Betreff
Fortschreibung des Klimaschutzkonzeptes für den Kreis Coesfeld
Vorlage
SV-10-0062
Art
Sitzungsvorlage

Beschluss:

 

Zur Fortschreibung des bestehenden Klimaschutzkonzeptes aus dem Jahr 2015 werden im Haushalt 2021 gemäß Empfehlung des Unterausschusses Klimaschutz aus der Sitzung vom 05.05.2020 30.000 EUR bereitgestellt.

I. Sachdarstellung

 

Im Jahr 2015 wurde das Integrierte Energie- und Klimaschutzkonzept des Kreises Coesfeld erstellt, welches durch den Kreistag am 03.02.2016 beschlossen wurde. Hierzu erfolgte durch das beauftragte Beratungsunternehmen eine umfassende Bestandsaufnahme des energetischen Zustandes der Liegenschaften, Potenzialbetrachtungen und die Erstellung eines Maßnahmenkatalogs unter anderem für die Reduktion des Energiebedarfs und der CO2-Emissionen, indem kurz- bis mittelfristige Projektvorschläge für einen Zeitraum von fünf Jahren (2015 bis 2020) abgeleitet wurden. Zahlreiche Maßnahmen aus dem Maßnahmenkatalog konnten umgesetzt werden, wie die Erneuerung der Heizungsanlage des Richard-von-Weizsäcker Berufskolleg Lüdinghausen, der Ausbau der Ladesäuleninfrastruktur für den Kreis im Rahmen des Projektes eCOEmobil, die Initiierung kreisweiter Klimaschutzwochen, der deutliche Ausbau der Aktivitäten im Bereich Radverkehrsförderung oder auch die Umsetzung von Haus-zu-Haus-Beratungen für energetische Sanierungen. Andere Maßnahmen hingegen stellten sich als nicht realisierbar heraus. Daher ist das bestehende Klimaschutzkonzept zu überarbeiten und fortzuschreiben. Es ist den wissenschaftlichen und politischen Entwicklungen anzupassen, auch im Hinblick auf die quantitativen Zielsetzungen zur CO2-Reduktion.

 

Auf Antrag der CDU-Kreistagsfraktion wurde im Unterausschuss Klimaschutz am 05.05.2020 beschlossen, dem Kreistag die Fortschreibung des Klimaschutzkonzeptes zu empfehlen und – basierend auf einer ersten Kostenschätzung – 30.000 EUR in den Haushalt 2021 einzustellen. Zur Fortschreibung des Klimaschutzkonzeptes sollen alle bisherigen qualitativen und quantitativen Klimazielsetzungen überprüft und an die aktuellen Rahmenbedingungen angepasst werden. Eine neue Betrachtung des bestehenden Konzeptes ist sinnvoll, um unter Berücksichtigung des aktuellen Entwicklungsstandes der Klimaschutzaktivitäten des Kreises Coesfeld einen angepassten Maßnahmenkatalog zu erstellen.

 

II. Entscheidungsalternativen

 

Das Klimaschutzkonzept des Kreises Coesfeld wird nicht fortgeschrieben.

 

III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)

 

Finanzen: Die Kosten zur Fortschreibung des Klimaschutzkonzeptes belaufen sich laut einer ersten Kostenschätzung auf ca. 30.000,- € und wurden bereits im Haushaltentwurf 2021 im Produkt 04.01.02.01 Kreisentwicklung (Sachkonto 543100) eingestellt. Die Fortschreibung des Klimaschutzkonzeptes ist nicht förderfähig.

 

Klima: Die Fortschreibung des Klimaschutzkonzeptes leistet einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz, da so die wichtigsten Handlungsfelder und Projekte identifiziert und mit Zuständigkeiten und Prioritäten versehen werden können.

 

IV. Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Zuständig für die Entscheidung ist der Kreistag gemäß § 26 (1) KrO NRW.