Betreff
Anregung nach § 21 KrO; hier: Aussetzung von Elternbeiträgen für das Kindergartenjahr 2019/2021 (Antrag des SPD-Ortsvereins Havixbeck vom 23.05.2020)
Vorlage
SV-9-1753
Aktenzeichen
10.23.03-2020-01
Art
Sitzungsvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag des Anregenden:

 

1.       Es wird schnellstmöglich eine Betreuung für alle Kinder geschaffen, die eine Kindertageseinrichtung, Kindertagespflege oder den offenen Ganztag besuchen. Hier könnte beispielsweise zumindest zunächst in einem rollierenden System vorgegangen werden, ähnlich wie im Schulbetrieb.

 

2.       Die Elternbeträge für das Kindergartenjahr 2019/2021 und darüber hinaus bis zur Wiederherstellung des Regelbetriebes in Tageseinrichtungen für Kinder (§ 22 SGB VIII), der Kindertagespflege (§23 SGB VIII) und des offenen Ganztags im Kreis Coesfeld, werden ausgesetzt.

Begründung:

I.-IV.      Problem, Lösung, Alternativen, IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal,           IT, sonstige Ressourcen)

 

Gem. § 21 Kreisordnung NRW (KrO NRW) hat jeder das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Anregungen oder Beschwerden in Angelegenheiten des Kreises an den Kreistag zu wenden. Die Zuständigkeiten des Kreisausschusses, der Ausschüsse und des Landrats werden hierdurch nicht berührt. Der Antragsteller ist über die Stellungnahme zu den Anregungen und Beschwerden zu unterrichten.

Ein Anspruch auf mündliche Anhörung der Antragsteller vor dem Kreistag oder einem Ausschuss besteht nicht.

 

Mit Datum vom 23.05.2020 wurde die beigefügte Anregung an den Landrat des Kreises Coesfeld gerichtet (Anlage 1).

 

Weitergehende Informationen können den der Sitzungsvorlage beigefügten Anlagen entnommen werden.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Die grundsätzliche Zuständigkeit des Kreistages ergibt aus § 21 KrO NRW i.V.m. § 18 Abs. 4 der Hauptsatzung des Kreistages des Kreises Coesfeld.

 

Durch die Delegierung gem. § 50 Abs. 3 KrO wurde die Zuständigkeit auf den Kreisausschuss übertragen.