Betreff
Beteiligungsbericht 2019 des Kreises Coesfeld
Vorlage
SV-9-1796
Aktenzeichen
20.26.193-000
Art
Sitzungsvorlage

Beschluss:

 

Der als Anlage beigefügte Beteiligungsbericht 2019 des Kreises Coesfeld wird beschlossen.

 

Begründung:

 

I. Problem

 

Gemäß § 53 Abs. 1 KrO NRW in Verbindung mit § 117 Abs. 1 Satz 1 GO NRW ist in den Fällen, in denen eine Kommune von der Aufstellung eines Gesamtabschlusses unter den Voraussetzungen des § 116a GO NRW befreit ist, in dem Jahr ein Beteiligungsbericht zu erstellen. Diese Regelungen sind aufgrund der durch das 2. NKF-Weiterentwicklungsgesetz NRW geänderten GO NRW erstmalig auf das Abschlussjahr 2019 anzuwenden.

 

Der Kreis Coesfeld hat für das Jahr 2019 von der Möglichkeit der größenabhängigen Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses gem. § 53 Abs. 1 KrO NRW i. V. m. § 116a GO NRW Gebrauch gemacht. Die Beschlussfassung hierzu erfolgte in der Sitzung des Kreisausschusses am 10.06.2020 (TOP 25, SV-9-1721). Durch die Delegierung gem. § 50 Abs. 3 KrO NRW wurde die Zuständigkeit auf den Kreisausschuss übertragen.

 

Dadurch ergibt sich für den Kreis Coesfeld gem. § 53 Abs. 1 KrO NRW i. V. m. § 116a Abs. 3 GO NRW die Verpflichtung, einen Beteiligungsbericht gem. § 117 GO NRW zu erstellen.

 

Die Angaben im Beteiligungsbericht nach § 117 GO NRW sind gemäß § 53 der Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen (KomHVO NRW) in Form des vorgegebenen Musters nach § 133 Absatz 3 GO NRW gesondert anzugeben und zu erläutern. Da das neue Muster für den Beteiligungsbericht bisher noch nicht bekannt gegeben worden ist, hat das zuständige Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW (MHKBG) mit Erlass vom 25.05.2020 mitgeteilt, dass Kommunen eine gemäß § 117 Abs. 1 GO NRW bestehende Verpflichtung für das Haushaltsjahr 2019 durch die Vorlage eines Beteiligungsberichts erfüllen, welcher den inhaltlichen Anforderungen der § 117 Abs. 2 GO NRW und § 53 KomHVO NRW entspricht, unabhängig von weiteren formalen Anforderungen. Kommunen können unter den genannten Voraussetzungen durchaus auf vor Ort vorhandene Muster aufsetzen.

 

Nach § 53 Abs. 1 KrO NRW i. V. m. § 117 Abs. 1 Satz 3 GO NRW ist über den Beteiligungsbericht ein gesonderter Beschluss des Kreistags in öffentlicher Sitzung herbeizuführen.

 

II. Lösung

 

Der Kreistag beschließt den gemäß § 53 Abs. 1 KrO NRW i. V. m. § 117 Abs. 1 Satz 1 GO NRW erstellten und dieser Sitzungsvorlage als Anlage beigefügten Beteiligungsbericht 2019 des Kreises Coesfeld.

 

Die Erstellung des Beteiligungsberichtes 2019 des Kreises Coesfeld erfolgte unter Bezugnahme auf den Erlass des MHKBG vom 25.05.2020 weitestgehend auf der Grundlage des bisherigen Beteiligungsberichtes des Kreises Coesfeld, der in den vergangenen Jahren dem jeweiligen Gesamtabschluss beigefügt war.

 

Der Beteiligungsbericht enthält wesentliche Informationen zu sämtlichen verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Form. Insbesondere werden Angaben zu den Beteiligungsverhältnissen, den Zielen der Beteiligung, zur Erfüllung des öffentlichen Zwecks, zu den Jahresergebnissen und Verbindlichkeiten, zur Entwicklung des Eigenkapitals sowie zu wesentlichen Finanz- und Leistungsbeziehungen etc. gemacht. Mit dem Beteiligungsbericht stellt der Kreis Coesfeld für das Jahr 2019 einen umfassenden Bericht über seine wirtschaftlichen Betätigungen zur Verfügung.

 

III. Alternativen

 

Keine.

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

 

Es entstehen Personal- und Sachaufwendungen für die Erstellung und Beratung des Beteiligungsberichtes 2019 sowie Aufwendungen für den Sitzungsdienst.

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Die Zuständigkeit des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung ergibt sich aus der Zuständigkeitsregelung für die Ausschüsse des Kreistages. Der Kreisaus-schuss ist gem. § 50 Abs. 1 Satz 2 KrO NRW und der Kreistag gem. § 26 Abs. 1 i) KrO NRW zuständig.

 

 

 

 

 

Anlage

 

Beteiligungsbericht 2019 des Kreises Coesfeld