Betreff
Baubeschluss zur Abwicklung der Straßenbaumaßnahme K51 AN 2 in Havixbeck
Vorlage
SV-10-0064
Art
Sitzungsvorlage

Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die vorgesehene Grunderneuerung der Fahrbahn der K 51 (Schützenstraße) zunächst zurückzustellen. Dieser Beschluss steht unter dem Vorbehalt, dass der Rat der Gemeinde Havixbeck eine Umgestaltung beschließt. In Abstimmung mit der Gemeinde und der Bewilligungsbehörde sind sodann die Planungen für eine Umgestaltung der K 51 aufzunehmen.

 

 

I. Sachdarstellung

Mit dem Baubeschluss vom 02.09.2020 (SV-9-1782) wurde die Verwaltung beauftragt, die notwendigen Maßnahmen für die Erneuerung der Fahrbahndecke auf der K 51 AN 2 in Havixbeck zu veranlassen. Der Baubeschluss umfasst die grundhafte Erneuerung der Fahrbahn. Die Bordanlage sowie die Rad- und Gehwege sollen im Bestand erhalten bleiben.

Die Planung der Maßnahme erfolgte seit 2018 in enger Abstimmung mit der Gemeinde Havixbeck. Seitens der Gemeinde bestand kein Bedarf den jetzigen Querschnitt zu ändern oder Verbesserungen für den Fuß- und Radverkehr in die Planungen mitaufzunehmen. Eine Umgestaltung oder punktuelle Änderungen hätten entsprechend den aktuell geltenden Regelungen eine finanzielle Beteiligung der Gemeinde sowie Übernahme von Planungsleistungen zur Folge gehabt. Für die vorgesehene Grunderneuerung übernimmt der Kreis COE den Eigenanteil.

Erst nach der Beschlussfassung des Kreisausschusses am 02.09.2020 zur Umsetzung der Maßnahme haben Mitglieder des Kreistages, der Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club (ADFC) Havixbeck und Anliegerinnen u. Anlieger diverse Anregungen, die über die geplante Grunderneuerung der Kreisstraße hinausgehen, vorgebracht.

Im Wesentlichen wurden folgende Kritikpunkte bzw. Anregungen angeführt:

       Geschwindigkeitsüberschreitungen insbesondere in den Abendstunden durch LKW und landwirtschaftliche Traktorgespanne über 40 Tonnen

       Zunehmender LKW-Fernverkehr

       Lärmbelästigung und Erschütterungen

       Beseitigung von Schadstellen, z.B. durch Wurzelaufschlag und sonstige Unebenheiten

       Ggfls. Beseitigung der Bäume zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit

       Schaffung von wechselseitig angeordneten Parkbuchten

       Errichtung eines Park- und Halteverbotes

       Verbesserung des Zustandes zur Gewährleistung eines flüssigen Rad- und Fußverkehrs auch im Sinne eines nachhaltigen Verkehrskonzeptes

       Verbesserung der Nahmobilität, z.B. durch die Errichtung von Radfahr- oder Schutzstreifen

       Die Errichtung von Fußgängerüberwegen („Zebrastreifen“) und den dazu ggfls. erforderlichen Geschwindigkeitsreduzierungen z.B. im Bereich sozialer Einrichtungen

Zwischenzeitlich haben zwei Abstimmungsgespräche mit der Gemeindeverwaltung stattgefunden, in der die fachlichen, finanziellen und kommunalrechtlichen Gesichtspunkte erörtert wurden.

Seitens der Gemeinde wird nun der Wunsch geäußert, die Grunderneuerung zunächst zurückzustellen und die Möglichkeiten einer Querschnittsänderung zu untersuchen sowie denkbare Verkehrsverbesserungen für den Fuß- und Radverkehr in die Planung mitaufzunehmen.

Die Beratung im Gemeinderat erfolgt am 10.12.2020. Die Verwaltungsvorlage VO/113/2020 der Gemeinde Havixbeck ist als Anlage beigefügt.

Vorbehaltlich der Zustimmung der politischen Gremien des Kreises hat sich die Verwaltung offen gezeigt, neu gewonnene Erkenntnisse mit in die Umgestaltung aufzunehmen, sofern dem Kreis hierdurch kein - vor allem – finanzieller Schaden entsteht.


 

 

Der Förderbescheid für die ursprünglich angedachte, ausschließliche grundhafte Erneuerung über 660.000 € liegt seit dem 15.09.2020 vor. Dieser basiert auf einem geschätzten Bauvolumen von rund 950.000 € und einer Förderung von 70 Prozent. Der Bewilligungszeitraum endet 2030.

Eine grundsätzliche Änderung des Förderbestandes bedarf einer neuen Zustimmung durch den Fördergeber. Insbesondere, da die nachträgliche Ausweitung der Maßnahme eine nicht unerhebliche Erhöhung des Kostenrahmens zur Folge hätte. Für die Umgestaltung sind nach einer ersten, rein überschlägigen Schätzung zusätzliche Baukosten in Höhe von ca. 714.000 € einzukalkulieren.

Eine Förderung der zusätzlich geplanten Maßnahmen ist nach den Förderrichtlinien zunächst grundsätzlich möglich. Hierzu ist zeitnah ein Änderungsantrag mit Kostenerhöhung einzureichen. Der gegenwärtige Förderbescheid gilt weiterhin als Bestand. In einem Vorgespräch mit dem Fördergeber wurde deutlich, dass eine Genehmigung durchaus möglich wäre, aber aufgrund der erheblichen Mehrkosten die Zustimmung des Ministeriums unumgänglich ist. Im Falle einer Genehmigung würden wie im Erstantrag 70% als Zuwendung ausgezahlt.

Entsprechend der aktuell bestehenden Regelungen hat im Rahmen von Umgestaltungsmaßnahmen die Belegenheitskommune den verbleibenden Eigenanteil und alle nicht zuwendungsfähigen Kosten sowie die Planungsleistungen nach HOAI Phase 1-4 zu übernehmen. Somit hätte die Gemeinde Havixbeck bei der Umsetzung der Variante C (siehe Anlage Verwaltungsvorlage VO/113/2020 der Gem. Havixbeck) die dem Kreis Coesfeld entstehenden Mehraufwendung gegenüber einer grundhaften Erneuerung zu übernehmen. Dies schließt auch die Ingenieurleistungen für die Planung mit ein.

Sofern der Änderungsantrag nicht bewilligt wird und die Gemeindeverwaltung sich weiterhin für die Variante C ausspricht, müssten die gesamten Kosten in Höhe von rd. 714.000 € von der Gemeinde Havixbeck getragen werden.

Für die Grunderneuerung verbleibt der Eigenanteil beim Kreis im bereits beschlossenen Umfang.

 

 

II. Entscheidungsalternativen

Die Erneuerung der Fahrbahndecke auf der K 51 (Schützenstraße) in Havixbeck wird wie am 02.09.2020 (SV-9-1782) beschlossen umgesetzt.

 

 

III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)

Aktuell werden durch die Gelsenwasser AG sowie durch die Gemeinde Havixbeck Versorgungsleitungen umgelegt bzw. erneuert. Die Arbeiten werden bis zum Jahresende 2020 abgeschlossen. Da für 2021 die grundhafte Erneuerung der Fahrbahn eingeplant war, wird diese aktuell auch nur provisorisch wiederhergestellt.

Mit der Umgestaltung der Kreisstraße entsprechend der Variante C sind zeitliche Verzögerungen einzukalkulieren, da vorab zusätzliche Detailplanungen zu erstellen und abzustimmen sind. Zudem ist noch nicht absehbar, wann und ob mit einer Zustimmung des Fördergebers zurechnen ist. Alternativ könnte mit der Genehmigung eines förderunschädlichen vorzeitigen Baubeginns auch ohne Förderzusage mit den Bauarbeiten begonnen werden. Das finanzielle Risiko wäre von der Gemeinde Havixbeck zu tragen. Auch der provisorische Fahrbahnaufbau ist mit einem späteren Baubeginn länger zu akzeptieren.


 

 

In einer der nächsten Beratungsfolgen würden die konkreten Maßnahmen zur Umgestaltung der K 51 (Schützenstraße) vorgestellt und ein „neuer“ Baubeschluss zur Entscheidung vorgelegt.

Für 2021 würde alternativ eine Deckenerneuerung aus dem Bauprogramm vorgezogen. Die vorgesehene Maßnahme wird im Zuge der Baubeschlussfassung im Januar 2021 im Fachausschuss vorgestellt.

 

 

IV. Zuständigkeit für die Entscheidung

Kreisausschuss gem. § 13 (1) KrO NRW

 

Anlagen:

Verwaltungsvorlage VO/113/2020 der Gemeinde Havixbeck vom 25.11.2020