Betreff
Fortschreibung Klimaschutzkonzept Kreis Coesfeld und Verlängerung Personalstelle Klimaschutzmanagement; Antrag der CDU-Kreistagsfraktion vom 22.04.2020
Vorlage
SV-9-1716
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag der CDU-Kreistagsfraktion:

 

1.         Die Verwaltung wird daher beauftragt, das aus dem Jahr 2015 stammende Klimaschutzkonzept des Kreises Coesfeld fortzuschreiben und die darin verankerten Klimaschutzziele an die derzeitigen wissenschaftlichen und politischen Entwicklungen anzupassen.

 

2.         Die Verwaltung wird beauftragt, die Voraussetzungen für eine Verlängerung der am 31.10.2021 auslaufenden Personalstelle Klimaschutzmanagement bis zum 31.10.2023 zu schaffen und Folgeförderungen des Bundes und/oder des Landes, sofern verfügbar, vollumfänglich in Anspruch zu nehmen.

Begründung:

I.             Problem / II.      Lösung / III.        Alternativen

Siehe Antrag der CDU-Kreistagsfraktion vom 22.04.2020 (Anlage 1).

Der Antrag wurde in der Sitzung des Unterausschusses Klimaschutz am 05.05.2020 vorberaten und einstimmig befürwortet.

III. Alternativen

Eine Fortschreibung des Klimaschutzkonzeptes und eine Anpassung der Klimaschutzziele erfolgen nicht.

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Es ergeben sich Kosten für die Fortschreibung des Klimaschutzkonzeptes. Diese werden von der Verwaltung zeitnah beziffert und in die Haushaltsberatungen 2021 eingebracht.

Die aktuell mit 40 % geförderte Personalstelle Klimaschutzmanagement läuft – gekoppelt an den Bewilligungszeitraum der Förderung – zum 31.10.2021 aus. Dabei handelt es sich bereits um die zweijährige Anschlussförderung der vorhergegangenen dreijährigen Erstförderung. Eine über diesen fünfjährigen Zeitraum hinausgehende Personalkostenförderung ist nicht möglich. Konkrete Überlegungen des Fördermittelgebers, die Förderzeiträume für das kommunale Klimaschutzmanagement auszuweiten, sind hier nicht bekannt. Insofern würde sich der Personalkostenaufwand des Kreises Coesfeld für die beabsichtigte Verlängerung bis zum 31.10.2023 um die dann entfallende 40 %-Förderung erhöhen.

V.            Zuständigkeit für die Entscheidung

Kreistag gem. § 26 (1) KrO NRW