Beschluss:
-
ohne -
Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
1.
Aktueller Stand
der Sozialarbeit an Schulen in Trägerschaft des Kreises Coesfeld
Schulsozialarbeit
ist nicht nur im Kreis Coesfeld zu einem unverzichtbaren Angebot geworden. Sie
hat sich allerorts bewährt und leistet insbesondere im präventiven Sinne einen
wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Bildungsbedingungen für Kinder und
Jugendliche.
Der Kreis
Coesfeld nutzt unterschiedliche Varianten zur Einrichtung von Schulsozialarbeit
an seinen Schulen. Neben einem großen Eigenfinanzierungsanteil werden
zusätzlich Fördermöglichkeiten des Landes bzw. Bundes genutzt.
a.
Landesprogramms „Soziale Arbeit an Schulen im
Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets“(BUT-Förderung)
Nachdem der Bund
die Weiterfinanzierung der Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und
Teilhabepakets gemäß § SGB II zum 31.12.2013 eingestellt hatte, übernimmt seit
2015 übergangsweise das Land die Finanzierung von Bildungs- und
Teilhabeberaterinnen und -beratern. Das Land hat mit den kommunalen
Spitzenverbänden im November 2014 vereinbart, den 53 kreisfreien Städten und
Kreisen ein Angebot zur Weiterfinanzierung mit einem Gesamtvolumen von ca. 67,5
Mio. Euro/Jahr zu unterbreiten. Zur Finanzierung stellt das Land
Nordrhein-Westfalen seit dem Jahr 2015 jährlich rd. 47,7 Mio. Euro zur Verfügung.
Das Programm ist bis Ende 2020 durch den Landeshaushalt gesichert. Der Kreis
Coesfeld erhält hiervon im Jahr 2020 38.509,56 € an Fördermitteln. Dies
entspricht in Stellen einem Förderanteil von 1,5 (laut Förderbescheid 18
Maßnahmemonate einer Vollzeitstelle).
Die Landesregierung strebt
jedoch weiterhin eine zeitnahe und dauerhafte Lösung an. Das betrifft auch die
Schaffung von möglichst verlässlichen Beschäftigungsmöglichkeiten für
Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeitern. Das Land hat angekündigt,
dass sobald eine haushaltsrechtlich belastbare Lösung vorliegt, die Kommunen
und alle weiteren Beteiligten zu informieren.
b.
„Beschäftigung von Fachkräften für
Schulsozialarbeit in Nordrhein-Westfalen“ (Landesförderung/ Matching)
Eine weitere Unterstützungsmöglichkeit, die genutzt wird, besteht in dem
Programm „Beschäftigung von Fachkräften für Schulsozialarbeit in
Nordrhein-Westfalen“. Hier können die Schulen auch Fachkräfte für
Schulsozialarbeit auf veranschlagten Lehrerplanstellen und Lehrerstellen
befristet oder unbefristet beschäftigen. Voraussetzung ist ein durch den
Schulträger bereitgestellter hälftiger Eigenanteil.
c.
Förderung durch das Jobcenter (Jobcenter)
Des Weiteren wird die Sozialarbeit in Form der Übergangsbegleitungen seit
Mai 2017 pilothaft mit SGB-II-Mitteln des Jobcenters des Kreises Coesfeld
finanziert.
d.
Förderung durch die Jugendhilfe (Kreisjugendamt
(SGB XIII)
An der
Steverschule fördert das Kreisjugendamt angesichts der besonderen Zielgruppe
Schulsozialarbeit aus dem SGB XIII.
2.
Gesamtüberblick
zum Einsatz von Sozialarbeit in Trägerschaft des Kreises Coesfeld
Insgesamt wird an
5 Schulen in Kreisträgerschaft Schulsozialarbeit im Umfang von etwa 6,45
Vollzeitäquivalenten durch 11 Fachkräfte angeboten.
Schule |
Person |
Std. wöchentlich |
Zusammensetzung Std. wöchentlich |
Förderung |
Oswald-von-Nell-Breuning Berufskolleg |
Frau Schulze-König |
19,5 |
9,75 Kreis Coesfeld 9,75 Landesmittel |
Landesförderung (50%) (1.b Matching) |
Oswald-von-Nell-Breuning Berufskolleg |
Frau von Lützau |
9,75 |
9,75 Kreis Coesfeld |
Jobcenter (100%) 1.c |
Pictorius Berufskolleg |
Frau Pallas |
19,5 |
9,75 Kreis Coesfeld 9,75 Landesmittel |
Landesförderung (50%) (1.b Matching) |
Pictorius Berufskolleg |
Frau von Lützau |
9,75 |
9,75 Kreis Coesfeld (Jobcenter) |
Jobcenter (100%) 1.c |
Richard-von-Weizsäcker- Berufskolleg |
Frau Reher |
27,0 |
10,0 Kreis Coesfeld 10,0 Landesmittel |
Landesförderung (50%) (1.b Matching) |
7,0 BUT mit Aufstockung Kreis Coesfeld |
BUT-Förderung 1.a |
|||
Richard-von-Weizsäcker- Berufskolleg |
Frau Hoogeveen |
25 |
19,5 Kreis Coesfeld (davon 5,5 für Matching) |
|
5,5 Landesmittel (Matching) |
Landesförderung (100%) 1.b |
|||
Richard-von-Weizsäcker- Berufskolleg |
Frau Fischer |
19,5 |
19,5 Kreis Coesfeld (Jobcenter) |
Jobcenter (100%) 1.c |
Steverschule |
Herr Roerkohl |
39 |
39 Kreis Coesfeld (Jugendhilfe) |
Kreisjugendamt (SGB XIII) 1.d |
Steverschule |
Herr Borkenhagen |
19,5 |
Kreis Coesfeld (Anteil Matching) |
Landesförderung (50%) 1.b |
Frau Neumann |
19,5 |
Landesmittel (Anteil Matching) |
||
Pestalozzischule |
Frau Melzer |
39 |
39 BUT mit Aufstockung Kreis Coesfeld |
BUT-Förderung 1.a |
3.
Bericht zur
Übergangsbegleitung an den Berufskollegs
Ausgangslage
Bei der systematischen Gestaltung des
Übergangs benötigen einzelne Schülerinnen und Schüler (SuS) eine individuelle
Unterstützung in den Berufseinstieg. Die größte Lücke im Übergangssystem im
Kreis Coesfeld wurde hier besonders an den Berufskollegs (BK) gesehen. Rückmeldungen
der Akteure ergaben, dass SuS, die sich noch an den BKs befinden, häufig nicht
genügend orientiert schienen und/oder auch nach Beendigung des BKs „drohen,
verloren zu gehen“.
Die Landesinitiative Kein Abschluss ohne
Anschluss (KAoA ) versteht den Übergang junger Menschen von der Schule in den
Beruf als wichtigen Prozess für deren Integration in die Gesellschaft. Um das
Gelingen zu fördern, hat sie hierzu aufeinander aufbauende Module entwickelt,
die ab der 8. Klasse greifen und arbeitet mit diversen Akteuren zusammen (zu
grundsätzlichen Informationen zu KAoA wird hier auf die letzte Sitzungsvorlage
verwiesen). Dennoch fallen einige Schülerinnen und Schüler durchs „Raster“ und
benötigen weitergehende Unterstützung, um sich auszuprobieren, zu orientieren,
Unsicherheiten abzubauen, sich zu entscheiden, Unterstützung zu erfahren, aktiv
zu werden und eigene Erfolge zu erleben.
In Vorgesprächen wurde auch deutlich, dass
ein finanzielles Engagement aus dem Förderbereich „vertiefte
Berufsorientierung“ (vBO) der Bundesagentur für Arbeit (BA) aus formalen
Gründen nicht greifen kann.
Im Sinne der Philosophie des
Landesvorhabens KAoA besteht hier eindeutig eine Förderlücke. Diese konnte
bisher nur mit Mitteln des Kreises Coesfeld (Jobcenter) geschlossen werden.
Der Einsatz der Maßnahme erfolgte zunächst
pilothaft. Der Einstieg erfolgte im April 2016 am Richard-von-Weizsäcker (RvW)
BK. Eine Ausweitung fand daraufhin am Standort Coesfeld im
Oswald-von-Nell-Breuning sowie Pictorius BK im September 2018 statt.
Abgrenzung
zu den Berufsberater/innen und allgemeinen Schulsozialarbeit
Die Übergangsbegleiterinnen befinden sich
dauerhaft und zeitlich verlässlich vor Ort in den Schulen. Diese Präsenz
erleichtert den Beteiligten die gegenseitige Kontaktaufnahme.
Es besteht eine sehr enge Zusammenarbeit
mit den Lehrkräften, welche die SuS ebenfalls gut im Blick haben. Dadurch sind
kurze Informationswege gewährleistet.
Die Übergangsbegleiterinnen unterstützen
auch während der Unterrichtszeit. Auch hier bestehen für die SuS kurze Wege und
sie können somit zuverlässig und nahtlos begleitet werden.
Berufsberater/innen der BA informieren,
orientieren, beraten und vermitteln punktuell am Ort Schule.
Übergangsbegleiterinnen nutzen diese Kompetenz und kooperieren mit der
Arbeitsagentur. Da sie die SuS besser kennen, koordinieren die
Übergangsbegleiterinnen, welche SuS eine Berufsberatung (besonders) benötigen
und tauschen sich fallabhängig mit den Mitarbeitern der Arbeitsagentur dazu
aus. Es wird gemeinsam nach Lösungen für Anschlussperspektiven gesucht.
Für die Berufsberater/innen sind
Übergangsbegleiterinnen erste und wichtige Ansprechpartner an den BKs. Im
Gegensatz zur Berufsberatung der BA arbeiten die Übergangsbegleiterinnen
ganzheitlicher mit den SuS.
Die allgemeine Schulsozialarbeit befasst
sich mit dem gesamten Themenkomplexes der Herausforderungen junger Menschen.
SuS werden an die Übergangsbegleitung weitergeleitet, wenn diese spezifischen
Fragestellungen und Hilfe im Bereich des Übergangs Schule/Beruf benötigen. Der
Mehrwert der Übergangsbegleitung ist hier in der individuellen Herangehensweise
an das Übergangsmanagement zwischen Schule und Beruf zu sehen.
Teilnehmende/Inhaltliches
Grundsätzlich gibt es keine
Teilnahmebeschränkungen, das heißt, das Angebot ist offen für alle SuS der BKs,
unabhängig von Herkunft, Alter oder besuchtem Bildungsgang.
Die Verweildauer im Kontakt zu der
Übergangsbegleitung ist je nach Anliegen und Bedarf unterschiedlich (von 1
Kontakt/Jahr bis zu 20 Kontakten/Jahr).
Je eher die Kontaktaufnahme erfolgt, desto
erfolgversprechender ist nach Erfahrung der Übergangsbegleitung die
Zusammenarbeit.
Das Alter der Teilnehmenden liegt meist
zwischen 17 und ca. 21 Jahre, teils bis 25 selten bis 30 Jahre.
Schwerpunktmäßig kommen die Teilnehmenden
aus:
- Internationale
Förderklassen,
- Ausbildungsvorbereitungsklassen
(Ziel: Hauptschulabschluss nach Klasse 9),
- Berufsfachschulklassen
Typ I (Ziel: Hauptschulabschluss
Klasse 10),
- Berufsfachschulklassen
Typ II (Ziel: Realschulabschluss, ggfs. mit Q-Vermerk),
- Auszubildende
mit Lern- oder sonstigen Problemen.
Teilnehmerzahlen
Im Rahmen der Übergangsbegleitung wurden
insgesamt 568 SuS von Mai 2017 bis Juli 2020 beraten.
Häufigkeit
der Beratungsgespräche
Die Gespräche gestalten sich sehr
individuell. Je nach Problemlage finden diese von einmaligem, bis zum
regelmäßigem Kontakt, alle 1-2 Wochen, nicht nur persönlich, teils auch über
virtuelle Medien, Telefon, E-Mail statt.
Durchschnittlich gibt es 1,8 dokumentierte
Kontakte/Besuche pro Schüler/in im Jahr. Hinzu kommen nicht dokumentierte
Kontakte per Telefon, Whats-App, Schulcloud, Mail, Kontakte im Klassenverband,
Kontakte im Rahmen der Berufsberatungstage der Arbeitsagentur sowie Tür- und
Angelgespräche (in der Pause, auf dem Flur, bei zufälliger Begegnung).
Die Kontaktherstellung erfolgt
unterschiedlich:
- SuS
melden sich selbst
- Lehr-
oder andere Fachkräfte (Schulsozialarbeit, Arbeitsagentur…) stellen den
Erstkontakt her
- Übergangsbegleitung
akquiriert Kontakte, geht besonders durch (neue) Unterstufenklassen,
stellt ihr Angebot vor und fragt direkt
nach unversorgten SuS
Bedarfe
Die Bedarfe sind sehr unterschiedlich,
viele SuS sind unsicher, da sie nicht wissen, was sie bezogen auf ihre
berufliche Perspektive machen sollen oder an wen sie sich wenden können. Sie
sind dankbar, dass sie durch die Übergangsbegleitung Ansprechpartnerinnen für ihre
Anliegen haben. Wichtig ist, dass die Übergangsbegleiterinnen bei den SuS
präsent sind und diese über das Schuljahr hinweg immer wieder mitbekommen, dass
es dieses Angebot gibt.
Beratungsanliegen
der SuS:
- Beratung
zur beruflichen Orientierung
- Suche
nach Praktikums- oder Ausbildungsplätzen
- Begleitung
bei der Erstellung von Bewerbungen
- Vorbereitung
von Vorstellungsgesprächen
- Recherche
nach sonstigen Anschluss- oder Überbrückungsmöglichkeiten
- Unterstützung
bei der Anmeldung zu weiterführenden Bildungsgängen
- Lösungssuche
für Probleme in der Ausbildung
- Lernprobleme
- Vermittlung
ausbildungsbegleitender Hilfen
sonstige
Probleme:
·
mit
Mitschülern, Lehrkräften, Freunden
·
finanzielle
Fragen oder Schwierigkeiten
·
Belastungen
innerhalb der Familie
·
Psychische oder körperliche Beeinträchtigungen
·
Abhängigkeit von Drogen, Alkohol oder
Spielsucht
Für ganzheitliche Lösungen sind teils
Gespräche mit Lehrkräften, Eltern oder anderen Beratungsstellen bzw.
Institutionen erforderlich.
Hervorzuheben ist, dass ein sehr großer
Anteil der Hilfesuchenden einen Migrationshintergrund hat (287 von 568 SuS =
50,5%). Meist handelt es sich dabei um die Zielgruppe, welche in den letzten 1
bis 5 Jahren aus ihrer Heimat geflüchtet ist. Diese jungen Menschen sprechen noch
nicht gut Deutsch, bringen durch Kriegswirren im Herkunftsland unterbrochene
Bildungsverläufe mit und finden sich in unserem Bildungssystem schwer zurecht.
Zusätzlich lebt auch ein großer Anteil der
SuS ohne Migrationshintergrund, die die Übergangsbegleitung aufsuchen, in
Familien, die Leistungen nach SGB II oder SGB XII erhalten. Ein geringerer
Anteil bezieht Leistungen der Jugendhilfe, Berufsausbildungsbeihilfe, BaföG,
Halbwaisenrente. Doch auch diejenigen, welche nicht explizit Transferleistungen
beziehen, leben oft in sozioökonomisch benachteiligten Familien.
Erfahrungen
der Übergangsbegleiterinnen
Die SuS kommen zu fest vereinbarten
Terminen recht zuverlässig. Bei denjenigen, die nicht wiederkommen, wird in der
Regel nachgefasst.
Für die Zielgruppe ist es besonders
wichtig, eine gute Vertrauensbasis zu den Übergangsbegleiterinnen und
verlässliche, konstante und empathische Ansprechpartner zu haben.
Netzwerkarbeit ist wichtig, damit die
Übergangsbegleitungen auch von SuS erfahren, die unversorgt sind und
Unterstützung benötigen oder um SuS weiterzuleiten an spezifische
Hilfsangebote.
Es gibt gute Erfolgsaussichten bei einer
vertrauensvollen Zusammenarbeit und nur wenige SuS, die keine Rückmeldungen
geben oder den Kontakt unvermittelt abbrechen. Der Großteil ist dankbar für die
Unterstützung und stolz, wenn sie etwas aus Eigeninitiative schaffen.
Fazit
und Ausblick
Die
Arbeit der Übergangsbegleitung hat sowohl bei den Lehrkräften im Allgemeinen,
als auch besonders bei den Schulleitungen eine hohe Wertschätzung. Die
Übergangsbegleitung ist ein zentrales Bindeglied zur nachschulischen Versorgung
von SuS und damit unabdingbar.
Eine
Finanzierung mit Mitteln des Jobcenters des Kreises Coesfeld ist nur noch bis
Ende des Schuljahres 2021 gesichert. Anschließend, d.h. ab dem Schuljahr 2021/22 soll das
Landesprogramm „Beschäftigung von Fachkräften für Schulsozialarbeit in
Nordrhein-Westfalen“ (Land und Kreis beteiligen sich jeweils mit 50% /siehe
1.b) genutzt werden. Eine abgestimmte Zusage der BK-Schulleitungen für die
Bereitstellung von notwenigen Lehrerstellenanteilen liegt vor. Eine Abstimmung
mit der Bezirksregierung zur genauen Umsetzung an den Standorten steht noch
aus. Für die Absicherung des notwenigen Eigenanteils erfolgte eine
entsprechende Anmeldung zum Kreishaushalt/Stellenplan 2021.