Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Maßnahmen für die Erneuerung der Fahrbahn-decke auf der K 51 AN 2 in Havixbeck zu veranlassen.
I. Problem / II. Lösung / III.
Alternativen
Die K 51 AN 2 (Schützenstraße) ist eine
innerörtliche Hauptverkehrsstraße in Havixbeck mit einer Verkehrsbelastung von
ca. 3.300 KFZ/24h. Die Kreisstraße liegt zwischen der L
550 und der K 1 und verbindet Havixbeck mit Hohenholte. Die Maßnahme umfasst
den innerörtlichen Bereich von Stat. 0,570 (Kreisverkehr Münsterstr.) bis Stat.
1,590 (Höhe Einmündung Südostring).
Die Länge der Baustrecke beträgt 1.020 m. Die
vorhandene Fahrbahnbreite der K 51 beträgt im Mittel 7,00 – 7,50 m. Beidseitig
sind separate Rad- und Gehwege angelegt.
Zwischen der Stat. 0,570 (Kreisverkehr
Münsterstraße) und dem Südostring befindet sich die Fahrbahn der K 51 in einem
schlechten Zustand. Der Zustand der Kreisstraße wurde auf Grund der Schädigung
bei der letzten Bewertung als „mangelhaft“ eingestuft. Die Strecke weist
Spurrinnen und Unebenheiten auf. Den Ergebnissen der Baugrunduntersuchungen ist
zu entnehmen, dass ein frostsicherer Oberbau nicht durchgängig gegeben ist.
Insbesondere die Stärken der vorhandenen Asphaltschichten liegen deutlich unter
den Anforderungen.
Es ist geplant die Fahrbahn im Vollausbau mit
einem frostsicheren Fahrbahnaufbau von 55 cm entsprechend der empfohlenen
Belastungsklasse herzustellen. Aus Gründen der Ressourcenschonung wird der
vorhandene Schotter aufgenommen, zwischengelagert und mit zusätzlichem Material
aufbereitet, wieder eingebaut. Der neue bituminöse Aufbau beträgt insgesamt 22
cm, bestehend aus einer Asphalttragschicht (10 cm), einer Binderschicht (6,5
cm) sowie einer Deckschicht aus Splittmastixasphalt (3,5 cm). Zudem soll die
Straßenentwässerung einschl. der Rinnen neu hergestellt werden. Die Bordanlage
sowie Rad- und Gehwege bleiben in ihrem Bestand erhalten.
Im Vorgriff werden aktuell durch die Gemeinde
Havixbeck und der Gelsenwasser AG die Ver- und Entsorgungsleitungen erneuert. Mit
der Maßnahme erfolgt auch in Abstimmung auf die geplante Straßenbaumaßnahme die
Erneuerung der Abläufe und Kanalanschlüsse für die Straßenentwässerung.
Die grundhafte Erneuerung der K 51 endet kurz vor
dem Südostring. Im Anschluss ist mittelfristig als separate Maßnahme geplant,
den Knotenpunkt Schützenstraße / Südostring zum Kreisverkehrsplatz umzugestalten.
Die Straßenbaumaßnahme ist aufgrund der
Arbeitsschutzbestimmungen unter Einrichtung einer Vollsperrung durchzuführen.
Da es sich bei der Schützenstraße um eine Hauptverkehrsstraße handelt, wird aus
Gründen der Verkehrslenkung die Kreisstraße abschnittsweise erneuert. Die
Planung und Festlegung der Bauabschnitt erfolgt in Abstimmung mit der Gemeinde
Havixbeck.
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige
Ressourcen)
Die Leistungen sollen zum Jahresende öffentlich
ausgeschrieben werden. Es ist geplant mit der Straßenbaumaßnahme im Frühjahr
2021 zu beginnen. Als Bauzeit werden ca. 6 Monate einkalkuliert.
Für die grundhafte Erneuerung sind insgesamt ca.
950.000 € zu veranschlagen. Die Maßnahme wird mit 70 % nach den Förderrichtlinien
kommunaler Straßenbau gefördert. Die Fördermittel sind ab 2020 eingeplant. Der
Kreis trägt den Eigenanteil in Höhe von ca. 285.000 €.
Für die Baumaßnahme sind 50.000 € im Haushalt
2020 eingestellt. 900.000 € sind in der Haushaltsplanung 2021 angesetzt. Für
eine Auftragserteilung zum Jahresende ist eine entsprechende
Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2020 zu Lasten des Haushaltsjahres 2021
vorgesehen.
Die Auswirkung
der Investition auf die jährliche Abschreibung stellt sich wie folgt dar:
Buchwert zum 31.12.2019 |
Abschreibung jährlich |
Außer- |
Herstellungskosten *2) |
Buchwert zur Verkehrs-freigabe |
Abschreibung jährlich |
187.463 € |
13.390 € |
164.000 € |
1.045.000 € |
1.045.000 € |
23.200 € |
*1) Die
Kreisstraßen wurde bei der Zustandsbewertung 2018 in „5“ eingestuft. Der
Zustandsklasse 5 ist in der Anlagenbuchhaltung eine Nutzungsdauer von 15 Jahre
zugeordnet.
*2) Eine außerplanmäßige Abschreibung ist in Höhe
des Restbuchwertes zum Zeitpunkt der Verkehrsfreigabe vorzunehmen, da der
gesamte Straßenaufbau erneuert wird.
*3) Die Herstellungskosten setzen sich zusammen
aus den Baukosten, den Herstellungsnebenkosten und den Eigenleistungen
(pauschal 10% der Baukosten). Die aktivierten Eigenleistungen sind nicht
zahlungswirksam.
*4) Nach Fertigstellung wird der zur
Verkehrsfreigabe aktuelle Buchwert zzgl. der Herstellungskosten über 45 Jahre
abgeschrieben.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Nach § 13 Abs. 1 der Hauptsatzung hat bei
Maßnahmen oberhalb von 150.000 € der Kreisausschuss nach Vorstellung der
Projekte im Fachausschuss und einer entsprechenden Beschlussempfehlung einen
Beschluss zur Durchführung der vorgesehenen Maßnahmen zu treffen
(Baubeschluss). Die Abwicklung obliegt dem Landrat nach Maßgabe der ergänzenden
Vorgaben des § 13 (1) Buchstabe a) der Hauptsatzung.
Anlagen:
Übersichtskarte