Betreff
Umsetzung der Landesinitiative Kommunales Integrationsmanagement
Vorlage
SV-9-1769
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.    Die Verwaltung wird beauftragt, die Landesinitiative „Kommunales Integrationsmanagement“ im Kreis Coesfeld umzusetzen.

 

2.    Für das laufende Jahr und vorbehaltlich der Haushaltsberatungen für 2021 wird die Verwaltung, Kommunales Integrationszentrum, ermächtigt, einen Teil der Mittel aus der Integrationspauschale nach § 14c TIntG zur Sicherstellung des innerhalb der Landesinitiativen unter 1. geforderten Eigenanteils zur Umsetzung einzuplanen.

 

 

 

 

Begründung

 

I./II. Problem/Lösung

Aufgrund des komplexen Sachverhalts rund um die Landesinitiative „Kommunales Integrationsmanagement (KIM)“ mit den unterschiedlichen Möglichkeiten der kommunalen Ausgestaltung, werden die Punkte „I. Problem“ und „II. Lösung“ aus Gründen der besseren Lesbarkeit und Nachvollziehbarkeit zusammengefasst.


Kommunales Integrationsmanagement

Das neue Förderprogramm des Landes NRW beinhaltet ab 01.07.2020 die flächendeckende Einführung eines Kommunalen Integrationsmanagements in allen Kreisen und kreisfreien Städten in Nordrhein-Westfalen. Hierbei werden auch Konzepte zur Einbindung des kreisangehörigen Raums entwickelt. In den nächsten drei Jahren sollen dabei folgende Ziele umgesetzt werden: Implementierung einer strategischen Ebene zur Steuerung, einer operativen Ebene des individuellen Case-Managements und eine Weiterentwicklung der Ansätze in Bezug auf die kreisangehörigen Kommunen im Verhältnis zum Kreis.

Durch die Einführung des „Kommunalen Integrationsmanagements“ sollen die Kommunen gestärkt und die intra- und interkommunale Zusammenarbeit gefördert werden. Menschen mit Zuwanderungsgeschichte sollen schneller integriert werden, gerade in den Phasen von Rechtskreiswechseln ist ein lückenloser Übergang wichtig. Das Kommunale Integrationsmanagement beinhaltet eine stärkere rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Ämtern im Sinne einer kommunalen integrierten Steuerung der örtlichen Migrations- und Integrationsprozesse. In diesem Sinne soll auch die Zusammenarbeit zwischen den Ausländer- und Einbürgerungsbehörden und den Kommunalen Integrationszentren gefördert werden.

Im Gegensatz zu den Landesinitiativen „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ und „Gemeinsam klappt‘s“ richtet sich KIM nicht lediglich an den eingeschränkten Personenkreis der Geduldeten und Gestatteten zwischen 18 – 27 Jahren, sondern nimmt alle Menschen mit Integrationsbedarf in den Blick, unabhängig vom Alter und vom aufenthaltsrechtlichen Status.


Das Kommunale Integrationsmanagement besteht dabei aus drei verschiedenen Bausteinen:

 

  1. Förderrichtlinie zur Implementierung eines strategischen Kommunalen Integrationsmanagements („strategischer Overhead“)
  2. Fachbezogene Pauschale für Personalstellen, um ein rechtskreisübergreifendes individuelles Case-Management zu implementieren
  3. Fachbezogene Pauschale für zusätzliche Personalstellen in den Ausländer- und Einbürgerungsbehörden zur rechtlichen Verstetigung der Integration ausländischer Menschen mit besonderen Integrationsleistungen.

Das Innovative am Modellprogramm ist die Methodik, mit der die Modelle arbeiten. Anhand des ressourcenorientierten Blicks des Case-Managements auf den einwandernden Menschen sollen aus den einzelnen Fallperspektiven heraus komplexe Integrationsketten, auch Produktionsnetzwerke genannt, entstehen. So bestehen je nach Lebenslage des Menschen mit Zuwanderungsgeschichte unterschiedliche Herausforderungen, die hintereinander, oft aber auch parallel bewältigt werden müssen, wie beispielsweise ausländerrechtliche Fragestellungen, gesellschaftliche und rechtliche Erstorientierung, Integration in Arbeit, Wohnen, Schulbesuch, Gesundheit. Nur durch den Blick über die eigene Handlungslogik und den Rechtskreis hinaus können effizientere Formen der Zusammenarbeit gefunden werden.

Der Entwurf der Richtlinien zum konkreten vom Land NRW vorgesehenen Aufgabenbereich der Koordinierungskräfte und zur längerfristigen Förderung durch das zuständige Ministerium wurde den Kreisen am 23.07.2020 durch den LKT zugesandt und ist der Anlage 1 zu entnehmen. Ein Handlungskonzept des Landes zu den Aufgaben der Case-Management-Stellen ist den Kommunalen Integrationszentren zur Verfügung gestellt worden und ebenfalls der Anlage (2) beigefügt.

Die flächendeckende Einführung des Kommunalen Integrationsmanagements soll in den nächsten drei Jahren erfolgen. KIM unterstützt die bisher im Kreis Coesfeld mit der Arbeit des Netzwerkes Chancengerechtigkeit verfolgte weite Auslegung des Integrationsbegriffs. Dafür steht auch die gemeinsame Erklärung aller Bürgermeisterinnen und Bürgermeister und des Landrats zum gelingenden Aufwachsen und lebenslangen Lernen im Kreis Coesfeld.

 

Es folgt eine Beschreibung der 3 Module mit konkreten Vorschlägen zur Umsetzung im Kreis Coesfeld:

Modul I: Personalstellen für die strategische Koordination und Steuerung  

Für den Kreis Coesfeld werden 3,5 koordinierende Stellen für die strategische Koordinierung und Steuerung und eine 0,5 Stelle Verwaltungsassistenz bewilligt werden. Diese Stellen sollen nach den Vorgaben des Landes beim KI angesiedelt werden. Das KI soll die Aufgabe der koordinierenden Stelle für den Gesamtprozess übernehmen. Ausnahmen – auch um einzelne Stellen bei anderen Fachabteilungen anzusiedeln – sind schriftlich beim MKFFI zu beantragen.

 

Die Gesamtkoordination des „Netzwerkes Chancengerechtigkeit“ ist bereits im KI verortet, so dass eine Gesamtsteuerung von hier unter Beteiligung der anderen Mitglieder der Koordinierungsstelle (bestehend aus KI, RBB, Jobcenter und Jugendamt) bereits erprobt werden konnte.

Die Koordinierungskräfte der strategischen Steuerung übernehmen auch die Fachaufsicht für die operativ tätigen Case-Managerinnen und Case-Manager (Modul II).

 

Zu den Fördervoraussetzungen gehört die Einrichtung einer Lenkungsgruppe. Mit der KoStAG ist eine solche Koordinierungs- und Steuerungsarbeitsgruppe auf Kreisebene bereits verwaltungsintern und – extern eingerichtet. Die Geschäftsführung liegt auch hier beim KI.

 

Unter der Federführung des KI ist bei der Antragsstellung des Kommunalen Integrationsmanagements eine Förderskizze einzureichen, aus der auch die Einbindung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden hervorgeht. Auch hierbei ist durch das Netzwerk Chancengerechtigkeit bereits eine gute Grundlage erarbeitet worden: Durch die gemeinsame Erklärung wurden verbindlich mit allen Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern ein Leitbild und strategische Ziele verabschiedet. Die Bürgermeisterkonferenz hat vier Vertretungen als Mitglieder in die KoStAG entsandt und alle kreisangehörigen Kommunen sind durch mindestens eine Fachkraft in den AG des Netzwerks vertreten.

Ursprüngliche Absicht des Netzwerks Chancengerechtigkeit war es, bis Ende des Jahres verbindliche Verabredungen zu fallübergreifenden und individuellen Unterstützungsprozessen zu treffen und schriftlich festzulegen. Ob dieser ehrgeizige Zeitplan mit Rücksicht auf die coronabedingten Ausfälle der Netzwerktreffen bisher in diesem Jahr noch einzuhalten ist, kann aktuell nicht beurteilt werden. Das nächste persönliche Netzwerktreffen ist für den 11.11.2020 terminiert.

 

Die (neuen) Koordinierungskräfte des KIM verpflichten sich zur Umsetzung des Handlungskonzeptes, zum Controlling, zur Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen und zur Zusammenarbeit mit der wissenschaftlichen Begleitung des Landes. Das Land fördert Maßnahmen zur Prozessbegleitung, Konzepterstellung, Implementierung des KIM, Workshops, Tagungen usw., aber auch Software-Anwendungen, Öffentlichkeitsarbeit usw.

 

Modul II: Case-Management-Stellen (6 Stellen für den Kreis Coesfeld; ein weiterer Ausbau ist durch das Land NRW beabsichtigt)
Die Aufgabe des Case-Managements besteht in der Unterstützung durch eine qualifizierte Einzelfallberatung, die sich an der individuellen Lebenslage und den jeweiligen Bedarfslagen von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte orientiert. Die Unterstützung durch zusätzliche sog. „hauptamtliche Lotsen“ wurde sowohl von ehrenamtlich als auch von hauptamtlich in der Integrationsarbeit Tätigen wiederholt (vom KI) gefordert. Dieser Forderung kann durch die fachbezogene Pauschale nun kurzfristig begegnet werden (soweit sich fachlich qualifiziertes Personal für diese Aufgabe finden lässt).

 

In den Rechtsbereichen mit eigenem Fallmanagement (SGB II, III, VIII) findet eine „Verweis-Beratung“ statt; die jeweiligen Ergebnisse werden durch KIM zusammengeführt. Um ein bloßes Verweisen auf Institutionen mit originärer Zuständigkeit zu vermeiden, können Fachkonferenzen auf regionaler Ebene einberufen werden, um das Verfahren im Sinne eines Lotsenmodells innerhalb der Sozialräume abzustimmen. Der Zielsetzung des Netzwerks Chancengerechtigkeit folgend, sollen Zugänge erleichtert werden und der Zielgruppe die Inanspruchnahme der vorhandenen und zukünftig bedarfsgerecht neu geschaffenen Angebote durch eine enge Beratung und Begleitung tatsächlich ermöglicht werden.

Die Case-Management-Stellen sollen vorzugsweise organisatorisch an das KI oder andere kommunale Ämter gebunden sein. Eine Weiterleitung der Personalkostenförderung an die freie Wohlfahrtspflege wäre konzeptionell besonders zu begründen und müsste sich nachweisbar von den jetzigen Aufgaben (JMD, MBE) dort unterscheiden. Sollte eine solche Lösung vorgezogen werden, empfiehlt das Land, trotzdem mindestens ein Drittel der Stellen beim KI anzusiedeln.

 

Die freie Wohlfahrt soll in die Lenkungsgruppe (s.o.) einbezogen werden. In der KoStAG sind alle Vorsitzenden der Wohlfahrtsverbände vertreten. Mitarbeitende aller Wohlfahrtsverbände arbeiten zudem in den Arbeitsgruppen des Netzwerkes mit.

 

Möglichkeiten der organisatorischen Anbindung von bis zu 6 Case-Management-Stellen (Modul II)

Hinsichtlich der organisatorischen Anbindung der Case-Management-Stellen gibt es unterschiedliche Denk-Modelle. Direkt nach der Ankündigung des Landes und vor der Veröffentlichung des Handlungskonzeptes wurden hausintern Überlegungen angestellt, wo die organisatorische Anbindung erfolgen sollte (inhaltlich sowie strategisch und auch förderunschädlich für andere Bereiche). Hier die Zusammenstellung der Argumente:

1. organisatorische Anbindung des Case-Managements an das Kommunale Integrationszentrum
Auszug aus dem Schreiben der Bezirksregierung Arnsberg vom 25.05.2020:

-        Die Case-Management-Stellen sollen vorzugsweise an das KI oder andere kommunale Ämter und Fachbereiche organisatorisch angebunden werden.

Mittel für Stellen können auch an die Freie Wohlfahrtspflege weitergeleitet werden [in Abgrenzung zu JMD (Jugendmigrationsdiensten) und MBE (Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer)].

-        Im Sinne einer strategischen Partnerschaft muss es ein gemeinsames Konzept über die Beratungsansätze in der Kommune geben, um Synergieeffekte zu nutzen.

 

Diese Vorgaben des Landes sprechen für eine Anbindung des Case-Managements an das Kommunale Integrationszentrum. Außerdem sind im KI bereits die Gesamtkoordination des Netzwerks Chancengerechtigkeit sowie die besondere Verantwortung für die Landesinitiativen „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ und „Gemeinsam klappt’s“ verortet.

Allein sprachlich und in Hinblick auf die Außenwirkung wäre es wohl auch irreführend, wenn das Kommunale Integrationsmanagement nicht durch das Kommunale Integrationszentrum federführend umgesetzt werden würde.

 

2. organisatorische Anbindung an einen oder mehrere Träger der freien Wohlfahrtspflege

Aufgrund der unter 1. genannten Vorteile, alle Koordinierungssaufgaben bei der Verwaltung zu bündeln, scheint auch die dezentrale Anbindung an einen oder mehrere Träger der freien Wohlfahrtspflege nicht zielführend zu sein. Aufgrund der unterstützenden Bausteine 1 (Coaching) und 6 (Teilhabemanagement) durch die Landesinitiativen „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ sowie „Gemeinsam klappt’s“ werden die Träger der freien Wohlfahrtspflege bereits mit 3-4 Stellen am Integrationsprozess junger Erwachsener beteiligt und in ihrer bisherigen Arbeit gestärkt. werden.

Insbesondere die Abgrenzung zu bereits tätigen Diensten (Jugendmigrationsdienst der AWO und Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer z.B. beim DRK und CV) scheint schwierig und eine zu enge Anbindung an die bestehenden Dienste wird vom Land NRW nicht gewünscht.

 

3. organisatorische Anbindung an die Städte und Gemeinden

Unter der Voraussetzung, dass dem Wunsch des Landes NRW nachgekommen wird, mindestens ein Drittel der Case-Management-Stellen (= 2 Stellen im Kreis Coesfeld) beim KI anzusiedeln, würden die 4 verbleibenden Case-Management-Stellen in den 11 kreisangehörigen Städten und Gemeinden voraussichtlich aufgrund eines sehr geringen Stundenumfangs pro Kommune wenig bewirken können und wären vom Kreis/KI auch nicht zu steuern. Ein einheitliches Vorgehen aller Case-Management-Stellen könnte durch eine dezentrale Verortung bei den Städten und Gemeinden durch den Kreis nicht sichergestellt werden.

 

Schlussfolgerung:

Nach Abwägung der Vor- und Nachteile scheint eine Anbindung der Case-Management-Stellen somit zentral an das KI mit einem dezentralen Einsatz vor Ort unter Einteilung des Kreisgebiets in entsprechende Bezirke die naheliegende Lösung.

Das KI des Kreises Coesfeld ist das einzige Kommunale Integrationszentrum in NRW mit Bezirkszuständigkeiten im Team Querschnitt. Durch die Bezirkszuständigkeit der Mitarbeiterinnen profitieren alle Städte und Gemeinden im Kreis Coesfeld von der sozialräumlichen Ausrichtung, der ortsnahen Vernetzung und somit unmittelbar von den Angeboten des KI. Es scheint folgerichtig, das vorhandene Personal in diesem Team durch weitere Kräfte zu ergänzen, um das Case-Management durch erfahrene und neue Kräfte umzusetzen. Das vorhandene Wissen über die örtlichen Strukturen wird hilfreich sein. Aktuell werden mit dem MKFFI Gespräche geführt, um sicher zu stellen, dass dieses Vorhaben auch förderrechtlich erlaubt sein würde.

 

Die Verwaltung bezweckt mit Unterstützung des Integrationsausschusses, flexibel auf die Bedarfe der Städte und Gemeinden und besonders der dort lebenden Menschen mit Migrationshintergrund reagieren und das Case-Management kreisweit in Kooperation mit den Trägern der freien Wohlfahrtspflege erfolgreich umsetzen zu können. Dies erfordert ein gewisses Maß an Flexibilität und einen Handlungsspielraum hinsichtlich der organisatorischen Anbindung der bis zu 6 Case-Management-Stellen sowie der Koordinierungsstellen, um das wirkungsvollste Modell entwickeln zu können.

 

Modul III: Personalstelle in der Ausländer- und Einwanderungsbehörde

Die ABH erhalten zur Umsetzung der Bleiberechte (Anwendungshinweise des Landes sind maßgeblich) für gut integrierte Ausländer eine ½ Stelle (25.000.-- €). Die Einbürgerungsbehörden erhalten zur Förderung der Einbürgerung gut integrierter Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit ebenfalls eine ½ Stelle (25.000.--€). Diese beiden Personalstellen sollen eng mit den Personalstellen aus den Bausteinen 1 und 2 zusammenarbeiten, um die Umsetzung der Gesamtstrategie zu gewährleisten.

Weiteres Vorgehen

Sollten die zuständigen politischen Gremien der Verwaltung die gewünschten Optionen im Hinblick auf die Umsetzung der Landesinitiativen und zur Verwendung der sog. „Integrationspauschale“ auch im nächsten Jahr einräumen – und das bedeutet nicht automatisch, dass alle angebotenen Stellen und weiteren Fördermöglichkeiten komplett ausgeschöpft werden sollen – sind umfangreiche Gespräche mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern und den Wohlfahrtsverbänden zu führen. Ziel wird es natürlich sein, gemeindescharf nach der jeweils besten Lösung des Zusammenarbeitens, des Gewinns von Synergieeffekten und der Vermeidung von Doppelstrukturen zu suchen.    

III.      Alternativen
Die Mittel für 2020 werden dem Land erstattet, zukünftige Förderungen nicht abgerufen und das Kommunale Integrationsmanagement wird im Kreis Coesfeld nicht umgesetzt.

IV.      Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Modul I:              
Für den Kreis Coesfeld werden 3,5 Stellen für das strategische Case-Management und eine 0,5 Stelle für die Verwaltungsassistenz bewilligt.
Die Förderung umfasst für die koordinierenden Stellen eine Festbetragsfinanzierung für die Personalkosten (55.000.-- €/Jahr) und Sachkosten (9.700.-- €/Jahr) und für die Verwaltungsassistenz 22.500.-- € (Personalkosten) und 4.850.-- € (Sachkosten). Darüber hinaus gibt es Zuschüsse zur Durchführung von Veranstaltungen (bis zu 10.000.-- €/Jahr), zur Finanzierung von Maßnahmen zur Verbesserung des KIM (bis zu 30.000.-- €/Jahr) und zur Inanspruchnahme externer Beratungsleistungen (bis zu 6 Tage im Jahr und bis zu 1.012.-- € pro Tag). 

 

Modul II:

Für den Kreis Coesfeld wurden 6 Stellen für das operative Case-Management bewilligt.

Die Landesförderung beträgt hier 55.000.-- € pro Case-Management-Stelle pro Jahr.

 

Modul III:

Für den Kreis Coesfeld wurden jeweils eine halbe Stelle für die Ausländerbehörde und eine

halbe Stelle für die Einwanderungsbehörde bewilligt. Die Fördersummen betragen jeweils

25.000.-- € für eine ½ Stelle

 

Die Mittel für die Module II (6 Stellen für 6 Monate: 6 x 27.500.-- € = 165.000 Euro) und III (2 x 25.000.-- € 50.000 Euro) sind für das Jahr 2020 bereits vom Land ausgezahlt worden.

 

 

V.        Zuständigkeit für die Entscheidung

Die Zuständigkeit des Kreistages ergibt sich aus § 26 Abs. 1 lit.s) KrO NRW.