Beschluss:
Das „Bekenntnis zur Demokratie – Erklärung des Kreistages Coesfeld“ (Anlage 2 zu dieser Sitzungsvorlage) wird beschlossen.
Begründung:
I.-IV. Problem,
Lösung, Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige
Ressourcen)
Mit Schreiben vom 02.03.2020 beantragte dies SPD-Kreistagsfraktion die Beratung und Beschlussfassung einer Ehrenerklärung, die als Anlage 1 dieser Sitzungsvorlage erneut beigefügt ist. In der Sitzung des Kreisausschusses am 18.03.2020 wurde die vorgeschlagene Ehrenerklärung begrüßt und weiterer interfraktioneller Beratungs- bzw. Abstimmungsbedarf erkannt.
Die Kreistagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat mit Schreiben vom 20.05.2020 nach einem interfraktionellen Abstimmungsprozess eine Erklärung „Bekenntnis zur Demokratie – Erklärung des Kreistages Coesfeld“ (Anlage 2 dieser Sitzungsvorlage) übersandt.
V. Zuständigkeit für
die Entscheidung
Zuständig ist grundsätzlich der Kreistag gem. § 26 Abs. 1 KrO NRW. Durch die Delegierung gem. § 50 Abs. 3 KrO NRW wurde die Zuständigkeit auf den Kreisausschuss übertragen.