Beschlussvorschlag:
Die
im Entwurf des Haushaltsplanes 2021 ausgewiesenen Jahresergebnisse in den
Teilergebnisplänen und Teilfinanzplänen mit den jeweiligen
Finanzmittelüberschüssen bzw. -fehlbeträgen der Produktgruppen
im Budget 02
Produktgruppen ab Seite
40.01 |
Leistungen der Schulen |
169 |
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40.02 |
Schülerbezogene Leistungen |
183 |
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40.03 |
Serviceleistungen |
188 |
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40.04 |
Schulamt |
197 |
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einschließlich der bei den zugehörigen Produkten
dargestellten Ziele und Kennzahlen werden unter Berücksichtigung der während
der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.
Anmerkung: Die sich in dieser Sitzung des Ausschusses für Bildung, Schule und Integration ergebenden Änderungen werden in einer Liste zusammengestellt und dem Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Digitalisierung/ Kreisausschuss/Kreistag zur weiteren Beratung vorgelegt.
I. Sachdarstellung
Aufgrund des § 53
Abs. 1 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) in
Verbindung mit den §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der jeweils gültigen Fassung, ist der Entwurf
der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen vom Kreistag in öffentlicher Sitzung zu
beraten und zu beschließen.
Der Entwurf der
Haushaltssatzung 2021 wurde vom Kämmerer am 11.12.2020 aufgestellt und vom
Landrat am gleichen Tag ohne Abweichungen bestätigt. Nach Einbringung in den
hierzu befugten Kreisausschuss am 16.12.2020 werden in der Zeit vom 21.01. –
03.02.2021 die weiteren Beratungen in den Fachausschüssen stattfinden.
Hinweis:
Die sachkundigen
Bürgerinnen und Bürger werden den Entwurf des Vorberichtes und des
Haushaltplans jeweils in Auszügen mit dieser Sitzungsvorlage erhalten.
In der Folge wird
der Entwurf im Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Digitalisierung
(Sitzung am 04.02.2021) und im Kreisausschuss (Sitzung am 10.02.2021) beraten.
Es ist vorgesehen,
dass der Kreistag den Haushalt 2021 in seiner Sitzung am 17.02.2021 beschließt.
Der Haushalt 2021
ist auf Produktgruppenebene dargestellt und zu beraten. Für die gebildeten
Produktgruppen sind Teilergebnis- und Teilfinanzpläne nach der
haushaltsrechtlichen Ordnung im Haushaltsplan ausgewiesen.
Die nach den
Organisationsstrukturen des Kreises Coesfeld gebildeten Produktbereiche weichen
von den haushaltsrechtlich normierten Produktbereichen ab. Gem. § 4 Abs. 2 Nr.
2 KomHVO NRW ist eine Zusammenfassung der Teilergebnis- und Teilfinanzpläne auf
NKF-Produktbereichsebene jedoch zwingend vorgeschrieben. Um den gesetzlichen
Erfordernissen zu genügen, enthält der Haushaltsplanentwurf eine
Zusammenfassung der Teilergebnisse der Produktgruppen auf
NKF-Produktbereichsebene. Es ist möglich, dass die Ergebnisse der
Produktgruppen eines Produktbereiches (Abteilung) des Kreises Coesfeld in
unterschiedliche NKF-Produktbereiche einfließen.
In der folgenden
Übersicht ist das im Entwurf des Haushaltsplanes 2021 ausgewiesene
Jahresergebnis aus Zeile 26 des Teilergebnisplanes 40 dargestellt. Zur näheren
Erläuterung wird auf die im Haushaltsentwurf 2021 enthaltenen Ausführungen
verwiesen.
Zur vollständigen
Information wird an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass die Produktgruppe
40.5 – Kultur – im Ausschuss für Kultur,
Sport und Ehrenamt beraten wird.
Produktgruppe
40.01 Leistungen der Schulen
In der Produktgruppe
40.01 „Leistungen der Schulen“ werden Erträge und Aufwendungen nachgewiesen,
die sich aus der Schulträgerschaft des Kreises Coesfeld für die Berufskollegs
sowie für die Förderschulen ergeben. Sie beinhaltet auch die
Betriebskostenzuschüsse, die der Kreis den Trägern privater Ersatzschulen
(Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung in Nordkirchen
und Gescher) gewährt.
Zwischen den
Berufskollegs des Kreises Coesfeld und dem Kreis Coesfeld besteht eine
Budgetvereinbarung, deren Zielsetzung es ist, durch eine eigenverantwortliche
Bewirtschaftung der den Berufskollegs zur Verfügung stehenden Mittel einen
wirtschaftlichen Mitteleinsatz sicherzustellen.
Hierzu wird jedem
Berufskolleg jährlich sowohl im Ergebnis- als auch im Finanzplan ein bestimmter
Finanzrahmen (= Budget) zur Verfügung gestellt. Die Schulbudgets und der
Verteilerschlüssel bei den investiven Maßnahmen sind in den Erläuterungen des
Haushaltsentwurfs 2021 („S. 172/ zu Zeile 18“ und „S. 174/ 175 zu Zeile 26“)
dargestellt.
In der
Budgetvereinbarung ist geregelt, dass über nicht verausgabte Budgetmittel
-
des
Ergebnisplans zu 75 v.H. im Folgejahr konsumtiv oder investiv, und
-
des
Finanzplans in voller Höhe im Folgejahr investiv verfügt werden kann.
Damit ist es den
Berufskollegs u.a. möglich, jahresübergreifend ggf. auch größere Investitionen
in einzelnen Fachbereichen ihrer Unterrichtsabteilungen vorzunehmen.
Nach Abschluss eines
jeden Haushaltsjahres wird dem Ausschuss für Bildung, Schule und Integration
über die Ausführung der Budgetvereinbarung berichtet.
Die Reduzierung der
Aufwendungen im Ergebnisplan begründen sich u.a. vor allem wie folgt:
a) Berücksichtigung
der Erträge aus dem DigitalPakt bei den einzelnen Berufskollegs
b) geringere
Umschichtung des geringwertigen Wirtschaftsguts (GWG) in den Ergebnisplan,
c) verringerte
Bedarfe für die Umsetzung der Digitalisierung.
Für weitere bauliche
Maßnahmen zur Erweiterung der IT-Grundstruktur an den Berufskollegs ist zudem
ein Betrag von 308.523 € eingeplant, der aus Mitteln des DigitalPakts
finanziert wird. Grundsätzlich sind bauliche Maßnahmen
der Gebäudeunterhaltung (Budget 3, Produktgruppe 20.06) zuzuordnen; wegen
der Förderfähigkeit durch den DigitalPakt erfolgt der Kostenausweis jedoch hier
im Budget 2 in einer Summe beim Pictorius-Berufskolleg und verstärkt den
Mittelansatz für die Unterhaltung der Schulgebäude im Budget 3.
Die Veränderungen
des Finanzplans zum Vorjahr errechnen sich auf der grundsätzlichen Basis der
Berechnung nach Schülerzahlen (wie in den Vorjahren) sowie aus
a) der Umschichtung
der GWG in den Ergebnisplan und
b) den Bedarfen im
Zuge der Digitalisierung
Berufs- kolleg |
Basis-summe 2021 |
abzgl.
Umschichtung GWG für den Ergebnis-plan |
Verblei-bende Summe |
Mehrbedarf für Digitali- sierung |
End-summe Ansatz 2021 |
End-summe Ansatz 2020 |
Verände-rung 2021 zu 2020 |
|
1 |
2 |
3 |
4 |
5 |
6 |
Spalte 5 abzgl. 6 |
OvNB-BK |
97.200 € |
30.000 € |
67.200 € |
47.500 € |
114.700 € |
103.500 € |
11.200 € |
Pictorius-BK |
95.230 € |
30.000 € |
65.230 € |
179.000 € |
244.230 € |
441.800 € |
- 197.570 € |
RvW-BK |
119.570 € |
60.000 € |
59.570 € |
37.500 € |
97.070 € |
109.808 € |
- 12.738 € |
Gesamt-summe |
312.000 € |
120.000 € |
192.000 € |
264.000 € |
456.000 € |
655.108 € |
- 199.106 € |
Die als „Bedarf
Digitalisierung“ – wie vorstehend in Spalte 4 aufgeführt – ausgewiesenen
Positionen sind aufgrund der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur
Förderung der Digitalisierung der Schulen in Nordrhein-Westfalen (RL
DigitalPakt NRW) für Maßnahmen an Schulen und in Regionen festgelegten
Zuwendungen – laut Schulträgerbudget für den Kreis Coesfeld in Höhe von
2.731.728 € - in die Aufwands- bzw. Ausgabepositionen für die Haushalte 2020
bis 2023 eingeplant worden. Zusätzlich wurde der vom Kreis zu leistende
Eigenanteil von 10 %, entspricht einer Summe von 303.525 € somit insgesamt
3.035.253 € eingeplant.
Ihnen stehen die
entsprechenden Ertrags- bzw. Einnahmepositionen aus der Zuwendung gegenüber.
Produktgruppe
40.02 Schülerbezogene Leistungen
Bei den Aufwendungen
für Sach- und Dienstleistungen entsteht für 2021 ein Minderaufwand in Höhe von
38.500 €.
Bei Ansatzermittlung
der Schülerbeförderungskosten für die Berufskollegs wurden die tatsächlichen
Kosten des FlashTicketPlus und die erwartete Schülerzahl im Schuljahr 2020/21
gemäß Berechnungsschlüssel des Vertrages mit der Tarifgemeinschaft
berücksichtigt. Daraus errechnet sich eine Einsparung in Höhe von 4.000 €.
Eine weitere
Einsparung ergibt sich für das „Azubi-Start-Ticket“ in Höhe von 34.500 €, da
nur mit einer geringen Inanspruchnahme bzw. Antragstellung gerechnet wird.
Produktgruppe
40.03 Serviceleistungen
Als Kreisanteil zur Beauftragung eines Gutachtens
zur interkommunalen Zusammenarbeit (IKZ) "Digitalisierung an Schulen und
Sicherstellung des laufenden Betriebs/Supports“ wurde ein Ausgabeansatz von
5.000 € eingestellt. Die Umsetzung des Gutachtens läuft seit September 2020 und
endet voraussichtlich zum Jahresbeginn 2021.
Der Ansatz für Aufwendungen im Bereich „Zukunft
durch Innovation – zdi Netzwerk im Kreis Coesfeld“ wurde auf 80.000 € (Vorjahr
120.000 €) gesenkt. Grund ist der gesenkte Ertragsansatz mit zu erwartenden
BSO-MINT-Fördermitteln auf 60.000 €
(Vorjahr 100.000 €).
Ein EFRE-zdi Antrag für die Durchführung des
neuen Projekts „MINT-Lernorte im Kreis Coesfeld gemeinschaftlich entwickeln“
wurde für den Projektzeitraum vom 01.10.2020 bis 30.04.2022 bewilligt. Hier
wurden für 2021 11.400 € als
Sachausgaben eingestellt und Zuwendungen aus Mitteln des Europäischen Fonds für
regionale Entwicklung (EFRE) in Höhe von 25.800 € als zu erwartende Einnahme.
Da für den Bereich
„Sport“ kein gesondertes Produkt gebildet worden ist, werden diese Aufwendungen
im Haushalt 2021 noch in der Produktgruppe 40.3 „Serviceleistungen“
ausgewiesen. Darin enthalten ist weiterhin ein Zuschuss an den Kreissportbund
in Höhe von 35.000 € zur Aufrechterhaltung seines Angebotes zur Unterstützung
der gemeinwohlorientierten Sportvereine im Kreis Coesfeld.
Durch die
Umstrukturierung der Ausschüsse ist der Bereich „Sport“ ab dem Haushalt 2021 im
Ausschuss für Kultur, Sport und Ehrenamt zu beraten. Im kommenden Jahr 2021 ist
die Haushaltssystematik zu erweitern, so dass ab dem Jahr 2022 ein Ausweis der
Aufwendungen für Sport und Ehrenamt in der Produktgruppe 40.05 bei dem Produkt
40.05.03 „sonstige kulturelle Dienstleistungen“ vorgenommen wird.
Produktgruppe
40.04 Schulamt
In der Produktgruppe
40.04 Schulamt werden die Erträge und Aufwendungen für das staatliche Schulamt
für den Kreis Coesfeld dargestellt.
Im Weiteren wird auf
die detaillierten Erläuterungen zu den Teilergebnisplänen und Teilfinanzplänen
der Produktgruppen 40.01, 40.02, 40.03 und 40.04 des Haushaltsentwurfs 2020
verwiesen.
II. Entscheidungsalternativen
keine
III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal,
IT, Klima)
Für
die Erstellung des Kreishaushaltes entstehen Personal- und Sachausgaben sowie
Aufwand für die Sitzungen.
IV. Zuständigkeit für die Entscheidung
Der Ausschuss für Bildung, Schule und Integration ist für die Beratung der in dem Beschlussvorschlag aufgeführten Produktgruppen zuständig.