Betreff
Bericht zum Sachstand der Landesinitiativen „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ und „Gemeinsam klappt´s“
Vorlage
SV-9-1779
Aktenzeichen
50.40
Art
Sitzungsvorlage

Beschluss:

 

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

Sachverhalt:

 

I.-V.

 

 

Das Land NRW möchte sich der speziellen Zielgruppe junger Erwachsener zwischen 18 und 27 Jahren, die sich nur mit einer Duldung oder Gestattung in den Kommunen aufhalten und noch keinen Anspruch auf Dienst-, Sach-, und Geldleistungen (Sozialleistungen) nach den Sozialgesetzbüchern I-XII haben, mit der Initiative „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ intensiver annehmen. Ihre Teilhabechancen sind durch ihren aufenthaltsrechtlichen Status gering.

Entwickelt wurde ein modularer Ansatz, der dazu beitragen soll, junge Menschen mit individuellem Unterstützungsbedarf, insbesondere junge geflüchtete Menschen, in Ausbildung und Arbeit zu bringen bzw. Ausbildungsabbrüche zu verhindern.

                                                                                                                                                                                   Hiefür sind nach der Landesinitiative sechs Förderbausteine vorgesehen:

 

Baustein I – Coaching

Die niederschwellige, individuelle Beratung und Betreuung der Teilnehmenden im Coaching vor, während und im Anschluss an Fördermaßnahmen verbessert die Teilhabe am Arbeitsmarkt und verhindert frühzeitige Maßnahme-, Ausbildungs- und Beschäftigungsabbrüche.

Für diesen Baustein liegen mehrere Interessenbekundungen von Trägern vor. Die geschäftsführende Stelle hat die eingereichten Konzepte nach den Qualitätskriterien des Interessenbekundungsverfahrens geprüft und wird die vorhandenen Stellenanteile bedarfsgerecht aufteilen, um eine flächendeckende Versorgung im gesamten Kreisgebiet sicherzustellen. Nach Durchführung der Trägergespräche wird das Auswahlverfahren abgeschlossen. Sobald der Bewilligungsbescheid der Bezirksregierung Arnsberg vorliegt, können die Weiterleitungsverträge abgeschlossen und die Maßnahmen organisiert werden. Der Ausschuss wird anschließend über das Ergebnis informiert.

 

Baustein II - berufsbegleitende Qualifizierung/ Sprachförderung

 

Die berufsbegleitende Qualifizierung und Weiterbildung sowie berufsbezogene Sprachförderung über die Arbeitgeber haben das Ziel, die beruflichen und sprachlichen Kompetenzen der Arbeitnehmerinnen bzw. der Arbeitnehmer in Bezug auf die ausgeübte Tätigkeit zu verbessern. Dieser Förderbaustein soll während der Ausbildung oder einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung genutzt werden:

-        Durch Qualifizierungen und Weiterbildungen sollen die Kenntnisse und Fertigkeiten der Teilnehmenden berufsbegleitend verbessert werden.

-        Bestehende Arbeitsverhältnisse sollen auch im Sinne der Unternehmen stabilisiert werden.

 

Für diesen Baustein liegt eine Interessenbekundung vor, die nach Möglichkeit berücksichtigt werden soll.

 

Baustein III - Nachträglicher Erwerb des Hauptschulabschlusses

Der nachträgliche Erwerb des Hauptschulabschlusses (Klasse 9/10A) – mit integrierter Sprachförderung und mit Kursen zur Stärkung der Kompetenz „Lernen lernen“ – hat das Ziel, den Einstieg in Ausbildung und Beschäftigung zu verbessern. Er richtet sich an die Zielgruppe, die keinen Zugang zu einer Regelschule hat.

 

Für diesen Baustein liegt eine Interessenbekundung der VHS Lüdinghausen vor, die nach Möglichkeit berücksichtigt werden soll und den Hauptschulabschluss nach Klasse 9 zum Ziel hat.

 

Baustein IV - schul-, ausbildungs- und berufsvorbereitende Kurse sowie Teilnahme an Jugend-integrationskursen

Die schul-, -ausbildungs- und berufsvorbereitenden Kurse sowie Jugendintegrationskurse haben das Ziel, die Schul- bzw. Ausbildungsreife oder Studierfähigkeit herzustellen. Dies kann auf zwei Arten umgesetzt werden:

-        In Form von innovativen niederschwelligen Kursen und Maßnahmen, die neu geschaffen werden und Elemente der Deutschförderung und beruflichen Orientierung enthalten sowie z.B. Kenntnisse in Englisch, Mathematik oder Schlüsselqualifikationen vermitteln.

-        In Form von Jugendintegrationskursen, die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) angeboten werden, aber für die Zielgruppe bislang nicht zugänglich sind.

 

Der VHS Lüdinghausen wurde ein vorzeitiger Maßnahmebeginn für den Baustein IV zur Durchführung eines „schul-, ausbildungs- und berufsvorbereitenden Kurses“ bewilligt. Am 17. August 2020 startet dort ein Vorbereitungskurs für den im Jahr 2021 beginnenden Hauptschulabschlusskurs nach Klasse 9 (Baustein III).

Es werden die Fächer Deutsch, Englisch und Mathematik unterrichtet. Daneben beinhaltet der Kurs Elemente der beruflichen Orientierung und der Vermittlung von Schlüsselqualifikationen 

(z.B.: Motivation, Pünktlichkeit und Teamfähigkeit).

Baustein V - Innovationsfonds

Der Baustein V der Landesinitiative berücksichtigt die Ideen, die vor Ort in den Kommunen, bei Unternehmen oder bei Trägern im Arbeits-, Beratungs- und Betreuungsalltag zu praxisnahen Lösungs­ansätzen führen. Impulse und innovative Ideen, die insbesondere Frauen mit Fluchterfahrung darin unterstützen, den Einstieg in den Beruf zu finden, sind hier besonders gefragt.

Baustein V ist ein Innovationsfonds, der als Wettbewerb mit Stichtag 31.03.2020 ausgeschrieben wurde. Es werden kreative Projektideen und modellhafte Einzelvorhaben gefördert, die das Ziel haben, Geflüchtete in Ausbildung und Arbeit zu bringen und Betriebe bei ihrer Ausbildung und Beschäftigung zu unterstützen.

Die geschäftsführende Stelle des Kreises Coesfeld hat einen Antrag für den Baustein V beim Land unterstützt. Vom Antragsteller wurde inzwischen mitgeteilt, dass sein Antrag nicht berücksichtigt werden wird.

 

Baustein VI - Teilhabemanagement

Das Teilhabemanagement im Rahmen von „Gemeinsam klappt’s“ ist ein wesentlicher Förderbaustein der Landesinitiative „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ des Ministeriums für Arbeit Gesundheit und Soziales und des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration.

Die Teilhabemanagerinnen und Teilhabemanager sollen die Bedarfe der Geflüchteten ermitteln, ihnen Wege der Qualifizierung, Ausbildung und Beschäftigung aufzeigen und dabei ihre lebensweltliche Situation berücksichtigen sowie ihre Motivation steigern. Die Kommunen der Initiative „Gemeinsam klappt’s“ unterstützen Flüchtlinge, die keinen Zugang zu aktivierenden Sozialleistungen haben, nicht mehr der Schulpflicht unterliegen, nicht an Sprach- und Integrationskursen teilnehmen oder eine Ausbildung machen können und damit keinerlei Perspektive für ihre berufliche Qualifizierung haben.

Der Kreis Coesfeld hat als geschäftsführende Stelle insgesamt 1,5 Vollzeitstellen für das kommunale Teilhabemanagement beantragt. Mit der Umsetzung des Teilhabemanagements wurde nach Durchführung eines Interessenbekundungsverfahren der Caritasverband für den Kreis Coesfeld e.V. beauftragt. Zum 01.05.2020 wurde eine halbe Stelle durch den Caritasverband besetzt. Das Bewerbungsverfahren für die übrige Vollzeitstelle ist noch nicht abgeschlossen. Es wird in Erwägung gezogen, zunächst mit einer Pilotkommune zu starten, um die Prozesse im Teilhabemanagement zu erproben und anschließend auf weitere Kommunen zu übertragen.

Beteiligung des Jobcenters

Obwohl die Zielgruppen der Bausteine der Landesinitiative nicht in den Rechtskreis des SGB II fallen, engagiert sich das Jobcenter Kreis Coesfeld neben dem Kommunalen Integrationszentrum auch als geschäftsführende Stelle. Hierdurch soll in Form einer rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit ein nahtloser Übergang in einen möglichen SGB II Bezug für Geflüchtete geschaffen werden. Es soll von vornherein verhindert werden, dass es durch den Rechtskreiswechsel zur Unterbrechung der aktivierenden Fördermaßnahmen kommt und damit eine erfolgreiche und dauerhafte Integration erschwert wird. Sowohl mit Fachkentnissen als auch mit der Erfahrung im Umgang mit dem Personenkreis kann das Jobcenter Kreis Coesfeld effektiv und sachgerecht die neuen Landesinititiven unterstützen.