Die Prüfung der Jahresrechnungen des Naturschutzzentrums Kreis
Coesfeld wird - beginnend mit der Jahresrechnung 2019 - dem
Rechnungsprüfungsamt des Kreises Coesfeld übertragen.
I. Problem
Die Aufgaben der
örtlichen Rechnungsprüfung sind gem. § 53 Abs. 1 Kreisordnung NRW (KrO NRW) in
Verbindung mit § 104 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) abschließend geregelt.
Hierzu zählen u.a. die Prüfung des Jahresabschlusses, die Prüfung des
Gesamtabschlusses und die Prüfung von Vergaben. Sofern dem Rechnungsprüfungsamt
darüber hinaus eine neue Aufgabe übertragen werden soll, bedarf diese
Aufgabenübertragung gem. § 104 Abs. 3 GO NRW i. V. m. § 4 Abs. 2 S. 2 der
Rechnungsprüfungsordnung des Kreises Coesfeld eines Beschlusses des Kreistages.
In den
vergangenen 12 Jahren sind die Jahresrechnungen des Naturschutzzentrums Kreis
Coesfeld in jedem Jahr vom Rechnungsprüfungsamt der Stadt Dülmen geprüft
worden. Aus strukturellen Gründen ist dieses dem Rechnungsprüfungsamt der Stadt
Dülmen derzeit nicht mehr möglich. Daher ist seitens des Naturschutzzentrums
Kreis Coesfeld beim Rechnungsprüfungsamt des Kreises Coesfeld angefragt worden,
ob die Prüfung der Jahresrechnungen nun von hier erfolgen kann. Die
Bereitschaft zur Übernahme der erforderlichen Prüfungstätigkeiten ist beim
Rechnungsprüfungsamt des Kreises Coesfeld gegeben.
Ein
entsprechender Beschluss ist somit herbeizuführen.
II. Lösung
Der Kreistag
überträgt die Aufgabe „Prüfung der Jahresrechnungen des Naturschutzzentrums
Kreis Coesfeld“ - beginnend mit der Jahresrechnung 2019 – dem Rechnungsprüfungsamt
des Kreises Coesfeld nach § 53 Abs. 1 KrO NRW i.V.m. § 104 Abs. 3 GO NRW.
Eine
Aufgabenübertragung ist möglich, da die Prüfung des Gesamtabschlusses nicht
mehr erforderlich ist (vgl. SV-9-1721). Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass
mit der Prüfung des Naturschutzzentrums durch die örtliche Rechnungsprüfung
sogar Synergieeffekte erzielt werden können, zumal die Ergebnisse aus den
Prüfungen auch der Aufgabenwahrnehmung der Abteilung 70 - Umwelt
entgegenkommen.
III. Alternativen
Die Aufgabe wird
nicht übertragen.
IV. Auswirkungen
/ Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Es entstehen
Personal- und Sachaufwendungen für die Prüfungstätigkeit. Diese werden dem
Naturschutzzentrum Kreis Coesfeld nach der allgemeinen Gebührensatzung des
Kreises in Rechnung gestellt.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Die Zuständigkeit des Kreistages ergibt sich aus § 53 Abs. 1 KrO
NRW i. V. m. § 104 Abs. 3 GO NRW und § 4 Abs. 2 S. 2 der
Rechnungsprüfungsordnung des Kreises Coesfeld.