Beschlussvorschlag:
Die im Entwurf des Haushaltsplanes 2021 ausgewiesenen
Jahresergebnisse in den Teilergebnisplänen und Teilfinanzplänen mit den
jeweiligen Finanzmittelüberschüssen bzw. -fehlbeträgen der Produktgruppen
im Budget
02
Produktgruppen
40.03 Sport (Serviceleistungen), Ehrenamt
40.05 |
Kulturzentren, überörtliche
Arbeit |
|
|
einschließlich
der bei den zugehörigen Produkten dargestellten Ziele und Kennzahlen werden
unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen
anerkannt.
Folgende Änderungen werden in der Produktgruppe 40.05
Kulturzentren, überörtliche Arbeit beschlossen:
1.
Im Produkt
40.05.01 wird der Ansatz „sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte“ aufgrund
der zu erwartenden Mindereinnahmen um 15.000 € auf 310.000 € gekürzt
2.
Im Produkt
40.05.01 wird der Ansatz im Bereich der„Mieten und Pachten“ 17.000 € ersatzlos
gestrichen, da im Rahmen der Planungen des 750-jährigen Jubiläums der Burg
Vischering von der reinen Miete eines Festzeltes Abstand genommen wird. Stattdessen soll ein Festzelt gekauft werden.
Dafür wird im Finanzplan ein entsprechender Ansatz von 23.000 € veranschlagt.
Anmerkung:
Die sich in dieser Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Ehrenamt
ergebenden Änderungen werden in einer Änderungsliste zusammengestellt und dem
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Digitalisierung/ Kreisausschuss/
Kreistag zur weiteren Beratung vorgelegt.
I. Sachdarstellung
Aufgrund des § 53
Abs. 1 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) in
Verbindung mit den §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der jeweils gültigen Fassung, ist der Entwurf
der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen vom Kreistag in öffentlicher Sitzung zu
beraten und zu beschließen.
Der
Entwurf der Haushaltssatzung 2021 wurde vom Kämmerer am 11.12.2020 aufgestellt
und vom Landrat am gleichen Tag ohne Abweichungen bestätigt. Nach Einbringung
in den hierzu befugten Kreisausschuss am 16.12.2020 werden in der Zeit vom
21.01. – 03.02.2021 die weiteren Beratungen in den Fachausschüssen und im
Kreisausschuss stattfinden. In der Folge wird der Entwurf im Ausschuss für
Finanzen, Wirtschaftsförderung und Digitalisierung (Sitzung am 04.02.2021) und
im Kreisausschuss (Sitzung am 10.02.2021) beraten.
Es ist
vorgesehen, dass der Kreistag den Haushalt 2021 in einer Sitzung am 17.02.2021
beschließt.
Hinweis:
Die
sachkundigen Bürgerinnen und Bürger werden den Entwurf des Vorberichtes und des
Haushaltplans jeweils in Auszügen mit dieser Sitzungsvorlage erhalten.
Der
Haushalt 2021 ist auf Produktgruppenebene dargestellt und zu beraten. Für die
gebildeten Produktgruppen sind Teilergebnis- und Teilfinanzpläne nach der
haushaltsrechtlichen Ordnung im Haushaltsplan ausgewiesen.
Die nach
den Organisationsstrukturen des Kreises Coesfeld gebildeten Produktbereiche
weichen von den haushaltsrechtlich normierten Produktbereichen ab. Gem. § 4
Abs. 2 Nr. 2 KomHVO NRW ist eine Zusammenfassung der Teilergebnis- und
Teilfinanzpläne auf NKF-Produktbereichsebene jedoch zwingend vorgeschrieben. Um
den gesetzlichen Erfordernissen zu genügen, enthält der Haushaltsplanentwurf
eine Zusammenfassung der Teilergebnisse der Produktgruppen auf
NKF-Produktbereichsebene. Es ist möglich, dass die Ergebnisse der
Produktgruppen eines Produktbereiches (Abteilung) des Kreises Coesfeld in
unterschiedliche NKF-Produktbereiche einfließen.
In der
folgenden Übersicht ist das im Entwurf des Haushaltsplanes 2021 ausgewiesene
Jahresergebnis aus Zeile 26 des Teilergebnisplanes 40 dargestellt.
Zur näheren Erläuterung wird auf die im Haushaltsentwurf 2021 enthaltenen
Ausführungen verwiesen.
Produktgruppe
40.03 Serviceleistungen (Sport, Ehrenamt)
Für den
Bereich „Sport, Ehrenamt“ ist kein gesondertes Produkt gebildet worden, daher
werden auch diese Aufwendungen in der Produktgruppe „Serviceleistungen“
ausgewiesen.
Sachkonto
531810
Darin
enthalten ist weiterhin ein Kreiszuschuss für den Kreissportbund in Höhe von
35.000 € zur Aufrechthaltung des Angebotes zur Unterstützung der gemeinwohlorientierten
Sportvereine im Kreis Coesfeld.
Ebenfalls
enthalten ist nochmals ein Kreiszuschuss für den Kreissportbund in Höhe von
12.348 €
für Mietkosten, Porto- und Kopierkosten und Kosten für die Durchführung des
Sportabzeichenwettbewerbs.
Für den Ehrenamtstag
sind Aufwendungen in Höhe von 3.000 € enthalten.
Produktgruppe 40.05 Kulturzentren, überörtliche Arbeit
In der Produktgruppe 40.05 „Kulturzentren,
überörtliche Arbeit“ werden Erträge und Aufwendungen für die Durchführung von
kulturellen Veranstaltungen mit Beteiligung des Kreises Coesfeld sowie der
beiden Kulturzentren Kolvenburg und Burg Vischering nachgewiesen.
Es wird drei Jahre nach Eröffnung des neuen Museums
allgemein ein Besucherrückgang von 45.000 (2020) auf 42.500 Besuchern erwartet,
was einem Minderertrag von 15.000 € entspricht (Sachkonto 446100 sonstige
privatrechtliche Leistungsentgelte, Rückgang von 325.000 € auf 310.000 € bei
einem durchschnittlichen Eintritt von 6 € p.P.).
Es wird mit weiteren
Mindererträgen in Höhe von 15.000 € durch die Folgen der Corona Pandemie
gerechnet, die bisher nicht im Haushalt 2021 vorgesehen sind. Dies entspricht
einem zusätzlichen Besucherrückgang von minus 2500 Besuchern.
Beantragt wird deshalb die
Senkung der sonstigen privatrechtlichen Leistungsentgelte von 310.000 € auf
295.000 € über die Änderungsliste.
Um die denkmalgeschützten
Außenanlagen der Burg Vischering in Zukunft sachgerecht instand zu halten,
wurde 2020 ein Parkpflegewerk in Auftrag gegeben.
Ab 2021 führt die Pflege der
Außenanlagen zu einem erhöhten Kostenaufwand in Höhe von 41.000 € jährlich.
2021 findet das 750-jährige
Gründungsjubiläum der Burg Vischering statt. Um dieses historische Ereignis
öffentlichkeitswirksam zu würdigen, ist eine Erhöhung des Budgets in folgenden
Ansätzen vorgesehen:
-529100 Aufwendung für sonstige Dienstleistungen: Erhöhung
37.500 €
u.a. Mehraufwand Honorare für
Künstler (Jubiläumswoche, Musikreihen, Grafiker und andere Inszenierungen)
-542200 Mieten und Pachten:
Für die Feierlichkeiten zum
750-jährigen Jubiläum der Burg Vischering ist im Ansatz eine Erhöhung um 17.000
€ vorgesehen mit der die dreiwöchige Miete eines Festzeltes realisiert werden
soll.
Da damit zu rechnen ist, dass
die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie auch im Sommer so weit gehen,
dass nur ein eingeschränkter Betrieb in Innenräumen möglich ist, möchte der FD
Kultur mit dem Kauf eines entsprechenden Zeltes über einen festlichen Ort
verfügen, an dem Veranstaltungen auch über den zunächst eingeplanten Zeitraum
von drei Wochen hinaus abgehalten werden. Der Kauf eines entsprechenden Zeltes
über 19.000 Euro zzgl. Mwst. (Angebot liegt vor) ist günstiger als verlängerte
Miete und kann auch für weitere Open-Air-Veranstaltungen der Folgejahre
verwendet werden.
Daher wird beantragt, den
Ansatz im Produkt auf 0 € zurückzusetzen und stattdessen eine entsprechende
Investition über 23.000 € (inkl. Mwst.) zu tätigen.
- 542900 Sonstige Aufwendungen (Inanspruchnahme von
Rechten): Erhöhung um 1500 €
Höhere GEMA Aufwendungen
-543107 Bekanntmachungen, Nachrufe, Ehrungen: Erhöhung um 5000 €
Vermehrte Anzeigenschaltungen
um Bekanntheit des Jubiläums und des Festprogramms zu fördern
-54312 Öffentlichkeitsarbeit, Bewirtung,
Repräsentation: Erhöhung um 13.000 €
Mehraufwendungen für die
Öffentlichkeitsarbeit und die Bewirtung im Jubiläumsjahr
-543122 (bisher: 543114) Plakate, Flyer, sonstiges
Info-
und Werbematerial: Erhöhung um 5.000 €
Im Weiteren wird auf die Erläuterungen zum Teilergebnisplan und
Teilfinanzplan der Produktgruppe 40.05 des Haushaltsentwurfs 2021 verwiesen.
II. Entscheidungsalternativen
Keine
III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal,
IT, Klima)
Für
die Erstellung des Kreishaushaltes entstehen Personal- und Sachausgaben sowie
Aufwand für die Sitzungen.
IV. Zuständigkeit für die Entscheidung
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Ehrenamt ist für die Beratung der in dem Beschlussvorschlag aufgeführten Produktgruppen zuständig.