Betreff
Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Tätigkeitsfelder des Dezernates I
Vorlage
SV-9-1700
Art
Sitzungsvorlage

Beschluss:

 

Der Bericht über die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Tätigkeitsfelder des Dezernates I wird zur Kenntnis genommen.

Begründung:

 

I. – IV.

Die Corona-Pandemie wirkt sich auch auf die Tätigkeitsfelder, die Arbeitsabläufe und Arbeitsstrukturen der Abteilungen des Dezernates I des Kreises Coesfeld aus. Daher wird im Folgenden über die Auswirkungen in den verschiedenen Abteilungen informiert und bereits jetzt auf die mögliche Nichterreichung von festgelegten Zielen und Kennzahlen hingewiesen.

 

 

Abteilung 32 – Sicherheit und Ordnung

 

Fachdienst 1: allg. ordnungsrechtliche Angelegenheiten, Jagd- und Fischereibehörde

Die für April 2020 vorgesehene Jägerprüfung konnte nicht stattfinden. Ein Nachholtermin steht noch nicht fest. Ob die im Herbst terminierte Fischerprüfung stattfinden kann, bleibt abzuwarten.

 

Im Bereich Gewerbeüberwachung gibt es einen deutlichen Rückgang an Untersagungsverfahren. Hier ist aber zu erwarten, dass die wirtschaftliche Situation dazu führt, dass die Zahlen demnächst deutlich ansteigen werden. Häufig ist nämlich feststellbar, dass bei Liquiditätsengpässen die Steuern und SV-Beiträge nicht ordnungsgemäß abgeführt werden.

 

Im Bereich der Handwerksuntersagung finden derzeit keine Kontrollen statt. Auch hier wird der Betrieb nach und nach wieder hochgefahren werden müssen. Dies geschieht in enger Abstimmung mit der Handwerkskammer.

 

Fachdienst 2: Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz

Für den Bereich des Rettungsdienstes kann festgestellt werden, dass die Zahl der Rettungseinsätze deutlich gesunken ist. Bis heute ist von ca. 1000 Einsätzen auszugehen. Die Erträge in der kostenrechnenden Einrichtung werden um überschlägig ca. 1.000.000 € sinken. Eine genauere Berechnung erfolgt derzeit noch. Da die Vorhaltung unverändert geblieben ist, werden die Kosten sich nicht in dem Maße reduzieren. Im Ergebnis ist zu prognostizieren, dass der Rettungsdienst voraussichtlich mit einem negativen Betriebsergebnis abschließen wird.

 

Ferner wird sich die Auslieferung der beauftragten RTW und NEF bis Juni verzögern. Der Liefertermin für ein beauftragtes Fahrgestell (RTW-Umsetzer) ist noch nicht bekannt.

Die Ersteinweisung der Mitarbeiter/innen an die neuen Defi C3 kann nur in kleinen Gruppen und zusätzlichen Terminen erfolgen. Dies verzögert die Schulung.

Die Einführung einer mobilen Datenerfassung (MDE) wurde auf unbestimmte Zeit verschoben.

 

Für den Bereich des Bevölkerungsschutzes verzögern sich Ausschreibungen für die Umsetzung des ABC-Konzepts. Dies ist aber derzeit noch nicht dramatisch, weil der ABC-Zug einsatzfähig ist.

 

Weitere Auswirkung ist die Anmietung einer Halle für die Lagerung von Material des Katastrophenschutzes. Es ist aber anzumerken, dass die mittelfristig vorgesehene Umsetzung der Evakuierungsplanung die Vorhaltung von Lagerflächen sowieso erforderlich gemacht hätte.

 

Der FD-Leiter/Sachbearbeiter Katastrophenschutz hat derzeit noch ca. 50 Tage Urlaub und ca. 200 Überstunden. Ein Abfeiern der Überstunden wird kaum möglich sein, zumal im Sommer Vertretung für einen Kollegen aus dem Fachdienst anfällt, der in Elternzeit geht.

 

Fachdienst 3: Ausländerbehörde

Der Publikumsbetrieb ist seit einiger Zeit eingestellt. In vielen Fällen müssen die hier gesammelten elektronischen Aufenthaltstitel noch ausgehändigt werden. Derzeit wird die Wiederaufnahme des Schalterbetriebes unter Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen vorbereitet. Ein Termin steht aber noch nicht fest. Die Bedienung des Publikums soll nur nach Terminvereinbarung erfolgen, um Wartezeiten und Publikumsandrang zu vermeiden. Der zwischenzeitliche Rückstau wird aber aufgeholt werden können.

 

Mittelfristig soll bargeldloser Zahlungsverkehr in der ABH eingeführt werden. Bislang werden die Dienstleistungen nach Vorlage eines Einzahlungsbelegs erbracht. Kunden, die vergessen hatten zu zahlen, wurden an die Kreiskasse verwiesen. Dieser Kontakt kann mit bargeldlosem Zahlungsverkehr in der ABH vermieden werden.

 

Problematischer stellt sich die Situation im Bereich der Aufenthaltsbeendigung dar. Hier ist überhaupt nicht erkennbar, wann Rückführungen wieder planmäßig durchgeführt werden können. Finanziell betroffen sind insbesondere die Kommunen, weil die Leistungen nach AsylbLG von ihnen zu tragen sind. Ob hier ggf. ein Corona bedingter Ausgleich möglich wird, kann von hier aus nicht eingeschätzt werden.

 

 

Abteilung 35 – Zentrale Ausländerbehörde

 

Fachdienst 1: Passersatzpapierbeschaffungen, Sonderrückführungen

Durch die Corona-Pandemie sind viele Sammelcharter-Maßnahmen storniert worden (insbesondere für die Westbalkan-Staaten). Dadurch entfallen Kurierfahrten an den Sammelcharter-Terminen nach Düsseldorf (Wegfall der Übergabe der ausgestellten EU-Laissez-passer für Westbalkan) sowie die Abholung von ausgestellten Passersatzpapieren bei den Konsulaten (Russische Föderation, Ukraine, Weißrussland) in Bonn und Düsseldorf. Weiterhin ist die Zahl der Amtshilfeersuchen kommunaler Ausländerbehörden zur Ausstellung von EU-Laissez-passer und Passersatzpapieren gesunken, da Abschiebungen zurzeit in der Regel nicht durchführbar sind. Auch im Rahmen der Hafthausbetreuung für die JVAen wird auf die persönlichen Besuche der Inhaftierten in den JVAen verzichtet.

 

Aufgrund der dadurch frei gewordenen personellen Kapazitäten, unterstützen die Mitarbeiter/innen des Fachdienstes 1 den Fachdienst 2 im Bereich Rückkehrmanagement bei der Aufarbeitung von Arbeitsrückständen in der Datenerfassung. Weiterhin werden Kurierfahrten für Abteilung 53 bzw. den Krisenstab übernommen (u.a. Zustellung von Quarantäne-Ordnungsverfügungen an Infizierte und Kontaktpersonen).

 

Fachdienst 2: Rückkehrmanagement, Außendienst, freiwillige Ausreisen

Im Fachdienst 2 entfällt im Bereich Rückkehrmanagement die Bearbeitung von Haftanträgen, da nicht zweifelsfrei dargelegt werden kann, dass eine Abschiebung durchgeführt werden kann. Es werden zurzeit nahezu alle Maßnahmen durch die Zentralstelle für Flugabschiebungen storniert, Dublin-Überstellungen sind seitens des BAMF ausgesetzt. Des Weiteren finden Beratungen zur freiwilligen Ausreise bzw. persönliche Belehrungen in den Zentralen Unterbringungseinrichtung nicht mehr persönlich, sondern schriftlich statt. Die dadurch frei gewordenen personellen Ressourcen werden zur Aufarbeitung von Rückständen und zur Datenpflege genutzt.

 

Besonders betroffen von der Corona-Pandemie sind die Tätigkeitsfelder des Außendienstes. Durch den Wegfall von Haftfällen entfällt der entsprechende Transport. Weiterhin finden zurzeit keine Botschaftsvorführungen sowie keine Rückführungen statt. Auch die Fortbildungen im Bereich der Eingriffs- und Zugriffstechnik wurden ausgesetzt.

 

Stattdessen unterstützen die Außendienstmitarbeiter/innen die Kommunen des Kreises im Rahmen der Amtshilfe bei der Kontrolle der Einhaltung der Corona-Schutz-Verordnung. Für die Abteilung 36 sowie das Diagnosezentrum stehen die Mitarbeiter/innen des Außendienstes als Sicherheitspersonal (u.a. Regelung der Zugangskontrollen) zur Verfügung. Weiterhin wird das Hilfskrankenhaus durch den Außendienst bewacht. Zwei Mitarbeiter sind in die Organisation des Hilfskrankenhauses eingebunden.

 

 

Abteilung 36 – Straßenverkehr

 

Fachdienst 1: KFZ-Zulassung

Der Fachdienst Kfz-Zulassung mit seinen drei Standorten Coesfeld, Dülmen und Lüdinghausen ist der publikumsintensivste Bereich der Straßenverkehrsabteilung und war vor der Corona-Krise durch einen fast freien und terminlosen Zugang sowohl für Privatkunden als auch für gewerbliche Kunden während der gesamten Bandbreite der Öffnungszeiten geprägt. Die Regulierung der Kundenströme erfolgte fast ausschließlich durch die Öffnungszeiten (Ticketbezug über Wartemarkenautomat), lediglich in Einzelfällen wurde von der Möglichkeit einer Terminvereinbarung (Onlineportal / Telefon) Gebrauch gemacht. Hierdurch kam es regelmäßig zum Beginn und Ende der Öffnungszeiten zu einem erhöhten Kundenaufkommen, verbunden mit hohen Wartezeiten und überfüllten Warteräumen sowie einer sehr unterschiedlichen Frequentierung der einzelnen drei Zulassungsstellen im Laufe einer Woche. Diese Situation war sowohl für die Kunden, als auch für die Mitarbeiter/innen sehr belastend und unter Beachtung der Corona-Regelungen nicht mehr umsetzbar.

 

Um die Ausbreitung des Corona-Virus zum Schutz aller Bürger/innen, aber insbesondere der Mitarbeiter/innen zu reduzieren, ist eine standortbezogene Trennung des Privat- (nur Dülmen) und Geschäftskundenservices (nur Coesfeld) vorgenommen worden, um das Besucheraufkommen zu kanalisieren, die Wartezone und die Arbeitsplatzbereiche nicht zu überlasten und das Ausfallrisiko für den Gesamtbereich der Mitarbeiter/innen in der Zulassung  im Falle einer Erkrankung zu reduzieren (Trennung in zwei autarke Arbeitsgruppen). Flankiert wurde dieses Verfahren durch die pflichtige Vorgabe einer vorherigen Terminvereinbarung während der reduzierten Öffnungszeiten sowie eine Zugangskontrolle. So ist es gelungen, die zeitgleichen Besucherströme je Standort zu kanalisieren und damit die Kontaktdichte unter den Kunden sowie zwischen den Mitarbeitern und Kunden auf das notwendige Maß zu reduzieren. Die Nebenstelle in Lüdinghausen wurde geschlossen, damit das dort eingesetzte Personal den Standort in Coesfeld und an der räumlich deutlich größeren Hauptstelle in Dülmen unterstützen kann. Aufgrund der räumlichen Größe der Nebenstelle in Lüdinghausen ist dort eine Umsetzung der notwendigen Vorgaben zur Reduzierung der Kundenströme und damit der Kontaktdichte nur sehr eingeschränkt möglich. Auch befinden sich die Schalter dort in einem recht kleinen Großraumbüro, so dass auch die Abstände zwischen den Mitarbeitern nicht so optimal sichergestellt werden können wie an den anderen Standorten. Durch die o.a. Maßnahmen ist es aktuell gewährleistet, dass Anliegen von Gewerbetreibenden in der Regel spätestens innerhalb von 2-3 Tagen, Anliegen von Privatkunden innerhalb von 2 – 3 Wochen entsprochen werden kann. Hiervon abweichend steht jedoch für dringende Härte- / Notfälle ein zusätzlicher Service zur Verfügung, der derzeit innerhalb von 2 Tagen eine Terminwahrnehmung sicherstellt. Abgesehen von den o.a. Einschränkungen sind weiterhin alle Mitarbeiter/innen des Fachdienstes regulär im Front- oder Backoffice tätig und stellen die angebotenen Dienstleistungen fast uneingeschränkt zur Verfügung. Positiv zu bewerten ist die vorgezogene Umstellung auf Kartenzahlung, die bereits fast von allen Privatkunden und einem großen Teil der gewerblichen Kunden wahrgenommen wird.

 

Fachdienst 2: Verkehrssicherung und –lenkung

Auch im Fachdienst 2 erfolgt die Reglementierung des Publikumsverkehrs durch die Vorgabe einer vorherigen Terminvereinbarung. Da dieser Bereich schon jetzt einen hohen Digitalisierungsgrad bei den Dienstleistungen Verkehrssicherung und –lenkung / Großraum- und Schwertransport / Ausnahmegenehmigungen und eine geringe Anzahl von persönlichen Vorsprachen aufweist, kann hier die Möglichkeit der Arbeit im Homeoffice bereits aktiv genutzt werden, wodurch die Anwendung der Corona-Regelungen keine besonderen Einschränkungen für den Bürger in diesem Fachdienst darstellt.

 

Fachdienst 3: Bußgeldstelle, Personen- und Güterverkehr

Auch in diesem Fachdienst ist die Zahl der persönlichen Vorsprachen grundsätzlich sehr gering, so dass auch vor Corona in der Regel Termine nur nach vorheriger Absprache stattfanden. Die Umstellung auf die pflichtige Terminvereinbarung stellt daher auch hier keine besondere Umstellung für den Bürger dar. In den Bereichen Geschwindigkeitsüberwachung und Bußgeldstelle sind ebenso keine Einschränkungen zu verzeichnen.

 

Fachdienst 4: Führerscheinstelle

Analog der Zulassungsstelle, erfolgt der Zugang zur Führerscheinstelle ausschließlich nach erfolgter Terminvereinbarung. Abweichungen gegenüber dem regulären Betrieb sind derzeit nur durch die Einschränkungen beim Fahrschulbetrieb sowie den Prüfungsstellen etc. zu verzeichnen.

 

 

Zusammenfassend ist festzustellen, dass trotz der coronabedingten Einschränkungen fast alle Dienstleistungen der Abteilung 36-Straßenverkehr für den Bürger persönlich nach Terminabsprache, telefonisch, postalisch oder elektronisch zur Verfügung stehen. Lediglich der bisherige hohe Standard einer zeitnahen Zulassungsdienstleistung am selben Tage – mit den bekannten negativen Begleiterscheinungen – kann derzeit unter Gewährleistung der gesundheitlichen Schutzregelungen nicht gewährleistet werden.

 

 

Abteilung 39 – Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung

 

Fachdienst 1: Lebensmittelüberwachung

Im Fachdienst 1 finden aufgrund der Corona-Pandemie keine Plankontrollen statt, wodurch auch keine Gebühren fällig werden. Weiterhin werden keine Planproben entnommen. Überprüfungen finden nur aufgrund von Beschwerden und Beanstandungen statt.

 

Durch den geringeren Warenverkehr und den eingeschränkten Export werden weniger Bescheinigungen ausgestellt.

 

Die Beratung von Gewerbetreibenden erfolgt aktuell ausschließlich telefonisch.

 

Fachdienst 2: Veterinärdienst

Im Veterinärwesen finden weder Ausstellungen und Auktionen mit Tieren noch Reitturniere statt. Auch hier ist die Anzahl der Exporte zurückgegangen, wodurch weniger Bescheinigungen ausgestellt und weniger Gebühren eingenommen werden.

 

Im Bereich des Tierschutzes sind die Plankontrollen ebenfalls reduziert worden. Insbesondere Tierschutzvereine klagen über Einnahmeverluste, wodurch es ggf. zu tierschutzrechtlichen Problemen (Futter, Personal) in gewerblichen Tierhaltungen kommen kann.

 

In landwirtschaftlichen Betrieben werden zurzeit im Bereich der Tierarzneimittelüberwachung keine örtlichen Kontrollen durchgeführt. Auch tierärztliche Hausapotheken werden zurzeit nicht überprüft.

 

Das Fleischhygieneamt ist zurzeit im laufenden Betrieb. Hier ist aufgrund coronabedingter Personalausfälle mit einer möglichen Reduzierung der Schlachtleistung zu rechnen. Im ambulanten Untersuchungsbereich besteht ein erhöhter Aufwand.

 

 

Abteilung 63 – Bauen und Wohnen

 

In Abteilung 63 ist primär durch ein verlangsamtes Baugeschehen, sekundär auch durch Verfahrensverzögerungen aufgrund aufgeschobener Bauzustandsbesichtigungen, Beratungen, Erörterungstermine etc. mit Mindererträgen von ca. 200.000 € (-17,4 %) zu rechnen.

 

Auswirkungen der Corona-Pandemie werden vor allem durch neue Arbeitstechniken und Arbeitsorte sichtbar. Die Mitarbeiter/innen arbeiten wie in fast allen Abteilungen zurzeit alternierend im Homeoffice. Beschränkungen der möglichen Tätigkeiten ergeben sich dort insbesondere durch fehlende technische Ressourcen. So war es nicht möglich, für alle Mitarbeiter/innen einen Homeoffice-Arbeitsplatz mit Vollzugriff auf die einschlägigen Programme und Datenbanken einzurichten. Die Corona-Pandemie zeigt, wie wichtig insbesondere im Bereich der Abteilung 63 die Digitalisierung von Verfahren und Datenbeständen ist, um auch im Homeoffice bestmöglich arbeiten zu können.

 

Weiterhin hat die Corona-Pandemie auch die Nutzung von Videokonferenzen vorangetrieben. So wünschen sich viele am Bau Beteiligte (u.a. Brandschutzsachverständige) auch zukünftig die Nutzung von Videokonferenzen anstelle von persönlichen Treffen, um Reisezeiten auf ein Minimum begrenzen zu können. Dazu wäre allerdings ein Ausbau der technischen Ausrüstung notwendig.

 

 

Abteilung 70 – Umwelt

 

Im Bereich der Abteilung 70 werden aktuell ausschließlich anlassbezogene Umweltüberwachungen durchgeführt. Weiterhin werden persönliche Termine durch die Ausweitung der Nutzung von Telefon- und Videokonferenzen sowie vermehrtem E-Mail- und Telefonkontakt vermieden. Zudem sind Aufgaben im Bereich der Abteilung 70 umverteilt worden, um eine Entzerrung des Personals zu erreichen. Durch den quarantänebedingten Ausfall von Mitarbeitern findet die Antragsbearbeitung verzögert statt. Durch den fehlenden Außendienst werden Projekte zeitlich verschoben, sodass nach der Wiederaufnahme des Außendienstes mit einem hohen Andrang gerechnet wird. Durch die ausgebliebenen Überwachungen sind Mindererträge im Bereich der Gebühreneinnahmen zu erwarten.

 

Im Bereich der Wasserwirtschaft verzögert sich die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie. Abstimmungen zu Maßnahmenübersichten konnten nicht durchgeführt werden. Weitere Verzögerungen ergeben sich durch verlängerte Entscheidungsprozesse bei z.B. neuen Maßnahmeträgern der Wasser- und Bodenverbände.

 

Auch die Inanspruchnahme von Ersatzgeld zu begleitender Finanzierung von Projekten findet nur verzögert statt.

 

Die geplanten Öffentlichkeitsbeteiligungen der Bezirksregierung im Rahmen der Fortschreibung der Bewirtschaftungspläne wurden ebenfalls zurückgestellt.

 

Insgesamt ist auch die Arbeitsplatzbelegung in der Abteilung 70 durch eine Ausweitung der Telearbeit (Personenkreis und Umfang) reduziert worden. Auch hier wird der zukünftig notwendige Ausbau der Digitalisierung sichtbar.