Betreff
Besetzung einer Bauingenieurstelle in der Abteilung Straßenbau und -unterhaltung
Vorlage
SV-9-1833
Art
Sitzungsvorlage

Beschluss:

 

Ergänzend zum Beschluss vom 17.06.2020 (SV-9-1702) wird beschlossen, die auf 2 Jahre befristete zusätzliche Vollzeitstelle einer Dipl.-Bauingenieurin/eines Dipl.-Bauingenieur in der Abtl. 66 - Straßenbau als unbefristete Stelle auszuschreiben.

 

Begründung:

I.  Problem

Die Beschlüsse zum Radverkehrskonzept (SV-9-1702) und zur Übernahme der Planungen einer Ortsumgehung in Senden - Ottmarsbocholt (SV-9-1476) beinhalten, befristet für 2 Jahre, die Aufstockung zusätzlicher Personalkapazitäten mit einem Stellenanteil von je 50%.

 

Es ist vorgesehen die Projektstelle mit einer Dipl.-Bauingenieurin/eines Dipl.-Bauingenieur zu besetzen. Die Veröffentlichung der Stellenausschreibung erfolgte am 13.06.2020 im gesamten Verbreitungsgebiet der Westfälischen Nachrichten, der Ruhr Nachrichten (Lünen/Werne/Selm), der Münsterlandzeitung (Ahaus/Stadtlohn/Vreden/Heek/Südlohn) sowie im Stellenportal des öffentlichen Dienstes. Darüber hinaus war die Ausschreibung bei der Arbeitsagentur, auf Facebook, auf der Internetseite des Kreises und bei bund.de veröffentlicht. Bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist am 19.07.2020 ist keine Bewerbung eingegangen. Aus diesem Grunde erfolgte eine nochmalige Ausschreibung, zusätzlich neben den bisherigen Medien und den bisherigen Verbreitungsgebieten hinaus auch in Münster und Dortmund. Auch hier ist bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist am 25.08.2020 keine Bewerbung von Personen, die die Ausschreibungsvoraussetzungen erfüllen, eingegangen.

 

Wahrscheinlich ist aufgrund der zeitlichen Befristung von 2 Jahre, auf dem bereits ohnehin angespannten Stellenmarkt im Bausektor, die Stelle für Bewerber uninteressant.

 

 

II.  Lösung
III. Alternativen
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Es wird vorgeschlagen, die Befristung aufzuheben und die Stelle ohne zeitliche Einschränkungen erneut auszuschreiben. Damit dürften das Interesse für einen größeren Bewerberkreis steigen. Eine nochmalige Ausschreibung mit den gleichen Rahmenbedingungen wäre nicht erfolgversprechend.

 

Um die Planungen und den Radwegebau an Kreisstraßen zu beschleunigen, werden in der Abteilung Straßenbau und -unterhaltung auch zukünftig zusätzliche Personalkapazitäten benötigt. Denn insbesondere die zusätzlichen Aufgaben in der Umsetzung des Radverkehrskonzeptes des Kreises rechtfertigen eine unbefristete Stellenausschreibung. Das Aufgabengebiet umfasst für die ersten 2 Jahre, wie beschlossen, die Bearbeitung der Projekte Ortsumgehung Ottmarsbocholt sowie die Umsetzung des Radverkehrskonzeptes. Mit Abschluss des Projektes in Ottmarsbocholt erfolgt eine Aufgabenerweiterung zur Umsetzung von Radwegebaumaßnahmen an Kreisstraßen.

 

Die Stelle soll mit einem KW-Vermerk versehen werden. Ob dieser dann perspektivisch entfallen kann, soll in 2 Jahre entscheiden werden.

 

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

Kreistag gem. § 26 (1) KrO NRW