Betreff
Erweiterung des Kreishauses I; hier: Durchführung eines Architektenwettbewerbs
Vorlage
SV-10-0069
Art
Sitzungsvorlage

Beschluss:

 

Die Zusammensetzung des Preisgerichtes für den Architektenwettbewerb wird wie in der Vorlage beschrieben beschlossen.

 

Folgende Vertreter/-innen der politischen Fraktionen werden benannt:

 

Ziffer I.4                                                                                              

 

 

Ziffer II.2                                                                                             

 

 

Ziffer III.2                                                                                            

 

Ziffer III.3                                                                                            

 

Ziffer III.4                                                                                            

 

Ziffer III.5                                                                                            

 

Ziffer III.6                                                                                            

 

Ziffer III.7                                                                                            

 

I.- V.

 

Auf Basis der Sitzungsvorlage SV - 9 – 1684 wurde beschlossen die Verwaltung mit der weiteren Planung und Umsetzung des Erweiterungsbaus am Kreishaus I auf Basis des dargestellten Flächenbedarfes für die Leitstelle und Büroflächen fortzuführen.

Als nächster Schritt steht die Vergabe der Architektenleistungen an. Für diese Beauftragung ist ein EU-weites Vergabeverfahren nach der Vergabeordnung durchzuführen. Entsprechend des Beschlusses des Ausschusses für Straßen- und Hochbau, Vermessung und ÖPNV (SV-9-1806) vom 04.08.2020 wird in dieses Verfahren die Durchführung eines Architektenwettbewerbes nach den Richtlinien für Planungswettbewerbe der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen integriert.

Mit der Verfahrensbegleitung für diesen Wettbewerb wurde das Büro Wolters Partner aus Coesfeld beauftragt. Aktuell wird gemeinsam an der Erstellung der Auslobung zum Wettbewerb gearbeitet. Die Bekanntmachung ist für Anfang Januar 2021 vorgesehen. Die Sitzung des Preisgerichtes soll Ende Juni 2021 stattfinden.

In der Auslobung wird u.a. auch die Zusammensetzung des Preisgerichts benannt. Neben den Fach- und Sachpreisrichtern/- innen, deren Vertretern /-innen sind mehrere Berater/-innen vorzusehen.

In der o.a. Sitzung des Fachausschusses wurde beschlossen, dass als Sachpreisrichter/-innen neben dem Landrat, dem Kreisdirektor und dem Vorsitzenden des Ausschusses jeweils ein/e Vertreter/in jeder Kreistagsfraktion, die nicht den Ausschussvorsitzenden stellen, vertreten sein soll. Dies würde bei der aktuellen Konstellation des Kreistages bedeuten, dass insgesamt 7 Sachpreisrichter/-innen zu berücksichtigen wären. Die Richtlinie für Planungswettbewerbe der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen (RPW 2013) legt fest, dass das Preisgericht bei öffentlichen Auslobern in der Mehrzahl aus Fachpreisrichtern/-innen bestehen muss. In der Folge wären 8 Fachpreisrichter/-innen zu benennen. Die Anzahl der Preisrichter beläuft sich damit auf 15 Personen.

Für die Sach- und Fachpreisrichter/-innen sind zur Sicherstellung der Beschlussfähigkeit Stellvertreter/-innen in ausreichender Anzahl vorzusehen. Dies sollten für die Vertreter/-innen des Kreises sowie für die Fachpreisrichter/-innen jeweils 2 Personen sein. Um die Interessen der jeweiligen Fraktion im Vertretungsfalle wahren zu können, wären hier 5 Vertreter/-innen zu benennen.

Hinzu kommen 2 – 4 Berater/-innen (Vertreter/-in Stadt Coesfeld, Leiter der Leitestelle, Bauherrenvertreter für das Bauprojekt).

Es entstünde ein Gremium von insgesamt 26 – 28 Personen. Dieses Gremium muss im Laufe des Tages, an dem das Preisgericht tagt, bis zu 15 Wettbewerbsbeiträge sichten und bewerten. Bei der großen Anzahl von Beteiligten ist mit Einschränkungen der Arbeitsfähigkeit und der Festlegung einer Rangreihenfolge zu rechnen. Insoweit empfiehlt der Wettbewerbsbetreuer eine Anzahl von insgesamt 20 und bei den stimmberechtigten Mitgliedern eine Zahl von 9 nicht zu überschreiten. Vorgeschlagen wird, dass 2 Sachpreisrichter/-innen aus dem Bereich des Auslobers benannt werden sollen (Landrat, Kreisdirektor). Weitere Sachpreisrichter/-innen wären der Vorsitzende des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Kreisentwicklung sowie ein Vertreter/-in der stärksten Fraktion des Fachausschusses. Hinzu kämen dann noch die 5 Fachpreisrichter/-innen.

Zusätzlich sollten 4 Vertreter/-innen (2x Sachpreisrichter/-innen, 2x Fachpreisrichter/-innen) benannt werden. Vertreter für den Ausschussvorsitzenden soll der stellvertretende Ausschussvorsitzende sein und die / der Vertreter/-in der zweitstärksten Fraktion wird von einem Mitglied ihrer / seiner Fraktion vertreten.

Als Berater/-innen wird jeweils eine Vertreterin / ein Vertreter der im Kreistag vertretenen Fraktionen berücksichtigt. Ergänzt wird der Kreis der Berater/-innen um eine/einen Vertreter/-in der Stadt Coesfeld sowie den Leiter der Leitstelle und eine/einen Auszubildende/-n der Kreisverwaltung.

Das Büro Wolters Partner wird in der Sitzung den Verfahrensablauf erläutern, die Auslobung mit den wesentlichen Inhalten vorstellen und ausführlich die Arbeitsweise des Preisgerichts sowie das Vorgehen zur Entscheidungsfindung erläutern.

Zusammensetzung des Preisgerichtes:

I. Sach- u. Fachpreisrichter (stimmberechtigt)

         1    Dr. Schulze Pellengahr

         2    Dr. Tepe

         3    Vorsitzender des Ausschusses Mobilität, Infrastruktur und Kreisentwicklung, Herr Kleerbaum

         4    Vertreter der stärksten Fraktion des Ausschusses Mobilität, Infrastruktur und Kreisent-wicklung (CDU)

 

         5    Reinhard Angelis, Architekt BDA, Köln

         6    Beate Burhoff, Architektin BDA, Münster

         7    Prof. Andreas Fritzen, Vorsitzender Gestaltungsbeirat Stadt Coesfeld

         8    Dagmar Grote, Architektin BDA, Ahaus

         9    Prof. Oskar Spital-Frenking, Architekt BDA, Lüdinghausen

 

II. Stellvertreter / - in (als Vertreter nicht stimmberechtigt)

         1    Stellv. Vorsitzender des Ausschusses Mobilität, Infrastruktur und Kreisentwicklung, Herr Höne

         2    Vertreter der zweitstärksten Fraktion des Ausschusses Mobilität, Infrastruktur und Kreisent-wicklung (BÜNDNIS 90 / GRÜNE)

 

         3    Manfred Frericks, Architekt BDA, Münster

         4    Prof. Manuel Thesing, Architekt BDA, Heiden

 

III. Berater (nicht stimmberechtigt)

         1    N.N. Stadt Coesfeld

         2    Mitglied der Fraktion CDU

         3    Mitglied der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen

         4    Mitglied der Fraktion SPD

         5    Mitglied der Fraktion FDP

         6    Mitglied der Fraktion UWG

         7    Daniel Pfau, Leiter der Leitstelle des Kreises Coesfeld

         8    junge Nachwuchskraft der Kreisverwaltung