Beschluss:
Die Zusammensetzung des Preisgerichtes für den Architektenwettbewerb wird wie in der Vorlage beschrieben beschlossen.
Folgende Vertreter/-innen der politischen Fraktionen werden benannt:
Ziffer I.4
Ziffer II.2
Ziffer III.2
Ziffer III.3
Ziffer III.4
Ziffer III.5
Ziffer III.6
Ziffer III.7
I.- V.
Auf Basis der
Sitzungsvorlage SV - 9 – 1684 wurde beschlossen die Verwaltung mit der weiteren
Planung und Umsetzung des Erweiterungsbaus am Kreishaus I auf Basis des
dargestellten Flächenbedarfes für die Leitstelle und Büroflächen fortzuführen.
Als nächster Schritt
steht die Vergabe der Architektenleistungen an. Für diese Beauftragung ist ein
EU-weites Vergabeverfahren nach der Vergabeordnung durchzuführen. Entsprechend
des Beschlusses des Ausschusses für Straßen- und Hochbau, Vermessung und ÖPNV
(SV-9-1806) vom 04.08.2020 wird in dieses Verfahren die Durchführung eines
Architektenwettbewerbes nach den Richtlinien für Planungswettbewerbe der
Architektenkammer Nordrhein-Westfalen integriert.
Mit der
Verfahrensbegleitung für diesen Wettbewerb wurde das Büro Wolters Partner aus
Coesfeld beauftragt. Aktuell wird gemeinsam an der Erstellung der Auslobung zum
Wettbewerb gearbeitet. Die Bekanntmachung ist für Anfang Januar 2021
vorgesehen. Die Sitzung des Preisgerichtes soll Ende Juni 2021 stattfinden.
In der Auslobung
wird u.a. auch die Zusammensetzung des Preisgerichts benannt. Neben den Fach-
und Sachpreisrichtern/- innen, deren Vertretern /-innen sind mehrere
Berater/-innen vorzusehen.
In der o.a. Sitzung
des Fachausschusses wurde beschlossen, dass als Sachpreisrichter/-innen neben
dem Landrat, dem Kreisdirektor und dem Vorsitzenden des Ausschusses jeweils
ein/e Vertreter/in jeder Kreistagsfraktion, die nicht den Ausschussvorsitzenden
stellen, vertreten sein soll. Dies würde bei der aktuellen Konstellation des
Kreistages bedeuten, dass insgesamt 7 Sachpreisrichter/-innen zu
berücksichtigen wären. Die Richtlinie für Planungswettbewerbe der
Architektenkammer Nordrhein-Westfalen (RPW 2013) legt fest, dass das
Preisgericht bei öffentlichen Auslobern in der Mehrzahl aus
Fachpreisrichtern/-innen bestehen muss. In der Folge wären 8
Fachpreisrichter/-innen zu benennen. Die Anzahl der Preisrichter beläuft sich
damit auf 15 Personen.
Für die Sach- und
Fachpreisrichter/-innen sind zur Sicherstellung der Beschlussfähigkeit
Stellvertreter/-innen in ausreichender Anzahl vorzusehen. Dies sollten für die
Vertreter/-innen des Kreises sowie für die Fachpreisrichter/-innen jeweils 2
Personen sein. Um die Interessen der jeweiligen Fraktion im Vertretungsfalle
wahren zu können, wären hier 5 Vertreter/-innen zu benennen.
Hinzu kommen 2 – 4
Berater/-innen (Vertreter/-in Stadt Coesfeld, Leiter der Leitestelle,
Bauherrenvertreter für das Bauprojekt).
Es entstünde ein
Gremium von insgesamt 26 – 28 Personen. Dieses Gremium muss im Laufe des Tages,
an dem das Preisgericht tagt, bis zu 15 Wettbewerbsbeiträge sichten und
bewerten. Bei der großen Anzahl von Beteiligten ist mit Einschränkungen der
Arbeitsfähigkeit und der Festlegung einer Rangreihenfolge zu rechnen. Insoweit
empfiehlt der Wettbewerbsbetreuer eine Anzahl von insgesamt 20 und bei den
stimmberechtigten Mitgliedern eine Zahl von 9 nicht zu überschreiten.
Vorgeschlagen wird, dass 2 Sachpreisrichter/-innen aus dem Bereich des
Auslobers benannt werden sollen (Landrat, Kreisdirektor). Weitere
Sachpreisrichter/-innen wären der Vorsitzende des Ausschusses für Mobilität,
Infrastruktur und Kreisentwicklung sowie ein Vertreter/-in der stärksten
Fraktion des Fachausschusses. Hinzu kämen dann noch die 5
Fachpreisrichter/-innen.
Zusätzlich sollten 4
Vertreter/-innen (2x Sachpreisrichter/-innen, 2x Fachpreisrichter/-innen)
benannt werden. Vertreter für den Ausschussvorsitzenden soll der
stellvertretende Ausschussvorsitzende sein und die / der Vertreter/-in der
zweitstärksten Fraktion wird von einem Mitglied ihrer / seiner Fraktion
vertreten.
Als Berater/-innen
wird jeweils eine Vertreterin / ein Vertreter der im Kreistag vertretenen
Fraktionen berücksichtigt. Ergänzt wird der Kreis der Berater/-innen um
eine/einen Vertreter/-in der Stadt Coesfeld sowie den Leiter der Leitstelle und
eine/einen Auszubildende/-n der Kreisverwaltung.
Das Büro Wolters
Partner wird in der Sitzung den Verfahrensablauf erläutern, die Auslobung mit
den wesentlichen Inhalten vorstellen und ausführlich die Arbeitsweise des
Preisgerichts sowie das Vorgehen zur Entscheidungsfindung erläutern.
Zusammensetzung des
Preisgerichtes:
I. Sach- u.
Fachpreisrichter (stimmberechtigt)
1 Dr. Schulze Pellengahr
2 Dr. Tepe
3 Vorsitzender des Ausschusses Mobilität, Infrastruktur und Kreisentwicklung,
Herr Kleerbaum
4 Vertreter
der stärksten Fraktion des Ausschusses Mobilität, Infrastruktur und
Kreisent-wicklung (CDU)
5 Reinhard Angelis, Architekt BDA, Köln
6 Beate Burhoff, Architektin BDA, Münster
7 Prof. Andreas Fritzen, Vorsitzender Gestaltungsbeirat Stadt
Coesfeld
8 Dagmar Grote, Architektin BDA, Ahaus
9 Prof. Oskar Spital-Frenking, Architekt BDA, Lüdinghausen
II. Stellvertreter
/ - in (als Vertreter nicht stimmberechtigt)
1 Stellv.
Vorsitzender des Ausschusses Mobilität, Infrastruktur und Kreisentwicklung,
Herr Höne
2 Vertreter
der zweitstärksten Fraktion des Ausschusses Mobilität, Infrastruktur und
Kreisent-wicklung (BÜNDNIS 90 / GRÜNE)
3 Manfred
Frericks, Architekt BDA, Münster
4 Prof.
Manuel Thesing, Architekt BDA, Heiden
III. Berater
(nicht stimmberechtigt)
1 N.N. Stadt Coesfeld
2 Mitglied der Fraktion CDU
3 Mitglied der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen
4 Mitglied der Fraktion SPD
5 Mitglied der Fraktion FDP
6 Mitglied der Fraktion UWG
7 Daniel Pfau, Leiter der Leitstelle des Kreises Coesfeld
8 junge Nachwuchskraft der Kreisverwaltung