Betreff
Entwurf Haushalt 2021; hier: Produktgruppen 40.01, 40.02, 40.03 und 40.04
Vorlage
SV-10-0083
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die im Entwurf des Haushaltsplanes 2021 ausgewiesenen Jahresergebnisse in den Teilergebnisplänen und Teilfinanzplänen mit den jeweiligen Finanzmittelüberschüssen bzw. -fehlbeträgen der Produktgruppen

 

im Budget 02 

Produktgruppen                                                                                                              ab Seite

40.01

Leistungen der Schulen

169

 

40.02

Schülerbezogene Leistungen

183

 

40.03

Serviceleistungen

188

 

40.04

Schulamt

197

 

 

 

 

 

einschließlich der bei den zugehörigen Produkten dargestellten Ziele und Kennzahlen werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.

 

Anmerkung: Die sich in dieser Sitzung des Ausschusses für Bildung, Schule und Integration ergebenden Änderungen werden in einer Liste zusammengestellt und dem Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Digitalisierung/ Kreisausschuss/Kreistag zur weiteren Beratung vorgelegt.

 

I. Sachdarstellung

 

Aufgrund des § 53 Abs. 1 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) in Verbindung mit den §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der jeweils gültigen Fassung, ist der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen vom Kreistag in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen.

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2021 wurde vom Kämmerer am 11.12.2020 aufgestellt und vom Landrat am gleichen Tag ohne Abweichungen bestätigt. Nach Einbringung in den hierzu befugten Kreisausschuss am 16.12.2020 werden in der Zeit vom 21.01. – 03.02.2021 die weiteren Beratungen in den Fachausschüssen stattfinden.

Hinweis:

Die sachkundigen Bürgerinnen und Bürger werden den Entwurf des Vorberichtes und des Haushaltplans jeweils in Auszügen mit dieser Sitzungsvorlage erhalten.

 

In der Folge wird der Entwurf im Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Digitalisierung (Sitzung am 04.02.2021) und im Kreisausschuss (Sitzung am 10.02.2021) beraten.

Es ist vorgesehen, dass der Kreistag den Haushalt 2021 in seiner Sitzung am 17.02.2021 beschließt.

 

Der Haushalt 2021 ist auf Produktgruppenebene dargestellt und zu beraten. Für die gebildeten Produktgruppen sind Teilergebnis- und Teilfinanzpläne nach der haushaltsrechtlichen Ordnung im Haushaltsplan ausgewiesen.

 

Die nach den Organisationsstrukturen des Kreises Coesfeld gebildeten Produktbereiche weichen von den haushaltsrechtlich normierten Produktbereichen ab. Gem. § 4 Abs. 2 Nr. 2 KomHVO NRW ist eine Zusammenfassung der Teilergebnis- und Teilfinanzpläne auf NKF-Produktbereichsebene jedoch zwingend vorgeschrieben. Um den gesetzlichen Erfordernissen zu genügen, enthält der Haushaltsplanentwurf eine Zusammenfassung der Teilergebnisse der Produktgruppen auf NKF-Produktbereichsebene. Es ist möglich, dass die Ergebnisse der Produktgruppen eines Produktbereiches (Abteilung) des Kreises Coesfeld in unterschiedliche NKF-Produktbereiche einfließen.

 

In der folgenden Übersicht ist das im Entwurf des Haushaltsplanes 2021 ausgewiesene Jahresergebnis aus Zeile 26 des Teilergebnisplanes 40 dargestellt. Zur näheren Erläuterung wird auf die im Haushaltsentwurf 2021 enthaltenen Ausführungen verwiesen.

Zur vollständigen Information wird an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass die Produktgruppe 40.5 – Kultur –  im Ausschuss für Kultur, Sport und Ehrenamt beraten wird.

 

 

 

Produktgruppe 40.01 Leistungen der Schulen

In der Produktgruppe 40.01 „Leistungen der Schulen“ werden Erträge und Aufwendungen nachgewiesen, die sich aus der Schulträgerschaft des Kreises Coesfeld für die Berufskollegs sowie für die Förderschulen ergeben. Sie beinhaltet auch die Betriebskostenzuschüsse, die der Kreis den Trägern privater Ersatzschulen (Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung in Nordkirchen und Gescher) gewährt.

 

Zwischen den Berufskollegs des Kreises Coesfeld und dem Kreis Coesfeld besteht eine Budgetvereinbarung, deren Zielsetzung es ist, durch eine eigenverantwortliche Bewirtschaftung der den Berufskollegs zur Verfügung stehenden Mittel einen wirtschaftlichen Mitteleinsatz sicherzustellen.

Hierzu wird jedem Berufskolleg jährlich sowohl im Ergebnis- als auch im Finanzplan ein bestimmter Finanzrahmen (= Budget) zur Verfügung gestellt. Die Schulbudgets und der Verteilerschlüssel bei den investiven Maßnahmen sind in den Erläuterungen des Haushaltsentwurfs 2021 („S. 172/ zu Zeile 18“ und „S. 174/ 175 zu Zeile 26“) dargestellt.

 

In der Budgetvereinbarung ist geregelt, dass über nicht verausgabte Budgetmittel

-       des Ergebnisplans zu 75 v.H. im Folgejahr konsumtiv oder investiv, und

-       des Finanzplans in voller Höhe im Folgejahr investiv verfügt werden kann.

Damit ist es den Berufskollegs u.a. möglich, jahresübergreifend ggf. auch größere Investitionen in einzelnen Fachbereichen ihrer Unterrichtsabteilungen vorzunehmen.

Nach Abschluss eines jeden Haushaltsjahres wird dem Ausschuss für Bildung, Schule und Integration über die Ausführung der Budgetvereinbarung berichtet. 

 

Die Reduzierung der Aufwendungen im Ergebnisplan begründen sich u.a. vor allem wie folgt:

a) Berücksichtigung der Erträge aus dem DigitalPakt bei den einzelnen Berufskollegs

b) geringere Umschichtung des geringwertigen Wirtschaftsguts (GWG) in den Ergebnisplan,

c) verringerte Bedarfe für die Umsetzung der Digitalisierung.

 

 

Für weitere bauliche Maßnahmen zur Erweiterung der IT-Grundstruktur an den Berufskollegs ist zudem ein Betrag von 308.523 € eingeplant, der aus Mitteln des DigitalPakts finanziert wird. Grundsätzlich sind bauliche Maßnahmen der Gebäudeunterhaltung (Budget 3, Produktgruppe 20.06) zuzuordnen; wegen der Förderfähigkeit durch den DigitalPakt erfolgt der Kostenausweis jedoch hier im Budget 2 in einer Summe beim Pictorius-Berufskolleg und verstärkt den Mittelansatz für die Unterhaltung der Schulgebäude im Budget 3.

 

Die Veränderungen des Finanzplans zum Vorjahr errechnen sich auf der grundsätzlichen Basis der Berechnung nach Schülerzahlen (wie in den Vorjahren) sowie aus

a) der Umschichtung der GWG in den Ergebnisplan und

b) den Bedarfen im Zuge der Digitalisierung

 

Berufs-

kolleg

Basis-summe

2021

abzgl. Umschichtung GWG für den Ergebnis-plan

Verblei-bende

Summe

Mehrbedarf für

Digitali-

sierung

End-summe

Ansatz 2021

End-summe Ansatz

2020

Verände-rung

2021 zu 2020

 

1

2

3

4

5

6

Spalte 5

abzgl. 6

OvNB-BK

 97.200 €

  30.000 €

 67.200 €

  47.500 €

114.700 €

 103.500 €

    11.200 €

Pictorius-BK

 95.230 €

  30.000 €

 65.230 €

179.000 €

244.230 €

 441.800 €

- 197.570 €

RvW-BK

119.570 €

  60.000 €

 59.570 €

  37.500 €

  97.070 €

 109.808 €

- 12.738 €

Gesamt-summe

312.000 €

120.000 €

192.000 €

264.000 €

456.000 €

 655.108 €

- 199.106 €

 

 

Die als „Bedarf Digitalisierung“ – wie vorstehend in Spalte 4 aufgeführt – ausgewiesenen Positionen sind aufgrund der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Digitalisierung der Schulen in Nordrhein-Westfalen (RL DigitalPakt NRW) für Maßnahmen an Schulen und in Regionen festgelegten Zuwendungen – laut Schulträgerbudget für den Kreis Coesfeld in Höhe von 2.731.728 € - in die Aufwands- bzw. Ausgabepositionen für die Haushalte 2020 bis 2023 eingeplant worden. Zusätzlich wurde der vom Kreis zu leistende Eigenanteil von 10 %, entspricht einer Summe von 303.525 € somit insgesamt 3.035.253 € eingeplant.

Ihnen stehen die entsprechenden Ertrags- bzw. Einnahmepositionen aus der Zuwendung gegenüber.

 

Produktgruppe 40.02 Schülerbezogene Leistungen

 

Bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen entsteht für 2021 ein Minderaufwand in Höhe von 38.500 €.

Bei Ansatzermittlung der Schülerbeförderungskosten für die Berufskollegs wurden die tatsächlichen Kosten des FlashTicketPlus und die erwartete Schülerzahl im Schuljahr 2020/21 gemäß Berechnungsschlüssel des Vertrages mit der Tarifgemeinschaft berücksichtigt. Daraus errechnet sich eine Einsparung in Höhe von 4.000 €.

Eine weitere Einsparung ergibt sich für das „Azubi-Start-Ticket“ in Höhe von 34.500 €, da nur mit einer geringen Inanspruchnahme bzw. Antragstellung gerechnet wird.

 

Produktgruppe 40.03 Serviceleistungen

Als Kreisanteil zur Beauftragung eines Gutachtens zur interkommunalen Zusammenarbeit (IKZ) "Digitalisierung an Schulen und Sicherstellung des laufenden Betriebs/Supports“ wurde ein Ausgabeansatz von 5.000 € eingestellt. Die Umsetzung des Gutachtens läuft seit September 2020 und endet voraussichtlich zum Jahresbeginn 2021.

Der Ansatz für Aufwendungen im Bereich „Zukunft durch Innovation – zdi Netzwerk im Kreis Coesfeld“ wurde auf 80.000 € (Vorjahr 120.000 €) gesenkt. Grund ist der gesenkte Ertragsansatz mit zu erwartenden BSO-MINT-Fördermitteln auf 60.000 €  (Vorjahr 100.000 €).

Ein EFRE-zdi Antrag für die Durchführung des neuen Projekts „MINT-Lernorte im Kreis Coesfeld gemeinschaftlich entwickeln“ wurde für den Projektzeitraum vom 01.10.2020 bis 30.04.2022 bewilligt. Hier wurden für 2021  11.400 € als Sachausgaben eingestellt und Zuwendungen aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in Höhe von 25.800 € als zu erwartende Einnahme.

 

 

Da für den Bereich „Sport“ kein gesondertes Produkt gebildet worden ist, werden diese Aufwendungen im Haushalt 2021 noch in der Produktgruppe 40.3 „Serviceleistungen“ ausgewiesen. Darin enthalten ist weiterhin ein Zuschuss an den Kreissportbund in Höhe von 35.000 € zur Aufrechterhaltung seines Angebotes zur Unterstützung der gemeinwohlorientierten Sportvereine im Kreis Coesfeld. 

Durch die Umstrukturierung der Ausschüsse ist der Bereich „Sport“ ab dem Haushalt 2021 im Ausschuss für Kultur, Sport und Ehrenamt zu beraten. Im kommenden Jahr 2021 ist die Haushaltssystematik zu erweitern, so dass ab dem Jahr 2022 ein Ausweis der Aufwendungen für Sport und Ehrenamt in der Produktgruppe 40.05 bei dem Produkt 40.05.03 „sonstige kulturelle Dienstleistungen“ vorgenommen wird.

 

Produktgruppe 40.04 Schulamt

In der Produktgruppe 40.04 Schulamt werden die Erträge und Aufwendungen für das staatliche Schulamt für den Kreis Coesfeld dargestellt.

 

Im Weiteren wird auf die detaillierten Erläuterungen zu den Teilergebnisplänen und Teilfinanzplänen der Produktgruppen 40.01, 40.02, 40.03 und 40.04 des Haushaltsentwurfs 2020 verwiesen.   

 

II. Entscheidungsalternativen

keine

 

III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)

Für die Erstellung des Kreishaushaltes entstehen Personal- und Sachausgaben sowie Aufwand für die Sitzungen.

 

IV. Zuständigkeit für die Entscheidung

Der Ausschuss für Bildung, Schule und Integration ist für die Beratung der in dem Beschlussvorschlag aufgeführten Produktgruppen zuständig.