Beschlussvorschlag:
Als ständige Mitglieder mit beratender Stimme
im Ausschuss für Bildung, Schule und Integration werden
- als Vertreter der katholischen
Kirche:
Herr Benedikt Helmich, Kreisdekanat
Coesfeld, Südring 13 a, 48653 Coesfeld,
Stellvertreter: Herr Matthias Bude,
Walkenbrückenstr. 8, 48653 Coesfeld,
- und als Vertreter der evangelischen
Kirche:
Herr Pfr. Dirk Hirsekorn,
Prozessionsweg 40, 48712 Gescher
Stellvertreter: Herr Pfr. Edgar
Wehmeier, Bütkamp 6, 48565 Steinfurt
berufen.
I. Sachdarstellung
Der Kreistag des Kreises Coesfeld hat
in seiner Sitzung am 04.11.2020 nach der Kommunalwahl u.a. einen Ausschuss für Bildung,
Schule und Integration gebildet.
Gemäß § 85 Abs. 2 Schulgesetz NRW
(SchulG) ist je ein von der katholischen und evangelischen Kirche benannte
Vertreterin oder benannter Vertreter als ständiges Mitglied mit beratender
Stimme in den Schulausschuss zu berufen. Wird ein Schulausschuss – so wie vom
Kreistag des Kreises Coesfeld beschlossen – mit anderen Ausschüssen zu einem
gemeinsamen Ausschuss zusammengefasst, so ist die Mitwirkung der benannten
Vertreter oder Vertreterinnen auf Gegenstände des Schulausschusses
beschränkt.
II. Entscheidungsalternativen
Die katholische und evangelische Kirche sind gebeten worden, die
Vertreter oder Vertreterinnen zu benennen. Die Vorschläge wurden vom
Kreisdekanat Coesfeld und dem Ev. Kirchenkreis Steinfurt-Coesfeld-Borken
unterbreitet.
Die benannten Vertreter werden durch den Kreistag berufen.
III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal,
IT, Klima)
Gem. § 30 KrO NW erhalten die
Mitglieder der Ausschüsse Sitzungsgeld, Fahrtkostenerstattung und ggf.
Verdienstausfallentschädigung. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind
veranschlagt.
IV. Zuständigkeit für die Entscheidung
Zuständig für die Entscheidung über die Besetzung der Ausschüsse
ist gem. § 26 Abs. 1 Buchstabe b) KrO NW der Kreistag.