Betreff
Abwicklung der Radwegbaumaßnahme K 2 AN 13 zwischen Nordkirchen und Ottmarsbocholt (1. Bauabschnitt)
Vorlage
SV-9-1783
Art
Sitzungsvorlage

Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Schritte für den Bau des Radweges an der K 2 AN 13 zwischen Nordkirchen und Ottmarsbocholt vom Meinhöveler Weg bis zur B 58 (Länge ca. 2,7 km) zu veranlassen.

 

Die notwendigen Mittel werden im Haushalt 2021 veranschlagt.

 

Die Zustimmung (Baubeschluss) erfolgt mit der Maßgabe, dass eine Auftragsvergabe erst erfolgen darf, wenn die Haushaltsmittel in 2021 für den Radweg bereitgestellt werden und der Haushalt 2021 seine Rechtskraft erlangt hat.

Begründung:

I. Problem / II. Lösung

Die K 2 AN 13 liegt zwischen der Landstraße L 810 (Nordkirchen) und der Bundesstraße B 58 (Ottmarsbocholt). Die Verkehrsbelastung liegt bei ca. 3.500 Kfz/24h.

 

Die Kreisstraße hat eine Fahrbahnbreite von 6,50 m. Ein Radweg ist nicht vorhanden. Insbesondere durch den hohen Anteil an Schwerlastverkehr sind Radfahrer auf dieser Kreisstraße einer erhöhten Gefährdung ausgesetzt. Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit ist die Anlegung eines Radweges dringend erforderlich.

 

Die Radwegbaumaßnahme wird auf Rang 13 in der Prioritätenliste zum Radwegebauprogramm 2015 (SV-9-0258 vom 28.04.2015) geführt. Unter Einhaltung der Rangfolge könnte der Radweg frühestens 2025ff realisiert werden. Da die Strecke aktuell von einigen Kindern der Anlieger als Schulweg genutzt wird, wurde von diesen der Wunsch geäußert, einen Teilbereich als Bürgerradweg vorab umzusetzen. Die Anwohner der K 2 AN 13 haben sich in einer Unterschriftenaktion bereiterklärt, die benötigten Flächen zur Verfügung zu stellen und den Radweg in Eigenleistung herzustellen. Der Bürgerradweg umfasst, beginnend an der Bushaltestelle (Höhe Wirtschaftsweg Dahlbusch) bei Stat. 3,0 bis zur B 58, ca. 2,2 km. In Abstimmung mit den beteiligten Gemeinden Nordkirchen und Senden wurde seinerzeit dem Wunsch der Anlieger entsprochen. Die Grunderwerbsverhandlungen wurden aufgenommen. Die letzten Unstimmigkeiten konnten geklärt werden, sodass nun alle Anlieger bereit sind, die benötigten Flächen für den Radweg zur Verfügung zu stellen.

 

Da für die Grunderwerbsverhandlungen bereits die konkrete Planung erstellt wurde, soll das Teilstück als Ersatzmaßnahme vorgezogen werden. Zum einen werden oft zum Jahresende nicht in Anspruch genommene Fördermittel für kurzfristig umzusetzende Projekte neu vergeben. Aufgrund der Baureife, könnte im Fall einer zusätzlichen Fördermöglichkeit mit der Maßnahme kurzfristig begonnen werden. Darüber hinaus wäre dies auch eine alternative Maßnahme, wenn sich Verzögerungen beim Grunderwerb anderer Radwegbaumaßnahmen abzeichnen sollten.

 

Die gesamte Maßnahme wurde 2018 zum Förderprogramm angemeldet. Nach Rücksprache mit dem Fördergeber ist eine Aufteilung der Maßnahme in 2 Bauabschnitte möglich. Um einen Lückenschluss an das Wirtschaftswegenetz auf der Radwegseite herzustellen, sollte, wenn möglich, der 1. Bauabschnitt um 500 m bis zum Meinhöveler Weg (Stat. 2,49) verlängert werden. Weitere Angaben zum Streckenverlauf können der beigefügten Übersichtskarte entnommen werden. Die Grunderwerbsverhandlungen für die Verlängerungen würden in Kürze aufgenommen.

Der noch ausstehende Radweg in Richtung Nordkirchen könnte dann bei der geplanten Fortschreibung Radwegebauprogrammes in 2021 neu aufgenommen werden.

III. Alternativen

Da der Radweg in der Prioritätenliste zum Radwegebauprogramm 2015 auf Rang 13 geführt wird, soll unter Einhaltung der Rangfolge eine Umsetzung erst zu einem späteren Zeitpunkt (2025ff) erfolgen.


 

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Die Maßnahme wird in 2. Bauabschnitte aufgeteilt. Der 1. BA von Stat. 2,490 (Meinhöveler Weg) bis zur B 58 wird dem Fördergeber als baureife Maßnahme gemeldet und ggfls. als Ersatzmaßnahme vorgezogen.

 

Die Baukosten einschl. Grunderwerb für den 1. Bauabschnitt liegen bei ca. 1,25 Mio. €. Vom Land wurde signalisiert den Radweg nach den Förderrichtlinien Nahmobilität (FöRi-Nah) mit 70% zu fördern. Den Eigenanteil des Kreises als Straßenbaulastträger und alle nicht förderfähigen Kosten teilen sich die Gemeinden Nordkirchen und Senden.

 

Die notwendigen Mittel werden im Haushalt 2021 veranschlagt.

 

Zur Berechnung der zukünftigen Abschreibungsbeträge sind nach Fertigstellung die Herstellungskosten zzgl. 10% aktivierte Eigenleistungen über 45 Jahre abzuschreiben.

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

Nach § 13 Abs. 1 der Hauptsatzung hat bei Maßnahmen oberhalb von 150.000 € der Kreisausschuss nach Vorstellung der Projekte im Fachausschuss und einer entsprechenden Beschlussempfehlung einen Beschluss zur Durchführung der vorgesehenen Maßnahmen zu treffen (Baubeschluss). Die Abwicklung obliegt dem Landrat nach Maßgabe der ergänzenden Vorgaben des § 13 (1) Buchstabe a) der Hauptsatzung.

 

Über die Durchführung der Maßnahmen wird dann im Ausschuss für Straßen- und Hochbau, Vermessung und öffentlichen Personennahverkehr berichtet.

 

Anlagen:

 

Übersichtskarte