Betreff
Prüfung der Bedingungen für die Auflösung der Tarifgemeinschaft Münsterland; Antrag der SPD-Kreistagsfraktion vom 28.07.2020
Vorlage
SV-9-1799
Aktenzeichen
10.24.30-0009
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag der SPD-Kreistagsfraktion:

 

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, welche Bedingungen und welche Konsequenzen eine Auflösung der Tarifgemeinschaft Münsterland für den Kreis Coesfeld zu erfüllen sind bzw. zu tragen sind.

 

 

 

 

 

 

 

Vorgelegt gem. § 2 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistages des Kreises Coesfeld und seiner Ausschüsse.

 

 

 

Sachverhalt:

 

Der Sachverhalt ist dem Antrag der SPD-Kreistagsfraktion vom 28.07.2020 zu entnehmen.

 

 

Hinweis der Verwaltung:

 

Der Kreis Coesfeld ist seit dem 12.09.2011 einer vom 21 Gesellschaftern der Region Münsterland in der Tarifgemeinschaft Münsterland – Ruhr-Lippe GmbH. Die Tarifgemeinschaft Münsterland – Ruhr-Lippe GmbH vertritt als einer von 6 Gesellschaftern wiederum die Interessen des Kreises Coesfeld in der WestfalenTarif GmbH. Im ÖPNVG NRW ist den Aufgabenträgern eine Hinwirkungspflicht auf die Bildung von Verbund- oder Gemeinschaftstarifen auferlegt. Dieser Hinwirkungspflicht kommen die Aufgabenträger über das soeben skizzierte Konstrukt nach. In unterschiedlichen Arbeitsgremien wird der WestfalenTarif jedes Jahr fortgeschrieben und weiterentwickelt. Für die notwendigen Beschlüsse sind je nach Thema unterschiedliche Abstimmungsquoren zu erreichen, die in den umfassenden Vertragswerken festgelegt sind. Eine Auflösung der Tarifgemeinschaft oder ein Austritt des Kreises Coesfeld sowie die daraus resultierenden Folgewirkungen können erst nach einer eingehenden Bewertung dieser Vertragswerke erfolgen.