Beschluss:
Der
Partnerschaftsverein Rosendahl - Entrammes / Forcé / Parné sur Roc e.V. wird
nach § 75 SGB VIII in Verbindung mit § 25 AG-KJHG als freier Träger der
Jugendhilfe im Zuständigkeitsbereich des Jugendamtes des Kreises Coesfeld
anerkannt.
Die öffentliche
Anerkennung wird grundsätzlich hinfällig, wenn die Voraussetzungen für die
Anerkennung nicht mehr vorliegen.
Sachverhalt:
I. Problem
In seiner Sitzung am 08.06.2017 hat der
Jugendhilfeausschuss des Kreises Coesfeld den Verein Partnerschaftsverein
Rosendahl - Entrammes / Forcé / Parné sur Roc e.V. zunächst für die
Dauer von drei Jahren als freien Träger der Jugendhilfe anerkannt (vgl.
SV-9-0824).
Mit Schreiben vom 24.02.2020 beantragt der Partnerschaftsverein Rosendahl - Entrammes / Forcé / Parné
sur Roc e.V. nunmehr die unbefristete Anerkennung als freier Träger der
Jugendhilfe gemäß § 75 Sozialgesetzbuch (SGB) – Achtes Buch (VIII) – Kinder-
und Jugendhilfe im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes Coesfeld.
Dem Verein ist die Förderung der
Völkerverständigung, insbesondere die deutsch-französische Freundschaft, u.a.
durch Organisation und Durchführung von Partnerschaftsbegegnungen wichtig.
Durch entsprechende Angebote und Veranstaltungen soll die europäische Beziehung
intensiviert werden.
Regelmäßige und generationsübergreifende
Aktionen in den letzten Jahren dokumentieren bereits dieses Bestreben.
Grundlage der Partnerschaft bilden die
Urkunden vom 4. Oktober 1970 und 30. September 1995 zwischen den Kommunen
Entrammes (F) und Rosendahl (D).
Ein Freistellungsbescheid des Finanzamtes
Coesfeld sowie ein Auszug aus dem Vereinsregister Coesfeld liegen aktuell vor.
II. Lösung
Nach § 75 Sozialgesetzbuch (SGB) – Achtes Buch
(VIII) – Kinder- und Jugendhilfe können juristische Personen und
Personenvereinigungen als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt werden, wenn
sie
1. auf dem Gebiet der Jugendhilfe in Sinne des
§1 KJHG tätig sind,
2. gemeinnützige Ziele verfolgen,
3. aufgrund der fachlichen und personellen
Voraussetzungen erwarten lassen, dass sie einen nicht unwesentlichen Beitrag
zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu leisten imstande sind und
4. die Gewähr für eine den Zielen des
Grundgesetzes förderliche Arbeit bieten.
Ein Anspruch auf Anerkennung hat derjenige
Träger, der bereits mindestens drei Jahre auf dem Gebiet der Jugendhilfe tätig
gewesen ist und die zuvor genannten Voraussetzungen erfüllt.
Ein gravierender Schwerpunkt der
ehrenamtlichen Arbeit des Partnerschaftsvereins
Rosendahl - Entrammes / Forcé / Parné sur Roc e.V. ist vorrangig die
bilaterale Begegnung zwischen Franzosen und Deutschen. Die Städtepartnerschaft
bildet die Grundlage für eine Reihe von Angeboten für Kinder und Jugendliche
(siehe http://www.rosentrammes.eu)
Neben den regelmäßigen Jugendbegegnungen
organisiert ein satzungsgemäß verankertes Jugendgremium mit der Unterstützung
des Gesamtvorstandes Projekte zum Thema Zusammenleben in Europa. Darüber hinaus
kooperiert der Verein mit weiteren lokalen Institutionen aus Rosendahl und
unterstützt auch hier bei Veranstaltungen und Aktionen mit den französischen
Partnern.
Es wird vorgeschlagen, den Partnerschaftsverein Rosendahl - Entrammes / Forcé / Parné
sur Roc e.V. als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75
Sozialgesetzbuch (SGB) – Achtes Buch (VIII) – Kinder- und Jugendhilfe
öffentlich unbefristet anzuerkennen.
Die öffentliche Anerkennung soll widerrufen
werden, wenn die Voraussetzungen für die Anerkennung nicht mehr vorliegen.
III. Alternativen
Keine
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen,
Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Keine
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Gemäß § 71 SGB VIII in Verbindung mit § 5 der
Satzung für das Jugendamt des Kreises Coesfeld und des Beschlusses des
Kreistages vom 19.12.2007 ist der Jugendhilfeausschuss für die Entscheidung
zuständig.