Betreff
Sachstandsbericht zur Flüchtlingsbetreuung im Kreis Coesfeld
Vorlage
SV-9-1741
Art
Sitzungsvorlage

Beschluss:

 

- ohne –

 

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

Sachverhalt:

 

I.    - V.

In der Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit (AASSG) am 03.12.2015 ist vereinbart worden, dass die Verwaltung unabhängig von den Beratungen im Integrationsausschuss regelmäßig über die Betreuung der Flüchtlinge im Kreis Coesfeld dem AASSG berichten wird.

 

Der Schwerpunkt der Berichterstattung in dieser Sitzung wird bei den folgenden Themenfeldern liegen:

 

  1. Zahl der Leistungsbezieherinnen und Leistungsbezieher nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

 

Zum Stand 05.02.2020 bezogen 1.419 Personen Leistungen nach dem AsylbLG im Kreis Coesfeld. Nach Afghanistan (141 Personen) waren hierbei die Länder Irak (112 Personen), Iran (104 Personen) und Nigeria (90 Personen) am stärksten vertreten. Die „sonstigen Länder“ machen den größten Anteil mit 808 Personen aus.

 

Betrachtet man die Verteilung der 1.419 Personen auf die elf kreisangehörigen Städte und Gemeinden, so hielten sich die meisten Personen in Dülmen (331 Personen), Coesfeld (160 Personen), sowie Rosendahl (142 Personen) auf.

 

  1. Entwicklung der Zahl der Übergänge vom AsylbLG in das SGB II („Rechtskreiswechsler“)

 

Zum Stichtag 31.12.2019 wurden im Kreis Coesfeld insgesamt 2.300 Personen als sogenannte Rechtskreiswechsler registriert.

 

Es erfolgt der Hinweis, dass es sich hierbei um eine Bestandserhebung handelt. Die Bestandsdifferenzen ergeben den monatlichen Zuwachs/Abgang als absolute Zahl. Aus dem Leistungsbezug SGB II zum Monatsanfang ausgeschiedene Personen mit Fluchthintergrund sind dementsprechend in dem monatlichen Bestand nicht mehr enthalten.

 

Die Betreuung der Personen, die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II erhalten, erfolgt im Rahmen der Delegationssatzung durch die Jobcenter der Städte und Gemeinden im Kreis Coesfeld.

 

Die meisten Personen, die sich mit Fluchthintergrund im SGB II befinden, stammen aus Syrien (981 Personen), gefolgt von den sonstigen Ländern (538 Personen) und dem Irak (313 Personen), Afghanistan (209 Personen).

 

  1. Zahl der erwerbsfähigen SGB II – Leistungsberechtigten

 

Zum Stichtag 30.04.2020 waren insgesamt 1.555 Personen mit Fluchthintergrund als erwerbsfähige Leistungsberechtigte im SGB II registriert.

Stammt im Bereich der Leistungsbezieherinnen und Leistungsbezieher nach dem AsylbLG die größte Personengruppe aus Syrien, so kommt im Bereich der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im SGB II die größte Gruppe mit 680 Personen auch aus Syrien, gefolgt vom Irak (194 Personen) und mit größerem Abstand Afghanistan (133 Personen) sowie Iran (72 Personen).

 

Die Auswertung der Daten macht zudem deutlich, dass von den insgesamt 5.544 (Stand April 2020) erwerbsfähigen Leistungsbezieherinnen und Leistungsbeziehern im SGB II 28,04 % einen Fluchthintergrund haben.

 

Im Bereich der Eingliederungsbemühungen der erwerbsfähigen Leistungsbezieherinnen und Leistungsbezieher mit Fluchthintergrund konnte in den letzten 12 Monaten (Stand 30.04.2020) eine Aktivierung durch Maßnahmen in insgesamt 1.093 Fällen erreicht werden. In 468 Fällen konnten Personen in Arbeit (375 Personen), Ausbildung (55) und Praktikum (38 Personen) vermittelt werden.

 

  1.  Erfolge im Rahmen der Aktivierung

 

Die amtliche Statistik der Bundesanstalt für Arbeit weist seit Juli 2016 die Zahl der Vermittlungen in Arbeit aus. Dabei sind im Zeitraum vom Juli 2016 bis Februar 2019 insgesamt 1.123 Personen vermittelt worden.

 

Nach der Auswertung der Fachanwendung des Kreises Coesfeld sind in dem oben genannten Zeitraum aufgrund von Arbeitsaufnahme und dem damit verbundenen erhöhten Einkommen 558 Personen aus dem SGB II ausgeschieden.

 

 

In der Ausschusssitzung werden im Rahmen einer PowerPoint-Präsentation ergänzende Informationen sowie aktuelle Daten zu den o.a. Themenfeldern vorgestellt.