Betreff
Erfolgreiche Beteiligung des Kreises Coesfeld am Modellvorhaben Smarte.Land.Regionen: Bereitstellung der Eigenanteile
Vorlage
SV-10-0055
Art
Sitzungsvorlage

Beschluss:

 

1.       Der Kreis Coesfeld stellt für das Modellvorhaben „Smarte.Land.Regionen“, über das der Kreis Coesfeld insgesamt 965.000 EUR Fördermittel für Digitalisierungsprojekte akquirieren konnte, Eigenanteile i.H.v. jährlich 50.000 EUR in den Haushaltsjahren 2021 bis 2024 bereit.

 

2.       Das Stellenbesetzungsverfahren der beiden für das Projektmanagement vorgesehenen geförderten Vollzeitstellen wird bereits vor Verabschiedung des Haushalts 2021 eingeleitet und umgesetzt, um in dem voraussichtlich im Januar 2021 startenden Projekt möglichst zeitnah arbeitsfähig zu werden.

I. Sachdarstellung

 

Im Laufe des Jahres 2020 hat sich der Kreis Coesfeld am mehrstufigen Bewerbungsverfahren des vom Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft ausgerufenen Modellvorhabens „Smarte.Land.Regionen“ beteiligt (s. hierzu Berichterstattung in der Kreisausschusssitzung vom 13.05.2020). Mit dem Modellvorhaben möchte der Bund sieben Landkreise bei der Entwicklung und Umsetzung digitaler Lösungen im ländlichen Raum unterstützen. Das Modellvorhaben richtet sich ausdrücklich an ländlich geprägte Kreise, die durch ihre Teilnahme zu "Smarten.Land.Regionen" (www.smarte-land-regionen.de) werden sollen. Im Fokus steht die Erprobung und Einführung digitaler Dienste zur Verbesserung der Daseinsvorsorge bzw. Grundversorgung. Begleitet wird das Modellvorhaben durch das Fraunhofer-Institut für Experimentelles Software Engineering IESE, das für die technische Entwicklung, Erprobung und Erforschung der digitalen Lösungen verantwortlich ist.

 

Der Kreis Coesfeld hat sich mit seiner Projektskizze „Team, Technik, Tatkraft – smarte Arbeit und modernes Ehrenamt im Kreis Coesfeld“ erfolgreich gegen insgesamt 68 Mitbewerberregionen aus ganz Deutschland durchsetzen können und kann über das Modellvorhaben knapp 1 Mio. EUR Fördermittel für den Kreis Coesfeld akquirieren. Die Einreichung des formalen Förderantrags erfolgte fristgerecht zum 06.11.2020, der Zuwendungsbescheid wird Mitte Dezember 2020 erwartet.

 

Projektidee: Die gemeinsam durch die Kreisentwicklung und die Wirtschaftsförderung Kreis Coesfeld erarbeitete Projektidee zielt auf die Entwicklung und Etablierung einer nutzerinnen- und nutzerzentrierten, digitalen Plattform bzw. deren Dienste für die Zielgruppe Pendlerinnen und Pendler und weitere mobil Arbeitende (Selbstständige und Arbeitstouristinnen und -touristen) ab. Speziell für diese besitzen neue Arbeitsmodelle und agilere und flexiblere Arbeitsformen eine immer größere Relevanz, zumal sich im Kreis Coesfeld bisher kein flächendeckendes Netz an Coworking-Spaces oder ähnlichen neuen Formen sichtbarerer Veränderung der Arbeitskultur entwickelt hat.

Konkret sollen in einem ersten Schritt die Zielgruppe der Arbeitgeberinnen und -geber und pendelnden Arbeitnehmerinnen und -nehmer in den Fokus genommen werden:

-          Arbeitgeberinnen und -geber sollen motiviert werden, mehr Telearbeit zu ermöglichen und dies in der Unternehmenskultur (insbesondere Führung und Mitarbeitersteuerung) zu verstetigen

-          Arbeitnehmerinnen und -nehmer sollen motiviert werden, diese Arbeitsform vermehrt zu nutzen und eine neue Arbeitskultur zu etablieren (neben HomeOffice auch an "Dritten Orten" wie Coworking-Spaces, Bürogemeinschaften etc.)

Folgende Ergebnisse und Nutzen sollen messbar erreicht werden:

1.                  Pendlerinnen und Pendler nutzen öfter Telearbeit

2.                  Neue Coworking-Spaces entstehen und bestehende werden besser ausgelastet

3.                  Mehr Arbeitgeber akzeptieren neue Arbeitsformen mit mehr digitaler Präsenz

Für diesen sogenannten Fokusdienst wird der Kreis Coesfeld eng mit dem Projekt-Partnerkreis Bernkastel-Wittlich zusammenarbeiten. Weitere digitale Dienste – etwa im Themenbereich Ehrenamt, für den ebenfalls eine Projektidee entwickelt wurde – können im Verlauf des auf vier Jahre angelegten Projektes in Kooperation mit den anderen Modellregionen ebenfalls adaptiert werden.

 

Die Teilnahme an „Smarte.Land.Regionen“ ermöglicht dem Kreis Coesfeld die Umsetzung eines ersten Leuchtturmprojektes aus der in der Finalisierung befindlichen Digitalisierungsstrategie "Coesfeld 12.0" und macht diese somit – bereits vor ihrer Verabschiedung – greifbar und trägt dazu bei, im Kreis Coesfeld eine dauerhafte und nachhaltige Digitalisierungskultur zu etablieren.

 

Der Finanzierungsplan sieht Gesamtausgaben i.H.v. 1.073.000 EUR vor bei einem Gesamteigenanteil i.H.v. 107.500 EUR, was einer Förderquote von 90 % entspricht. Die Fördermittel werden im Wesentlichen zur Einrichtung zweier Vollzeitstellen für das Projektmanagement sowie zur Vergabe von externen Aufträgen (Marketing & Kommunikation, Marktforschung, Entwicklung von Betriebskonzepten für die Dienste-Verstetigung, externe Referenten und Schulungen, externe Moderation, Kosten für Veranstaltungen) verwendet. Die rechnerischen Eigenanteile i.H.v. von rund 25.000 EUR jährlich sollen auf 50.000 EUR aufgestockt werden, um auch Ausgaben decken zu können, die nicht über das Modellvorhaben förderfähig sind (z. B. Anreizsysteme, Gamification-Ansätze etc.). Diese Eigenanteile sind in die Haushalte 2021 bis 2024 einzustellen.

 

Eine Übersicht der sieben Modellregionen, der Akteurskonstellation sowie der insgesamt im Modellvorhaben bearbeiteten Themen ist aus der Anlage ersichtlich.

 

II. Entscheidungsalternativen

Die Eigenanteile werden nicht zur Verfügung gestellt und der Kreis Coesfeld beteiligt sich nicht am Modellvorhaben Smarte.Land.Regionen.

 

III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)

 

Finanzen:

 

Bereitstellung der Gesamtaufwendungen i.H.v.  1.165.426 EUR (SK 543100 und SK 501201) in den Haushaltsjahren 2021 bis 2024 bei gegenüberstehenden Fördermitteln i.H.v. insgesamt 965.425 EUR (SK 414000) gemäß des nachfolgenden Kosten- und Finanzierungsplanes im Produkt 04.01.02.01 Kreisentwicklung.

 

 

2021

2022

2023

2024

Summe

Gesamtkosten

 

307.309 EUR

282.559 EUR

287.599 EUR

287.959 EUR

1.165.426 EUR

davon Sachausgaben

(SK 543100)

159.411 EUR

134.661 EUR

139.701 EUR

140.061 EUR

573.834 EUR

davon Personalausgaben

(SK 501201)

147.898 EUR

147.898 EUR

147.898 EUR

147.898 EUR

591.592 EUR

Fördermittel

(SK 414000)

257.308 EUR

232.558 EUR

237.598 EUR

237.958 EUR

965.425 EUR

 

 

Personal: Einrichtung von zwei über das Projekt geförderten Vollzeitstellen bis zu EG 13 TVöD über die vierjährige Projektlaufzeit im Produkt 04.01.02.01 Kreisentwicklung.

 

Klima: Durch die Umsetzung des Projektes sind aufgrund der reduzierten Anzahl an Pendlerverkehren positive Auswirkungen auf das Klima zu erwarten.

 

IV. Zuständigkeit für die Entscheidung

Zuständig für die Entscheidung ist der Kreistag gem. § 26 (1) KrO NRW.