Betreff
Weiteres Vorgehen in Bezug auf die Firma Westfleisch
Vorlage
SV-9-1814
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Modalitäten für eine Vereinbarung zur Integration ortsfremder Westfleisch-Beschäftigter mit den Belegenheitskommunen abzustimmen sowie zwischen den Kommunen und der Firma Westfleisch vermittelnd tätig zu werden.

Begründung:

 

I. Problem und Lösung

 

Seit dem Corona-Ausbruch in der Firma Westfleisch SCE mbH am Standort Coesfeld im Mai steht die Firma unter besonderer Beobachtung der Behörden.

 

Entsprechend des vorgelegten und mit der Stadt Coesfeld und dem Kreis Coesfeld abgestimmten Hygienekonzeptes testet Westfleisch alle Mitarbeiter der Produktion täglich, um einen erneuten Ausbruch zu vermeiden bzw. im Falle einer Positivmeldung schnell reagieren zu können. Die Ergebnisse der Testungen vom Vortag sowie die geplanten Produktionszahlen für den Folgetag werden der Stadt Coesfeld mitgeteilt, die diese an den Kreis Coesfeld sowie an die Bezirksregierung weiterleitet.

 

Für Urlaubs- bzw. Krankheitsrückkehrer untersagt Westfleisch den Zutritt zum Werksgelände bis zur Vorlage eines negativen Testergebnisses. Urlaubsrückkehrer, die im Ausland waren, müssen nach den internen Vorgaben der Firma zwei negative Testergebnisse vorlegen. Zwischen den beiden Testungen müssen zudem 48 Stunden liegen. Dadurch will Westfleisch sicherstellen, dass keine an Corona infizierten Personen das Werksgelände betreten.

 

Durch die von der Firma durchgeführten Testungen konnte bislang sichergestellt werden, dass tatsächlich seit der Wiedereröffnung kein mit dem Coronavirus Infizierter das Werksgelände betreten hat. Insgesamt sind seit der Wiedereröffnung fünf Urlaubsrückkehrer und potentielle Neueinstellungen vor Zutritt zum Werksgelände positiv getestet worden. Diese sind unverzüglich separiert worden.

 

Aktuell werden täglich 500-550 Mitarbeiter getestet. Es werden zurzeit 7800 Schweine täglich geschlachtet und 7300 Schweine zerlegt. Ab Mitte September beabsichtigt Westfleisch die tägliche Schlacht- und Zerlegezahlen wieder auf ca. 9000 Schweine anzuheben. Es wird inzwischen wieder sowohl in der Schlachtung als auch in der Zerlegung in zwei Schichten gearbeitet.

 

Nach dem Bekanntwerden des Corona-Ausbruchs beim Fleischverarbeitungsbetrieb Tönnies in Rheda-Wiedenbrück hat es erneut ein Gespräch zwischen der Stadt Coesfeld und dem Kreis gegeben, um über mögliche weitere notwendigen Maßnahmen zu sprechen. Im Vordergrund des Gespräches standen die Lüftungsanlage sowie der Umgang mit Reiserückkehrern. Nach einer unangekündigten Kontrolle durch Stadt und Kreis, bei der einige kleinere Verstöße gegen das Hygienekonzept festgestellt worden sind, ist Westfleisch Ende Juni erneut schriftlich aufgefordert worden, die Vorgaben des Hygienekonzeptes durch die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen strikt zu kontrollen und dafür Sorge zu tragen, dass sämtliche Hygiene- und Abstandsregelungen eingehalten werden. Weiterhin ist auf die Prüfung der Lüftungstechnik hingewiesen worden.

 

Auch das Amt für Arbeitsschutz der Bezirksregierung Münster hat die Lüftungstechnik genauer betrachtet. Zudem hat die Firma Westfleisch die Herren Prof. Exner und Dr. Gebel von der Universität Bonn gebeten, die Lüftungstechnik zu begutachten. Die Begutachtung hat bereits stattgefunden. Nach Rücksprache zwischen dem Amt für Arbeitsschutz der Bezirksregierung Münster und Frau Dr. Oetjen von der Firma Westfleisch bestehe nach der Begutachtung lediglich in Bezug auf die Luftreinigung Verbesserungspotential. Entsprechende Testungen für eine optimierte Luftreinigung sollen am Standort in Münster vorgenommen werden. Hierzu erfolgen weitere Absprachen zwischen der Bezirksregierung und Westfleisch. Für die Luftaufbereitung seien keine weiteren Maßnahmen erforderlich.

 

Aufgrund eines Erlasses des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen ist das Amt für Arbeitsschutz der Bezirksregierung Münster derzeit an zwei Tagen in der Woche ganztägig vor Ort. Weiterhin finden auf Konzernebene regelmäßige Treffen unter Beteiligung der Bezirksregierung Münster statt, bei denen der aktuelle Stand zu den Schutzmaßnahmen im Kontext der Corona-Pandemie und das Hygienekonzept besprochen werden.

 

Am 05.08.2020 hat ein erneutes Gespräch zwischen der Westfleisch, der Stadt Coesfeld und dem Kreis Coesfeld stattgefunden. In einer Powerpoint-Präsentation hat Westfleisch die Umsetzung sowie erste Erfahrungen aus dem Hygienekonzept vorgestellt. Eine Offenhaltung des chinesischen Marktes für das Fleisch aus Coesfeld wird von Westfleisch angestrebt. Weiterhin ist auf den Einbruch der Schlachtzahlen in NRW durch die Betriebsschließungen der Firma Westschleisch sowie der Firma Tönnies hingewiesen worden. Problematisch sei zudem der Mitarbeitermangel, der sich u.a. durch eine negative „Stimmungsmache“ ergebe. Auch dadurch sei es schwierig, neue Mitarbeiter anzuwerben.

 

Die Firma Westfleisch bat in dem Gespräch um Unterstüzung der Behörden bei der Integration ortsfremder Westfleisch-Beschäftigter. Westfleisch hat entschieden, alle Mitarbeiter von Fremdfirmen in das Unternehmen zu integrieren sowie sicherzustellen, dass ausländischen Arbeitnehmern angemessene Wohn- und Lebensverhältnisse zur Verfügung stehen. Dazu beabsichtigt die Firma eine Vereinbarung mit den betroffenen Städten und Gemeinden sowie dem Kreis zu schließen. Die Städte und Gemeinden sollen dabei die von der Firma Westfleisch angemieteten Unterkünfte als geeignet zertifizieren. Weiterhin sollen die betroffenen Städte und Gemeinden die Firma bei der Integration der Mitarbeiter unterstützen. Der Kreis soll dabei als Vermittler agieren. Abgerundet werden soll das Konzept durch einen regelmäßigen Austausch zwischen der Firma Westfleisch, den betroffenen Kommunen und dem Kreis. Die genauen Modalitäten müssen noch erarbeitet werden.

 

Ein weiterer unangekündigter Besuch der Stadt Coesfeld und des Kreises fand am 14.08.2020 statt.

Dabei sind keine Auffälligkeiten festgestellt worden.

 

III. Alternativen

 

Der Kreis wird nicht tätig.

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

 

Die genauen personellen und finaziellen Auswirkungen können erst bei Abschluss einer Vereinbarung vorhergesagt werden. Beabsichtigt wird eine vollständige Kostenübernahme durch die Westfleisch SCE mbH.

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Gemäß § 26 Abs. 1 Buchstabe s der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ist der Kreistag zuständig für die Übernahme neuer Aufgaben, für die keine gesetzliche Verpflichtung besteht.