Beschlussvorschlag:

 

1.   Das Radverkehrskonzept für den Kreis Coesfeld wird beschlossen.

2.   Darüber hinaus werden zur Beschleunigung des Radwegeausbaus und der Unterhaltung der vorhandenen Radwege im Kreis Coesfeld folgende weitergehende Maßnahmen beschlossen:

a.   Die Priorisierung des Radwegebaus an Kreisstraßen wird durch das aktuell gültige Radwegebauprogramm für den Kreis Coesfeld aus dem Jahr 2015 festgelegt. Die von den Städten und Gemeinden vorgeschlagenen Priorisierungen sollen im Laufe des Jahres 2020 neu abgefragt werden, um in 2021 ein aktualisiertes Radwegebauprogramm beschließen zu können. Die über das Radverkehrskonzept vorgeschlagene Maßnahmen-Priorisierung kann hier einen guten Orientierungsrahmen bieten;

b.   Hinsichtlich der Regelungen zur Finanzierung des Radwegeaus- und -umbaus im Kreis Coesfeld wird auf die in dieser Sache ohnehin beabsichtigte Diskussion mit den Städten und Gemeinden verwiesen (SV-9-1615);

c.   Um die Planungen und den Radwegebau an Kreisstraßen zu beschleunigen, werden in der Abteilung Straßenbau und -unterhaltung zusätzliche Personalkapazitäten bereitgestellt. Hierzu soll die im Rahmen der Planungen einer Ortsumgehung (OU) Ottmarsbocholt für zwei Jahre vorgesehene befristete Einstellung eines Planers in Teilzeit (50%) auf eine Vollzeitbeschäftigung ausgedehnt werden. Sobald die Vereinbarungen zur OU vorliegen, soll die Projektstelle – voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte – ausgeschrieben werden;

d.   Um die im Radverkehrskonzept für den Kreis Coesfeld vorgesehenen kurzfristigen Maßnahmen in Höhe von rd. 900.000 EUR für Beschilderungen und Markierungsarbeiten Zug um Zug umzusetzen, soll das jährliche Budget des Bauhofes ab 2021 um 100.000 EUR erhöht werden. Über den einzelnen Ansatz wird noch im Rahmen der Haushaltsplanung 2021 beraten. Insbesondere soll hiermit das Aufbringen einer retroreflektierenden Randmarkierung auf rund 130 km der kreiseigenen Radwege an der freien Strecke erfolgen.

Begründung:

I.             Problem

Der Kreis Coesfeld hat aufgrund eines Kreistagsbeschlusses vom 20.12.2017 die Erstellung eines kreisweiten Radverkehrskonzeptes zur Verbesserung des Alltagsradwegenetzes und somit einer weiteren Erhöhung des Modal Split-Anteils des Fahrrades in Auftrag gegeben. Dazu sollte kreisweit ein flächendeckendes, attraktives und sicheres überörtliches Radwegenetz entwickelt werden, das von den Städten und Gemeinden durch lokale Radrouten/-netze innerörtlich ergänzt und fortgeführt werden kann.

II.            Lösung

Das Radverkehrskonzept wurde als gefördertes „Klimaschutzteilkonzept Mobilität“ unter Begleitung der Planungsbüros VIA und Planersocietät Dortmund und mit Beteiligung der Städte, Gemeinden und Nachbarkreise, Interessensvertretungen und der Öffentlichkeit im Laufe des Jahres 2019 erarbeitet und liegt nun in Form eines Endberichts (Anlage 1) sowie ergänzender Maßnahmenkarten (Anlage 2) und ‑kataster in finaler Fassung vor. Im Ausschuss für Straßen- und Hochbau, Vermessung und öffentlichen Personennahverkehr wurde regelmäßig über den aktuellen Sachstand berichtet (SV-9- 1552, SV-9-1394, SV-9-1322). In der Fachausschuss-Sitzung am 28.05.2020 soll das Konzept final beraten und anschließend dem Kreistag zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

Das Radverkehrskonzept stellt als erster interkommunal und baulastträgerübergreifend abgestimmter Maßnahmenfahrplan einen geeigneten Orientierungsrahmen für den Ausbau und die Optimierung der Radverkehrsinfrastruktur im Kreis Coesfeld dar und kann damit durch erwartete Verkehrsverlagerungen einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Mit dem Aufgreifen der Veloroutenkonzeption der Stadtregion Münster werden auf besonders aufkommensstarken Relationen auch erstmals Radwege im sogenannten Radvorrangrouten-Standard mit einer Ausbaubreite von 3 Meter vorgeschlagen, die der weiteren Attraktivierung des Alltagsradverkehrs dienen. Neben den streckenbezogenen Maßnahmen (Schließen von Netzlücken, Aus- oder Umbau) enthält das Konzept auch Maßnahmenvorschläge für relevante Knotenpunkte, beispielsweise die Einrichtung von Querungshilfen, Anpassungen an Lichtsignalanlagen oder auch Markierungsarbeiten. Insgesamt umfasst das Radverkehrskonzept 575 Einzelmaßnahmen, zu denen in Katasterblättern anhand von Musterlösungen und Fotodokumentationen Informationen zu Lage, Länge, Baulastträgerschaft und Kosten der einzelnen Maßnahmen verfügbar sind, die jedem Baulastträger zur Verfügung gestellt werden. Die besonders für den Alltagsradverkehr wichtigen Maßnahmen im Bereich Winterdienst & Reinigung auf Radwegen können zukünftig ebenfalls intensiviert werden, da in Kürze ein zweites Radwegefahrzeug angeschafft wird (bereits im Haushalt 2020 eingeplant), das u.a. für diese Arbeiten eingesetzt werden kann.

Die Umsetzung des Konzeptes wird im Wesentlichen abhängen von der Verfügbarkeit personeller und finanzieller Ressourcen sowie dem Zugang zu Fördermitteln. Die Realisierung von Radwegen an Kreisstraßen kann der Kreis Coesfeld in enger Abstimmung mit den Städten und Gemeinden (Fortschreibung des Radwegebauprogramms) weitgehend selbst steuern. Das Radverkehrskonzept enthält aber auch eine Vielzahl an Maßnahmenvorschlägen in der Baulast von Bund und Land. Der Landesbetrieb Straßen NRW war in die Konzepterstellung eingebunden. Die zunehmende Bedeutung des Radwegeausbaus auch an Landes- und Bundesstraßen wird anerkannt. Das Land Nordrhein-Westfalen muss die Landesbetriebe nun allerdings auch personell und finanziell in die Lage versetzen, gemeinsam mit den Kommunen die Anstrengungen für ein attraktives Alltagsradewegenetz weiter zu erhöhen. Ebenfalls wichtig ist die Schaffung rechtlicher Rahmenbedingungen, beispielsweise für die Umsetzung des Veloroutenstandards in der Baulast von Bund und Land, für die es nach wie vor keine einheitlichen Vorgaben gibt. In den Regionalniederlassungen der Landesbetriebe wurden mittlerweile Radverkehrsbeauftragte benannt. Hier soll die Expertise beim Thema Radverkehrsplanung gebündelt und die Zusammenarbeit mit den Kommunen intensiviert werden.

Die Schaffung einer noch attraktiveren Radverkehrsinfrastruktur muss insofern als Gemeinschaftsaufgabe betrachtet werden. Hierfür liefert das Radverkehrskonzept die erforderliche Planungsgrundlage. Um die im Radverkehrskonzept prognostizierten Klimaschutz-Potenziale zur Reduktion von rund 33.000 Tonnen CO2 pro Jahr bis 2035 zu erreichen, bedarf es weiterer Ressourcen für den Radwegebau. Daher werden im Beschlussvorschlag über die Verabschiedung des Konzeptes hinaus weitere Maßnahmen vorgeschlagen, insbesondere die Schaffung zusätzlicher Personalkapazitäten in der Abteilung Straßenbau und -unterhaltung, die explizit für die Umsetzung von Radwegebaumaßnahmen an Kreisstraßen eingesetzt werden soll.

III.           Alternativen

Das Radverkehrskonzept und die ergänzenden Maßnahmen werden nicht beschlossen.

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Die Kosten für die Erstellung des Radverkehrskonzeptes beliefen sich auf insgesamt 57.477 EUR. Für 50 % der Kosten konnte eine Förderung über die Kommunalrichtlinie als „Klimaschutzteilkonzept Mobilität“ erreicht werden.

Die kalkulierten Kosten für die Umsetzung aller konsumtiven und investiven Maßnahmen in der Baulast des Kreises beläuft sich auf insgesamt rund 30.000.000 EUR. Über die Einzelmaßnahmen sind gesonderte politische Beschlüsse zu fassen und entsprechende Haushaltsmittel bereitzustellen.

Um den Radwegebau an Kreisstraßen zu beschleunigen, werden in der Abteilung Straßenbau und ‑unterhaltung zusätzliche Personalkapazitäten bereitgestellt (siehe Beschlussvorschlag 2c).

V.            Zuständigkeit für die Entscheidung

Kreistag gem. § 26 (1) KrO NRW