Betreff
Förderung der Kontakt- und Beratungsstelle für Menschen mit psychischen Erkrankungen und psychischen Behinderungen
Vorlage
SV-9-1773
Art
Sitzungsvorlage

Beschluss:

 

Der Kreis Coesfeld ist bereit, die Förderung der vom Caritasverband für den Kreis Coesfeld e.V. betriebenen Kontakt- und Beratungsstelle für Menschen mit psychischen Erkrankungen und psychischen Behinderungen auf der Grundlage einer Leistungs-, Vergütungs- und Prüfungsvereinbarung ab 01.01.2021 bis zunächst 31.12.2022 mit einem Betrag in Höhe von jährlich bis zu 145.887 € fortzusetzen. Es steht eine Refinanzierung in Höhe von 80 % dieser Summe durch den Landschaftsverband Westfalen-Lippe in Aussicht.

Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Angebotsträger und in Abstimmung mit dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe eine entsprechende Vereinbarung abzuschließen.

 

 

Sachverhalt:

 

Der Kreiscaritasverband hat 1995 in Dülmen nach Abstimmung mit dem Kreis Coesfeld eine Kontakt- und Beratungsstelle (KBST) für Menschen mit psychischen Erkrankungen und psychischen Behinderungen eingerichtet. Der Kreis hat seither als freiwillige Leistung gemäß einer dem Verband vor Inbetriebnahme gegebenen Zusage den überwiegenden Teil der Kosten getragen.

 

Seit dem 01.01.2004 wird die mit 1,5 Fachkräften besetzte KBST vom Kreis Coesfeld auf der Grundlage einer Leistungs-, Vergütungs- und Prüfungsvereinbarung gefördert, zuletzt mit jährlich bis zu 121.347,50 € (Beschlüsse des Kreistages vom 15.10.2003, 18.06.2008, 02.03.2011 und 17.06.2015). Die Vereinbarung verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn sie nicht bis zum 30.06. eines Jahres gekündigt wird. Der Kreistag hat die Förderung in seinem letzten Beschluss in dieser Sache bis zunächst Ende 2021 begrenzt. Der Caritasverband hat die seit dem 01.01.2016 laufende aktuelle Vereinbarung nun mit dem Ziel eines ab 01.01.21 besser dotierten Vertrages mit Datum vom 29.06.20 fristgerecht gekündigt. Er verweist auf einen erheblichen Anstieg der tariflichen Personalkosten. Eine Anpassung des Förderbetrages an die Kostenentwicklung ist in der bestehenden Vereinbarung nicht vorgesehen. 

 

Mit Inkrafttreten der dritten Stufe des BTHG sind zum 01.01.2020 gem. § 1 Abs. 1 AG SGB IX neue Zuständigkeiten auf den Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) übergegangen. Dies betrifft auch die KBST´s für Menschen mit einer psychischen Erkrankung. Allerdings wurden Aufgaben rückdelegiert, wodurch die Kreise und kreisfreien Städte als örtliche Sozialhilfeträger im Rahmen der Heranziehungssatzung in der Verantwortung bleiben. Der Kreis Coesfeld stellt die Durchführung der Aufgabe sicher, der LWL finanziert die KBST´s mit. In Abstimmung mit dem LWL schließt der Kreis Coesfeld weiterhin Verträge zur Aufgabenerfüllung mit potentiellen Leistungserbringern ab. 

 

Bei den Finanzierungsanteilen wird zwischen Kosten der Eingliederungshilfe und Kosten der Daseinsfürsorge unterschieden. Der LWL geht davon aus, dass in einer KBST zu 80 % von ihm zu tragende Leistungen der Eingliederungshilfe und zu 20 % vom örtlichen Sozialhilfeträger zu finanzierende Leistungen der Daseinsfürsorge (z.B. Beratung von Angehörigen) erbracht werden. Dementsprechend übernimmt er zunächst für die Jahre 2020 und 2021 voraussichtlich 80 % der nicht gedeckten Kosten, sofern im Verwendungsnachweis die zugrunde gelegte Aufgabenverteilung bestätigt wird.

 

Der LWL beabsichtigt die Erarbeitung eines KBST-Konzeptes, inklusive Grundlagen für die Kostenverteilung ab 2022. 

 

 

Aufgaben und Leistungsumfang der KBST:

 

Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen haben häufig Probleme, soziale Kontakte aufzunehmen und zu pflegen. Die Teilhabe am gemeinschaftlichen Leben wird dadurch eingeschränkt. Die über soziale Kontakte vermittelte Orientierung geht verloren, das Selbstwertgefühl leidet. Krankheitsverläufe werden negativ beeinflusst und der Behandlungs- und Rehabilitationsbedarf nimmt zu.

 

Ziel der KBST ist es, die soziale, psychosoziale und kommunikative Kompetenz von Menschen mit psychischen  Erkrankungen zu fördern und damit dazu beizutragen,

-          Voraussetzungen für eine Behandlung, Rehabilitation und die Teilhabe am gemeinschaftlichen Leben zu schaffen,

-          stationäre Aufenthalte zu verkürzen oder zu verhindern,

-          krankheitsbedingte Isolation abzubauen oder zu verhindern und

-          Angehörige zu entlasten und dem sozialen Umfeld zu mehr Stabilität zu verhelfen.

 

Zur Erreichung dieser Ziele nimmt die KBST folgende Aufgaben wahr:

-          Hilfen zur Gestaltung und Pflege sozialer Beziehungen, z.B. offene Frühstücksangebote, Patientenclubarbeit, gesellige Gesprächsrunden, Spielgruppen, kulturelle oder sportliche Aktivitäten, ein- oder mehrtägige Urlaubsfahrten,

-          Durchführung themenzentrierter Gruppen, Auseinandersetzung mit selbstgewählten Themen,

-          Alltags- und lebenspraktische Anleitungen, z.B. zum Kochen, zur Haushaltsführung,

-          Beschäftigungsmöglichkeiten und Angebote zur Förderung der Kreativität,

-          Beratung von Menschen mit psychischen Erkrankungen und Behinderungen, deren Angehörigen und weiteren Bezugspersonen aus dem sozialen Umfeld,

-          Weiterleitung und Vermittlung Hilfesuchender zu anderen Hilfeangeboten,

-          Begleitung und Anleitung von Laienhelfern.

 

Das Angebot der KBST ist schwerpunktmäßig auf erwachsene Menschen mit chronischen psychischen Erkrankungen ausgerichtet, nicht aber auf Menschen mit gerontopsychiatrischen Beeinträchtigungen und Suchtkranke.

 

KBST´s sind niedrigschwellig angelegt: keine Voranmeldung erforderlich, offene Angebotszeiten, keine oder nur geringe Teilnahmegebühren, Möglichkeit anonymer Teilnahme, niedrige Erwartungshaltung und Anforderungen an Besucher*innen. Sie sind deshalb besonders geeignet, Menschen mit psychischen Erkrankungen einen Weg ins Hilfesystem und damit zu verbesserter psychischer Gesundheit zu bieten.

 

Der bestehenden Vereinbarung zwischen Kreis und Caritasverband liegt eine Stellenbesetzung mit einer an Werten der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGST) orientierten Vergütung zugrunde:

0,5 Vollzeitstelle: Diplom-Pädagogin

0,5 VZ: Heilpädagogin

0,5 VZ: Erzieherin

Zudem wird eine Pauschale in Höhe von 10.000 € zur Beschäftigung von Genesungsbegleitern berücksichtigt. Hierbei handelt es sich um Menschen mit den Erfahrungen einer psychischen Erkrankung, die im Rahmen eines Experienced-Involvement-Programms nach einem festgelegten Standard geschult wurden, um andere Betroffene zu unterstützen.

 

Unter der Voraussetzung, dass die tatsächlichen Kosten im angemessenen Verhältnis zur Kreisförderung stehen und Personal mit den vereinbarungsgemäßen Qualifikationen eingesetzt wird, wird kreisseitig toleriert, dass in der KBST auch Personal mit geringerer Vergütung als S 11b zum Einsatz kommt. Dadurch können ein kostendämpfender Effekt erzielt und Einstiegstarife mit Aufstiegschancen möglich werden. Zudem kann der Caritasverband flexibler bei der Personalauswahl vorgehen. Es soll aber mindestens eine 0,5 Vollzeitstelle mit einer nach S 12 vergüteten Kraft besetzt sein.

Entsprechende Abweichungen in der personellen Besetzung sind zwischen dem Kreis Coesfeld und dem Caritasverband abzustimmen.

 

Daraus resultiert aktuell eine tatsächliche Stellenbesetzung wie folgt:

0,63 VZ Dipl.-Sozialpädagogin, Entgeltgruppe S 12

0,75 VZ Erzieherin/Heilpädagogin, Entgeltgruppe S 11b

0,31 VZ Genesungsbegleiterin, Entgeltgruppe S 3

 

Inanspruchnahmedaten:

Die KBST bietet regelmäßig in sieben der elf kreisangehörigen Städte und Gemeinden offene Gruppen an: Billerbeck, Coesfeld, Dülmen, Lüdinghausen, Nottuln, Olfen und Senden.

 

Inanspruchnahme der KBST nach Angaben des Angebotsträgers:

2002

2004

2006

2008

2010

2012

2014

2016

2017

2018

2019

Kontaktstellenbesucher/

innen

145

172

196

198

148

194

155

172

198

181

216

Gruppenbesuche insgesamt

2466

4133

4764

4911

4656

5377

5404

5615

5486

5938

5770

Klientel in laufender Beratung*

-

-

-

-

27

31

43

37

49

45

52

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

*Diese Rubrik wird erst seit 2009 vom Angebotsträger im Jahresbericht ausgewiesen.

Klientinnen und Klienten in laufender Beratung können auch Kontaktstellenbesucher*innen sein.

 

 

Die Zahlen geben nur bedingt Auskunft über die tatsächliche Inanspruchnahme der Leistungen, denn diese kann auch anonym bzw. ohne Erfassung persönlicher Daten erfolgen und ist dann bei den o.g. Werten nur bei den Gruppenbesuchen berücksichtigt. Weitere Informationen können dem Jahresbericht des Caritasverbandes für die KBST für das Jahr 2019 entnommen werden. (Anlage 1)

 

Infolge der Corona-Krise mussten die KBST-Angebote entsprechend der Coronaschutzverordnung NRW deutlich zurückgefahren und vor allem auf telefonische Kontakte reduziert werden. Zum 24.05.20 hat der Caritasverband in seinen Häusern die Beratungsarbeit wieder aufgenommen. Es bleibt zu hoffen, dass jetzt eine schrittweise Rückkehr zum Regelbetrieb möglich wird.

 

Versorgungsstandard:

Seit den 1980er Jahren wurden bundesweit Bettenkapazitäten in psychiatrischen Kliniken abgebaut und gemeindenah ambulante Hilfen aus- und umgebaut. Die Reformaktivitäten waren bestimmendes Leitmotiv für den 1995 vom Kreistag verabschiedeten Psychiatrieplan. Institutionen wie die KBST ersetzen alte Angebotsstrukturen und sind heute weit verbreiteter Versorgungsstandard.

 

Zusammenhang KBST und Förderung der Tagesstätten:

Der LWL finanziert die in Coesfeld und Dülmen bestehenden Tagesstätten für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen. Laut den Förderrichtlinien des LWL vom 01.01.2020 „wird ein Träger nur dann gefördert, wenn er mit der Tagesstätte zugleich am Ort eine vom örtlichem Sozialhilfeträger geförderte Kontakt- und Beratungsstelle betreibt oder mit einer solchen kooperiert.“

Durch die KBST besteht eine günstige Gelegenheit, Tagesstättenbesuche anzubahnen. Ebenso kann Tagesstättenbesuchern nach dem Ende der Maßnahme eine Unterstützung in der KBST angeboten werden.

 

Einbeziehung ehrenamtlicher Helfer*innen:

In der KBST nehmen ehrenamtliche Helfer*innen wichtige Aufgaben wahr. Neben dem praktischen Nutzen hat der unentgeltliche Einsatz von Bürger*innen für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen eine hohe ideelle Bedeutung und ist beispielgebend für Entstigmatisierung und den Anspruch einer gemeindenahen Versorgung der Hilfesuchenden. Bedingung für dieses Engagement ist die Begleitung und Unterstützung durch die Fachkräfte der KBST. Gegenwärtig sind dort 12 Ehrenamtliche aktiv.

 

Zukunftsprojekt Café Mitte:

Die KBST hat mit Unterstützung ehrenamtlicher Helferinnen sowie der Gemeinde Senden und des Kreises Coesfeld in Senden im Januar 2020 ein neues Projekt gestartet. Einmal im Monat wird an einem Sonntagnachmittag in der Ortsmitte ein Café-Angebot mit kulturellem Programm organisiert. Musik, Interviews, Lesungen und Kleinkunst sollen zum interessanten Ort beitragen. Das Café ist inklusiv ausgerichtet. Dort sollen sich auch diejenigen wohlfühlen, die unter einer psychischen Beeinträchtigung leiden. Die Café-Initiatoren wollen eine Atmosphäre schaffen, die darauf Rücksicht nimmt, ohne das in den Vordergrund zu stellen. Das Café soll Anlass und Ort sein, um neue Verbindungen und Beziehungen zu Vereinen, Initiativen und ihren Mitgliedern aufzubauen. Dieses erste Angebot soll als Prototyp dienen, um in anderen Städten und Gemeinden des Kreises ähnliche Möglichkeiten zu schaffen. Die Cafés sollen sich nach mehrjähriger Etablierungsphase weitgehend ehrenamtlich tragen. Der Verein zur Förderung der psychosozialen Dienste im Kreis Coesfeld e.V. unterstützt das Vorhaben mit 4.500 €. Der Caritasverband versucht außerdem Gelder von gemeinnützigen Stiftungen zu erhalten, um Projekte dieser Art durch eine intensivere personelle Begleitung voranzubringen.

Zurzeit ist allerdings auch das Café-Projekt infolge der Corona-Krise ausgesetzt.

 

Zusammenfassung:

Zusammenfassend ist festzustellen, dass die KBST größter Anbieter für kontaktstiftende Angebote für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen im Kreis Coesfeld ist. Die in der zwischen Kreis und Caritasverband abgeschlossenen Leistungs-, Vergütungs- und Prüfungsvereinbarung festgelegten Inhalte und Ziele wurden bisher fachgerecht und mit guten Ergebnissen verfolgt. Der Aufwand erscheint angemessen.

 

II.  Lösung

 

Die Verwaltung hat mit dem Caritasverband in Vorgesprächen eine Fortsetzung der Förderung der KBST ab 2021 erörtert und darin einen Konsens erzielt. Nach dem jetzigen Verhandlungsstand ist eine Laufzeit der neuen Vereinbarung von zwei Jahren vorgesehen.

Es gibt bereits eine Rückmeldung vom LWL, wonach die anvisierten Positionen mitgetragen werden.

 

Dazu gehört die Stärkung der Genesungsbegleitung. In der KBST wird zurzeit eine Genesungsbegleiterin mit 12,25 Wochenstunden eingesetzt. Vorgesehen ist nun eine Erweiterung mit erstmaliger Berücksichtigung einer 0,4 Stelle im Personaltableu. Es hat sich gezeigt, dass es den Experten aus Erfahrung oft gelingt, einen besonderen Zugang zu Menschen mit psychischen Erkrankungen zu finden. Die eigenen Krankheitserfahrungen erleichtern den Kontakt auf Augenhöhe. Auch im Mitarbeiterteam der KBST wird die so mögliche Perspektive als bereichernd empfunden. Hinzu kommt, dass Menschen mit psychischen Erkrankungen in der psychiatrischen Versorgung nahezu ausschließlich als Hilfesuchende und Hilfeempfänger präsent sind. Auf der hilfegebenden Seite sind sie am ehesten in den wenigen Selbsthilfegruppen zu finden. In Gremien, Ausschüssen, Interessensvertretungen, Vereinen usw., die sich mit Themen der psychiatrischen Versorgung befassen, sind Betroffene zudem kaum anzutreffen. Zumindest nicht in der Weise, dass sie sich erkennbar als Betroffene für diese Belange einsetzen. Um hier nicht trotz guter Absicht zur Stigmatisierung beizutragen, ist selbstverständlich herauszustellen, dass es nicht die auf der einen und die auf der anderen Seite gibt. Gleichwohl ist für manche Menschen eine psychische Erkrankung derart prägnant, dass sie wesentlich lebens(mit)bestimmend geworden ist. Was das letztendlich bedeutet, kann stellvertretend von vermeintlich Nichtbetroffenen immer nur bedingt eingebracht werden. Daraus ergeben sich Notwendigkeiten und berechtigte Ansprüche, diese Belange in Gremien und bei anderen Gelegenheiten offen selbst zu vertreten. Die Rolle der Betroffenen gilt es definitiv zu stärken!

Es ist vorgesehen, dass die Kosten für die Genesungsbegleitung durch die bislang bereits vorhandene Pauschale in Höhe von 10.000 € sowie einem Beitrag des Caritasverbandes in gleicher Höhe, den dieser erstmals als Mindesteigenanteil einbringt, gedeckt werden. Auf den Förderbetrag hat die Erweiterung deshalb kaum eine Auswirkung.

 

III. Alternativen

 

Eine Einschränkung der Angebote wäre nicht bedarfsgerecht. KBST´s gehören wie beschrieben zur Grundausstattung der vernetzt angelegten gemeindenahen psychiatrischen Versorgung.

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

 

Der Förderbetrag des Kreises wird als Pauschale gewährt. Grundlage für dessen Berechnung sind die im jüngsten Bericht (Nr. 13/2019) der KGST vorgeschlagenen Werte für die Kosten eines Arbeitsplatzes:

 

a) Personalkosten: 0,5  Vollzeitstelle  Entgeltgruppe S 12, 1 VZ Entgeltgruppe S 11b, 0,4 VZ S 3

123.880 €

b) zuzüglich 15 %  der Personalkosten als Verwaltungsgemeinkosten

18.582 €

c) zuzüglich Sachkostenpauschale

11.925 €

d) zuzüglich Programmmittel

1.500 €

=

155.887 €

abzüglich Mindesteigenanteil des Angebotsträgers

10.000 €

= Förderbetrag

145.887 €

 

Nach fünfjähriger Vertragslaufzeit ohne Erhöhung steigt der Förderbetrag durch Anpassung der KGST-Werte damit von 121.347,50 € jährlich auf 145.887 €.

 

Wenngleich davon ausgegangen wird, dass der Caritasverband tatsächlich einen bedeutend höheren Beitrag zur Finanzierung der KBST leistet, soll neu im zukünftigen Vertrag ein Mindesteigenanteil in Höhe von 10.000 € festgelegt werden. Der Verband trägt darüber hinaus weiterhin während der Vertragslaufzeit das alleinige Risiko von Kostensteigerungen.  Im Jahr 2019 hat der Caritasverband für den Betrieb der KBST nach eigener Darstellung Eigenmittel in Höhe von 42.772,96 € aufgebracht. Wobei hierin auch Kosten für Leistungen eingerechnet wurden, die in der Vereinbarung mit dem Kreis nicht vorgesehen sind, z.B. für den Einsatz einer Sekretärin.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Für die Entscheidung über die Gewährung von Kreiszuschüssen ist der Kreistag zuständig (§ 26 Abs. 1 KrO NW).

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamteinnahmen in Höhe von

 

 

     

Gesamtausgaben in Höhe von

 

-

145.887

 

Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-)

 

     

 

davon     - Sachausgaben

     

 

 

 

                - Personalausgaben

     

 

 

 

im

Verwaltungshaushalt

Haushaltsstelle:

531874

 

 

 

Budget Nr.:

2

 

 

 

 

 

 

einmalig

laufend

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

im

Vermögenshaushalt

Haushaltsstelle:

     

 

 

einmalig

laufend

 

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm 20  

enthalten

 

 

 

nicht enthalten

 

 

 

 

 

 

Folgeeinnahmen in Höhe von

 

     

 

Folgeausgaben in Höhe von

-

     

 

Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-)

 

     

 

davon     - Sachausgaben

     

 

 

 

                - Personalausgaben

     

 

 

 

 

im Verwaltungshaushalt

Haushaltsstelle:

     

 

 

Budget Nr.:

     

 

 

einmalig

laufend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfg.

 

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung.

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

 

 

im Verwaltungshaushalt durch Verschlechterung des Haushalts (Erhöhung Fehlbetrag)

 

einmalig

laufend

 

im Vermögenshaushalt durch einen Nachtragshaushalt

 

Anlagen:

 

1.    Jahresbericht der Kontakt- und Beratungsstelle für 2019

2.    Konzept der Kontakt- und Beratungsstelle