Betreff
Opfer von häuslicher Gewalt nachhaltig schützen/Finanzierung von Frauenhäusern und Frauenberatungsstellen sicherstellen; Antrag der Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 21.05.2020
Vorlage
SV-9-1747
Art
Sitzungsvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag der Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

 

Der Kreistag Coesfeld nimmt die aktuelle Gefahrenlage von Opfern von häuslicher Gewalt ernst und beschließt, die Finanzierung der Frauenberatungsstellen (Frauen e.V.) und Frauenhäusern (Sozialdienst katholischer Frauen) langfristig sicherzustellen.

 

 

 

Vorgelegt gem. § 2 der Geschäftsordnung des Kreistags des Kreises Coesfeld.

 

Zuständig ist grundsätzlich der Kreistag gem. § 26 (1) KrO NRW. Durch die Delegierung gem. § 50 Abs. 3 KrO NRW wurde die Zuständigkeit auf den Kreisausschuss übertragen.

 

 

 

 

 

Begründung:

 

I. – V.

 

Mit Schreiben vom 21.05.2020 hat die Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt, den im Beschlussvorschlag genannten Antrag zur Sicherstellung der Finanzierung der Frauenberatungsstellen (Frauen e.V.) und Frauenhäusern (Sozialdienst katholischer Frauen im Ausschuss für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit zur Beratung zu stellen.

 

Das Schreiben vom 21.05.2020 ist als Anlage beigefügt.

 

Über den Antrag der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen soll in der Sitzung beraten werden.

Anlagen:

 

Antrag der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 21.05.2020