Betreff
Verordnung zum Schutz freilebender Katzen im Gebiet des Kreises Coesfeld (Katzenschutzverordnung)
Vorlage
SV-9-1793
Art
Sitzungsvorlage

Beschluss:

 

- ohne –

 

Der Bericht der Verwaltung über die Entwicklung der Katzenpopulation seit Erlass der Katzenschutzverordnung wird zur Kenntnis genommen.

Begründung:

 

I. und II. Problem und Lösung

 

Auf Antrag des Tierschutzvereins Coesfeld, Dülmen und Umgebung e.V. hat der Kreis Coesfeld zum 01.02.2019 die Verordnung gem. § 13b TierSchG zum Schutz freilebender Katzen (Katzenschutzverordnung) erlassen. Mit der Katzenschutzverordnung hatte der Kreistag gleichzeitig beschlossen, dass die Verwaltung ein Jahr nach Inkrafttreten der Verordnung über die Entwicklung im Ausschuss für Umwelt, öffentliche Sicherheit und Ordnung berichten soll.

Die in der Verordnung verankerte Übergangsfrist endete zum 01.08.2019. Erst seit diesem Zeitpunkt gilt für die Tierhalter im Kreis Coesfeld die Pflicht, ihre Katzen kennzeichnen und kastrieren zu lassen. Eine erste Evaluierung der Katzenschutzverordnung ist daher frühestens ein Jahr nach Ablauf diese Übergangsfrist möglich und sinnvoll.

Mit der Durchführung der Verordnung wurden die drei Tierschutzvereine (TSV) Coesfeld, Dülmen und Umgebung e.V., Tierfreunde Lüdinghausen und Umgebung e.V. und Streunerkatzen Lüdinghausen e.V. beauftragt. Die Vereine fangen und kastrieren herrenlose Katzen, die Kastrationskosten werden vom Kreis Coesfeld übernommen. Die Bevölkerung ist über Presseberichte und über einen Flyer in einer Auflage von 1000 Exemplaren, der an alle Ordnungsämter und an die Tierschutzvereine verteilt worden ist, informiert worden.

Um die Wirksamkeit der Verordnung überprüfen zu können sind die TSV aufgefordert, mit Vorlage ihrer Abrechnungen seit Februar 2019 regelmäßig auch die Fangdaten zu übermitteln. Diese liegen der Verwaltung für die Vereine TSV Coesfeld, Dülmen und Umgebung e.V. und  Tierfreunde Lüdinghausen und Umgebung e.V. bis einschließlich Mai 2020 vor. Der TSV Streunerkatzen Lüdinghausen e.V. hat Daten auch nach entsprechender Erinnerung bisher leider nur bis einschließlich Dezember 2019 eingereicht.

Um bereits nach einem Jahr eine möglichst verlässliche Einschätzung vornehmen zu können, sind außerdem die Kleintierpraxen im Kreis befragt worden.

Nach Auswertung ergeben sich folgende gemeldete Angaben/Daten:

Tierschutzvereine

Gefangene freilebende Katzen:         279 (137 ♀, 142♂) (47 aus Wohngebieten, 18 Industrie, 183 Bauerschaften, 21 Wald, 10 Sonstige)

Pflegezustände:                                   40 gut, 152 mäßig, 82 schlecht, 5 infaust

Ernährungszustände:                          46 gut, 130 mäßig, 82 schlecht, 3 infaust

Parasitosen:                                        11 frei, 129 leicht, 136 erheblich, 3 infaust

Atemwegserkrankungen:                    171 frei, 83 leicht, 15 erheblich, 4 infaust

Durchfall:                                            150 frei, 75 leicht, 49 erheblich, 2 infaust

Hauterkrankungen:                             245 frei, 24 leicht, 7 erheblich, 0 infaust

sonstige Erkrankungen:                      249 frei, 5 erheblich, 1 infaust

Verletzungen:                                      233 frei, 30 leicht, 6 erheblich, 5 infaust

Virologischer Labortest (FIP): 9 positiv, 135 negativ

 

Zusammenfassend ergibt sich aus den Daten der TSV, dass der überwiegende Teil der gefangenen freilebenden Katzen leichte bis erhebliche Gesundheitsprobleme aufweist.

 

Abfrage Tierarztpraxen

 

Mehr Vorstellungen von Katzen seit 01.08.2019:      überwiegend nein

Rückgang Katzenpopulation insgesamt:                     überwiegend nein

Rückgang Population verwilderte Katzen:                  teilweise

Ernährungs-, Pflege- und Gesundheitszustände:        überwiegend mäßig

Krankheiten und Verletzungen:                                   insb. Katzenschnupfen, Verwahrlosungen, Bissverletzungen, Katzenseuchen, Unfallverletzungen, Wurmbefall, Flöhe, Ekto- und Endoparasiten, Herpes, Durchfall, Abszesse

Euthanasien:                                                                23

Abnahme von Infektionskrankheiten /

Kampfverletzungen gehaltener Katzen:                      überwiegend nein / teilw. weniger Kampfverletzungen

Auszug aus Anmerkungen der Tierärzte:                    Freigänger wurden vermehrt kastriert und gechipt, Kastrationspflicht wird befürwortet, im ländlichen Bereich wie Bauernhöfe keine Verbesserung 

 

 

III. Alternativen

 

entfällt

 

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen u.a.)

 

Ziel der Verordnung ist es, freilebende Katzen vor erheblichen Schmerzen, Leiden oder Schäden zu schützen, die auf eine hohe Anzahl dieser Katzen innerhalb des Kreisgebietes zurückzuführen sind. Die Beurteilung der Wirksamkeit der Verordnung hängt also von der Frage ab, inwieweit mit Hilfe der Verordnung das gesetzte Ziel einer Verringerung der Population freilebender Katzen erreicht werden kann.

 

Auch wenn die Daten des TSV Streunerkatzen Lüdinghausen für 2020 noch fehlen ist zu erwarten, dass das Ziel von 550 Kastrationen (275 ♀ / 275 ♂) pro Jahr im ersten Jahr nicht erreicht wird. Bei der Beurteilung der bisher vorliegenden Daten ist jedoch zu berücksichtigen, dass es sich um eine erste Zwischenbilanz handelt. Ein nachweisbarer Effekt auf die Population der Freigängerkatzen dürfte frühestens in 2-3 Jahren erkennbar werden.

Nicht einzuschätzen ist, inwieweit auch die Corona-Pandemie Auswirkungen auf die Umsetzung der Verordnung hat.   

 

Zusammenfassend ist Ende Juli 2020 erkennbar, dass die Verordnung bisher gut angelaufen ist.  Da die meisten von den TSV’en gefangenen Katzen gesundheitliche Probleme aufwiesen, erscheint es aus tierschutzrechtlicher Sicht geboten, die Katzenschutzverordnung beizubehalten.