Beschlussvorschlag der Kreistagsfraktion BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN:
Der Kreistag Coesfeld nimmt die
aktuelle Gefahrenlage von Opfern von häuslicher Gewalt ernst und beschließt,
die Finanzierung der Frauenberatungsstellen (Frauen e.V.) und Frauenhäusern
(Sozialdienst katholischer Frauen) langfristig sicherzustellen.
Vorgelegt gem. § 2 der
Geschäftsordnung des Kreistags des Kreises Coesfeld.
Zuständig ist grundsätzlich der Kreistag
gem. § 26 (1) KrO NRW. Durch die Delegierung gem. § 50 Abs. 3 KrO NRW wurde die
Zuständigkeit auf den Kreisausschuss übertragen.
Begründung:
I. – V.
Mit Schreiben vom 21.05.2020 hat die Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt, den im Beschlussvorschlag genannten Antrag zur Sicherstellung der Finanzierung der Frauenberatungsstellen (Frauen e.V.) und Frauenhäusern (Sozialdienst katholischer Frauen im Ausschuss für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit zur Beratung zu stellen.
Das Schreiben vom 21.05.2020 ist als Anlage beigefügt.
Über den Antrag der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen soll in der Sitzung beraten werden.
Anlagen:
Antrag der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 21.05.2020