Betreff
Wahl der Mitglieder des EUREGIO-Rates
Vorlage
SV-10-0026
Aktenzeichen
10.13.65-03
Art
Sitzungsvorlage
Referenzvorlage

Der Kreis Coesfeld schlägt der EUREGIO-Verbandsversammlung vor, die folgenden vier Personen als Vertreter/innen des Kreises Coesfeld in den EUREGIO-Rat zu entsenden:

 

Mitglieder                                                                      Benannt durch

 

1. ­­­­­­­­­­­­­­­­_____________________________________          Stadt Dülmen

2. _____________________________________          Städte und Gemeinden (außer o.g.)

3. _____________________________________          Städte und Gemeinden (außer o.g.)

4. _____________________________________          Kreis Coesfeld

 

 

 

 

Begründung:

 

I. Sachdarstellung

 

Die Mitglieder des EUREGIO-Rates werden nach Art. 13 Abs. 1 der Satzung „… durch die Verbandsversammlung aus ihrer Mitte auf Vorschlag der der EUREGIO angehörenden (Land‑) Kreise …“ entsandt. Von 42 Sitzen für die deutschen Mitglieder des EUREGIO-Rates entfallen vier Sitze auf den Kreis Coesfeld.

 

1. Aktuelle Vertreter/innen

 

Als Vertreter/innen im Rat des EUREGIO Zweckverbandes wählte der Kreistag am 16.12.2015 folgende Personen:

 

Mitglieder                                                                                               Benannt durch

 

1. Markus Schmitz (CDU)                                                                   Stadt Dülmen

2. BM Sebastian Täger                                                                        Städte und Gemeinden (außer o.g.)

3. BM Heinz Öhmann                                                                          Städte und Gemeinden (außer o.g.)

4. Prof. Dr. Josef Gochermann                                                        Kreis Coesfeld

 

2.      Vom Kreistag des Kreises Coesfeld in den EUREGIO-Rat zu entsendende Vertreter/innen

 

Die Verteilung der Sitze im EUREGIO-Rat richtet sich nach den Beitragszahlungen, die auf den Einwohnerzahlen beruhen. Städte und Gemeinden mit mehr als 40.000 Einwohnern entsenden unmittelbar je ein Mitglied in den EUREGIO-Rat. Dies trifft auf die Stadt Dülmen zu. Die Stadt Dülmen wird den/die Vertreter/in als bald als möglich übermitteln. Den übrigen Städten und Gemeinden steht ein Vorschlagsrecht für insgesamt zwei Vertreter/innen zu. Vom Kreistag sind diese sowie ein/e weitere/r Vertreter/in vorzuschlagen.

 

Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der Städte und Gemeinden im Kreis Coesfeld wurden per E-Mail gebeten kurzfristig bis zum 04.11.2020 zwei Vertreter/innen für die Besetzung des EUREGIO-Rates vorzuschlagen. Somit wären unter Einbeziehung des von der Stadt Dülmen direkt zu entsendenden Mitglieds drei Vertreter seitens der Kommunen und einer seitens des Kreises im EUREGIO-Rat vertreten.

 

Hierbei ist zu beachten, dass Mitglieder des EUREGIO-Rates auch Mitglied der Verbandsversammlung sein müssen. In der Satzung des Zweckverbandes ist für EUREGIO-Ratsmitglieder keine offizielle Stellvertreterreglung vorgesehen. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass im Ersatzfall die für die Verbandsversammlung benannten Stellvertreter die Mitglieder auch im EUREGIO-Rat vertreten.

 

Die Kreistagsfraktionen werden gebeten, für die Vertreter/innen des Kreises Wahlvorschläge zu unterbreiten. Es gelten die Grundsätze des Verhältniswahlrechts. Aufgrund der Sitzverteilung im Kreistag ist der eine Sitz von der CDU zu besetzen.

 

II. Entscheidungsalternativen

keine

III. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)

Die Kostenfolge ergibt sich aus den Entschädigungsregelungen.

 

IV. Zuständigkeit für die Entscheidung

Die Zuständigkeit des Kreistages ergibt sich aus § 26 Abs. 5 KrO NRW.