Beschluss:
1. Der Kreis Coesfeld stellt für das Modellvorhaben „Smarte.Land.Regionen“, über das der Kreis Coesfeld insgesamt 965.000 EUR Fördermittel für Digitalisierungsprojekte akquirieren konnte, Eigenanteile i.H.v. jährlich 50.000 EUR in den Haushaltsjahren 2021 bis 2024 bereit.
2. Das Stellenbesetzungsverfahren der beiden für das Projektmanagement vorgesehenen geförderten Vollzeitstellen wird bereits vor Verabschiedung des Haushalts 2021 eingeleitet und umgesetzt, um in dem voraussichtlich im Januar 2021 startenden Projekt möglichst zeitnah arbeitsfähig zu werden.
I. Sachdarstellung
Im Laufe des Jahres 2020 hat sich der Kreis Coesfeld am mehrstufigen Bewerbungsverfahren des vom Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft ausgerufenen Modellvorhabens „Smarte.Land.Regionen“ beteiligt (s. hierzu Berichterstattung in der Kreisausschusssitzung vom 13.05.2020). Mit dem Modellvorhaben möchte der Bund sieben Landkreise bei der Entwicklung und Umsetzung digitaler Lösungen im ländlichen Raum unterstützen. Das Modellvorhaben richtet sich ausdrücklich an ländlich geprägte Kreise, die durch ihre Teilnahme zu "Smarten.Land.Regionen" (www.smarte-land-regionen.de) werden sollen. Im Fokus steht die Erprobung und Einführung digitaler Dienste zur Verbesserung der Daseinsvorsorge bzw. Grundversorgung. Begleitet wird das Modellvorhaben durch das Fraunhofer-Institut für Experimentelles Software Engineering IESE, das für die technische Entwicklung, Erprobung und Erforschung der digitalen Lösungen verantwortlich ist.
Der Kreis Coesfeld hat sich mit seiner Projektskizze „Team, Technik, Tatkraft – smarte Arbeit und modernes Ehrenamt im Kreis Coesfeld“ erfolgreich gegen insgesamt 68 Mitbewerberregionen aus ganz Deutschland durchsetzen können und kann über das Modellvorhaben knapp 1 Mio. EUR Fördermittel für den Kreis Coesfeld akquirieren. Die Einreichung des formalen Förderantrags erfolgte fristgerecht zum 06.11.2020, der Zuwendungsbescheid wird Mitte Dezember 2020 erwartet.
Projektidee: Die gemeinsam
durch die Kreisentwicklung und die Wirtschaftsförderung Kreis Coesfeld
erarbeitete Projektidee zielt auf die Entwicklung und Etablierung einer
nutzerinnen- und nutzerzentrierten, digitalen Plattform bzw. deren Dienste für
die Zielgruppe Pendlerinnen und Pendler und weitere mobil Arbeitende
(Selbstständige und Arbeitstouristinnen und -touristen) ab. Speziell für diese
besitzen neue Arbeitsmodelle und agilere und flexiblere Arbeitsformen eine
immer größere Relevanz, zumal sich im Kreis Coesfeld bisher kein
flächendeckendes Netz an Coworking-Spaces oder ähnlichen neuen Formen
sichtbarerer Veränderung der Arbeitskultur entwickelt hat.
Konkret sollen in einem ersten Schritt
die Zielgruppe der Arbeitgeberinnen und -geber und pendelnden Arbeitnehmerinnen
und -nehmer in den Fokus genommen werden:
-
Arbeitgeberinnen und -geber sollen
motiviert werden, mehr Telearbeit zu ermöglichen und dies in der
Unternehmenskultur (insbesondere Führung und Mitarbeitersteuerung) zu
verstetigen
-
Arbeitnehmerinnen und -nehmer sollen
motiviert werden, diese Arbeitsform vermehrt zu nutzen und eine neue
Arbeitskultur zu etablieren (neben HomeOffice auch an "Dritten Orten"
wie Coworking-Spaces, Bürogemeinschaften etc.)
Folgende Ergebnisse und Nutzen sollen
messbar erreicht werden:
1.
Pendlerinnen und Pendler nutzen öfter
Telearbeit
2.
Neue Coworking-Spaces entstehen und
bestehende werden besser ausgelastet
3.
Mehr Arbeitgeber akzeptieren neue
Arbeitsformen mit mehr digitaler Präsenz
Für diesen sogenannten Fokusdienst wird der Kreis Coesfeld eng mit dem Projekt-Partnerkreis Bernkastel-Wittlich zusammenarbeiten. Weitere digitale Dienste – etwa im Themenbereich Ehrenamt, für den ebenfalls eine Projektidee entwickelt wurde – können im Verlauf des auf vier Jahre angelegten Projektes in Kooperation mit den anderen Modellregionen ebenfalls adaptiert werden.
Die Teilnahme an
„Smarte.Land.Regionen“ ermöglicht dem Kreis Coesfeld die Umsetzung eines ersten
Leuchtturmprojektes aus der in der Finalisierung befindlichen Digitalisierungsstrategie
"Coesfeld 12.0" und macht diese somit – bereits vor ihrer
Verabschiedung – greifbar und trägt dazu bei, im Kreis Coesfeld eine dauerhafte
und nachhaltige Digitalisierungskultur zu etablieren.
Der Finanzierungsplan sieht
Gesamtausgaben i.H.v. 1.073.000 EUR vor bei einem Gesamteigenanteil i.H.v.
107.500 EUR, was einer Förderquote von 90 % entspricht. Die Fördermittel werden
im Wesentlichen zur Einrichtung zweier Vollzeitstellen für das
Projektmanagement sowie zur Vergabe von externen Aufträgen (Marketing &
Kommunikation, Marktforschung, Entwicklung von Betriebskonzepten für die
Dienste-Verstetigung, externe Referenten und Schulungen, externe Moderation,
Kosten für Veranstaltungen) verwendet. Die rechnerischen Eigenanteile i.H.v.
von rund 25.000 EUR jährlich sollen auf 50.000 EUR aufgestockt werden, um auch
Ausgaben decken zu können, die nicht über das Modellvorhaben förderfähig sind
(z. B. Anreizsysteme, Gamification-Ansätze etc.). Diese Eigenanteile sind in die Haushalte 2021 bis 2024 einzustellen.
Eine Übersicht der
sieben Modellregionen, der Akteurskonstellation sowie der insgesamt im
Modellvorhaben bearbeiteten Themen ist aus der Anlage ersichtlich.
II. Entscheidungsalternativen
Die Eigenanteile werden nicht zur Verfügung gestellt und der Kreis Coesfeld beteiligt sich nicht am Modellvorhaben Smarte.Land.Regionen.
III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal,
IT, Klima)
Finanzen:
Bereitstellung der Gesamtaufwendungen i.H.v. 1.165.426 EUR (SK 543100 und SK 501201) in den Haushaltsjahren 2021 bis 2024 bei gegenüberstehenden Fördermitteln i.H.v. insgesamt 965.425 EUR (SK 414000) gemäß des nachfolgenden Kosten- und Finanzierungsplanes im Produkt 04.01.02.01 Kreisentwicklung.
|
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
Summe |
Gesamtkosten |
307.309 EUR |
282.559 EUR |
287.599 EUR |
287.959 EUR |
1.165.426 EUR |
davon
Sachausgaben (SK 543100) |
159.411 EUR |
134.661 EUR |
139.701 EUR |
140.061 EUR |
573.834 EUR |
davon
Personalausgaben (SK 501201) |
147.898 EUR |
147.898 EUR |
147.898 EUR |
147.898 EUR |
591.592 EUR |
Fördermittel (SK 414000) |
257.308 EUR |
232.558 EUR |
237.598 EUR |
237.958 EUR |
965.425 EUR |
Personal: Einrichtung von zwei über das Projekt geförderten Vollzeitstellen bis zu EG 13 TVöD über die vierjährige Projektlaufzeit im Produkt 04.01.02.01 Kreisentwicklung.
Klima: Durch die
Umsetzung des Projektes sind aufgrund der reduzierten Anzahl an Pendlerverkehren
positive Auswirkungen auf das Klima zu erwarten.
IV. Zuständigkeit für die
Entscheidung
Zuständig für die Entscheidung ist der Kreistag gem. § 26 (1) KrO NRW.