Betreff
Anpassung der Satzung des ZVM
Vorlage
SV-9-1638/1
Aktenzeichen
81
Art
Sitzungsvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der in der Anlage 2 zu dieser Sitzungsvorlage befindlichen Satzung wird zugestimmt.

 

 

 

 

(Die Sitzungsvorlage wird erneut zur Beratung vorgelegt aufgrund des Beschlusses des Kreisausschusses vom 18.03.2020.)

 

 

 

 

 

Begründung:

 

In der Sitzung des Kreisausschusses am 18.03.2020 wurde beschlossen, dass die Sitzungsvorlage zur weiteren Beratung in den Fachausschuss verwiesen wird.

 

Begründung aus der ursprünglichen SV-9-1638:

 

I.- IV.    

Die Aufgabenverteilung zwischen dem Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) und seinen Mitgliedsverbänden (u. a. ZVM) wurde zum Jahreswechsel 2019/2020 neu definiert. Vor diesem Hintergrund bestand in den letzten Monaten Einigkeit darüber, auch den ZVM neu aufzustellen und ihn zu einem Netzwerkknoten für regionale Mobilitätsangelegenheiten umzustrukturieren. In der Verbandsversammlung des ZVM am 25.02.2020 wurden ein Zielkonzept/Aufgabenprofil für den ZVM sowie der Entwurf einer entsprechend angepassten Satzung verabschiedet (siehe Anlagen).

 

Die Verbandsversammlung des ZVM hat der Anpassung der Satzung in allen Punkten einstimmig zugestimmt; die gemäß § 8 Abs. 4 der Satzung für einzelne Paragrafen notwendige Mindeststimmenzahl pro Mitglied wurde erreicht.

 

Der Beschluss zur Anpassung der Satzung steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Mitglieder des ZVM (Kreise und Stadt Münster).

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

Die Zuständigkeit des Kreistages ergibt sich aus § 26 Abs.1 KrO NRW.