Beschluss:
Der Kreis Coesfeld stellt ab dem Jahr 2021 personelle Ressourcen für die noch aufzubauende „Digitalagentur COE“ bereit und richtet eine auf fünf Jahre befristete Vollzeitstelle ein.
Sperrvermerk: Die Mittelbereitstellung erfolgt unter dem Vorbehalt der finalen Beratung und Verabschiedung der Digitalisierungsstrategie im Frühjahr 2021 durch die Räte der kreisangehörigen Kommunen und des Kreistages des Kreises Coesfeld.
I. Sachdarstellung
Der Kreis Coesfeld erarbeitet zurzeit gemeinsam mit den kreisangehörigen Städten
und Gemeinden eine kreisweite Digitalisierungsstrategie. Über den aktuellen
Sachstand wurde zuletzt am 27.08.2020 in der Sitzung des Ausschusses für
Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung berichtet, in der unter
anderem das Leitbild sowie eine konsolidierte Projektliste vorgelegt wurden
(SV-9-1809, Anlage 1). Corona-bedingt werden die finalen Beratungen und Beschlussfassungen
in den politischen Gremien beim Kreis Coesfeld sowie den Städten und Gemeinden wie
angekündigt erst Anfang 2021 erfolgen können.
Gemeinsame Zielsetzung für die Erarbeitung der Digitalisierungsstrategie war
es von Anfang an, dass der Strategieprozess nicht mit der Vorlage des
Abschlussdokuments enden darf, sondern der Auftakt einer aktiven Gestaltung des
digitalen Wandels im Kreis Coesfeld sein wird. Daher hat sich die
interkommunale und auch politisch besetzte begleitende Arbeitsgruppe intensiv
mit der Frage befasst, welcher Strukturen es im Kreis Coesfeld bedarf, damit
die Umsetzung der Strategie erfolgreich gelingen kann. Dabei stehen
insbesondere fünf Aufgaben im Fokus:
·
Kümmerer
für die Umsetzung von Projekten
·
Akquise von
Fördermitteln
·
Kommunikation
nach innen und außen / Standortmarketing
·
Scouting/
„Trend-Beobachter“
·
Weiterentwicklung/
Fortschreibung der Digitalisierungsstrategie
Ebenfalls Konsens in der Arbeitsgruppe war, dass die Umsetzung der
Digitalisierungsstrategie nicht durch eine neu zu schaffende gesonderte
Organisationsstruktur vorangetrieben werden soll, sondern im Sinne eines
virtuellen Unternehmens durch dezentral in den kommunalen Verwaltungen
bereitzustellende Personalressourcen, die perspektivisch auch in den Haushalten
der Städte und Gemeinden eingeplant werden sollen. Auch der Kreis Coesfeld soll
sich in diese „Digitalagentur COE“ (Arbeitstitel) einbringen und eine auf fünf
Jahre befristete und über den Kreishaushalt zu finanzierende Vollzeitstelle einrichten,
die insbesondere eine koordinierende Rolle übernehmen würde. Dieser Wunsch
wurde durch den per Kreistagsbeschluss einberufenen Sprecher der
interkommunalen Arbeitsgruppe – Prof. Dr. Josef Gochermann – auch schriftlich
an den Kreis Coesfeld und die Städte und Gemeinden herangetragen (Anlage 2).
Da die Digitalisierungsstrategie noch nicht final beraten und
verabschiedet werden konnte, ist vorgesehen, die Bereitstellung der personellen
Ressourcen auf Kreisebene unter den Vorbehalt zu stellen, dass die
Digitalisierungsstrategie wie beabsichtigt im Frühjahr 2021 von den Räten der
kreisangehörigen Städte und Gemeinden und dem Kreistag des Kreises Coesfeld in
dieser Form bestätigt wird. So kann gewährleistet werden, dass im kommenden
Jahr in jedem Falle entsprechende personelle Ressourcen bereitstehen und die
Umsetzung der Strategie aktiv angegangen werden kann. Wie wichtig die
Etablierung einer für die Umsetzung der Digitalstrategie verantwortlichen
Organisationsstruktur ist, haben bereits die erfolgreichen Projektanträge „Smarte.Land.Regionen“
(SV-10-0055) und „Heimat 2.0“ (gemeinsamer Förderantrag von sieben
kreisangehörigen Kommunen zur Einrichtung eines regionalen Online-Marktplatzes)
gezeigt, die beide auf die interkommunal abgestimmte Strategieentwicklung
verweisen konnten und somit ganz wesentlich zur Förderwürdigkeit der beiden
Projektskizzen beigetragen haben.
Ein konkreter Vorschlag für den organisatorischen Aufbau der
„Digitalagentur COE“ und den Aufgabenzuschnitt der einzurichtenden Gremien wird
aktuell erarbeitet und soll Frühjahr 2021 im Nachgang der Beschlussfassung zur
Digitalisierungsstrategie im Rahmen einer Digitalisierungskonferenz
(Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, Landrat, Vorsitzende der für
Digitalisierung zuständigen Fachausschüsse (Kreis, Städte und Gemeinden)
verabschiedet werden.
II. Entscheidungsalternativen
Der Kreis Coesfeld bringt keine eigenen personellen Ressourcen in die „Digitalagentur COE“ ein, sodass die Digitalisierungsstrategie nicht wie beabsichtigt umgesetzt werden kann.
III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal,
IT, Klima)
Finanzen/ Personal: Personalkosten für die Einrichtung einer auf fünf
Jahre befristeten Vollzeitstelle bis zu EG 13 TVöD im Produkt 04.01.02.01
Kreisentwicklung, Sachkonto 501201.
Für anfallende laufende Geschäftsaufwendungen der Digitalagentur im
Aufbau (Veranstaltungen, Kommunikation, Markenaufbau o. ä.) stehen für 2021 –
vorbehaltlich einer Entscheidung über den Jahresabschluss 2020 durch den
Kreistag in 2021 – im Produkt Kreisentwicklung ausreichend Mittel über eine
Rückstellung aus dem laufenden Haushalt 2020 zur Verfügung.
IV. Zuständigkeit für die Entscheidung
Zuständig für die Entscheidung ist der Kreistag gem. § 26 (1) KrO NRW.