Betreff
Geschäftsordnung der Gesundheitskonferenz des Kreises Coesfeld: Erweiterung der Liste der beteiligten Institutionen
Vorlage
SV-9-1722
Art
Sitzungsvorlage

Beschluss:

 

Der Kreissportbund Coesfeld e.V. und der Hebammenverband Kreis Coesfeld - Mitglied im Landesverband der Hebammen NRW e.V. – werden in die Liste der beteiligten Institutionen gemäß § 3 Abs. 1 der Geschäftsordnung der Gesundheitskonferenz des Kreises Coesfeld aufgenommen.

 

 

 

 

 

Sachverhalt:

 

I.     - V.

 

Seit 1996 besteht im Kreis Coesfeld eine kommunale Gesundheitskonferenz. Grundlagen sind § 24 ÖGDG NRW und eine vom Kreistag verabschiedete Geschäftsordnung. Die Gesundheitskonferenz berät Fragen der gesundheitlichen Versorgung und Gesundheitsförderung auf örtlicher Ebene mit dem Ziel der Koordinierung und gibt bei Bedarf Empfehlungen. Zurzeit sind 48 Institutionen beteiligt.

 

Die Mitglieder der Gesundheitskonferenz des Kreises Coesfeld haben sich in ihrer Sitzung am 06.05.20 dafür ausgesprochen, den Kreissportbund Coesfeld e.V. und den Hebammenverband Kreis Coesfeld - Mitglied im Landesverband der Hebammen NRW e.V. in die Liste der beteiligten Institutionen gemäß § 3 Abs. 1 der Geschäftsordnung der Gesundheitskonferenz des Kreises Coesfeld aufzunehmen. Beide hatten zuvor diesen Wunsch geäußert.

 

Der Kreissportbund (KSB) Coesfeld e.V. sieht sich als „Dachorganisation von 215 Sportvereinen im Kreis Coesfeld. Er ist Ansprechpartner für die Sportvereine und vertritt die Interessen der rund 76.000 Mitglieder.“

 

Der Hebammenverband Kreis Coesfeld ist nach eigener Darstellung Interessensvertretung des weitaus überwiegenden Teils der Hebammen im Kreisgebiet und Mitglied im Landesverband der Hebammen NRW e.V. Der Landesverband setzt sich demnach „für die Stärkung und Weiterentwicklung der beruflichen Aus- und Fortbildungen ein und fördert Kontakte und Erfahrungsaustausch unter seinen Mitgliedern.“

 

Gemäß § 3 Abs. 2 der Geschäftsordnung obliegt es dem Kreistag, die Liste der beteiligten Institutionen auf Vorschlag der Gesundheitskonferenz zu erweitern.

 

 

 

 

 

Anlagen:

 

 

Geschäftsordnung der Gesundheitskonferenz des Kreises Coesfeld