Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Schritte für den Bau des Radweges an der K 2 AN 13 zwischen Nordkirchen und Ottmarsbocholt vom Meinhöveler Weg bis zur B 58 (Länge ca. 2,7 km) zu veranlassen.
Die notwendigen Mittel werden im Haushalt 2021 veranschlagt.
Die Zustimmung (Baubeschluss) erfolgt mit der Maßgabe, dass eine Auftragsvergabe erst erfolgen darf, wenn die Haushaltsmittel in 2021 für den Radweg bereitgestellt werden und der Haushalt 2021 seine Rechtskraft erlangt hat.
I. Problem / II. Lösung
Die K 2 AN 13 liegt zwischen der Landstraße L 810
(Nordkirchen) und der Bundesstraße B 58 (Ottmarsbocholt). Die Verkehrsbelastung
liegt bei ca. 3.500 Kfz/24h.
Die Kreisstraße hat eine Fahrbahnbreite von 6,50
m. Ein Radweg ist nicht vorhanden. Insbesondere durch den hohen Anteil an Schwerlastverkehr
sind Radfahrer auf dieser Kreisstraße einer erhöhten Gefährdung ausgesetzt. Zur
Verbesserung der Verkehrssicherheit ist die Anlegung eines Radweges dringend
erforderlich.
Die Radwegbaumaßnahme wird auf Rang 13 in der
Prioritätenliste zum Radwegebauprogramm 2015 (SV-9-0258 vom 28.04.2015)
geführt. Unter Einhaltung der Rangfolge könnte der Radweg frühestens 2025ff
realisiert werden. Da die Strecke aktuell von einigen Kindern der Anlieger als
Schulweg genutzt wird, wurde von diesen der Wunsch geäußert, einen Teilbereich
als Bürgerradweg vorab umzusetzen. Die Anwohner der K 2 AN 13 haben sich in
einer Unterschriftenaktion bereiterklärt, die benötigten Flächen zur Verfügung
zu stellen und den Radweg in Eigenleistung herzustellen. Der Bürgerradweg
umfasst, beginnend an der Bushaltestelle (Höhe Wirtschaftsweg Dahlbusch) bei
Stat. 3,0 bis zur B 58, ca. 2,2 km. In Abstimmung mit den beteiligten Gemeinden
Nordkirchen und Senden wurde seinerzeit dem Wunsch der Anlieger entsprochen.
Die Grunderwerbsverhandlungen wurden aufgenommen. Die letzten Unstimmigkeiten
konnten geklärt werden, sodass nun alle Anlieger bereit sind, die benötigten
Flächen für den Radweg zur Verfügung zu stellen.
Da für die Grunderwerbsverhandlungen bereits die
konkrete Planung erstellt wurde, soll das Teilstück als Ersatzmaßnahme
vorgezogen werden. Zum einen werden oft zum Jahresende nicht in Anspruch
genommene Fördermittel für kurzfristig umzusetzende Projekte neu vergeben.
Aufgrund der Baureife, könnte im Fall einer zusätzlichen Fördermöglichkeit mit
der Maßnahme kurzfristig begonnen werden. Darüber hinaus wäre dies auch eine alternative
Maßnahme, wenn sich Verzögerungen beim Grunderwerb anderer Radwegbaumaßnahmen
abzeichnen sollten.
Die gesamte Maßnahme wurde 2018 zum
Förderprogramm angemeldet. Nach Rücksprache mit dem Fördergeber ist eine
Aufteilung der Maßnahme in 2 Bauabschnitte möglich. Um einen Lückenschluss an
das Wirtschaftswegenetz auf der Radwegseite herzustellen, sollte, wenn möglich,
der 1. Bauabschnitt um 500 m bis zum Meinhöveler Weg (Stat. 2,49) verlängert
werden. Weitere Angaben zum Streckenverlauf können der beigefügten
Übersichtskarte entnommen werden. Die Grunderwerbsverhandlungen für die
Verlängerungen würden in Kürze aufgenommen.
Der noch ausstehende Radweg in Richtung
Nordkirchen könnte dann bei der geplanten Fortschreibung Radwegebauprogrammes
in 2021 neu aufgenommen werden.
III. Alternativen
Da der Radweg in der Prioritätenliste zum
Radwegebauprogramm 2015 auf Rang 13 geführt wird, soll unter Einhaltung der
Rangfolge eine Umsetzung erst zu einem späteren Zeitpunkt (2025ff) erfolgen.
IV. Auswirkungen /
Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Die Maßnahme wird in 2. Bauabschnitte aufgeteilt.
Der 1. BA von Stat. 2,490 (Meinhöveler Weg) bis zur B 58 wird dem Fördergeber als
baureife Maßnahme gemeldet und ggfls. als Ersatzmaßnahme vorgezogen.
Die Baukosten einschl. Grunderwerb für den 1.
Bauabschnitt liegen bei ca. 1,25 Mio. €. Vom Land wurde signalisiert den Radweg
nach den Förderrichtlinien Nahmobilität (FöRi-Nah) mit 70% zu fördern. Den
Eigenanteil des Kreises als Straßenbaulastträger und alle nicht förderfähigen
Kosten teilen sich die Gemeinden Nordkirchen und Senden.
Die notwendigen Mittel werden im Haushalt 2021
veranschlagt.
Zur Berechnung der zukünftigen Abschreibungsbeträge
sind nach Fertigstellung die Herstellungskosten zzgl. 10% aktivierte
Eigenleistungen über 45 Jahre abzuschreiben.
V. Zuständigkeit für
die Entscheidung
Nach § 13 Abs. 1
der Hauptsatzung hat bei Maßnahmen oberhalb von 150.000 € der Kreisausschuss
nach Vorstellung der Projekte im Fachausschuss und einer entsprechenden
Beschlussempfehlung einen Beschluss zur Durchführung der vorgesehenen Maßnahmen
zu treffen (Baubeschluss). Die Abwicklung obliegt dem Landrat nach Maßgabe der
ergänzenden Vorgaben des § 13 (1) Buchstabe a) der Hauptsatzung.
Über die
Durchführung der Maßnahmen wird dann im Ausschuss für Straßen- und Hochbau,
Vermessung und öffentlichen Personennahverkehr berichtet.
Anlagen:
Übersichtskarte