Betreff
- Opfer von häuslicher Gewalt nachhaltig schützen / Finanzierung von Frauenhäusern und Frauenberatungsstellen sicherstellen – Antrag der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
Vorlage
SV-9-1764
Art
Sitzungsvorlage

Beschluss:

 

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 21.05.2020 hat die Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen die Sicherung der Finanzierung der Frauenberatungsstelle (Frauen e.V.) und des Frauenhauses (Sozialdienst katholischer Frauen SkF) im Ausschuss für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit beantragt.

Das Schreiben vom 21.05.2020 ist als Anlage beigefügt.

 

Der Antrag wurde am 08.06.2020 im Ausschuss für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit erörtert. Hier wurde auf die Zuständigkeit des Kreisausschusses und des Jugendhilfeausschusses verwiesen.

 

Die drei Jugendämter im Kreis Coesfeld gewähren der Beratungsstelle Frauen e.V. einen jährlichen Zuschuss von insgesamt 8.349,00 € für die Beratung von 14 bis einschließlich 17jährigen Mädchen, die sexualisierte Gewalt erlebt haben oder davon bedroht sind. Der Anteil des Kreisjugendamtes Coesfeld beläuft sich auf 5.203,98 €. Insgesamt finanzieren die drei Jugendämter damit 345 Beratungsstunden pro Jahr. Im Jahr 2017 wurde davon 235,5 Stunden, im Jahr 2018 179 und im letzten Jahr 233,5 Stunden in Anspruch genommen.

 

Damit ist die Beratung für Mädchen dieser Altersgruppe gesichert.

 

Zudem erhält die Beratungsstelle Frauen e.V. einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 6.450€/Jahr von der Gleichstellungsstelle des Kreises Coesfeld.

 

Auch das Frauenhaus des SkF erhält diese jährliche Fördersumme von der Gleichstellungsstelle. Daneben wird das Frauenhaus im Wesentlichen durch Landesmittel in Höhe von 133.090,00 € sowie Tagessätze finanziert. Da nach Aussage des SkF die Mehrzahl der schutzsuchenden Frauen nicht aus dem Kreis Coesfeld kommt, würde ein Zuschuss im Rahmen der Jugendhilfe insbesondere andere örtliche Träger entlasten.

 

Zuständigkeit für die Entscheidung:

 

Nach § 71 Abs. 2 SGB VIII in Verbindung mit § 5 der Satzung für das Jugendamt des Kreises Coesfeld ist der Jugendhilfeausschuss zuständig.

 

 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamteinnahmen in Höhe von

 

 

     

Gesamtausgaben in Höhe von

 

-

     

 

Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-)

 

     

 

davon     - Sachausgaben

     

 

 

 

                - Personalausgaben

     

 

 

 

im

Verwaltungshaushalt

Haushaltsstelle:

     

 

 

 

Budget Nr.:

     

 

 

 

 

 

 

einmalig

laufend

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

im

Vermögenshaushalt

Haushaltsstelle:

     

 

 

einmalig

laufend

 

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm 20  

enthalten

 

 

 

nicht enthalten

 

 

 

 

 

 

Folgeeinnahmen in Höhe von

 

     

 

Folgeausgaben in Höhe von

-

     

 

Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-)

 

     

 

davon     - Sachausgaben

     

 

 

 

                - Personalausgaben

     

 

 

 

 

im Verwaltungshaushalt

Haushaltsstelle:

     

 

 

Budget Nr.:

     

 

 

einmalig

laufend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfg.

 

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung.

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

 

 

im Verwaltungshaushalt durch Verschlechterung des Haushalts (Erhöhung Fehlbetrag)

 

einmalig

laufend

 

im Vermögenshaushalt durch einen Nachtragshaushalt