Beschluss:
Der Kreis Coesfeld ist bereit, die
Förderung der vom Caritasverband für den Kreis Coesfeld e.V. betriebenen
Kontakt- und Beratungsstelle für Menschen mit psychischen Erkrankungen und
psychischen Behinderungen auf der Grundlage einer Leistungs-, Vergütungs- und
Prüfungsvereinbarung ab 01.01.2021 bis zunächst 31.12.2022 mit einem Betrag in
Höhe von jährlich bis zu 145.887 € fortzusetzen. Es steht eine Refinanzierung
in Höhe von 80 % dieser Summe durch den Landschaftsverband Westfalen-Lippe in
Aussicht.
Die Verwaltung
wird beauftragt, mit dem Angebotsträger und in Abstimmung mit dem
Landschaftsverband Westfalen-Lippe eine entsprechende Vereinbarung
abzuschließen.
Sachverhalt:
Der Kreiscaritasverband hat 1995 in Dülmen nach Abstimmung mit dem
Kreis Coesfeld eine Kontakt- und Beratungsstelle (KBST) für Menschen mit
psychischen Erkrankungen und psychischen Behinderungen eingerichtet. Der Kreis
hat seither als freiwillige Leistung gemäß einer dem Verband vor Inbetriebnahme
gegebenen Zusage den überwiegenden Teil der Kosten getragen.
Seit dem 01.01.2004 wird die mit 1,5 Fachkräften besetzte KBST vom
Kreis Coesfeld auf der Grundlage einer Leistungs-, Vergütungs- und
Prüfungsvereinbarung gefördert, zuletzt mit jährlich bis zu 121.347,50 €
(Beschlüsse des Kreistages vom 15.10.2003, 18.06.2008, 02.03.2011 und
17.06.2015). Die Vereinbarung verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn sie
nicht bis zum 30.06. eines Jahres gekündigt wird. Der Kreistag hat die
Förderung in seinem letzten Beschluss in dieser Sache bis zunächst Ende 2021
begrenzt. Der Caritasverband hat die seit dem 01.01.2016 laufende aktuelle Vereinbarung
nun mit dem Ziel eines ab 01.01.21 besser dotierten Vertrages mit Datum vom
29.06.20 fristgerecht gekündigt. Er verweist auf
einen erheblichen Anstieg der tariflichen Personalkosten. Eine Anpassung des
Förderbetrages an die Kostenentwicklung ist in der bestehenden Vereinbarung
nicht vorgesehen.
Mit Inkrafttreten der dritten Stufe des
BTHG sind zum 01.01.2020 gem. § 1 Abs. 1 AG SGB IX neue Zuständigkeiten auf den
Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) übergegangen. Dies betrifft auch die
KBST´s für Menschen mit einer psychischen Erkrankung. Allerdings wurden
Aufgaben rückdelegiert, wodurch die Kreise und kreisfreien Städte als örtliche
Sozialhilfeträger im Rahmen der Heranziehungssatzung in der Verantwortung
bleiben. Der Kreis Coesfeld stellt die Durchführung der Aufgabe sicher, der LWL
finanziert die KBST´s mit. In Abstimmung mit dem LWL schließt der Kreis
Coesfeld weiterhin Verträge zur Aufgabenerfüllung mit potentiellen
Leistungserbringern ab.
Bei den Finanzierungsanteilen wird
zwischen Kosten der Eingliederungshilfe und Kosten der Daseinsfürsorge unterschieden.
Der LWL geht davon aus, dass in einer KBST zu 80 % von ihm zu tragende Leistungen
der Eingliederungshilfe und zu 20 % vom örtlichen Sozialhilfeträger zu
finanzierende Leistungen der Daseinsfürsorge (z.B. Beratung von Angehörigen) erbracht
werden. Dementsprechend übernimmt er zunächst für die Jahre 2020 und 2021
voraussichtlich 80 % der nicht gedeckten Kosten, sofern im Verwendungsnachweis
die zugrunde gelegte Aufgabenverteilung bestätigt wird.
Der LWL beabsichtigt die Erarbeitung eines KBST-Konzeptes, inklusive
Grundlagen für die Kostenverteilung ab 2022.
Aufgaben und Leistungsumfang der KBST:
Menschen mit psychischen
Beeinträchtigungen haben häufig Probleme, soziale Kontakte aufzunehmen und zu
pflegen. Die Teilhabe am gemeinschaftlichen Leben wird dadurch eingeschränkt.
Die über soziale Kontakte vermittelte Orientierung geht verloren, das Selbstwertgefühl
leidet. Krankheitsverläufe werden negativ beeinflusst und der Behandlungs- und
Rehabilitationsbedarf nimmt zu.
Ziel der KBST ist es,
die soziale, psychosoziale und kommunikative Kompetenz von Menschen mit
psychischen Erkrankungen zu fördern und
damit dazu beizutragen,
-
Voraussetzungen
für eine Behandlung, Rehabilitation und die Teilhabe am gemeinschaftlichen
Leben zu schaffen,
-
stationäre
Aufenthalte zu verkürzen oder zu verhindern,
-
krankheitsbedingte
Isolation abzubauen oder zu verhindern und
-
Angehörige
zu entlasten und dem sozialen Umfeld zu mehr Stabilität zu verhelfen.
Zur Erreichung dieser Ziele nimmt die KBST folgende Aufgaben wahr:
-
Hilfen
zur Gestaltung und Pflege sozialer Beziehungen, z.B. offene Frühstücksangebote,
Patientenclubarbeit, gesellige Gesprächsrunden, Spielgruppen, kulturelle oder
sportliche Aktivitäten, ein- oder mehrtägige Urlaubsfahrten,
-
Durchführung
themenzentrierter Gruppen, Auseinandersetzung mit selbstgewählten Themen,
-
Alltags-
und lebenspraktische Anleitungen, z.B. zum Kochen, zur Haushaltsführung,
-
Beschäftigungsmöglichkeiten
und Angebote zur Förderung der Kreativität,
-
Beratung
von Menschen mit psychischen Erkrankungen und Behinderungen, deren Angehörigen
und weiteren Bezugspersonen aus dem sozialen Umfeld,
-
Weiterleitung
und Vermittlung Hilfesuchender zu anderen Hilfeangeboten,
-
Begleitung
und Anleitung von Laienhelfern.
Das Angebot der KBST ist schwerpunktmäßig auf erwachsene Menschen mit
chronischen psychischen Erkrankungen ausgerichtet, nicht aber auf Menschen mit
gerontopsychiatrischen Beeinträchtigungen und Suchtkranke.
KBST´s
sind niedrigschwellig angelegt: keine Voranmeldung erforderlich, offene
Angebotszeiten, keine oder nur geringe Teilnahmegebühren, Möglichkeit anonymer
Teilnahme, niedrige Erwartungshaltung und Anforderungen an Besucher*innen. Sie
sind deshalb besonders geeignet, Menschen mit psychischen Erkrankungen einen
Weg ins Hilfesystem und damit zu verbesserter psychischer Gesundheit zu bieten.
Der bestehenden Vereinbarung zwischen Kreis und Caritasverband liegt
eine Stellenbesetzung mit einer an Werten der Kommunalen
Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGST) orientierten
Vergütung zugrunde:
0,5 Vollzeitstelle: Diplom-Pädagogin
0,5 VZ: Heilpädagogin
0,5 VZ: Erzieherin
Zudem wird eine Pauschale in Höhe von
10.000 € zur Beschäftigung von Genesungsbegleitern berücksichtigt. Hierbei
handelt es sich um Menschen mit den Erfahrungen einer psychischen Erkrankung,
die im Rahmen eines Experienced-Involvement-Programms nach einem festgelegten
Standard geschult wurden, um andere Betroffene zu unterstützen.
Unter
der Voraussetzung, dass die tatsächlichen Kosten im angemessenen Verhältnis zur
Kreisförderung stehen und Personal mit den vereinbarungsgemäßen Qualifikationen
eingesetzt wird, wird kreisseitig toleriert, dass in der KBST auch Personal mit
geringerer Vergütung als S 11b zum Einsatz kommt. Dadurch können ein
kostendämpfender Effekt erzielt und Einstiegstarife mit Aufstiegschancen
möglich werden. Zudem kann der Caritasverband flexibler bei der Personalauswahl
vorgehen. Es soll aber mindestens eine 0,5 Vollzeitstelle mit einer nach S 12
vergüteten Kraft besetzt sein.
Entsprechende
Abweichungen in der personellen Besetzung sind zwischen dem Kreis Coesfeld und
dem Caritasverband abzustimmen.
Daraus resultiert aktuell eine
tatsächliche Stellenbesetzung wie folgt:
0,63 VZ Dipl.-Sozialpädagogin,
Entgeltgruppe S 12
0,75 VZ Erzieherin/Heilpädagogin,
Entgeltgruppe S 11b
0,31 VZ Genesungsbegleiterin, Entgeltgruppe
S 3
Inanspruchnahmedaten:
Die KBST bietet
regelmäßig in sieben der elf kreisangehörigen Städte und Gemeinden offene
Gruppen an: Billerbeck, Coesfeld, Dülmen, Lüdinghausen, Nottuln, Olfen und
Senden.
Inanspruchnahme der KBST nach Angaben des Angebotsträgers: |
2002 |
2004 |
2006 |
2008 |
2010 |
2012 |
2014 |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
Kontaktstellenbesucher/ innen |
145 |
172 |
196 |
198 |
148 |
194 |
155 |
172 |
198 |
181 |
216 |
Gruppenbesuche insgesamt |
2466 |
4133 |
4764 |
4911 |
4656 |
5377 |
5404 |
5615 |
5486 |
5938 |
5770 |
Klientel in laufender Beratung* |
- |
- |
- |
- |
27 |
31 |
43 |
37 |
49 |
45 |
52 |
*Diese
Rubrik wird erst seit 2009 vom Angebotsträger im Jahresbericht ausgewiesen.
Klientinnen
und Klienten in laufender Beratung können auch Kontaktstellenbesucher*innen
sein.
Die Zahlen geben nur bedingt Auskunft über die tatsächliche Inanspruchnahme
der Leistungen, denn diese kann auch anonym bzw. ohne Erfassung persönlicher
Daten erfolgen und ist dann bei den o.g. Werten nur bei den Gruppenbesuchen
berücksichtigt. Weitere Informationen können dem Jahresbericht des
Caritasverbandes für die KBST für das Jahr 2019 entnommen werden. (Anlage 1)
Infolge der Corona-Krise mussten die KBST-Angebote entsprechend der
Coronaschutzverordnung NRW deutlich zurückgefahren und vor allem auf
telefonische Kontakte reduziert werden. Zum 24.05.20 hat der Caritasverband in
seinen Häusern die Beratungsarbeit wieder aufgenommen. Es bleibt zu hoffen,
dass jetzt eine schrittweise Rückkehr zum Regelbetrieb möglich wird.
Versorgungsstandard:
Seit den 1980er Jahren wurden bundesweit Bettenkapazitäten in psychiatrischen
Kliniken abgebaut und gemeindenah ambulante Hilfen aus- und umgebaut. Die
Reformaktivitäten waren bestimmendes Leitmotiv für den 1995 vom Kreistag
verabschiedeten Psychiatrieplan. Institutionen wie die KBST ersetzen alte
Angebotsstrukturen und sind heute weit verbreiteter Versorgungsstandard.
Zusammenhang KBST und Förderung der Tagesstätten:
Der LWL finanziert die in Coesfeld und Dülmen bestehenden Tagesstätten
für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen. Laut den Förderrichtlinien des
LWL vom 01.01.2020 „wird ein Träger nur dann gefördert, wenn er mit der
Tagesstätte zugleich am Ort eine vom örtlichem Sozialhilfeträger geförderte
Kontakt- und Beratungsstelle betreibt oder mit einer solchen kooperiert.“
Durch
die KBST besteht eine günstige Gelegenheit, Tagesstättenbesuche anzubahnen.
Ebenso kann Tagesstättenbesuchern nach dem Ende der Maßnahme eine Unterstützung
in der KBST angeboten werden.
Einbeziehung ehrenamtlicher Helfer*innen:
In der KBST nehmen ehrenamtliche Helfer*innen wichtige Aufgaben wahr.
Neben dem praktischen Nutzen hat der unentgeltliche Einsatz von Bürger*innen
für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen eine hohe ideelle Bedeutung und
ist beispielgebend für Entstigmatisierung und den Anspruch einer gemeindenahen
Versorgung der Hilfesuchenden. Bedingung für dieses Engagement ist die
Begleitung und Unterstützung durch die Fachkräfte der KBST. Gegenwärtig sind
dort 12 Ehrenamtliche aktiv.
Zukunftsprojekt Café Mitte:
Die KBST hat mit Unterstützung ehrenamtlicher
Helferinnen sowie der Gemeinde Senden und des Kreises Coesfeld in Senden im
Januar 2020 ein neues Projekt gestartet. Einmal im Monat wird an einem
Sonntagnachmittag in der Ortsmitte ein Café-Angebot mit kulturellem Programm
organisiert. Musik, Interviews, Lesungen und Kleinkunst sollen zum
interessanten Ort beitragen. Das Café ist inklusiv ausgerichtet. Dort sollen
sich auch diejenigen wohlfühlen, die unter einer psychischen Beeinträchtigung
leiden. Die Café-Initiatoren wollen eine Atmosphäre schaffen, die darauf
Rücksicht nimmt, ohne das in den Vordergrund zu stellen. Das Café soll Anlass
und Ort sein, um neue Verbindungen und Beziehungen zu Vereinen, Initiativen und
ihren Mitgliedern aufzubauen. Dieses erste Angebot soll als Prototyp dienen, um
in anderen Städten und Gemeinden des Kreises ähnliche Möglichkeiten zu schaffen.
Die Cafés sollen sich nach mehrjähriger Etablierungsphase weitgehend
ehrenamtlich tragen. Der Verein zur Förderung der psychosozialen Dienste im Kreis
Coesfeld e.V. unterstützt das Vorhaben mit 4.500 €. Der Caritasverband versucht
außerdem Gelder von gemeinnützigen Stiftungen zu erhalten, um Projekte dieser
Art durch eine intensivere personelle Begleitung voranzubringen.
Zurzeit ist allerdings auch das Café-Projekt infolge
der Corona-Krise ausgesetzt.
Zusammenfassung:
Zusammenfassend ist festzustellen, dass die KBST größter Anbieter für
kontaktstiftende Angebote für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen im
Kreis Coesfeld ist. Die in der zwischen Kreis und Caritasverband
abgeschlossenen Leistungs-, Vergütungs- und Prüfungsvereinbarung festgelegten
Inhalte und Ziele wurden bisher fachgerecht und mit guten Ergebnissen verfolgt.
Der Aufwand erscheint angemessen.
II. Lösung
Die Verwaltung hat mit dem Caritasverband in Vorgesprächen eine
Fortsetzung der Förderung der KBST ab 2021 erörtert und darin einen Konsens
erzielt. Nach dem jetzigen Verhandlungsstand ist eine Laufzeit der neuen
Vereinbarung von zwei Jahren vorgesehen.
Es gibt bereits eine Rückmeldung vom LWL, wonach die anvisierten
Positionen mitgetragen werden.
Dazu gehört die Stärkung der Genesungsbegleitung. In der KBST wird
zurzeit eine Genesungsbegleiterin mit 12,25 Wochenstunden eingesetzt. Vorgesehen
ist nun eine Erweiterung mit erstmaliger
Berücksichtigung einer 0,4 Stelle im Personaltableu. Es hat sich gezeigt, dass
es den Experten aus Erfahrung oft
gelingt, einen besonderen Zugang zu Menschen mit psychischen Erkrankungen zu
finden. Die eigenen Krankheitserfahrungen erleichtern den Kontakt auf
Augenhöhe. Auch im Mitarbeiterteam der KBST wird die so mögliche Perspektive
als bereichernd empfunden. Hinzu kommt, dass Menschen mit psychischen
Erkrankungen in der psychiatrischen Versorgung nahezu ausschließlich als
Hilfesuchende und Hilfeempfänger präsent sind. Auf der hilfegebenden Seite sind
sie am ehesten in den wenigen Selbsthilfegruppen zu finden. In Gremien,
Ausschüssen, Interessensvertretungen, Vereinen usw., die sich mit Themen der
psychiatrischen Versorgung befassen, sind Betroffene zudem kaum anzutreffen.
Zumindest nicht in der Weise, dass sie sich erkennbar als Betroffene für diese
Belange einsetzen. Um hier nicht trotz guter Absicht zur Stigmatisierung
beizutragen, ist selbstverständlich herauszustellen, dass es nicht die auf der
einen und die auf der anderen Seite gibt. Gleichwohl ist für manche Menschen
eine psychische Erkrankung derart prägnant, dass sie wesentlich
lebens(mit)bestimmend geworden ist. Was das letztendlich bedeutet, kann
stellvertretend von vermeintlich Nichtbetroffenen immer nur bedingt eingebracht
werden. Daraus ergeben sich Notwendigkeiten und berechtigte Ansprüche, diese
Belange in Gremien und bei anderen Gelegenheiten offen selbst zu vertreten. Die
Rolle der Betroffenen gilt es definitiv zu stärken!
Es
ist vorgesehen, dass die Kosten für die Genesungsbegleitung durch die bislang
bereits vorhandene Pauschale in Höhe von 10.000 € sowie einem Beitrag des
Caritasverbandes in gleicher Höhe, den dieser erstmals als Mindesteigenanteil
einbringt, gedeckt werden. Auf den Förderbetrag hat die Erweiterung deshalb
kaum eine Auswirkung.
III. Alternativen
Eine Einschränkung der Angebote wäre nicht bedarfsgerecht. KBST´s
gehören wie beschrieben zur Grundausstattung der vernetzt angelegten
gemeindenahen psychiatrischen Versorgung.
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge
(Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Der Förderbetrag des
Kreises wird als Pauschale gewährt. Grundlage für dessen Berechnung sind die im
jüngsten Bericht (Nr. 13/2019) der KGST vorgeschlagenen Werte für die Kosten
eines Arbeitsplatzes:
a) Personalkosten: 0,5 Vollzeitstelle Entgeltgruppe S 12, 1 VZ Entgeltgruppe S 11b,
0,4 VZ S 3 |
123.880 € |
b) zuzüglich 15
% der Personalkosten als
Verwaltungsgemeinkosten |
18.582 € |
c) zuzüglich
Sachkostenpauschale |
11.925 € |
d) zuzüglich
Programmmittel |
1.500 € |
= |
155.887 € |
abzüglich
Mindesteigenanteil des Angebotsträgers |
10.000 € |
= Förderbetrag |
145.887 € |
Nach fünfjähriger Vertragslaufzeit ohne Erhöhung steigt der
Förderbetrag durch Anpassung der KGST-Werte damit von 121.347,50 € jährlich auf
145.887 €.
Wenngleich davon ausgegangen wird,
dass der Caritasverband tatsächlich einen bedeutend höheren Beitrag zur
Finanzierung der KBST leistet, soll neu im zukünftigen Vertrag ein
Mindesteigenanteil in Höhe von 10.000 € festgelegt werden. Der Verband trägt darüber
hinaus weiterhin während der Vertragslaufzeit das alleinige Risiko von
Kostensteigerungen. Im Jahr 2019 hat der Caritasverband für den
Betrieb der KBST nach eigener Darstellung Eigenmittel in Höhe von 42.772,96 €
aufgebracht. Wobei hierin auch Kosten für Leistungen eingerechnet wurden, die
in der Vereinbarung mit dem Kreis nicht vorgesehen sind, z.B. für den Einsatz
einer Sekretärin.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Für die Entscheidung über die Gewährung von Kreiszuschüssen ist der Kreistag zuständig (§ 26 Abs. 1 KrO NW).
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine finanziellen
Auswirkungen |
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|
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Gesamtausgaben in Höhe von |
|
- |
||
|
Saldo =
Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-) |
|
||
|
davon - Sachausgaben |
|
|
|
|
- Personalausgaben |
|
|
im |
Verwaltungshaushalt |
Haushaltsstelle: |
||||
|
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Budget Nr.: |
|||
|
|
|
|
|
||
|
einmalig |
laufend |
|
|
||
|
||||||
|
Deckungsmittel stehen bei
der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
|||||
|
Deckung erfolgt im Rahmen
des zugehörigen Budgets |
|||||
|
Deckungsmittel stehen nicht
zur Verfügung |
|||||
|
im |
Vermögenshaushalt |
Haushaltsstelle: |
|
|||||||||
|
|
einmalig |
laufend |
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|||||||||
|
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|
|
Deckungsmittel stehen bei
der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
|||||||||||
|
|
Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung
|
|||||||||||
|
|
|
|||||||||||
|
|
enthalten |
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|
|
|
nicht enthalten |
||||||||||
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|
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|
Folgeeinnahmen in Höhe von |
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|||||||||||
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Folgeausgaben in Höhe von |
- |
|||||||||||
|
Saldo =
Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-) |
|
€ |
||||||||||
|
davon - Sachausgaben |
€ |
|
|
|||||||||
|
- Personalausgaben |
€ |
|
|
|||||||||
|
|||||||||||||
|
im Verwaltungshaushalt |
Haushaltsstelle: |
|||||||||||
|
|
Budget Nr.: |
|||||||||||
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einmalig |
|
laufend |
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|||||||
|
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|
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|
|
|
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|
|
Deckungsmittel stehen bei
der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfg. |
|||||||||||
|
|
Deckung erfolgt im Rahmen
des zugehörigen Budgets |
|||||||||||
|
|
Deckungsmittel stehen nicht
zur Verfügung. |
|||||||||||
Die Finanzierung bei
nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
|||||
|
|
||||
im Verwaltungshaushalt
durch Verschlechterung des Haushalts (Erhöhung Fehlbetrag) |
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|
einmalig |
|
laufend |
|
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im Vermögenshaushalt durch
einen Nachtragshaushalt |
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Anlagen:
1. Jahresbericht der Kontakt- und
Beratungsstelle für 2019
2. Konzept der Kontakt- und
Beratungsstelle