Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Maßnahmen für den Neubau eines Radweges an der K 39 (2. Bauabschnitt) in Davensberg zu veranlassen.
I. Problem / II. Lösung / III. Alternativen
Die K 39 mit den
Abschnitten 3 + 4 liegt zwischen der L 844 (Davensberg) und der Kreisgrenze
Münster. Die Kreisstraße hat eine Verkehrsbelastung von ca. 1.900 Kfz/24h.
Es ist geplant eine
durchgängige Radwegverbindung von der L 844 über die Kreisgrenze hinaus mit
einem Anschluss an den Bürgerradweg seitens der Stadt Münster herzustellen. Die
Maßnahme soll in insgesamt 4 Bauabschnitten umgesetzt werden. Die Aufteilung kann
der beigefügten Übersichtskarte entnommen werden. Der Radweg entstammt dem
Radwegebauprogramm von 2007 (Rang 11 der Prioritätenliste, SV-7-0786 vom
05.10.2007 bzw. SV-9-0258 vom 28.04.2015). Die Strecke ist zudem Bestandteil
des Konzeptes „Implementierung Stadtregionaler Velorouten“ der Stadtregion
Münster.
Mit dem ersten Teilstück
– beginnend an der L 844 bis zur Sportanlage Davensberg bzw. bis zum
Wirtschaftsweg „Brede“ - wurde am 05.02.2020 begonnen (Baubeschluss vom
05.12.2018 - SV-9-1239). Für den 4. Bauabschnitt über die A 1 wurde der
Baubeschluss am 18.03.2020 gefasst (SV-9-1665). Die bauliche Abwicklung erfolgt
hier über den Landesbetrieb Straßenbau NRW im Zuge des Ausbaues der Autobahn
A1. Die Vergabe der Brückenbaumaßnahme (A1/K39) ist ab 2021 eingeplant.
Aufgrund der erst am 09.03.2020 ablaufenden Klagefrist und der daraufhin
kurzfristig vom Landesbetrieb geforderten Kostenübernahmeerklärung war in
dieser Sitzungsfolge eine Beteiligung des Fachausschusses im Vorfeld nicht
möglich. Die Sitzungsvorlage ist zur Information des Fachausschusses als Anlage
beigefügt.
Gegenstand dieser
Beschlussfassung ist der 2. Bauabschnitt (BA). Der geplante Radweg umfasst den
Lückenschluss zwischen dem Bürgerradweg an der K 39 (AN 5) auf dem Gebiet der
Stadt Münster und dem Daverthauptweg (im Kreis COE). Der Bürgerradweg beginnt
am Rande des Stadtteils Amelsbüren und endet am Wirtschaftsweg „Zum
Klosterholz“, ca. 220 m vor der Kreis-/Stadtgrenze. Der Daverthauptweg ist
eingebunden im überregionalen Radwegenetz und touristisch stark frequentiert.
Durch die Anlage des Geh-/ Radweges wird eine sichere Anbindung des
Bürgerradweges Münster-Amelsbüren an das vorhandene regionale und überregionale
Radwegenetz geschaffen.
Der Radweg erhält
entsprechend den Mindestanforderungen für Velorouten eine Breite von 3,00 m.
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige
Ressourcen)
Die Baukosten
für den 2.BA betragen ca. 0,4 Mio. €. 70 % der entstehenden Bau- und
Grunderwerbskosten werden aus dem Programm zur Förderung der Nahmobilität
(FöRi-Nah) bezuschusst. Der Bewilligungsbescheid liegt bereits vor.
Den Eigenanteil
übernehmen anteilig der Streckenlänge die Gemeinde Ascheberg (430 m / 75.000 €)
und die Stadt Münster (220 m / 45.000 €).
Sobald der
Baubeschluss vorliegt, sollen die Ausschreibungsunterlagen erstellt und die
Bauleistungen öffentlich ausgeschrieben. Mit den Bauarbeiten soll dann im
Oktober begonnen werden. Als Bauzeit sind 2 Monate einkalkuliert.
Für die gesamte
Radwegbaumaßnahme K 39 stehen im laufendend Haushalt einschl. der
Ermächtigungsübertragungen 0,9 Mio. € zur Verfügung. Die mittelfristige Haushaltsplanung sieht für
2021ff Mittel in Höhe von 1,4 Mio. € vor. Bisher wurden für die Bauabschnitte 1
und 4 der Baubeschluss gefasst und Mittel anteilig gebunden.
Bau- abschnitt |
Gesamt- kosten |
Baubeginn |
Zeitraum |
Auszahlung |
1 |
0,640 Mio. € |
05.02.2020 |
2020-2022 |
0,4 Mio. € |
2 |
0,400 Mio. € |
Okt. 2020 |
2020-2022 |
0,2 Mio. € |
4 |
0,655 Mio. € |
Anfang 2021 |
2021-2023 |
0,0 Mio. € |
Für den 3. Bauabschnitt werden zurzeit die
Grunderwerbsgespräche geführt. Der Baubeginn ist für Mitte 2021 eingeplant.
Die Summe der Auftragsvergaben (einschl. BA 2)
beläuft sich bis zum Jahresende auf < 0,9 Mio. €. In den o.a. Gesamtkosten
sind Auszahlungen für Grunderwerb, Vermessung, Ausgleichsmaßnahmen, Markierung
usw. enthalten, die zum Teil erst 2021ff beauftragt werden.
Zur Berechnung der zukünftigen
Abschreibungsbeträge sind nach Fertigstellung die Herstellungskosten zzgl. 10%
aktivierte Eigenleistungen über 45 Jahre abzuschreiben.
V. Zuständigkeit für die
Entscheidung
Nach § 13 Abs. 1 der Hauptsatzung hat bei
Maßnahmen oberhalb von 150.000 € der Kreisausschuss nach Vorstellung der
Projekte im Fachausschuss und einer entsprechenden Beschlussempfehlung einen
Beschluss zur Durchführung der vorgesehenen Maßnahmen zu treffen
(Baubeschluss). Die Abwicklung obliegt dem Landrat nach Maßgabe der ergänzenden
Vorgaben des § 13 (1) Buchstabe a) der Hauptsatzung.
Anlagen:
Übersichtskarte
SV-9-1665 - Abwicklung der Radwegbaumaßnahme an der K 39 (4. Bauabschnitt) in Davensberg