Beschlussvorschlag:

 

1.      Der dargestellten Vorgehensweise sowie den in der Vorlage entsprechend der Liniensteckbriefe und Fahrpläne dargestellten Anpassungen des Nahverkehrsplanes wird zugestimmt.

 

2.      Der ZVM Bus wird beauftragt, die Notvergabe einzuleiten.

 

 

 

Begründung:

 

I. Problem

 

In der Sitzung des Ausschusses für Straßen- und Hochbau, Vermessung und öffentlichen Personennahverkehr vom 01.09.2016 wurde beschlossen, den ZVM Bus mit der Einleitung des wettbewerblichen Verfahrens für die Betriebsaufnahme der Linienbündel COE 2a und COE 2b zu beauftragen.

 

In der Folge wurde das Bündel COE 2a mit den Linien 581 Rosendahl – Coesfeld, 589 Billerbeck – Holtwick – Billerbeck und 771 Holtwick – Laer – Altenberge nach Ausschreibung gemeinwirtschaftlich (Brutto-Verkehrsvertrag) bis zum 31.10.2024 vergeben.

 

Für das Bündel 2b mit den Linien 552 Dülmen – Münster, 580 Coesfeld – Dülmen, 582 Coesfeld – Legden und R81 Coesfeld – Burgsteinfurt gingen eigenwirtschaftliche Anträge bei der Bezirksregierung Münster ein. Die Konzession erhielt aufgrund des besten Angebotes die Westfalen Bus GmbH. Da der unterlegene Mitbewerber das Bündel zum Gegenstand eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens machte, das auch immer noch vor Gericht anhängig ist, erhielt die Westfalen Bus GmbH eine Einstweilige Erlaubnis für die Dauer von sechs Monaten, die mit Ablauf immer wieder verlängert wird.

 

Nun erklärt die Westfalen Bus GmbH, infolge der Corona-Pandemie nicht bis zum Ende der Konzessionslaufzeit (31.10.2024) in der Lage zu sein, das Angebot eigenwirtschaftlich erbringen zu können und somit keine weitere Einstweilige Erlaubnis zu beantragen.

 

Die Bezirksregierung hat die aktuelle Einstweilige Erlaubnis in Absprache mit der Westfalen Bus GmbH und damit die Betriebspflicht nur bis zum 31.12.2020 verlängert.

 

II. Lösung

 

Zur kurzfristigen Sicherstellung der Beförderung führt der ZVM Bus für die Linien des Bündels COE 2b eine Notvergabe für die Dauer eines Jahres (Januar bis Dezember 2021) durch. Für die anschließende Zeit bis zum Harmonisierungszeitpunkt der Linienbündel COE 2a und COE 2b am 31.10.2024 bereitet der ZVM Bus anschließend ein wettbewerbliches Verfahren vor.

 

Für die Notvergabe und das anschließende wettbewerbliche Verfahren wurden für die einzelnen Linien Fahrpläne und Liniensteckbriefe erarbeitet, die alle wichtigen Inhalte der künftigen Bedienung enthalten und als Teil des Nahverkehrsplanes beschlossen werden.

 

Linienbündel 2b

 

Linie R81   Coesfeld – Rosendahl – Burgsteinfurt

 

Status Quo

Die Linie R81 ist eine regionale Verbindung zwischen Coesfeld und Burgsteinfurt. Die R81 wurde in 2009 gemeinsam mit dem Kreis Steinfurt erstmals ausgeschrieben; der Brutto-Verkehrsvertrag bestand zwischen Januar 2010 und Dezember 2017

 

Geplantes Konzept:

Resultierend aus der vorgezogenen Notvergabe wird das Angebot um einzelne Fahrten ergänzt. So wird die im 3. Nahverkehrsplan des Kreises Coesfeld vorgesehene Aufwertung der Relation Coesfeld – Burgsteinfurt zu einer „Hauptverbindung“ vorzeitig umgesetzt.

 

Linie 552   Dülmen – Appelhülsen – Bösensell – Münster

 

Status Quo

Die Linie 552 ist überwiegend auf die Belange des Schülerverkehrs zwischen Buldern – Dülmen ausgerichtet.

 

Geplantes Konzept:

Das Angebot wird grundsätzlich unverändert beibehalten. Auf geänderte Belange des Schulverkehrs muss kurzfristig reagiert werden.

 

Linie 580   Coesfeld – Dülmen

 

Status Quo

Die Linie 580 ist überwiegend auf die Belange des Schülerverkehrs zwischen Coesfeld und Dülmen ausgerichtet.

 

Geplantes Konzept:

Das Angebot wird grundsätzlich unverändert beibehalten. Auf geänderte Belange des Schulverkehrs muss kurzfristig reagiert werden.

 

Linie 582   Coesfeld – Legden

 

Status Quo

Die Linie 582 ist überwiegend auf die Belange des Schülerverkehrs zwischen Legden und Coesfeld ausgerichtet.

 

Geplantes Konzept:

Das Angebot wird grundsätzlich unverändert beibehalten.

 

III. Alternativen

 

keine

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen

 

Für das Ausweiten des Fahrplanangebotes auf der Linie R81 zur Kategorie „Hauptverbindung“ wurden vom Gutachter Kosten von rund 85.000 Euro/Jahr ermittelt.

 

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Für die Entscheidung ist der Kreistag zuständig (§ 26 Abs. 1 KrO NRW).