Betreff
Baubeschluss zur Abwicklung der Radwegbaumaßnahme an der K 39 (2. Bauabschnitt) in Davensberg
Vorlage
SV-9-1692
Art
Sitzungsvorlage

Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Maßnahmen für den Neubau eines Radweges an der K 39 (2. Bauabschnitt) in Davensberg zu veranlassen.

Begründung:

I. Problem / II. Lösung / III. Alternativen

Die K 39 mit den Abschnitten 3 + 4 liegt zwischen der L 844 (Davensberg) und der Kreisgrenze Münster. Die Kreisstraße hat eine Verkehrsbelastung von ca. 1.900 Kfz/24h.

 

Es ist geplant eine durchgängige Radwegverbindung von der L 844 über die Kreisgrenze hinaus mit einem Anschluss an den Bürgerradweg seitens der Stadt Münster herzustellen. Die Maßnahme soll in insgesamt 4 Bauabschnitten umgesetzt werden. Die Aufteilung kann der beigefügten Übersichtskarte entnommen werden. Der Radweg entstammt dem Radwegebauprogramm von 2007 (Rang 11 der Prioritätenliste, SV-7-0786 vom 05.10.2007 bzw. SV-9-0258 vom 28.04.2015). Die Strecke ist zudem Bestandteil des Konzeptes „Implementierung Stadtregionaler Velorouten“ der Stadtregion Münster.

 

Mit dem ersten Teilstück – beginnend an der L 844 bis zur Sportanlage Davensberg bzw. bis zum Wirtschaftsweg „Brede“ - wurde am 05.02.2020 begonnen (Baubeschluss vom 05.12.2018 - SV-9-1239). Für den 4. Bauabschnitt über die A 1 wurde der Baubeschluss am 18.03.2020 gefasst (SV-9-1665). Die bauliche Abwicklung erfolgt hier über den Landesbetrieb Straßenbau NRW im Zuge des Ausbaues der Autobahn A1. Die Vergabe der Brückenbaumaßnahme (A1/K39) ist ab 2021 eingeplant. Aufgrund der erst am 09.03.2020 ablaufenden Klagefrist und der daraufhin kurzfristig vom Landesbetrieb geforderten Kostenübernahmeerklärung war in dieser Sitzungsfolge eine Beteiligung des Fachausschusses im Vorfeld nicht möglich. Die Sitzungsvorlage ist zur Information des Fachausschusses als Anlage beigefügt.

 

Gegenstand dieser Beschlussfassung ist der 2. Bauabschnitt (BA). Der geplante Radweg umfasst den Lückenschluss zwischen dem Bürgerradweg an der K 39 (AN 5) auf dem Gebiet der Stadt Münster und dem Daverthauptweg (im Kreis COE). Der Bürgerradweg beginnt am Rande des Stadtteils Amelsbüren und endet am Wirtschaftsweg „Zum Klosterholz“, ca. 220 m vor der Kreis-/Stadtgrenze. Der Daverthauptweg ist eingebunden im überregionalen Radwegenetz und touristisch stark frequentiert. Durch die Anlage des Geh-/ Radweges wird eine sichere Anbindung des Bürgerradweges Münster-Amelsbüren an das vorhandene regionale und überregionale Radwegenetz geschaffen.

 

Der Radweg erhält entsprechend den Mindestanforderungen für Velorouten eine Breite von 3,00 m.

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Die Baukosten für den 2.BA betragen ca. 0,4 Mio. €. 70 % der entstehenden Bau- und Grunderwerbskosten werden aus dem Programm zur Förderung der Nahmobilität (FöRi-Nah) bezuschusst. Der Bewilligungsbescheid liegt bereits vor.

 

Den Eigenanteil übernehmen anteilig der Streckenlänge die Gemeinde Ascheberg (430 m / 75.000 €) und die Stadt Münster (220 m / 45.000 €).

 

Sobald der Baubeschluss vorliegt, sollen die Ausschreibungsunterlagen erstellt und die Bauleistungen öffentlich ausgeschrieben. Mit den Bauarbeiten soll dann im Oktober begonnen werden. Als Bauzeit sind 2 Monate einkalkuliert.


 

 

Für die gesamte Radwegbaumaßnahme K 39 stehen im laufendend Haushalt einschl. der Ermächtigungsübertragungen 0,9 Mio. € zur Verfügung. Die mittelfristige Haushaltsplanung sieht für 2021ff Mittel in Höhe von 1,4 Mio. € vor. Bisher wurden für die Bauabschnitte 1 und 4 der Baubeschluss gefasst und Mittel anteilig gebunden.

 

Bau-

abschnitt

Gesamt-

kosten

Baubeginn

Zeitraum
Auszahlung

Auszahlung
in 2020

1

0,640 Mio. €

05.02.2020

2020-2022

0,4 Mio. €

2

0,400 Mio. €

Okt. 2020

2020-2022

0,2 Mio. €

4

0,655 Mio. €

Anfang 2021

2021-2023

0,0 Mio. €

 

Für den 3. Bauabschnitt werden zurzeit die Grunderwerbsgespräche geführt. Der Baubeginn ist für Mitte 2021 eingeplant.

 

Die Summe der Auftragsvergaben (einschl. BA 2) beläuft sich bis zum Jahresende auf < 0,9 Mio. €. In den o.a. Gesamtkosten sind Auszahlungen für Grunderwerb, Vermessung, Ausgleichsmaßnahmen, Markierung usw. enthalten, die zum Teil erst 2021ff beauftragt werden.

 

Zur Berechnung der zukünftigen Abschreibungsbeträge sind nach Fertigstellung die Herstellungskosten zzgl. 10% aktivierte Eigenleistungen über 45 Jahre abzuschreiben.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Nach § 13 Abs. 1 der Hauptsatzung hat bei Maßnahmen oberhalb von 150.000 € der Kreisausschuss nach Vorstellung der Projekte im Fachausschuss und einer entsprechenden Beschlussempfehlung einen Beschluss zur Durchführung der vorgesehenen Maßnahmen zu treffen (Baubeschluss). Die Abwicklung obliegt dem Landrat nach Maßgabe der ergänzenden Vorgaben des § 13 (1) Buchstabe a) der Hauptsatzung.

 

Anlagen:

 

Übersichtskarte

SV-9-1665 - Abwicklung der Radwegbaumaßnahme an der K 39 (4. Bauabschnitt) in Davensberg