Beschluss:
- ohne-
Die Ausführungen der
Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.
Begründung:
I. –IV.
In der 24. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, öffentliche
Sicherheit und Ordnung am 25.02.2020 fragte s.B. Kraneburg, ob sich die starkt
gesunkenen Altpapierpreise negativ auf die Abfallgebühren auswirkten. In der
Sitzung konnte verwaltungsseitig keine Antwort gegeben werden.
Für
die Abfallfraktionen Altpapier, Altmetalle und bestimmte Sammelgruppen der Elektroaltgeräte
(E-Schrott) lassen sich im Rahmen der Wertung in den letzten Jahren Erlöse
erzielen, die höher liegen als der Verwertungsaufwand (z. B. für die Logistik).
Für
alle anderen getrennt erfassten Abfallfraktionen sind aktuell Zuzahlungen
fällig. Diese liegen jedoch sämtlich unter den Beseitigungskosten des
Restmülls. Die Höhe der einzelnen Erlöse orientiert sich an den jeweiligen
durchschnittlichen monatlichen Marktpreisen. Je nach Angebot und Nachfrage bzw.
Konjunkturlage schwanken die Markpreise u. U. erheblich. Ausschlaggebend ist
hier insbesondere der Absatzmarkt in Asien.
Folgende
Grafik gibt die im Rahmen der Verwertung erzielten Erlöse seit 2018 wieder. Deutlich sind in der Grafik ab März 2020 die
Auswirkungen der Corona-Krise zu erkennen. Der vor dem eigentlichen Verkauf der
Sekundärrohstoffe anfallende Aufwand (Umschlag, sonstige Logistik) wird der WBC
gesondert in Rechnung gestellt:
Um
die Erlöse verursachergerecht an die Gebührenzahler weiterzugeben, werden diese
entsprechend der jeweils angelieferten Mengen unmittelbar an die Städte und
Gemeinden ausgezahlt. Hierdurch wird ein weiterer Anreiz geschaffen, durch
optimierte Getrennterfassung die entsprechenden Sammelmengen zu erhöhen.
Altpapier
setzt sich zusammen aus Verpackungen (Kartonagen, Papierverpackungen etc.)
sowie sonstigen Druckerzeugnissen i. w. S. Da für die Sammlung und Verwertung
von Verkaufsverpackungen die Dualen Systeme zuständig sind, beteiligen sich
diese kostenmäßig an der kommunalen Sammlung und Verwertung in Abhängigkeit vom
Anteil der Verpackungen an der Gesamtmenge. Während die Dualen Systeme in 2018
lediglich durchschnittlich 16,6 % der erzielen Erlöse als Aufwandsentschädigung
ohne Beteiligung an den Sammel- und Transportkosten erhielten, ist dieser Wert
in den Jahren 2019 und 2020 auf 35 % festgelegt worden. Im Gegenzug tragen die
Systeme aber seitdem 35% der Kosten für Sammlung und Transport der Städte und
Gemeinden. Da diese höher sind als die Erlöse ist dies im Ergebnis eine
deutliche Verbesserung
Die
Grafik im Folgenden gibt die an die Städte und Gemeinden ausgezahlten Erlöse
wieder. Der Hauptanteil fällt dabei entsprechend der hohen Sammelmengen auf das
Altpapier. Da jedoch der Marktpreis insbesondere für Altpapier in Folge der
Corona-Krise zwischenzeitlich stark eingebrochen ist, sind die
Erlösauszahlungen seitdem entsprechend geringer. Sämtlicher sonstiger
Kostenaufwand für die Verwertung (Allgemeinkosten, Containergestellung,
Umschlag, Abtransport etc.) wird über die jeweiligen Gebührenpositionen in der
Gebührensatzung des Kreises refinanziert.
Insgesamt wurden in 2018 rund 1,34 Mio €, 2019 rund 1,03 Mio € und in der ersten Hälfte 2020 nur noch rund 290.000 € ausgezahlt. Bei den Städten und Gemeinden fließen diese Einnahmen in die Kalkulation der kommunalen Abfallgebühren. Bei kreisweit rund 220.000 Einwohnern macht diese Summe rechnerisch eine durchschnittliche Kostenreduzierung von rund 6,00 € pro Einwohner in 2018 und 4,70 € in 2019 aus; in Gemeinden mit einer höheren pro-Kopf-Erfassung fällt dieser Wert entsprechend höher, in denen mit niedriger entsprechend geringer aus. Für 2020 wird erwartet, dass sich die Erlöse insbesondere für Altpapier zumindest stabilisieren, so dass die Auszahlungssummen im zweiten Halbjahr wieder höher liegen. Insgesamt werden die Erlöse aber aufgrund der Ergbnisse der Monate Februar bis Mai im Zusammenhang mit der Corona Krise deutlich unter denen des Jahres 2019 liegen.