Betreff
Sozialarbeit an Schulen in Trägerschaft des Kreises Coesfeld; Bericht zur Übergangsbegleitung an den Berufskollegs
Vorlage
SV-9-1802
Art
Sitzungsvorlage

Beschluss: 

 

-          ohne  -

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Sachverhalt:

 

1.       Aktueller Stand der Sozialarbeit an Schulen in Trägerschaft des Kreises Coesfeld

 

Schulsozialarbeit ist nicht nur im Kreis Coesfeld zu einem unverzichtbaren Angebot geworden. Sie hat sich allerorts bewährt und leistet insbesondere im präventiven Sinne einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Bildungsbedingungen für Kinder und Jugendliche.

 

Der Kreis Coesfeld nutzt unterschiedliche Varianten zur Einrichtung von Schulsozialarbeit an seinen Schulen. Neben einem großen Eigenfinanzierungsanteil werden zusätzlich Fördermöglichkeiten des Landes bzw. Bundes genutzt.

 

a.       Landesprogramms „Soziale Arbeit an Schulen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets“(BUT-Förderung)

Nachdem der Bund die Weiterfinanzierung der Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets gemäß § SGB II zum 31.12.2013 eingestellt hatte, übernimmt seit 2015 übergangsweise das Land die Finanzierung von Bildungs- und Teilhabeberaterinnen und -beratern. Das Land hat mit den kommunalen Spitzenverbänden im November 2014 vereinbart, den 53 kreisfreien Städten und Kreisen ein Angebot zur Weiterfinanzierung mit einem Gesamtvolumen von ca. 67,5 Mio. Euro/Jahr zu unterbreiten. Zur Finanzierung stellt das Land Nordrhein-Westfalen seit dem Jahr 2015 jährlich rd. 47,7 Mio. Euro zur Verfügung. Das Programm ist bis Ende 2020 durch den Landeshaushalt gesichert. Der Kreis Coesfeld erhält hiervon im Jahr 2020 38.509,56 € an Fördermitteln. Dies entspricht in Stellen einem Förderanteil von 1,5 (laut Förderbescheid 18 Maßnahmemonate einer Vollzeitstelle).

 

Die Landesregierung strebt jedoch weiterhin eine zeitnahe und dauerhafte Lösung an. Das betrifft auch die Schaffung von möglichst verlässlichen Beschäftigungsmöglichkeiten für Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeitern. Das Land hat angekündigt, dass sobald eine haushaltsrechtlich belastbare Lösung vorliegt, die Kommunen und alle weiteren Beteiligten zu informieren.

 

b.       „Beschäftigung von Fachkräften für Schulsozialarbeit in Nordrhein-Westfalen“ (Landesförderung/ Matching)

Eine weitere Unterstützungsmöglichkeit, die genutzt wird, besteht in dem Programm „Beschäftigung von Fachkräften für Schulsozialarbeit in Nordrhein-Westfalen“. Hier können die Schulen auch Fachkräfte für Schulsozialarbeit auf veranschlagten Lehrerplanstellen und Lehrerstellen befristet oder unbefristet beschäftigen. Voraussetzung ist ein durch den Schulträger bereitgestellter hälftiger Eigenanteil.

 

c.       Förderung durch das Jobcenter (Jobcenter)

Des Weiteren wird die Sozialarbeit in Form der Übergangsbegleitungen seit Mai 2017 pilothaft mit SGB-II-Mitteln des Jobcenters des Kreises Coesfeld finanziert. 

 

d.       Förderung durch die Jugendhilfe (Kreisjugendamt (SGB XIII)

An der Steverschule fördert das Kreisjugendamt angesichts der besonderen Zielgruppe Schulsozialarbeit aus dem SGB XIII.

 

 

2.       Gesamtüberblick zum Einsatz von Sozialarbeit in Trägerschaft des Kreises Coesfeld

 

Insgesamt wird an 5 Schulen in Kreisträgerschaft Schulsozialarbeit im Umfang von etwa 6,45 Vollzeitäquivalenten durch 11 Fachkräfte angeboten.

 

Schule

Person

Std. wöchentlich

Zusammensetzung

Std. wöchentlich

Förderung

Oswald-von-Nell-Breuning Berufskolleg

Frau Schulze-König

19,5

9,75 Kreis Coesfeld

9,75 Landesmittel

 

Landesförderung (50%)

(1.b Matching)

Oswald-von-Nell-Breuning Berufskolleg

Frau von Lützau

9,75

9,75 Kreis Coesfeld

Jobcenter (100%)

1.c

Pictorius Berufskolleg

Frau Pallas

19,5

9,75 Kreis Coesfeld

9,75 Landesmittel

 

Landesförderung (50%)

(1.b Matching)

Pictorius Berufskolleg

Frau von Lützau

9,75

9,75 Kreis Coesfeld (Jobcenter)

Jobcenter (100%)

1.c

Richard-von-Weizsäcker- Berufskolleg

Frau Reher

27,0

10,0 Kreis Coesfeld

10,0 Landesmittel

 

Landesförderung (50%)

(1.b Matching)

 

 

7,0 BUT mit Aufstockung Kreis Coesfeld

 

BUT-Förderung

1.a

Richard-von-Weizsäcker- Berufskolleg

Frau Hoogeveen

25

19,5 Kreis Coesfeld

(davon 5,5 für Matching)

 

5,5 Landesmittel (Matching)

Landesförderung (100%) 1.b

Richard-von-Weizsäcker- Berufskolleg

Frau Fischer

19,5

19,5 Kreis Coesfeld (Jobcenter)

Jobcenter (100%)

1.c

Steverschule

Herr Roerkohl

39

39 Kreis Coesfeld

(Jugendhilfe)

Kreisjugendamt (SGB XIII)

1.d

Steverschule

Herr Borkenhagen

 

19,5

Kreis Coesfeld

(Anteil Matching)

Landesförderung (50%)

1.b

Frau Neumann

19,5

Landesmittel

(Anteil Matching)

Pestalozzischule

Frau Melzer

39

39 BUT mit Aufstockung Kreis Coesfeld

BUT-Förderung

1.a

 

 

 

 

 

 

3.       Bericht zur Übergangsbegleitung an den Berufskollegs

 

Ausgangslage

Bei der systematischen Gestaltung des Übergangs benötigen einzelne Schülerinnen und Schüler (SuS) eine individuelle Unterstützung in den Berufseinstieg. Die größte Lücke im Übergangssystem im Kreis Coesfeld wurde hier besonders an den Berufskollegs (BK) gesehen. Rückmeldungen der Akteure ergaben, dass SuS, die sich noch an den BKs befinden, häufig nicht genügend orientiert schienen und/oder auch nach Beendigung des BKs „drohen, verloren zu gehen“.

Die Landesinitiative Kein Abschluss ohne Anschluss (KAoA ) versteht den Übergang junger Menschen von der Schule in den Beruf als wichtigen Prozess für deren Integration in die Gesellschaft. Um das Gelingen zu fördern, hat sie hierzu aufeinander aufbauende Module entwickelt, die ab der 8. Klasse greifen und arbeitet mit diversen Akteuren zusammen (zu grundsätzlichen Informationen zu KAoA wird hier auf die letzte Sitzungsvorlage verwiesen). Dennoch fallen einige Schülerinnen und Schüler durchs „Raster“ und benötigen weitergehende Unterstützung, um sich auszuprobieren, zu orientieren, Unsicherheiten abzubauen, sich zu entscheiden, Unterstützung zu erfahren, aktiv zu werden und eigene Erfolge zu erleben.

In Vorgesprächen wurde auch deutlich, dass ein finanzielles Engagement aus dem Förderbereich „vertiefte Berufsorientierung“ (vBO) der Bundesagentur für Arbeit (BA) aus formalen Gründen nicht greifen kann.

Im Sinne der Philosophie des Landesvorhabens KAoA besteht hier eindeutig eine Förderlücke. Diese konnte bisher nur mit Mitteln des Kreises Coesfeld (Jobcenter) geschlossen werden.

Der Einsatz der Maßnahme erfolgte zunächst pilothaft. Der Einstieg erfolgte im April 2016 am Richard-von-Weizsäcker (RvW) BK. Eine Ausweitung fand daraufhin am Standort Coesfeld im Oswald-von-Nell-Breuning sowie Pictorius BK im September 2018 statt.  

 

Abgrenzung zu den Berufsberater/innen und allgemeinen Schulsozialarbeit

Die Übergangsbegleiterinnen befinden sich dauerhaft und zeitlich verlässlich vor Ort in den Schulen. Diese Präsenz erleichtert den Beteiligten die gegenseitige Kontaktaufnahme.

Es besteht eine sehr enge Zusammenarbeit mit den Lehrkräften, welche die SuS ebenfalls gut im Blick haben. Dadurch sind kurze Informationswege gewährleistet.

Die Übergangsbegleiterinnen unterstützen auch während der Unterrichtszeit. Auch hier bestehen für die SuS kurze Wege und sie können somit zuverlässig und nahtlos begleitet werden.

Berufsberater/innen der BA informieren, orientieren, beraten und vermitteln punktuell am Ort Schule. Übergangsbegleiterinnen nutzen diese Kompetenz und kooperieren mit der Arbeitsagentur. Da sie die SuS besser kennen, koordinieren die Übergangsbegleiterinnen, welche SuS eine Berufsberatung (besonders) benötigen und tauschen sich fallabhängig mit den Mitarbeitern der Arbeitsagentur dazu aus. Es wird gemeinsam nach Lösungen für Anschlussperspektiven gesucht.

Für die Berufsberater/innen sind Übergangsbegleiterinnen erste und wichtige Ansprechpartner an den BKs. Im Gegensatz zur Berufsberatung der BA arbeiten die Übergangsbegleiterinnen ganzheitlicher mit den SuS.

 

Die allgemeine Schulsozialarbeit befasst sich mit dem gesamten Themenkomplexes der Herausforderungen junger Menschen. SuS werden an die Übergangsbegleitung weitergeleitet, wenn diese spezifischen Fragestellungen und Hilfe im Bereich des Übergangs Schule/Beruf benötigen. Der Mehrwert der Übergangsbegleitung ist hier in der individuellen Herangehensweise an das Übergangsmanagement zwischen Schule und Beruf zu sehen.

 

Teilnehmende/Inhaltliches

Grundsätzlich gibt es keine Teilnahmebeschränkungen, das heißt, das Angebot ist offen für alle SuS der BKs, unabhängig von Herkunft, Alter oder besuchtem Bildungsgang.

Die Verweildauer im Kontakt zu der Übergangsbegleitung ist je nach Anliegen und Bedarf unterschiedlich (von 1 Kontakt/Jahr bis zu 20 Kontakten/Jahr).

Je eher die Kontaktaufnahme erfolgt, desto erfolgversprechender ist nach Erfahrung der Übergangsbegleitung die Zusammenarbeit.

Das Alter der Teilnehmenden liegt meist zwischen 17 und ca. 21 Jahre, teils bis 25 selten bis 30 Jahre.

Schwerpunktmäßig kommen die Teilnehmenden aus:

  • Internationale Förderklassen,
  • Ausbildungsvorbereitungsklassen (Ziel: Hauptschulabschluss nach Klasse 9),
  • Berufsfachschulklassen Typ I  (Ziel: Hauptschulabschluss Klasse 10),
  • Berufsfachschulklassen Typ II (Ziel: Realschulabschluss, ggfs. mit Q-Vermerk),
  • Auszubildende mit Lern- oder sonstigen Problemen.

 

Teilnehmerzahlen

Im Rahmen der Übergangsbegleitung wurden insgesamt 568 SuS von Mai 2017 bis Juli 2020 beraten. 

 

Häufigkeit der Beratungsgespräche

Die Gespräche gestalten sich sehr individuell. Je nach Problemlage finden diese von einmaligem, bis zum regelmäßigem Kontakt, alle 1-2 Wochen, nicht nur persönlich, teils auch über virtuelle Medien, Telefon, E-Mail statt.

Durchschnittlich gibt es 1,8 dokumentierte Kontakte/Besuche pro Schüler/in im Jahr. Hinzu kommen nicht dokumentierte Kontakte per Telefon, Whats-App, Schulcloud, Mail, Kontakte im Klassenverband, Kontakte im Rahmen der Berufsberatungstage der Arbeitsagentur sowie Tür- und Angelgespräche (in der Pause, auf dem Flur, bei zufälliger Begegnung).

Die Kontaktherstellung erfolgt unterschiedlich:

  • SuS melden sich selbst
  • Lehr- oder andere Fachkräfte (Schulsozialarbeit, Arbeitsagentur…) stellen den Erstkontakt her
  • Übergangsbegleitung akquiriert Kontakte, geht besonders durch (neue) Unterstufenklassen,

stellt ihr Angebot vor und fragt direkt nach unversorgten SuS

 

Bedarfe

Die Bedarfe sind sehr unterschiedlich, viele SuS sind unsicher, da sie nicht wissen, was sie bezogen auf ihre berufliche Perspektive machen sollen oder an wen sie sich wenden können. Sie sind dankbar, dass sie durch die Übergangsbegleitung Ansprechpartnerinnen für ihre Anliegen haben. Wichtig ist, dass die Übergangsbegleiterinnen bei den SuS präsent sind und diese über das Schuljahr hinweg immer wieder mitbekommen, dass es dieses Angebot gibt.

 

Beratungsanliegen der SuS:

  • Beratung zur beruflichen Orientierung
  • Suche nach Praktikums- oder Ausbildungsplätzen
  • Begleitung bei der Erstellung von Bewerbungen
  • Vorbereitung von Vorstellungsgesprächen
  • Recherche nach sonstigen Anschluss- oder Überbrückungsmöglichkeiten
  • Unterstützung bei der Anmeldung zu weiterführenden Bildungsgängen
  • Lösungssuche für Probleme in der Ausbildung
  • Lernprobleme
  • Vermittlung ausbildungsbegleitender Hilfen

 

sonstige Probleme:

·         mit Mitschülern, Lehrkräften, Freunden

·         finanzielle Fragen oder Schwierigkeiten

·         Belastungen innerhalb der Familie

·          Psychische oder körperliche Beeinträchtigungen

·          Abhängigkeit von Drogen, Alkohol oder Spielsucht

 

Für ganzheitliche Lösungen sind teils Gespräche mit Lehrkräften, Eltern oder anderen Beratungsstellen bzw. Institutionen erforderlich.

 

Hervorzuheben ist, dass ein sehr großer Anteil der Hilfesuchenden einen Migrationshintergrund hat (287 von 568 SuS = 50,5%). Meist handelt es sich dabei um die Zielgruppe, welche in den letzten 1 bis 5 Jahren aus ihrer Heimat geflüchtet ist. Diese jungen Menschen sprechen noch nicht gut Deutsch, bringen durch Kriegswirren im Herkunftsland unterbrochene Bildungsverläufe mit und finden sich in unserem Bildungssystem schwer zurecht.

Zusätzlich lebt auch ein großer Anteil der SuS ohne Migrationshintergrund, die die Übergangsbegleitung aufsuchen, in Familien, die Leistungen nach SGB II oder SGB XII erhalten. Ein geringerer Anteil bezieht Leistungen der Jugendhilfe, Berufsausbildungsbeihilfe, BaföG, Halbwaisenrente. Doch auch diejenigen, welche nicht explizit Transferleistungen beziehen, leben oft in sozioökonomisch benachteiligten Familien.

 

Erfahrungen der Übergangsbegleiterinnen

Die SuS kommen zu fest vereinbarten Terminen recht zuverlässig. Bei denjenigen, die nicht wiederkommen, wird in der Regel nachgefasst. 

Für die Zielgruppe ist es besonders wichtig, eine gute Vertrauensbasis zu den Übergangsbegleiterinnen und verlässliche, konstante und empathische Ansprechpartner zu haben.

Netzwerkarbeit ist wichtig, damit die Übergangsbegleitungen auch von SuS erfahren, die unversorgt sind und Unterstützung benötigen oder um SuS weiterzuleiten an spezifische Hilfsangebote.

Es gibt gute Erfolgsaussichten bei einer vertrauensvollen Zusammenarbeit und nur wenige SuS, die keine Rückmeldungen geben oder den Kontakt unvermittelt abbrechen. Der Großteil ist dankbar für die Unterstützung und stolz, wenn sie etwas aus Eigeninitiative schaffen.

 

Fazit und Ausblick

 

Die Arbeit der Übergangsbegleitung hat sowohl bei den Lehrkräften im Allgemeinen, als auch besonders bei den Schulleitungen eine hohe Wertschätzung. Die Übergangsbegleitung ist ein zentrales Bindeglied zur nachschulischen Versorgung von SuS und damit unabdingbar.

 

Eine Finanzierung mit Mitteln des Jobcenters des Kreises Coesfeld ist nur noch bis Ende des Schuljahres 2021 gesichert. Anschließend, d.h.  ab dem Schuljahr 2021/22 soll das Landesprogramm „Beschäftigung von Fachkräften für Schulsozialarbeit in Nordrhein-Westfalen“ (Land und Kreis beteiligen sich jeweils mit 50% /siehe 1.b) genutzt werden. Eine abgestimmte Zusage der BK-Schulleitungen für die Bereitstellung von notwenigen Lehrerstellenanteilen liegt vor. Eine Abstimmung mit der Bezirksregierung zur genauen Umsetzung an den Standorten steht noch aus. Für die Absicherung des notwenigen Eigenanteils erfolgte eine entsprechende Anmeldung zum Kreishaushalt/Stellenplan 2021.