Betreff
Auswirkungen der Coronapandemie auf die Aufgabenwahrnehmung im Gesundheitsamt
Vorlage
SV-9-1695
Art
Sitzungsvorlage

Beschluss:

 

-ohne-

Sachverhalt:

 

Seit Ende Februar ist das Gesundheitsamt des Kreises Coesfeld fast ausschließlich mit Tätigkeiten rund um das Corona Virus beschäftigt. Dabei handelt es sich um eine originäre Tätigkeit nach dem Infektionsschutzgesetz, die aufgrund der hohen Anzahl der Fälle von den zuständigen Beschäftigten im Gesundheitsamt nicht allein zu bewältigen ist.

Alle verfügbaren Kolleginnen und Kollegen aus dem Gesundheitsamt sowie verschiedene Einheiten aus der gesamten Kreisverwaltung standen und stehen zur Unterstützung für die vielfältigen Aufgaben zur Verfügung.

So ist seit dem 06.03.2020 eine Hotline zum Thema Corona geschaltet. Die Hotline war zu Beginn arbeitstäglich und an den Wochenenden mit bis zu 4 Vollzeitstellen durch Kreismitarbeiter aus unterschiedlichen Abteilungen der Kreisverwaltung besetzt. Die fachliche Beratung übernimmt zusätzlich ein Mitarbeiter/Mitarbeiterin aus dem Gesundheitsamt zur Verfügung.

Die Zeiten der Hotline wurden bei Bedarf der Nachfrage angepasst. Derzeit finden keine Beratungen mehr an den Wochenenden statt.

Unterstützt wird das Gesundheitsamt insbesondere bei der Erfassung und Bearbeitung von Informationen zu infizierten Personen mit Corona sowie ermittelten Kontaktpersonen. In diesen Fällen ist eine Quarantäne anzuordnen. Die erforderlichen Informationen dazu sind den Städten und Gemeinden im Kreisgebiet nach Ermittlung zur Verfügung zu stellen. Für die Direktinfizierten wird die Ordnungsverfügung mit Anordnung der Quarantäne durch das Gesundheitsamt erstellt. Für diese Aufgaben wurde und wird das Gesundheitsamt mit bis zu 2 Beschäftigten aus dem Ordnungsamt unterstützt. Die Verfügungen werden per Boten zugestellt. Diesen Dienst übernehmen die Kollegen aus der Zentralen Ausländerbehörde werktäglich; die Zustellung an den Wochenenden werden soweit noch erforderlich durch die Zentralen Dienste der Verwaltung sichergestellt.

Bei Bedarf wurde und wird der Bereich der Erfassung von Daten aus den Fremdkreisen von unterschiedlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gesamtverwaltung unterstützt.

Der zeitliche und personelle Umfang des Unterstützungsbedarfs steht dabei in einem direkten Zusammenhang mit der Anzahl der positiven Meldungen durch die Labore. In dem jeweils benötigten Umfang wurden und werden dem Gesundheitsamt diese Unterstützung zuteil.

Die darüber hinaus anfallenden, weiteren Tätigkeiten im Zusammenhang mit den Corona Infektionen wurden und werden durch Beschäftigte des Gesundheitsamtes wahrgenommen.

 

Dies ist möglich, da verschiedene Aufgaben im Gesundheitsamt aufgrund der aktuellen Situation nicht wahrgenommen werden können bzw. stark eingeschränkt werden mussten.

Hierzu gehört der gesamte Bereich der Schuleingangsuntersuchungen. Diese pflichtige Aufgabe wurde Mitte März eingestellt. Alle Untersuchungstermine wurden abgesagt. Bis zum Zeitpunkt der Erstellung der Sitzungsvorlage war ein Termin für die Wiederaufnahme der Schuleingangsuntersuchungen noch nicht absehbar. Des Weiteren fallen seit Schließung der Schulen und Kindertagesstätten alle dort terminierten zahnärztlichen Reihenuntersuchungen aus. Die Schwangeren – und Schwangerenkonfliktberatung ist derzeit auf eine telefonische Beratung umgestellt. Der Sozialpsychiatrische Dienst hat die Kontaktbesuche bei den Klienten ausgesetzt und hält über Telefongespräche und der Video-App elFi den Kontakt bei Bedarf aufrecht.

Im amtsärztlichen Dienst wurden die Termine für die gutachterlichen Tätigkeiten deutlich entzerrt und durch ein Warteraummanagement die Kontakte der Untersuchungspersonen untereinander vermieden.

Im gleichen Zeitraum hat die Nachfrage an amtsärztlichen Gutachten deutlich nachgelassen. Alle Terminanfragen können derzeit trotz der Vorsichtsmaßnahmen in einem angemessenen zeitlichen Rahmen bedient werden.

Die Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz wurden Mitte März für zwei Wochen abgesagt.

Da die Lebensmittelindustrie zur kritischen Infrastruktur gehört, wurde ab April eine Interimslösung in dem Richard-von-Weizäcker-Berufskolleg in Dülmen gesucht und gefunden. Dort wurden im unterrichtsfreien Zeitraum einmal wöchentlich eine Belehrung unter Beachtung der erforderlichen Hygienemaßnahmen durchgeführt. Mit Wiedereröffnung des Berufskollegs ist die Nutzung an derart viele Auflagen gebunden, dass zum Zeitpunkt der Erstellung der Sitzungsvorlage nach einer neuen Lösung geschaut wird. Für die Belehrungen, die eine Versammlung im Sinne der CoronaSchutzVerordnung darstellt, ist eine Ausnahmegenehmigung der jeweils örtlichen Ordnungsbehörde einzuholen.

Im Bereich der Umweltmedizin und Trinkwasser sind bis auf Weiteres alle routinemäßigen Begehungen eingestellt. Anlassbezogene Kontrollen, für den ein Außentermin erforderlich ist, werden durchgeführt.

Durch den Wegfall der zuvor beschriebenen Tätigkeiten konnten die Beschäftigten des Gesundheitsamtes für die Arbeiten im Zusammenhang mit der Bekämpfung des Corona Virus eingesetzt werden.

Für die Kontaktaufnahme zu den Direktinfizierten stehen neben dem Stammpersonal des Infektionsschutzes u.a. die Gesundheitsaufseher zur Verfügung. Bei Bedarf wurde und wird der Personenkreis durch Mitarbeiterinnen des sozialpsychiatrischen Dienstes ergänzt. Wichtig ist hier, dass Beschäftigte zum Einsatz kommen, die in der Gesprächsführung ausgebildet sind und im Umgang mit Erkrankten geschult sind. Es geht an dieser Stelle nicht zuletzt um das Überbringen einer durchaus bedrohlichen Nachricht, die Einfühlungsvermögen und ein hohes Maß an Sozialkompetenz erfordert. Zudem werden die Angerufenen zu möglichen Kontaktpersonen befragt.

Dazu ist es wichtig, dass die Ermittler qualitativ hochwertige Informationen zu möglichen Kontaktpersonen, der Art des Kontaktes und dem Kontaktzeitpunkt bekommen.

Die so ermittelten Kontaktpersonen sowie gemeldete Personen von den Nachbarkreisen müssen alle einzeln angerufen werden.

Hier unterstützen ebenfalls Kolleginnen des sozialpsychiatrischen Dienstes. In den Gesprächen wird entschieden, ob eine Quarantäne anzuordnen ist und wenn ja, auch direkt ausgesprochen.

Ein weiterer Aufgabenschwerpunkt ist die telefonische Betreuung der Direktinfizierten während der Quarantäne. In regelmäßigen Abständen, bis hin zu täglichen Anrufen, wird dieser Personenkreis von Beschäftigten des Gesundheitsamtes nach ihrem Gesundheitszustand befragt. Danach richtet sich auch eine mögliche Quarantäneverlängerung. Diese Aufgaben nehmen überwiegend die Ärzte aus dem kinder- und jugendärztlichen Dienst, dem Infektionsschutz und dem Bereich Umwelthygiene wahr. Unterstützung erhalten diese Personen bei Bedarf u.a. durch Mitarbeiterinnen aus dem sozialpsychiatrischen und zahnärztlichen Dienst.

Das telefonische Kontaktmanagement wird damit ausschließlich von Beschäftigten des Gesundheitsamtes wahrgenommen. Die Tätigkeiten können von allen Arbeitsplätzen, auch in den Nebenstellen, erledigt werden. Die bestehende Raumnot im Gebäude III der Kreisverwaltung Coesfeld am Standort Coesfeld wird dadurch nicht noch zusätzlich verstärkt.

Hierin liegt auch der Vorteil, den Personalbedarf vorrangig aus den eigenen Kräften des Gesundheitsamtes zu generieren. Zum einen, weil wie oben beschrieben durch die Virusinfektion bestimmte Tätigkeiten derzeit ruhen müssen und zum anderen, weil die Personen bereits über einen eingerichteten Arbeitsplatz verfügen, der günstigenfalls im Gebäude III liegen. Bei einer Unterstützung durch Personen aus der Gesamtverwaltung ist immer auch die Raumsituation zu beachten. Alle verfügbaren und entbehrlichen Räume im Gebäude III wurden ausnahmslos kurzfristig für die Hotline und für die Datenerfassung und –weitergabe zur Verfügung gestellt.

Insgesamt erhält das Gesundheitsamt eine breite Unterstützung aus allen Bereichen der Gesamtverwaltung.