Beschlussvorschlag:
Der in der Anlage
2 zu dieser Sitzungsvorlage befindlichen Satzung wird zugestimmt.
(Die
Sitzungsvorlage wird erneut zur Beratung vorgelegt aufgrund des Beschlusses des
Kreisausschusses vom 18.03.2020.)
Begründung:
In der Sitzung des Kreisausschusses am
18.03.2020 wurde beschlossen, dass die Sitzungsvorlage zur weiteren Beratung in
den Fachausschuss verwiesen wird.
Begründung aus der ursprünglichen SV-9-1638:
I.-
IV.
Die
Aufgabenverteilung zwischen dem Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL)
und seinen Mitgliedsverbänden (u. a. ZVM) wurde zum Jahreswechsel 2019/2020 neu
definiert. Vor diesem Hintergrund bestand in den letzten Monaten Einigkeit
darüber, auch den ZVM neu aufzustellen und ihn zu einem Netzwerkknoten für
regionale Mobilitätsangelegenheiten umzustrukturieren. In der
Verbandsversammlung des ZVM am 25.02.2020 wurden ein Zielkonzept/Aufgabenprofil
für den ZVM sowie der Entwurf einer entsprechend angepassten Satzung
verabschiedet (siehe Anlagen).
Die
Verbandsversammlung des ZVM hat der Anpassung der Satzung in allen Punkten
einstimmig zugestimmt; die gemäß § 8 Abs. 4 der Satzung für einzelne Paragrafen
notwendige Mindeststimmenzahl pro Mitglied wurde erreicht.
Der Beschluss zur
Anpassung der Satzung steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Mitglieder
des ZVM (Kreise und Stadt Münster).
V.
Zuständigkeit für die Entscheidung
Die Zuständigkeit
des Kreistages ergibt sich aus § 26 Abs.1 KrO NRW.