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das Gemeinwesen verstanden, bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung nachhaltig wirkende Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder andere Folgen eintreten würden. Hierunter fallen Angriffe auf das IT-Netz, Ausfall von Stromnetzen, der Wasserver- und entsorgung, der Gesundheitsvorsorge, der Ernährung der Bevölkerung, dem Finanzwesen, Alten- und Pflegeheime, Krankenhäuser, Kommunikation sowie die Sicherung von Kulturgütern.

 

Der Stromausfall beim Schneechaos im Münsterland im Jahr 2005 zeigte, wie wichtig es ist, notwendige Planungen für die Ernährungs-, Strom-, Finanzmittel- und Gesundheitsversorgung zu treffen. Um die für die Führungsstruktur der Kreisverwaltung relevanten Bereiche auch im Falle eines längeren Stromausfalls mit Notstrom versorgen zu können, wurde Anfang 2020 ein dauerhaft am Standort der Kreisverwaltung verfügbares Notstromaggregat beschafft. Die dafür notwendigen Einspeisemöglichkeiten wurden bereits zuvor hergestellt.

 

Ebenso sind weitere Teile wie z.B. die Kreisleitstelle und ihre Redundanz mit Notstromaggregaten versorgt, die regelmäßig gewartet werden.

 

2018 wurde im Rahmen des Energiekonzepts des Landes NRW ein größeres Notstromaggregat (250 KVA) einschließlich eines Logistik-LKW´s im ABC-Zug stationiert, welches auch dem Kreis Coesfeld zur Verfügung steht.

 

Um den Betrieb der kreiseigenen Aggregate in Notfallsituationen sicherstellen zu können, wird aktuell ein Konzept zur Versorgung mit dem hierfür notwendigen Kraftstoff erstellt, dessen Umsetzung schrittweise in den nächsten Jahren einzuplanen ist. Dabei sollten vorhandene Infrastruktureinrichtungen wo möglich reaktiviert und wo notwendig, neue bauliche Maßnahmen (Stichwort Betankungsmöglichkeit) bei den aktuellen Neubau- und Erweiterungsplanungen sinnvoll mitberücksichtigt werden.

 

Darüber hinaus hat der Kreis Coesfeld zur Sicherung der Versorgung aller Hilfs- und Einsatzkräfte bereits Vorkehrungen getroffen, um handlungsfähig zu bleiben. Über die Ordnungsamtsleiterdienstbesprechungen befinden wir uns auch in diesem Themenfeld in einem regelmäßigen Austausch mit den kreisangehörigen Kommunen wie auch mit der Bezirksregierung Münster und den benachbarten Katastrophenschutzbehörden der Kreise Borken, Recklinghausen, Steinfurt, Unna, Warendorf sowie der Städte Hamm und Münster.

 

Im Rahmen einer Fortbildungsveranstaltung für die Hauptverwaltungsbeamtinnen und Hauptverwaltungsbeamten wurde – sofern noch nicht geschehen – die Bildung von Stäben für außergewöhnliche Ereignisse (SAE) in den Kommunen angeregt. Darüber hinaus ist beabsichtigt, im Zusammenwirken mit den Kommunen zur Sicherstellung der Kommunikationsfähigkeit geeignete Satellitentelefone anzuschaffen, um auch bei Ausfall der regulären Telekommunikationssysteme miteinander kommunizieren zu können.

 

Eine enge Zusammenarbeit mit allen Ver- und Entsorgern des Kreises ist unumgänglich und soll in den kommenden Monaten in Gesprächen und Vereinbarungen weiter forciert werden.

 

 

IT-Notfallmanagement

Neben den klassischen Systemen wie Firewall und Software gegen Schadprogramme (Viren, Trojaner, RansomWare) geht der Kreis gemeinsam mit unserem Rechenzentrum noch mit weiteren Maßnahmen gegen Angriffe aus dem Cyberraum vor. So werden z.B. Tests durchgeführt, um mögliche Schwachstellen gegenüber Angriffen von außen zu entdecken. Eine ganz wichtige und dauerhafte Maßnahme ist jedoch die Sensibilisierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, da technische Maßnahmen allein Angriffe nicht verhindern können.

 

Zusätzlich zu der Funktion des IT-Sicherheitsbeauftragten ist für das nächste Jahr geplant, auch das IT-Notfallmanagement verstärkt in den Blick zu nehmen. Neben der Abwehr von Angriffen soll hierbei der Fokus darauf liegen, wie mit einem eingetretenen Notfall umzugehen ist und wie die dann erforderlichen Maßnahmen am besten vorzuplanen und zu koordinieren sind. Ein IT-Notfall muss nicht ausschließlich durch Angriffe aus dem Cyberraum eintreten. Er kann auch durch einen Ausfall der Energieversorgung, durch Brände, Wasserschäden oder Sabotage ausgelöst werden und ist dann ähnlich zu behandeln wie andere Großschadensereignisse.

 

Warnung und Information der Bevölkerung

Da der Bund sich aus der flächendeckenden Warnung der Bevölkerung zurückgezogen hat, gehört es im Rahmen einer präventiven Gefahrenabwehr auch zu den Aufgaben des Kreises, die Bevölkerung rechtzeitig und umfassend vor herannahenden Gefahren zu warnen. In enger Zusammenarbeit hat der Kreis sich mit den kreisangehörigen Kommunen abgestimmt, damit sukzessive durch die Ertüchtigung vorhandener Sirenen und den ergänzenden Neubau von inzwischen abgebauten Sirenen das Kreisgebiet wieder akustisch nahezu vollständig durch stationäre Sirenen abgedeckt wird. Dort, wo stationäre Sirenen bestimmte Gebiete nicht erreichen, können kurzfristig mobile Sirenen zum Einsatz gebracht werden. Die direkte Aufschaltung bzw. Steuerung durch die Kreisleitstelle ist soweit sichergestellt. Im Rahmen von inzwischen landesweit festgelegten „Warntagen“ werden Probealarmierungen durch die Kreisleitstelle im gesamten Kreisgebiet durchgeführt. Zusätzlich kann unmittelbar durch die Leitstelle die Informations- und Warn-App „NINA“ des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz (BBK) für Warnmeldungen mitgenutzt werden.

 

Betreuungs- und Evakuierungskonzept

Der Kreis Coesfeld soll als Untere Katastrophenschutzbehörde sicherstellen, dass er Betreuungskapazitäten für die Erstbetreuung von Betroffenen und in Not geratenen Personen i.H.v. 1 % seiner Bevölkerung (ca. 2.200 Personen) in Notunterkünften unterhalten kann. Hierfür müssen noch entsprechende Liegenschaften vorgeplant sowie Übungen und Ausbildungen konzeptioniert werden. Die notwendige materielle Ausstattung der Notunterkünfte ist sukzessive in den nächsten Jahren anzuschaffen. Bisher verfügt der Kreis über eine Kapazität von rd. 800 Notbetten.

 

Eine Personenauskunftstelle (PASS) kann zudem im Kreishaus eingerichtet werden.

 

Hilfskrankenhaus

Die aktuelle Corona-Pandemie hat gezeigt, dass zur Entlastung der im Kreisgebiet vorhandenen Krankenhauskapazitäten ein Hilfskrankenhaus einzurichten ist, in dem von den Krankenhäusern bei vollständiger Auslastung Patientinnen und Patienten überwiesen werden können, die sich bereits wieder auf dem Wege der Besserung befinden. Nach umfassender Erkundung geeigneter Liegenschaften wurde hierzu die kreiseigene Mehrfachturnhalle am Pictorius-Berufskolleg in Coesfeld hergerichtet und das hierfür notwendige Inventar wie Krankenhausbetten etc. beschafft. Auch nach Abbau des Hilfskrankenhauses ist das Inventar fachgerecht einzulagern, um den Aufbau im Bedarfsfalle kurzfristig dort wieder ermöglichen zu können.

 

Hilfspflegeeinrichtung

Für Fälle einer Pandemie ist perspektivisch eine Hilfspflegeeinrichtung einzurichten. Diese soll für den Fall greifen, wenn andere Einrichtungen (Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen etc.) nicht mehr in der Lage sind, trotz einer grundsätzlich bestehenden Verpflichtung die Aufnahme von pflegebedürftigen Patienten zu gewährleisten. In der Allgemeinverfügung „Sicherstellung einer landesweiten Betreuungs- und Untersuchungsstruktur für pflegebedürftige Menschen“ vom 29.04.2020 hat das Land eine subsidiäre Versorgungsverantwortung der Kreise und kreisfreien Städte im Bereich der Pflege festgestellt, wenn die Versorgung nicht ohne die Schaffung übergangsweiser nutzbarer Kapazitäten sichergestellt werden kann.

 

Im Rahmen der heutigen Sitzung wird im nichtöffentlichen Teil ein Vorschlag zu einem Vorratsbeschluss für die ggf. notwendig werdende Anmietung einer Immobilie beraten.

 

 

Hochwasser- und Starkregenereignisse

Hochwasser und Starkregenereignisse wie in den letzten Jahren in den Städten und Gemeinden Coesfeld, Dülmen, Havixbeck, Rosendahl, Stadtlohn und Münster zeigen, dass eine umfassende Planung und Umsetzung im Bereich Starkregen / Hochwasserschutz erforderlich ist.

 

Eine Sandsackabfüllmaschine ist bereits Ende 2018 für ca. 13.000 € beschafft worden. 50.000 unbefüllte Sandsäcke werden in einem Lager beim ABC-Zug vorgehalten. In der Beschaffung befinden sich Containersysteme und Transportfahrzeuge, die im Rahmen des ABC Konzeptes beschrieben sind. Fast alle 11 Kommunen im Kreis Coesfeld halten zur Eigenvorsorge befüllte Sandsäcke und zusätzliche Hochleistungspumpen bei ihren Feuerwehren vor. Ein in 2018 entwickeltes Konzept der kreisweiten nachbarschaftlichen Hilfe bei Katastrophenlagen ist erprobt und funktioniert.

 

Sonstige Umweltereignisse, Wald- und Vegetationsbrände

Die Wetterlagen der vergangenen Jahre, wie extreme Hitze, wenig Niederschläge, Stürme sowie Tornados erfordern eine neue Betrachtung von Umweltereignissen. Die materielle Ausstattung im Rahmen des überörtlichen Bedarfs für besondere Umweltereignisse, z.B. für Wald- und Vegetationsbrände und Sturmschäden, sollte ergänzend durch den Kreis sichergestellt und in den Einsatz gebracht werden.

Auch Kleinlöschgeräte (Löschrucksack) zur Waldbrandbekämpfung sind hier eine sinnvolle Ergänzung. Aktuelle Erkenntnisse, die bei einem Großeinsatz unter Beteiligung der Einsatzbereitschaft Coesfeld/Gelsenkirchen in Niederkrüchten gewonnen wurden, zeigen, dass es mehr als förderlich ist, wenn Kraftstoffe mit kleinen geländegängigen Fahrzeugen zu den im Gelände stehenden Pumpen gebracht werden können. Hier sollte in der Beschaffung ein Transportmittel - vorzugsweise ein Quad - zum Transport von Kleinlöschgeräten und Kraftstoff vorgehalten werden. Auch ein Transport dieser Pumpen wäre mit einem geeigneten Fahrzeug möglich. Die überschläglichen Kosten belaufen sich hierfür auf ca. 50.000 €.

 

ABC-Zug

Im Bereich des ABC-Schutzes unterhält der Kreis Coesfeld auf der Grundlage eines landesweiten Konzepts einen ABC-Zug am Standort in Dülmen mit weiteren Komponenten in Lüdinghausen. Dem Ausschuss für Umwelt, öffentliche Sicherheit und Ordnung wurde in seiner Sitzung am 05.12.2016 ein umfassendes und mit den Kommunen abgestimmtes Gesamtkonzept vorgelegt, welches zustimmend zur Kenntnis genommen wurde. Im Rahmen der Umsetzung dieses Konzepts wurde und wird das in die Jahre gekommene Gerät des ABC-Schutzzuges neu beschafft.

 

Das Konzept sieht insgesamt flexible Lösungen mit Abrollbehältern und –mulden und Wechselladerfahrzeugen vor, damit Fahrzeuge je nach Einsatzgeschehen kurzfristig mit erforderlichem Material verlastet werden können.

 

Ursprünglich sollte das Konzept im Jahr 2019 vollständig abgewickelt sein. Dies war aus personellen Gründen jedoch nicht möglich. Im Jahr 2020 steht noch die Anschaffung von zwei neuen Abrollbehältern, einer Mulde und zwei Wechselladerfahrzeugen an. Ein Landesfahrzeug wurde zwischenzeitlich zur Verfügung gestellt, so dass die Anschaffung des planmäßig vorgesehenen Gerätewagen Logistik voraussichtlich entbehrlich wird.

 

Insgesamt wird der Kreis nach der vollständigen Umsetzung des ABC-Konzepts etwa 2,3 Mio € investiert haben.

 

Information und Kommunikation

Der Kreis Coesfeld hält für besondere Einsatzlagen im Bereich des Feuer- und Katastrophenschutzes eine IuK-Einheit vor, die personell mit ehrenamtlichen Kräften der Feuerwehr der Stadt Coesfeld besetzt ist. Die Einheit bedient den ELW 2 und steht dem Kreisbrandmeister zur Unterstützung bei der Einsatzleitung zur Verfügung. Die Einheit kam in den vergangenen Jahren bei verschiedenen Lagen im Kreis Coesfeld als auch überörtlich zum Einsatz. Exemplarisch seien hier die Schneekatastrophe im November 2005, Kyrill im Frühjahr 2007, das Hochwasser 2016 in Rosendahl-Holtwick, der Großbrand in Bönen im Sommer 2018 und ganz aktuell der großflächige Waldbrand in Niederkrüchten genannt.

 

Die Anschaffung eines neuen ELW 2, der den aktuellen technischen Bedingungen entspricht, ist beauftragt worden. Das Fahrzeug wird voraussichtlich im Juni 2020 ausgeliefert. Der bisherige ELW 2 wird im Rahmen des ABC-Konzeptes dem ABC-Zug zur Verfügung gestellt.

 

Selbsthilfe der Bevölkerung

Die Selbsthilfefähigkeit der Bevölkerung ist ein wichtiger Bestandteil der Krisenbewältigung. Bürgerinnen und Bürger müssen eigene Vorkehrungen treffen und können nicht allein auf die Hilfe des Staates vertrauen (z.B. bei längerfristigem Stromausfall, Ausfall der Ver- und Entsorgung), damit derartige Krisen bewältigt werden. Nach den Empfehlungen des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (www.bbk.bund.de) sollte in jeden Haushalt die Vorhaltung einer Notverpflegung und Wasserreserve gehören, ebenso wie Taschenlampen, Kerzen und ein batteriebetriebenes Radio zum Empfang von Informationen. Auch an eigene Notstromversorgung sollten bestimmte Bevölkerungsgruppen denken (Heimbeatmungspatienten, sensible Bereiche wie Landwirtschaft). Auch eine Kraftstoffvorhaltung für Notstromgeneratoren muss sichergestellt werden.

 

Um eine größtmögliche Vorsorge der Bevölkerung zu erreichen, ist eine Information und Sensibilisierung wichtig. Vor diesem Hintergrund war bereits geplant, am 07.06.2020 als Auftakt einen „Tag der Sicherheit“ in Kooperationen mit den ortsansässigen Hilfsorganisationen am Standort der Kreisverwaltung in Coesfeld durchzuführen. Dabei sollte insbesondere das Augenmerk auf eine Eigenvorsorge der Bevölkerung gelenkt werden. Auf Grund der aktuellen Corona-Pandemie wird gegenwärtig geprüft, ob das Konzept so umgestaltet werden kann, dass die Durchführung unter Einhaltung der Hygienestandards möglich ist, oder aber ob eine Verschiebung auf das Jahr 2021 geboten ist. Dann soll das Thema jedoch zumindest durch geeignete Online-Angebote (z.B. Durchführung des Themen-Webinars) weiterverfolgt werden.

 

Zudem wird beabsichtigt, über den Tag der Sicherheit hinaus, in Absprache mit den Städten und Gemeinden bei geeigneten örtlichen Veranstaltungen/ Festivitäten diese Eigenvorsorgemaßnahmen z.B. im Rahmen eines aufzubauenden Standes vorzuführen und darzustellen.

 

Rettungsdienst - Rettungsdienstbedarfsplan

Zwischen dem Katastrophenschutz und dem Rettungsdienst besteht eine enge Verzahnung, auch wenn sie jeweils eigenständigen gesetzlichen Regelungen unterliegen. Grundlage für den Rettungsdienst sind das RettG NRW und die jeweils mit den Kostenträgern (Krankenkassen) einvernehmlich abgestimmte und vom Kreistag beschlossene Rettungsdienstbedarfsplanung. Unser aktueller Rettungsdienstbedarfsplan wurde durch den Kreistag am 12.12.2018 beschlossen und zeigt einen umfassenden Erweiterungs- bzw. Neubaubedarf für die kreiseigenen Rettungswachen auf. Die Umsetzung wird nach einem abgestimmten Umsetzungsfahrplan sukzessive in den nächsten Jahren erfolgen. Das Investitionsvolumen wird dabei überschlägig gegenwärtig auf ca. 35 Mio € beziffert. Mit dem jährlich vorgelegten Erfahrungsbericht Rettungswesen wird das Einsatzgeschehen weiterhin engmaschig beobachtet, um ggf. Folgerungen für die Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplanes, wie auch für den Neubau der Rettungswachen zeitnah abzuleiten.

 

Außergewöhnliche Schadensereignisse mit vielen Verletzten

Vorplanungen sind zudem für die Versorgung einer größeren Anzahl Verletzter oder Kranker bei außergewöhnlichen Schadensereignissen zu treffen. Hierzu wurde auf der Basis des Landeskonzepts der Einsatzplan für einen Massenanfall von Verletzten (MANVPlan) unter Beteiligung der Feuerwehren und Hilfsorganisationen erstellt. Dass derartige Ereignisse jederzeit auch hier eintreten können, zeigen Massenunfälle auf den Autobahnen der Region oder aber auch die Amokfahrt in Münster am 7.4.2018 im Bereich des Kiepenkerldenkmals.

 

Mobile Datenerfassung

Im Rettungsdienst wird aktuell zu jedem Einsatz ein handschriftliches Protokoll gefertigt. Diese Einsatzdokumentation ist grundlegender Bestandteil jedes Rettungsdiensteinsatzes und wird im Sinne eines medizinischen Qualitätsmanagements gefordert. Die sorgfältige Protokollführung hat nicht zuletzt haftungsrechtliche Bedeutung. Die Einsatzdokumentation beinhaltet für die weiterbehandelnde Einrichtung bzw. Ärzte wichtige Informationen über den Zustand des Patienten am Einsatzort und im Transportverlauf. Gleichzeitig dient sie der Erklärung, warum und welche Maßnahmen am Patienten bereits durchgeführt wurden. Noch werden alle Daten von Hand erfasst und in Papierform zur Abrechnung verwendet. Die medizinischen Daten aus den Einsatzprotokollen sind aktuell nicht auswertbar und können nicht zu statistischen Erhebungen (z.B. einer Krankenhausbedarfsplanung, Erfolgskontrolle der Ärztlichen Leitung Rettungsdienst, etc.) herangezogen werden. Ein Qualitätsmanagement ist erst mit der Verfügbarkeit der erhobenen Daten möglich. Dies kann z.B. durch die Überprüfung von Maßnahmen im Hinblick auf Indikation und Wirkung geschehen. Daher ist die Einführung einer Mobilen Datenerfassung (MDE) geplant.

 

Die Einführung der MDE dient ferner dem Zweck, das Abrechnungsverfahren deutlich zu beschleunigen. Während heute noch mehr als drei Monate vergehen, bis der Patient seinen Gebührenbescheid erhält, soll dies nach Einführung der MDE auf max. einen Monat reduziert werden. Ob hierzu ggf. weitere organisatorische Maßnahmen erforderlich werden, muss ggf. nach Einführung der MDE noch geprüft werden.

 

Die Kosten für die MDE werden über den Gebührenhaushalt Rettungsdienst refinanziert.

 

Projekt 5 G im Rettungsdienst

Der Kreis Coesfeld hat sich mit der Projektskizze „5G im Rettungsdienst im Kreis Coesfeld als ländlich-strukturierter Raum“ erfolgreich an der ersten Runde des 5G-Innovationswettbewerbs des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) beteiligt. In dieser ersten Runde geht es darum, Konzepte für 5G-Projekte in Pionierregionen zu erarbeiten, die anschließend Grundlage für eine Bewerbung um Förderung als Pilotprojekt in der zweiten Runde des Förderwettbewerbs sein sollen.

In zahlreichen medizinischen Notfällen sind die ersten Minuten entscheidend. Eine typische Situation, die sich für Notfallsanitäter regelmäßig ergibt, ist die Nachalarmierung von Notärzten. Der Notarzt wird hierbei in einem Einsatzfahrzeug zum Zielort gebracht und es verstreichen wichtige Minuten. Diese Zeit soll mittels bildgebenden Verfahren auf Basis einer gesicherten 5G Datenübertragung effizienter genutzt werden, um

a.       dem Notarzt dank einer manipulationssicheren Videoübertragung zum Notfallsanitäter (Schulterkamera/Video-Brille) ein Überblick über die Patientensituation vorab des Eintreffens zu ermöglichen

b.       über einen audiovisuellen Austausch mit dem Notfallsanitäter (in späteren Ausbaustufen mit Augmented Reality denkbar) weitere Maßnahmen abzusprechen

Das Projektgebiet umfasst die Rettungswachenbereiche Coesfeld und Billerbeck mit eigenen Standorten und einem Notfalleinsatzfahrzeug in Coesfeld. In Stufe 2 des Förderwettbewerbs ließe sich in Kooperation mit Mobilfunkprovidern ein lokal begrenztes und damit investitionsseitig überschaubares Mobilfunknetz mit den notwendigen 5G Merkmalen aufbauen.

Derzeit arbeitet ein Ing-Büro an der Erstellung der Machbarkeitsstudie, die nach ursprünglicher Planung bis Ende Juni beim Fördergeber, dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur eingereicht sein sollte. Corona bedingt wird es hier aber zu Verzögerungen kommen. Die neue Frist für die Vorlage der Studie ist noch nicht bestimmt.

 

Fazit & finanzielle Auswirkungen

In den vergangenen Jahren wurde bereits viel durch den Kreis Coesfeld in die Sicherheit der Bevölkerung und den Katastrophenschutz investiert. Die Katastrophen- und Gefahrenabwehrplanung ist ein stetiger Prozess. Insbesondere müssen sich ändernde Strukturen in den Blick genommen und Gefährdungspotentiale abgeleitet werden. Die vielen schon durchgeführten Maßnahmen und die kooperative Zusammenarbeit mit den Kommunen im Kreisgebiet, wie die gemeinsame Beschaffung und Nutzung von Fahrzeugen sowie Geräten, zeigen, dass die notwendigen Investitionen begrenzt wurden und auch zukünftig begrenzt werden sollen. Jedoch ist es in einzelnen Bereichen des Katastrophenschutzes und der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr aufgrund hinzugekommener Aufgaben oder durch veränderte Rahmenbedingungen notwendig, die Ausrüstung anzupassen bzw. die Bereitschaft ehrenamtlicher Helferinnen und Helfer in den Hilfsorganisationen zu steigern und zu fördern.

 

Ein wesentlicher Punkt ist es jedoch, die Bürgerinnen und Bürger im Kreis Coesfeld davon zu überzeugen, dass jeder für sich selbst eigenverantwortlich ist, um eine Katastrophe bzw. Krise beherrschen zu können. Zusammengefasst sind folgende Maßnahmen vorgesehen:

 

·         Der Erweiterungsbau der Kreisleitstelle soll am 17. Juni 2020 durch den Kreistag beschlossen werden, die Umsetzung ist in den Jahren 2021-2025 geplant (Investitionskosten Anteil Leitstelle ca. 8,24 Mio. €).

·         Der Katastrophenschutzplan wird nach Abschluss der Vorarbeiten unter externer Beratung neu erstellt. Die hierfür notwendigen Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt.

·         Für die Fortschreibung des Katastrophenschutzplanes und zur stärkeren inhaltlichen Bearbeitung des Aufgabenbereichs als Untere Katastrophenschutzbehörde wird eine weitere Stelle für den Katastrophenschutz eingeplant. Dabei soll diese durch Verlagerung im Stellenplan eingerichtet werden.

·         Vorkehrungen für sonstige Umweltereignisse, Wald- und Vegetationsbrände werden getroffen (Haushalt 2021, ca. 50.000 €).

·         Die Beschaffung weiterer Fahrzeuge für den ABC-Zug ist bereits in den Jahren 2017-2019 veranschlagt worden.

·         Zur Vorsorge und Sensibilisierung der Bevölkerung soll der Kreis als Untere Katastrophenschutzbehörde wiederkehrend durch geeignete Veranstaltungen/Formate über das Thema informieren.

·         Für den Rettungsdienst soll flächendeckend eine einheitliche mobile Datenerfassung eingeführt werden. Die erforderlichen Mittel in Höhe von ca. 250.000 € stehen im Haushalt zur Verfügung.

·         Beschaffung eines neuen ELW 2 ist im Haushaltsjahr 2019 veranschlagt worden (Kosten ca. 800.000 €).

·         Um die finanzielle Belastung eines Einzelhaushalts in einem künftigen Krisenfall abmildern zu können, sollte im Rahmen der Haushaltsberatung diskutiert und entschieden werden, ob – sofern die rechtlichen Rahmenbedingungen dies zulassen, was derzeit geprüft wird – durch „Ansparen“ eines festzulegenden Betrages über mehrere Jahre eine gleichmäßigere Belastung der Haushalte erreicht werden kann. Diese Maßnahme würde das Ziel eines generationengerechten Haushalts nachhaltig fördern.

 

 

III. Alternativen

 

Kein bzw. teilweiser Ausbau der Maßnahmen des Katastrophenschutzes im Kreis Coesfeld.

 

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

 

Die Auswirkungen sind bereits unter Punkt II. Lösung, Unterpunkt Fazit und finanzielle Auswirkungen beschrieben worden.

 

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Nach § 26 Abs. 1 Buchstabe g der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ist der Kreistag u.a. für den Erlass der Haushaltssatzung und des Stellenplans und die Zustimmung zu überplanmäßigen und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen zuständig. Nach § 26 Abs. 1 Buchstabe k der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ist der Kreistag für den Erwerb von Vermögensgegenständen zuständig, soweit es sich nicht um Geschäfte der laufenden Verwaltung handelt.

 

Nach § 50 Abs. 3 Satz 1 und 2 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen entscheidet der Kreisausschuss in allen Angelegenheiten, die der Beschlussfassung des Kreistags unterliegen, wenn und solange nach § 11 IfSBG-NRW eine epidemische Lage von landesweiter Tragweite festgestellt ist und wenn zwei Drittel der Mitglieder des Kreistags einer Delegierung an den Kreisausschuss zugestimmt haben. Der NRW-Landtag hat am 14.04.2020 die epidemische Lage von landesweiter Tragweite für die Zeit bis zum 14.06.2020 festgestellt. Der Kreistag hat im schriftlichen Verfahren mit 2/3-Mehrheit der Delegation seiner Zuständigkeit zum gegenwärtigen Zeitpunkt zugestimmt, sodass die Entscheidung des Kreisausschusses anstelle des Kreistages erfolgen kann.