Betreff
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen dem Kreis Coesfeld und dem Abwasserbetrieb der Stadt Billerbeck zur ökologischen Verbesserung der Berkel im Gewässerabschnitt Stat. Km 108+425 bis 107+820
Vorlage
SV-10-0065
Art
Sitzungsvorlage

Beschluss:

 

Dem Abschluss der in der Anlage beiliegenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen dem Kreis Coesfeld und dem Abwasserbetrieb der Stadt Billerbeck zur Renaturierung der Berkel im Gewässerabschnitt Stat. Km 108+425 bis 107+820 – Stand 23.09.2020 – wird zugestimmt.

 

Dem Abschluss des in der Anlage beiliegenden Durchführungsvertrages zwischen der Stadt Billerbeck, dem Kreis Coesfeld und der WBC zur Renaturierung der Berkel im Gewässerabschnitt Stat. Km 108+425 bis 107+820 – Stand 23.09.2020 – wird zugestimmt.

I. Sachdarstellung

Mit Vertrag vom 24.03.2005 hat der Kreis Coesfeld die Wirtschaftsbetriebe Kreis Coesfeld GmbH (WBC) mit dem Ausgleichsflächenmanagement im Kreis Coesfeld beauftragt. Im Wege des Flächenpoolmanagements unterstützt der Kreis Coesfeld die Städte und Gemeinden sowie private Vorhabenträger bei der Umsetzung erforderlicher Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen.

 

Der Vertrag vom 24.03.2005 verfolgt das vorrangige Ziel, die Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen sowie die Landschaftsentwicklung, insbesondere in einem überörtlich räumlich funktionalen Zusammenhang, zu realisieren. Mit der Umsetzung der so koordinierten Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen sollen zugleich Ziele der Wasserwirtschaft hinsichtlich einer verstärkten ökologischen Entwicklung der Fließgewässer im Kreis Coesfeld verfolgt sowie Hilfestellungen beim Agrarstrukturwandel und der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung im Kreis Coesfeld gegeben werden. Die in diesem Zusammenhang anfallenden Leistungen werden von der WBC erbracht.

 

Im Zusammenhang mit den genannten vertraglichen Regelungen ist die Renaturierung des Fließgewässers Berkel an Flächen der WBC geplant. Die Berkel entspringt in einer Einsattelung der Baumberge zwischen Nottuln und Billerbeck. Die Berkel erreicht, zunächst nordwestwärts fließend, nach gut zwei Kilometern den Stadtrand von Billerbeck, wo sie an der Einmündung eines Trockentals durch eine starke Quelle verstärkt wird, die ebenfalls als Berkelquelle bezeichnet wird. Ihr Tal weitet sich noch innerhalb der Baumberge zu einer weiten Niederung. Bei Coesfeld tritt sie in die Talsandebenen der westlichen Münsterländer Bucht aus.

 

Die Stadt Billerbeck plant über ihren Abwasserbetrieb ebenfalls die Renaturierung des Fließgewässers Berkel unmittelbar oberhalb von Flächen der WBC auf städtischem Grund. Als Anlage liegen Übersichtskarten bei, auf denen die angesprochenen Flächen der WBC und die Flächen der Stadt Billerbeck, auf denen die Renaturierung der Berkel geplant sind, farbig markiert sind.

 

Aufgrund der gleichgerichteten Interessen planen nun der Abwasserbetrieb der Stadt Billerbeck sowie der Kreis Coesfeld eine gemeinsame Maßnahmendurchführung, wobei sich die Parteien bereits dem Grunde nach darüber einig sind, die WBC als 100%ige Tochtergesellschaft des Kreises als gemeinsamen Durchführungspartner zu beauftragen, so wie es bereits im Vertrag vom 24.03.2005 zwischen dem Kreis Coesfeld und der WBC vorgesehen ist.

 

Unter Verweis auf § 8 des Entwurfes der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung soll der Kreis die WBC mit der Umsetzung der Maßnahmen beauftragen. Es entsteht somit ein direktes Auftragsverhältnis zwischen dem Kreis Coesfeld und der WBC. Der Abwasserbetrieb der Stadt Billerbeck soll sich mit der Beauftragung der WBC vollumfänglich einverstanden erklären. Direkte Vertragsbeziehungen zwischen dem Abwasserbetrieb der Stadt Billerbeck und der WBC werden jedoch nicht begründet.

 

Die Parteien gehen davon aus, dass hinsichtlich der Beauftragung der WBC keine öffentliche Ausschreibung erforderlich ist. Die WBC ist eine alleinige Tochtergesellschaft des Kreises Coesfeld. Die Beauftragung der WBC erfüllt daher alle Voraussetzungen einer sog. Inhouse-Vergabe. Bei der Beauftragung der WBC handelt es sich daher im Ergebnis um einen rein verwaltungsinternen Vorgang. Im Falle der Erforderlichkeit ist die WBC berechtigt, externe Dienstleister im Sinne einer optimalen Aufgabenerfüllung hinzuzuziehen. Eventuell einzuhaltende vergaberechtliche Vorschriften sind durch die WBC zu berücksichtigen.

 

Die WBC erhält vom Kreis Coesfeld für ihre Leistungen eine Vergütung, die auf der Grundlage betriebswirtschaftlich anerkannter Kalkulationsmethoden ermittelt wird. Die Abrechnung erfolgt auf der Grundlage des Vertrages zur Regelung der Kalkulation und Abrechnung der Leistungen der WBC vom 29.06.1998.

 

Zu den weiteren Einzelheiten wird auf den in der Anlage beigefügten Vertragsentwurf verwiesen.

 

Der Betriebsausschuss des Abwasserbetriebes der Stadt Billerbeck hat in seiner Sitzung vom 01.09.2020 einstimmig beschlossen, die Betriebsleitung zu beauftragen, die vorgelegten öffentlich-rechtlichen Verträge zwischen dem Kreis Coesfeld und dem Abwasserbetrieb der Stadt Billerbeck einerseits und den Durchführungsvertrag zwischen der WBC, dem Kreis Coesfeld und dem Abwasserbetrieb der Stadt Billerbeck andererseits in der vorgelegten Fassung abzuschließen.

 

Der Aufsichtsrat der WBC hat in seiner Sitzung vom 18.03.2020 ebenfalls einstimmig beschlossen den Durchführungsvertrag zwischen der WBC, dem Kreis Coesfeld und dem Abwasserbetrieb der Stadt Billerbeck zur Renaturierung der Berkel im Gewässerabschnitt Stat. Km 108+425 bis 107+820 abzuschließen.

 

 

II. Entscheidungsalternativen

Die Verträge werden nicht abgeschlossen. Auf eine gemeinsame Maßnahmendurchführung mit dem Abwasserbetrieb der Stadt Billerbeck wird verzichtet.

 

 

III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)

Dem Kreis Coesfeld entstehen im Rahmen der Vertragsumsetzung keine Selbstkosten, da die Selbstkostenabrechnung der WBC vollständig an den Abwasserbetreib der Stadt Billerbeck weiter berechnet werden. Die Kosten der Gesamtmaßnahme werden mit 1,02 Mio. € geschätzt. Eine Förderung der Maßnahmen aus Mittel der Wasserwirtschaft im Bereich der Wasserrahmenrichtlinie wird beantragt.

 

 

IV. Zuständigkeit für die Entscheidung

Gemäß § 26 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe r) Kreisordnung (KrO) ist der Kreistag für die Entscheidung zuständig.

 

 

Anlagen:

 

1.    Entwurf der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung gemäß § 23 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (GKG) in Verbindung mit §§ 39 f., 67 ff. des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG), §§ 61 ff., 71 ff. des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LWG-NRW) – Stand 09.03.2020

 

2.    Entwurf des Durchführungsvertrages zwischen der Stadt Billerbeck, dem Kreis Coesfeld und der WBC zur Renaturierung der Berkel im Gewässerabschnitt Stat. Km 108+425 bis 107+820– Stand 09.03.2020

 

3.    Planunterlagen