Betreff
Auswirkungen der Coronapandemie auf die Tätigkeitsfelder des Jugendamtes
Vorlage
SV-9-1697
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

- ohne -

 

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

Begründung:

I. – V. 

Durch die Coronakrise und die in diesem Zusammenhang getroffenen Schutzmaßnahmen werden insbesondere auch Kinder, Jugendliche und Familien stark betroffen. Durch die Einschränkung der sozialen Kontakte sowie die Kita- und Schulschließungen ergeben sich große Belastungen für die Familien. Oftmals müssen Eltern nun neben der Kinderbetreuung auch noch Unterstützung bei schulischen Aufgaben leisten und in vielen Fällen noch nebenher ihre beruflichen Tätigkeiten im Rahmen des Homeoffice gerecht werden.  Andererseits entstehen auch belastende Situationen für die Familien durch die wirtschaftliche und finanzielle Unsicherheit, die aus Betriebsschließungen oder Kurzarbeit resultieren.

 

Der folgende Überblick skizziert die wesentlichsten Punkte, die den Aufgabenbereich des Jugendamtes betreffen

 

Fachdienst 1 – Sozialpädagogische Dienste

Um Kinder, Jugendliche und Eltern in dieser schwierigen Zeit Unterstützung bieten zu können, hat die Beratungsstelle des Caritasverbandes ihr Angebot erweitert und steht nun auch dienstags und donnerstags abends sowie an Wochenenden für telefonische oder online-Beratung zur Verfügung.

 

Trotzdem soziale Kontakte und Bewegungsmöglichkeiten aktuell stark eingeschränkt sind und die schulische Förderung durch die Eltern erfolgen muss, hat dies bislang im Kreisjugendamtsbezirk nicht zu einer Erhöhung der Gefährdungsmeldungen geführt. Sämtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Jugendamtes ist bewusst, dass die aktuelle Situation bestehende Belastungen in Familien verstärken und Krisen auslösen können. Eine gute Erreichbarkeit des ASD ist trotz geänderter Arbeitsabläufe (z. B. Homeoffice) zu jeder Zeit sichergestellt. Unter Beachtung der Hygiene- und Abstandsregeln werden weiterhin Besprechungen und Hausbesuche durchgeführt, wenn sie notwendig sind. Im Übrigen finden zunehmend Telefon- und Videokonferenzen statt, um die notwendigen Kontakte zu den Familien aufrecht zu erhalten.

Erhält das Jugendamt Hinweise auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung, wird diesen nachgegangen. Kann eine Gefahr nicht anderweitig abgewendet werden, werden Kinder und Jugendliche auch weiterhin in Obhut genommen. Das Kinderheim Herne, mit dem die Jugendämter im Kreis Coesfeld seit Anfang 2020 bei der Inobhutnahme zusammenarbeiten, stellt sich gerade auf die Aufnahme von (möglicherweise) infizierten Kindern und Jugendlichen ein. 

 

Auch die übrigen Anbieter von stationären Jugendhilfeangeboten setzen sich intensiv mit dem Thema Infektionsschutz auseinander und erarbeiten Pläne zum Umgang mit einer möglichen Ansteckung eines Kindes/Jugendlichen. Es wurde kein Kind/Jugendlicher wegen möglicher Ansteckung mit dem Coronavirus aus einer Heimeinrichtung entlassen.

 

Ambulante Hilfen zur Erziehung sollen weitergeführt werden bzw. werden bei Bedarf eingerichtet. Die freien Träger der Jugendhilfe zeigen sich sehr bemüht und kreativ, den Familien in dieser schwierigen Zeit trotz eingeschränkter Möglichkeiten unterstützend zur Seite zu stehen. Die notwendigen Kontakte werden selbstverständlich auch unter Nutzung von digitalen Medien durchgeführt. Die Träger wurden bereits unmittelbar nach den Schul- und Kitaschließungen vom Jugendamt darüber informiert, dass diese Form der Kontaktaufnahme befürwortet wird und daher auch abrechnungsfähig ist.

 

Leider mussten gerade in den Osterferien die geplanten Kinder- und Jugendfreizeiten abgesagt werden. Aber auch in den nächsten Wochen können viele Angebote und Veranstaltungen der Kinder- und Jugendarbeit, der Verbandsarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes nicht wie vorgesehen durchgeführt werden.

Hierdurch entstehen in einigen Fällen Kosten für die Stornierung von bereits gebuchten Unterkünften, Bustransfers und anderen Leistungen. Das Land hat schon signalisiert, dass den Veranstaltern diese Stornierungskosten unter bestimmten Voraussetzungen erstattet werden. Es erscheint dringend notwendig, dass auch der Kreis bereit ist, diese Kosten für die Maßnahmen, die aus Kreismitteln gefördert werden sollten, in einem bestimmten Umfang zu erstatten. Ansonsten besteht die Gefahr, dass diese Angebote, die überwiegend durch ehrenamtlich tätige Vereine und Verbände organisiert werden, nicht weiter aufrecht zu erhalten sein werden bzw. die Anbieter in finanzielle Schwierigkeiten geraten. 

 

Derzeit sind die evtl. anfallenden Stornierungskosten allerdings noch nicht zu beziffern.

 

Fachdienst 2 – Wirtschaftliche Jugendhilfe, Kindertagesbetreuung, Elterngeld

Im Interesse der Träger wird im Bereich der wirtschaftlichen Jugendhilfe auch in der aktuellen Situation versucht, eingehende Rechnungen kurzfristig zu bearbeiten, um so einen Beitrag zur Liquiditätssicherung der Anbieter zu leisten.

 

Zu dem Bereich Kindertagesbetreuung siehe SV- 9-1687

 

Fachdienst 3 – Vormundschaften, Beistandschaften, Unterhaltsvorschuss

Viele Betriebe sind derzeit geschlossen oder haben ihre Produktion heruntergefahren. Hierdurch hat sich bei einer hohen Zahl von Unterhaltspflichtigen die wirtschaftliche Situation so verschlechtert, dass sie die bislang regelmäßig gezahlten Unterhaltsbeiträge nicht mehr leisten können.

 

Deshalb ist davon auszugehen, dass künftig Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) an Bedeutung gewinnen werden. Im Vergleich zu anderen Monaten ist schon jetzt deutlich wahrnehmbar, dass die Beratungen und die Anträge auf UVG-Leistungen in den letzten Wochen zunehmen.

 

Fachdienst 4 - Prävention

Auch dieses Themenfeld ist von der aktuellen Lage betroffen. So können die Elternbegleitbücher derzeit nicht mehr im Rahmen eines persönlichen Besuchs an die Eltern übergeben werden. Auch das Netzwerk Chancengerechtigkeit, welches im letzten Jahr seine Arbeit aufgenommen hat, kann derzeit nicht die geplanten Veranstaltungen durchführen. Es wird mit Hochdruck daran gearbeitet, nach neuen Formaten zu suchen, um die Arbeit in den einzelnen Arbeitsgruppen fortsetzen zu können. So wird momentan ein Newsletter für die Mitglieder des Netzwerkes erstellt und es wird geprüft, ob beispielsweise durch ein Webinar die Inhalte der Netzwerkarbeit transportiert werden können.