Beschluss:
-
ohne –
Der Bericht der Verwaltung wird zur
Kenntnis genommen.
Sachverhalt:
I. - V.
In der Sitzung des Ausschusses für Arbeit,
Soziales, Senioren und Gesundheit (AASSG) am 03.12.2015 ist vereinbart worden,
dass die Verwaltung unabhängig von den Beratungen im Integrationsausschuss
regelmäßig über die Betreuung der Flüchtlinge im Kreis Coesfeld dem AASSG
berichten wird.
Der Schwerpunkt der Berichterstattung in
dieser Sitzung wird bei den folgenden Themenfeldern liegen:
- Zahl der Leistungsbezieherinnen und Leistungsbezieher nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
Zum Stand 05.02.2020 bezogen 1.419
Personen Leistungen nach dem AsylbLG im Kreis Coesfeld. Nach Afghanistan (141
Personen) waren hierbei die Länder Irak (112 Personen), Iran (104 Personen) und
Nigeria (90 Personen) am stärksten vertreten. Die „sonstigen Länder“ machen den
größten Anteil mit 808 Personen aus.
Betrachtet man die Verteilung der 1.419
Personen auf die elf kreisangehörigen Städte und Gemeinden, so hielten sich die
meisten Personen in Dülmen (331 Personen), Coesfeld (160 Personen), sowie
Rosendahl (142 Personen) auf.
- Entwicklung der Zahl der Übergänge vom AsylbLG in das SGB II
(„Rechtskreiswechsler“)
Zum Stichtag 31.12.2019 wurden im Kreis
Coesfeld insgesamt 2.300 Personen als sogenannte Rechtskreiswechsler
registriert.
Es erfolgt der Hinweis, dass es sich hierbei
um eine Bestandserhebung handelt. Die Bestandsdifferenzen ergeben den
monatlichen Zuwachs/Abgang als absolute Zahl. Aus dem Leistungsbezug SGB II zum
Monatsanfang ausgeschiedene Personen mit Fluchthintergrund sind dementsprechend
in dem monatlichen Bestand nicht mehr enthalten.
Die Betreuung der Personen, die
Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II erhalten, erfolgt im Rahmen
der Delegationssatzung durch die Jobcenter der Städte und Gemeinden im Kreis
Coesfeld.
Die meisten Personen, die sich mit
Fluchthintergrund im SGB II befinden, stammen aus Syrien (981 Personen),
gefolgt von den sonstigen Ländern (538 Personen) und dem Irak (313 Personen),
Afghanistan (209 Personen).
- Zahl der erwerbsfähigen SGB II – Leistungsberechtigten
Zum Stichtag 30.04.2020 waren insgesamt
1.555 Personen mit Fluchthintergrund als erwerbsfähige Leistungsberechtigte im
SGB II registriert.
Stammt im Bereich der
Leistungsbezieherinnen und Leistungsbezieher nach dem AsylbLG die größte
Personengruppe aus Syrien, so kommt im Bereich der erwerbsfähigen
Leistungsberechtigten im SGB II die größte Gruppe mit 680 Personen auch aus
Syrien, gefolgt vom Irak (194 Personen) und mit größerem Abstand Afghanistan
(133 Personen) sowie Iran (72 Personen).
Die Auswertung der Daten macht zudem
deutlich, dass von den insgesamt 5.544 (Stand April 2020) erwerbsfähigen
Leistungsbezieherinnen und Leistungsbeziehern im SGB II 28,04 % einen
Fluchthintergrund haben.
Im Bereich der Eingliederungsbemühungen
der erwerbsfähigen Leistungsbezieherinnen und Leistungsbezieher mit
Fluchthintergrund konnte in den letzten 12 Monaten (Stand 30.04.2020) eine
Aktivierung durch Maßnahmen in insgesamt 1.093 Fällen erreicht werden. In 468
Fällen konnten Personen in Arbeit (375 Personen), Ausbildung (55) und Praktikum
(38 Personen) vermittelt werden.
- Erfolge im Rahmen der
Aktivierung
Die amtliche Statistik der Bundesanstalt
für Arbeit weist seit Juli 2016 die Zahl der Vermittlungen in Arbeit aus. Dabei
sind im Zeitraum vom Juli 2016 bis Februar 2019 insgesamt 1.123 Personen
vermittelt worden.
Nach der Auswertung der Fachanwendung des
Kreises Coesfeld sind in dem oben genannten Zeitraum aufgrund von
Arbeitsaufnahme und dem damit verbundenen erhöhten Einkommen 558 Personen aus
dem SGB II ausgeschieden.
In der Ausschusssitzung werden im Rahmen
einer PowerPoint-Präsentation ergänzende Informationen sowie aktuelle Daten zu
den o.a. Themenfeldern vorgestellt.