Betreff
Antrag des Vereins Familien-, Sport- und Kulturverein Prestige e.V. vom 19.03.2020 auf unbefristete Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII im Zuständigkeitsbereich des Jugendamtes des Kreises Coesfeld
Vorlage
SV-9-1759
Art
Sitzungsvorlage

Beschluss:

 

Der Verein Familien-, Sport- und Kulturverein Prestige e.V. wird nach § 75 SGB VIII in Verbindung mit § 25 AG-KJHG als freier Träger der Jugendhilfe im Zuständigkeitsbereich des Jugendamtes des Kreises Coesfeld anerkannt.

Die öffentliche Anerkennung wird grundsätzlich hinfällig, wenn die Voraussetzungen für die Anerkennung nicht mehr vorliegen.

 

Sachverhalt:

 

I. Problem

In seiner Sitzung am 24.07.2017 hat der Jugendhilfeausschuss des Kreises Coesfeld den Verein Familien-, Sport- und Kulturverein Prestige e.V. zunächst für die Dauer von drei Jahren als freien Träger der Jugendhilfe anerkannt (vgl. SV-9-0874).

Mit Schreiben vom 19. März 2020 beantragt der Verein Familien-, Sport- und Kulturverein Prestige e.V. die unbefristete Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes Coesfeld.

 

Der Verein ist am 09.02.2014 mit dem Ziel gegründet worden, Mitglieder und Interessierte, vorrangig junge Menschen durch Bildungs- und Integrationsangebote zu unterstützen und zu begleiten.

 

Mit künstlerischen, musikalischen und sportlichen Aktivitäten will der Verein Kinder und Jugendlichen in ihrer Persönlichkeit fördern und unterstützen.

Entsprechende außerschulische Maßnahmen und Veranstaltungen wie regelmäßige Gruppenangebote, Ferienspiele und –freizeiten sowie internationale Begegnungen zwischen Menschen unterschiedlicher ethnischer, religiöser, sozialer, wirtschaftlicher und weltanschaulicher Herkunft bietet der Verein regelmäßig an bzw. sind auch weiterhin in Planung.

 

Eigene Veranstaltungsräume in Senden stehen für die verschiedenen Angebote nach wie vor zur Verfügung. Ideell wird der Verein von der Gemeinde Senden unterstützt. Der Verein ist Bestandteil der Sendener Vereinskultur.

 

Ein Freistellungsbescheid des Finanzamtes Coesfeld vom 02.01.2020 sowie ein aktueller Auszug aus dem Vereinsregister liegen vor.

 

II. Lösung

Nach § 75 SGB VIII können juristische Personen und Personenvereinigungen als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt werden, wenn sie

1. auf dem Gebiet der Jugendhilfe in Sinne des §1 SGB VIII tätig sind,

2. gemeinnützige Ziele verfolgen,

3. aufgrund der fachlichen und personellen Voraussetzungen erwarten lassen, dass sie einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu leisten imstande sind und

4. die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bieten.

Ein Anspruch auf Anerkennung hat derjenige Träger, der bereits mindestens drei Jahre auf dem Gebiet der Jugendhilfe tätig gewesen ist und die zuvor genannten Voraussetzungen erfüllt.

Der Verein Familien-, Sport- und Kulturverein Prestige e.V. erfüllt auch weiterhin diese Voraussetzung.

 

In den vergangen drei Jahren hat der Verein seine Aktivitäten etabliert und ausgebaut. Neben Sommercamps in den Ferienzeiten für die Altersgruppen der 8- bis14-jährigen und der 10- bis 18-jährigen bietet er kontinuierliche jugendgerechte Veranstaltungen und wöchentliche Treffen für junge Menschen an. Kreativkurse, Erlebnissport und Hip-Hop-Tanz zählen u.a. hierzu. Weitere Veranstaltungsinfos sind auf der Internetseite des Vereins zu finden (www.prestige-ev.de).

 

Eine Jugendsprecherin des Vereins eruiert gemeinsam mit den jungen Mitgliedern deren Freizeitwünsche und Bedarfe. Die jungen Vereinsmitglieder sind an der Planung und Umsetzung beteiligt.

Über 60% der Vereinsmitglieder sind Kinder und Jugendliche. Gut 10% zählen zu den jungen Erwachsene (noch nicht 27 Jahre alt).

 

Ein eigenes JULEICA-Schulungsprogramm sichert die Unterstützung durch ausreichend ehrenamtliche Betreuer*innen.

 

Der Verein ist Mitglied im Verband der russischsprachigen Jugend in Deutschland JunOst, Bundesverband e.V. und somit auch im Verein DJO – Deutsche Jugend in Europa e.V. NRW und Bund.

 

 

Es wird vorgeschlagen, den Verein Familien-, Sport- und Kulturverein Prestige e.V. als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII öffentlich unbefristet anzuerkennen.

Die öffentliche Anerkennung soll widerrufen werden, wenn die Voraussetzungen für die Anerkennung nicht mehr vorliegen.

 

III. Alternativen

Keine

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Keine

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

Gemäß § 71 SGB VIII in Verbindung mit § 5 der Satzung für das Jugendamt des Kreises Coesfeld und des Beschlusses des Kreistages vom 19.12.2007 ist der Jugendhilfeausschuss für die Entscheidung zuständig.