Betreff
Anregung nach § 21 KrO - Freigabe eines kombinierten Geh- und Radweges (außerorts) für S-Pedelecs
Vorlage
SV-9-1703
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Anregung wird nicht gefolgt. Die Verwaltung nimmt diese Anregung zum Anlass, um die Sicherheit und Leichtigkeit des außerörtlichen Radverkehrs noch weiter zu verbessern. Hierzu wird der Fokus auf Ausbau und Optimierung der Radverkehrsinfrastruktur gelegt. Hierfür bietet das aktuell zur Verabschiedung anstehende Radverkehrskonzept des Kreises Coesfeld eine gute Grundlage.

Begründung:

I.             Problem

In der Kreisausschuss-Sitzung am 18.03.2020 wurde eine Anregung nach § 21 KrO zur Freigabe eines kombinierten Geh- und Radweges (außerorts) für S-Pedelecs behandelt (SV-9-1663). Der Kreisausschuss hat beschlossen, der Anregung nicht zu entsprechen. Gleichzeitig hat er die Anregung an den Ausschuss für Straßen- und Hochbau, Vermessung und öffentlichen Personennahverkehr verwiesen, um eine Prüfung im Rahmen des dort vorzuberatenden Radverkehrskonzeptes vorzunehmen.

 

Der Beschlussvorschlag des Anregenden lautet:

 

·         Die kombinierten Geh- und Radwege T 240 zwischen Lüdinghausen und Ottmarsbocholt (B235 und L 884) sowie zwischen Ottmarsbocholt und der Stadtgrenze Münster (L884, Venner Straße und Kappenberger Damm) werden für S-Pedelecs freigegeben.

·         Auf den v.g. Strecken, in denen lediglich ein einseitiger Geh- und Radweg besteht und Rad fahrende den Weg in beide Richtungen benutzen müssen, werden die Furten im Bereich von Grundstückszufahrten rot eingefärbt.

II.            Lösung

Der Beschlussvorschlag der Verwaltung (abgestimmt zwischen Straßenverkehrsbehörde, Abteilung Straßenbau und -unterhaltung und dem Radverkehrsbeauftragten) lautete, der Anregung aus den in der Sitzungsvorlage genannten Gründen (Geschwindigkeitsdifferenz, mögliche Abbiegeunfälle mit S-Pedelecs aufgrund der unerwartet hohen Geschwindigkeit, unzureichende Ausbaubreiten, zu enge Kurvenradien, fehlende Rechtsgrundlage) nicht zu folgen. Diese Position gilt unverändert. S-Pedelecs mit Geschwindigkeiten bis zu 45 km/h sind Kleinkrafträder und keine Fahrräder. Geh- und Radwege sollten aus sicherheitstechnischen Erwägungen aber Fußgängern und Radfahrern vorbehalten bleiben, auch außerorts. Die üblichen Pendeldistanzen, auf die auch das Radverkehrskonzept des Kreises Coesfeld mit dem Ausbau von Velorouten abzielt, belaufen sich auf 10 bis maximal 15 Kilometer. Diese Distanzen sind – eine gut ausgebaute Infrastruktur vorausgesetzt – mit dem Fahrrad bzw. dem „normalen“ Pedelec in annehmbaren Zeiten zu überwinden.

 

Bezüglich der in der Kreisausschuss-Sitzung diskutierten Wegebreiten empfiehlt das Radverkehrskonzept lediglich für den Abschnitt der B235 zw. Lüdinghausen und Ottmarsbocholt einen Ausbau im Veloroutenstandard (Baulastträgerschaft des Bundes), für die restlichen Abschnitte sind Lückenschlüsse bzw. Ausbaumaßnahmen im ERA-Standard vorgesehen.

 

Unabhängig davon wird die Freigabe von S-Pedelecs auf Außerorts-Radwegen nach wie vor nicht befürwortet. Die diesbezügliche Diskussion wird immer wieder kontrovers geführt. In Nordrhein-Westfalen positioniert sich gleichlautend zur hiesigen Meinung auch die Stabsstelle Radverkehr im zuständigen Verkehrsministerium deutlich ablehnend hierzu. Nach hiesigem Kenntnisstand vertritt in der Regel auch der Allgemeine Deutsche Fahrradclub ADFC diese Auffassung. Selbst in der Schweiz, die in diesem Zusammenhang regelmäßig als Vorbild angeführt wird, laufen aktuell Diskussionen, S-Pedelecs nicht mehr auf Radwegen zuzulassen. In den Niederlanden waren S-Pedelecs eine Zeit lang ebenfalls auf Radwegen zugelassen, was nun mit großem Aufwand wieder rückgängig gemacht wird.

 

Auch ein Verkehrsversuch, wie ihn die StVO theoretisch ermöglicht, würde keine belastbaren Ergebnisse liefern, da S-Pedelecs in Deutschland (aufgrund der eingeschränkten Nutzungsmöglichkeiten) kaum verbreitet sind (in 2018 waren nach Auskunft des Zweirad-Industrie-Verband e.V. nur 0,5 % aller verkauften elektrisch unterstützten Pedelecs und E-Bikes S-Pedelecs). Wenn überhaupt, sollten das Land oder der Bund in einem wissenschaftlich begleiteten Forschungsprojekt das Potenzial von S-Pedelecs und die möglichen Nutzungskonflikte untersuchen. Ein „Flickenteppich“ an lokalen Verkehrsversuchen erscheint wenig zielführend.

III.           Alternativen

Die kombinierten Geh- und Radwege werden für S-Pedelecs in dem Wissen freigegeben, dass es hierfür keine straßenverkehrsrechtliche Grundlage gibt. Ungeklärt bliebe die Frage, ob und inwieweit der Kreis Coesfeld für etwaige Unfälle im Zusammenhang mit S-Pedelecs haften müsste.

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Keine.

V.            Zuständigkeit für die Entscheidung

In der Kreisausschuss-Sitzung am 18.03.2020 wurde die Angelegenheit an den Ausschuss für Straßen- und Hochbau, Vermessung und öffentlichen Personennahverkehr verwiesen.