Betreff
Benennung von Vertreterinnen und Vertretern des Kreistages für den Örtlichen Beirat - SGB II
Vorlage
SV-10-0076
Art
Sitzungsvorlage

Beschluss:

 

 

Als Mitglieder bzw. deren Vertreterinnen und Vertreter des Kreistages für den Örtlichen Beirat – SGB II werden folgende Personen für die im Kreistag vertretenen Fraktionen benannt: 

 

Fraktion                                               Mitglied                                               Vertreterin / Vertreter

CDU                                                       ______________                             __________________

Bündnis 90 / Die Grünen              ______________                            __________________

SPD                                                        ______________                             __________________

FDP                                                       ______________                             __________________

UWG                                                     ______________                             __________________

I. Sachdarstellung/ II. Entscheidungsalternativen

 

Gemäß § 18d SGB II ist der zugelassene kommunale Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende verpflichtet, einen Örtlichen Beirat – SGB II einzurichten. Seine Aufgabe ist die Beratung des Grundsicherungsträgers bei der Auswahl und Gestaltung der Eingliederungsinstrumente und -maßnahmen. Der Örtliche Beirat – SGB II wird vom Landrat des Kreises Coesfeld geleitet. Die Geschäftsführung erfolgt durch die Abteilung 50 – Soziales und Jobcenter.

 

Im Örtlichen Beirat – SGB II sind aktuell folgende arbeitsmarktpolitische Akteure vertreten:

 

Kreistag:

·         je eine Vertreterin bzw. ein Vertreter der im Kreistag vertretenen Fraktionen

 

Kreisverwaltung:

·         Landrat

·         Dezernatsleitung II

·         Abteilungsleiter 50 – Soziales und Jobcenter

·         Gleichstellungsbeauftragte

 

Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der kreisangehörigen Städte und Gemeinden:

·         vier Vertreterinnen bzw. Vertreter

 

Verbände / Interessenvertretungen:

·         jeweils eine Vertreterin bzw. ein Vertreter der Wohlfahrtsverbände

·         jeweils eine Vertreterin bzw. ein Vertreter der Handwerkskammer

·         jeweils eine Vertreterin bzw. ein Vertreter der Industrie- und Handelskammer

·         jeweils eine Vertreterin bzw. ein Vertreter der Gewerkschaften

·         jeweils eine Vertreterin bzw. ein Vertreter der Kreisarbeitsgemeinschaft und Interessenvertretung Coesfeld der Selbsthilfe von Menschen mit Behinderungen, chronischen Erkrankungen und ihrer Angehörigen (KICS)

·         jeweils eine Vertreterin bzw. ein Vertreter der Regionalagentur Münsterland

·         jeweils eine Vertreterin bzw. ein Vertreter der Agentur für Arbeit

·         jeweils eine Vertreterin bzw. ein Vertreter der Wirtschaftsförderung – wfc

·         jeweils eine Vertreterin bzw. ein Vertreter des Regionalen Bildungsnetzwerkes

 

Im Zuge der Kommunalwahl 2020 ergibt sich das Erfordernis, die Vertretung des Kreistags im Örtlichen Beirat – SGB II neu zu vergeben.

 

III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)

 

Fahrtkosten und Sitzungsgelder erhalten die Vertreterinnen und Vertreter der Kreistagsfraktionen analog des § 1 der Verordnung über die Entschädigung der Mitglieder kommunaler Vertretungen und Ausschüsse (Entschädigungsverordnung – EntschVO NRW).

 

IV. Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Der Kreistag hat mit Beschluss vom 15.12.2004 bzw. 02.03.2011 die Einrichtung und Besetzung des Örtlichen Beirates – SGB II (alt: Arbeitsmarktkonferenz) festgelegt. Ihm obliegt daher die Benennung der Vertreterinnen und Vertreter der im Kreistag vertretenden Fraktionen.