Beschluss:
Ergänzend zum Beschluss vom 17.06.2020 (SV-9-1702) wird beschlossen, die auf 2 Jahre befristete zusätzliche Vollzeitstelle einer Dipl.-Bauingenieurin/eines Dipl.-Bauingenieur in der Abtl. 66 - Straßenbau als unbefristete Stelle auszuschreiben.
Begründung:
I. Problem
Die Beschlüsse zum Radverkehrskonzept (SV-9-1702) und zur Übernahme der
Planungen einer Ortsumgehung in Senden - Ottmarsbocholt (SV-9-1476) beinhalten,
befristet für 2 Jahre, die Aufstockung zusätzlicher Personalkapazitäten mit einem Stellenanteil von je 50%.
Es ist vorgesehen die Projektstelle mit einer Dipl.-Bauingenieurin/eines
Dipl.-Bauingenieur zu besetzen. Die Veröffentlichung der Stellenausschreibung
erfolgte am 13.06.2020 im gesamten Verbreitungsgebiet der Westfälischen Nachrichten,
der Ruhr Nachrichten (Lünen/Werne/Selm), der Münsterlandzeitung
(Ahaus/Stadtlohn/Vreden/Heek/Südlohn) sowie im Stellenportal des öffentlichen
Dienstes. Darüber hinaus war die Ausschreibung bei der Arbeitsagentur, auf
Facebook, auf der Internetseite des Kreises und bei bund.de veröffentlicht. Bis
zum Ablauf der Bewerbungsfrist am 19.07.2020 ist keine Bewerbung eingegangen.
Aus diesem Grunde erfolgte eine nochmalige Ausschreibung, zusätzlich neben den
bisherigen Medien und den bisherigen Verbreitungsgebieten hinaus auch in
Münster und Dortmund. Auch hier ist bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist am
25.08.2020 keine Bewerbung von Personen, die die Ausschreibungsvoraussetzungen
erfüllen, eingegangen.
Wahrscheinlich ist aufgrund der zeitlichen Befristung von 2 Jahre, auf
dem bereits ohnehin angespannten Stellenmarkt im Bausektor, die Stelle für
Bewerber uninteressant.
II. Lösung
III. Alternativen
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Es wird vorgeschlagen, die Befristung aufzuheben und die Stelle ohne
zeitliche Einschränkungen erneut auszuschreiben. Damit dürften das Interesse
für einen größeren Bewerberkreis steigen. Eine nochmalige Ausschreibung mit den
gleichen Rahmenbedingungen wäre nicht erfolgversprechend.
Um die Planungen und den Radwegebau an Kreisstraßen zu beschleunigen,
werden in der Abteilung Straßenbau und -unterhaltung auch zukünftig zusätzliche
Personalkapazitäten benötigt. Denn insbesondere die zusätzlichen Aufgaben in
der Umsetzung des Radverkehrskonzeptes des Kreises rechtfertigen eine
unbefristete Stellenausschreibung. Das Aufgabengebiet umfasst für die ersten 2
Jahre, wie beschlossen, die Bearbeitung der Projekte Ortsumgehung
Ottmarsbocholt sowie die Umsetzung des Radverkehrskonzeptes. Mit Abschluss des
Projektes in Ottmarsbocholt erfolgt eine Aufgabenerweiterung zur Umsetzung von
Radwegebaumaßnahmen an Kreisstraßen.
Die Stelle soll mit einem KW-Vermerk versehen werden. Ob dieser dann
perspektivisch entfallen kann, soll in 2 Jahre entscheiden werden.
V. Zuständigkeit
für die Entscheidung
Kreistag gem. § 26 (1) KrO NRW