Beschluss:
Der
Kreissportbund Coesfeld e.V. und der Hebammenverband Kreis Coesfeld - Mitglied im Landesverband der Hebammen NRW e.V. –
werden in die Liste der beteiligten Institutionen gemäß § 3 Abs. 1 der
Geschäftsordnung der Gesundheitskonferenz des Kreises Coesfeld aufgenommen.
Sachverhalt:
I.
- V.
Seit 1996 besteht im Kreis Coesfeld
eine kommunale Gesundheitskonferenz. Grundlagen sind § 24 ÖGDG NRW und eine vom
Kreistag verabschiedete Geschäftsordnung. Die Gesundheitskonferenz berät Fragen
der gesundheitlichen Versorgung und Gesundheitsförderung auf örtlicher Ebene
mit dem Ziel der Koordinierung und gibt bei Bedarf Empfehlungen. Zurzeit sind 48
Institutionen beteiligt.
Die Mitglieder der Gesundheitskonferenz
des Kreises Coesfeld haben sich in ihrer Sitzung am 06.05.20 dafür
ausgesprochen, den Kreissportbund Coesfeld e.V. und den Hebammenverband Kreis
Coesfeld - Mitglied im
Landesverband der Hebammen NRW e.V. in die Liste der
beteiligten Institutionen gemäß § 3 Abs. 1 der Geschäftsordnung der
Gesundheitskonferenz des Kreises Coesfeld aufzunehmen. Beide hatten zuvor
diesen Wunsch geäußert.
Der Kreissportbund (KSB) Coesfeld e.V. sieht sich als
„Dachorganisation von 215 Sportvereinen im Kreis Coesfeld. Er ist
Ansprechpartner für die Sportvereine und vertritt die Interessen der rund
76.000 Mitglieder.“
Der Hebammenverband Kreis Coesfeld ist nach eigener Darstellung
Interessensvertretung des weitaus überwiegenden Teils der Hebammen im
Kreisgebiet und Mitglied im Landesverband der Hebammen NRW e.V. Der
Landesverband setzt sich demnach „für die Stärkung und Weiterentwicklung
der beruflichen Aus- und Fortbildungen ein und fördert Kontakte und
Erfahrungsaustausch unter seinen Mitgliedern.“
Gemäß § 3 Abs. 2 der Geschäftsordnung
obliegt es dem Kreistag, die Liste der beteiligten Institutionen auf Vorschlag
der Gesundheitskonferenz zu erweitern.
Anlagen:
Geschäftsordnung der Gesundheitskonferenz des Kreises Coesfeld