Beschluss:
- ohne –
Der Bericht der Verwaltung über die Entwicklung der Katzenpopulation seit Erlass der Katzenschutzverordnung wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
I. und II. Problem und Lösung
Auf Antrag des
Tierschutzvereins Coesfeld, Dülmen und Umgebung e.V. hat der Kreis Coesfeld zum
01.02.2019 die Verordnung gem. § 13b TierSchG zum Schutz freilebender Katzen
(Katzenschutzverordnung) erlassen. Mit der Katzenschutzverordnung hatte der
Kreistag gleichzeitig beschlossen, dass die Verwaltung ein Jahr nach
Inkrafttreten der Verordnung über die Entwicklung im Ausschuss für Umwelt,
öffentliche Sicherheit und Ordnung berichten soll.
Die in der
Verordnung verankerte Übergangsfrist endete zum 01.08.2019. Erst seit diesem
Zeitpunkt gilt für die Tierhalter im Kreis Coesfeld die Pflicht, ihre Katzen
kennzeichnen und kastrieren zu lassen. Eine erste Evaluierung der
Katzenschutzverordnung ist daher frühestens ein Jahr nach Ablauf diese
Übergangsfrist möglich und sinnvoll.
Mit der
Durchführung der Verordnung wurden die drei Tierschutzvereine (TSV) Coesfeld,
Dülmen und Umgebung e.V., Tierfreunde Lüdinghausen und Umgebung e.V. und Streunerkatzen
Lüdinghausen e.V. beauftragt. Die Vereine fangen und kastrieren herrenlose
Katzen, die Kastrationskosten werden vom Kreis Coesfeld übernommen. Die
Bevölkerung ist über Presseberichte und über einen Flyer in einer Auflage von
1000 Exemplaren, der an alle Ordnungsämter und an die Tierschutzvereine
verteilt worden ist, informiert worden.
Um die
Wirksamkeit der Verordnung überprüfen zu können sind die TSV aufgefordert, mit
Vorlage ihrer Abrechnungen seit Februar 2019 regelmäßig auch die Fangdaten zu
übermitteln. Diese liegen der Verwaltung für die Vereine TSV Coesfeld, Dülmen
und Umgebung e.V. und Tierfreunde
Lüdinghausen und Umgebung e.V. bis einschließlich Mai 2020 vor. Der TSV
Streunerkatzen Lüdinghausen e.V. hat Daten auch nach entsprechender Erinnerung
bisher leider nur bis einschließlich Dezember 2019 eingereicht.
Um bereits nach
einem Jahr eine möglichst verlässliche Einschätzung vornehmen zu können, sind
außerdem die Kleintierpraxen im Kreis befragt worden.
Nach Auswertung
ergeben sich folgende gemeldete Angaben/Daten:
Tierschutzvereine
Gefangene freilebende Katzen: 279
(137 ♀, 142♂) (47 aus Wohngebieten, 18 Industrie, 183 Bauerschaften,
21 Wald, 10 Sonstige)
Pflegezustände: 40 gut, 152
mäßig, 82 schlecht, 5 infaust
Ernährungszustände: 46 gut, 130 mäßig, 82
schlecht, 3 infaust
Parasitosen: 11 frei,
129 leicht, 136 erheblich, 3 infaust
Atemwegserkrankungen: 171 frei, 83 leicht, 15
erheblich, 4 infaust
Durchfall: 150
frei, 75 leicht, 49 erheblich, 2 infaust
Hauterkrankungen: 245 frei, 24
leicht, 7 erheblich, 0 infaust
sonstige Erkrankungen: 249 frei, 5 erheblich, 1
infaust
Verletzungen: 233 frei,
30 leicht, 6 erheblich, 5 infaust
Virologischer Labortest
(FIP): 9 positiv, 135 negativ
Zusammenfassend ergibt
sich aus den Daten der TSV, dass der überwiegende Teil der gefangenen
freilebenden Katzen leichte bis erhebliche Gesundheitsprobleme aufweist.
Abfrage Tierarztpraxen
Mehr Vorstellungen von
Katzen seit 01.08.2019: überwiegend
nein
Rückgang
Katzenpopulation insgesamt: überwiegend
nein
Rückgang Population
verwilderte Katzen: teilweise
Ernährungs-, Pflege- und Gesundheitszustände: überwiegend mäßig
Krankheiten und
Verletzungen: insb.
Katzenschnupfen, Verwahrlosungen, Bissverletzungen, Katzenseuchen,
Unfallverletzungen, Wurmbefall, Flöhe, Ekto- und Endoparasiten, Herpes,
Durchfall, Abszesse
Euthanasien: 23
Abnahme von Infektionskrankheiten /
Kampfverletzungen
gehaltener Katzen: überwiegend
nein / teilw. weniger Kampfverletzungen
Auszug aus
Anmerkungen der Tierärzte: Freigänger
wurden vermehrt kastriert und gechipt, Kastrationspflicht wird befürwortet, im
ländlichen Bereich wie Bauernhöfe keine Verbesserung
III. Alternativen
entfällt
IV. Auswirkungen /
Zusammenhänge (Finanzen u.a.)
Ziel der Verordnung ist es, freilebende Katzen
vor erheblichen Schmerzen, Leiden oder Schäden zu schützen, die auf eine hohe
Anzahl dieser Katzen innerhalb des Kreisgebietes zurückzuführen sind. Die
Beurteilung der Wirksamkeit der Verordnung hängt also von der Frage ab, inwieweit
mit Hilfe der Verordnung das gesetzte Ziel einer Verringerung der Population
freilebender Katzen erreicht werden kann.
Auch
wenn die Daten des TSV Streunerkatzen Lüdinghausen für 2020 noch fehlen ist zu
erwarten, dass das Ziel von 550 Kastrationen (275 ♀ / 275 ♂) pro Jahr im ersten Jahr nicht erreicht wird. Bei der Beurteilung der bisher vorliegenden
Daten ist jedoch zu berücksichtigen, dass es sich um eine erste Zwischenbilanz
handelt. Ein
nachweisbarer Effekt auf die Population der Freigängerkatzen dürfte frühestens
in 2-3 Jahren erkennbar werden.
Nicht einzuschätzen ist, inwieweit auch die
Corona-Pandemie Auswirkungen auf die Umsetzung der Verordnung hat.
Zusammenfassend ist Ende Juli 2020 erkennbar,
dass die Verordnung bisher gut angelaufen ist.
Da die meisten
von den TSV’en gefangenen Katzen gesundheitliche Probleme aufwiesen, erscheint
es aus tierschutzrechtlicher Sicht geboten, die Katzenschutzverordnung
beizubehalten.