Betreff
Entwurf Haushalt 2021; hier: Produktgruppe 40.03 teilweise und 40.05
Vorlage
SV-10-0094
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die im Entwurf des Haushaltsplanes 2021 ausgewiesenen Jahresergebnisse in den Teilergebnisplänen und Teilfinanzplänen mit den jeweiligen Finanzmittelüberschüssen bzw. -fehlbeträgen der Produktgruppen

 

im Budget 02 

 

Produktgruppen                                                                                          

   40.03    Sport (Serviceleistungen), Ehrenamt                

40.05

Kulturzentren, überörtliche Arbeit

 

 

 

einschließlich der bei den zugehörigen Produkten dargestellten Ziele und Kennzahlen werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.

 

Folgende Änderungen werden in der Produktgruppe 40.05 Kulturzentren, überörtliche Arbeit beschlossen:

 

1.      Im Produkt 40.05.01 wird der Ansatz „sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte“ aufgrund der zu erwartenden Mindereinnahmen um 15.000 € auf 310.000 € gekürzt

2.      Im Produkt 40.05.01 wird der Ansatz im Bereich der„Mieten und Pachten“ 17.000 € ersatzlos gestrichen, da im Rahmen der Planungen des 750-jährigen Jubiläums der Burg Vischering von der reinen Miete eines Festzeltes Abstand genommen wird.  Stattdessen soll ein Festzelt gekauft werden. Dafür wird im Finanzplan ein entsprechender Ansatz von 23.000 € veranschlagt.

 

 

Anmerkung: Die sich in dieser Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Ehrenamt ergebenden Änderungen werden in einer Änderungsliste zusammengestellt und dem Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Digitalisierung/ Kreisausschuss/ Kreistag zur weiteren Beratung vorgelegt.

 

I. Sachdarstellung

 

Aufgrund des § 53 Abs. 1 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) in Verbindung mit den §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der jeweils gültigen Fassung, ist der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen vom Kreistag in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen.

 

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2021 wurde vom Kämmerer am 11.12.2020 aufgestellt und vom Landrat am gleichen Tag ohne Abweichungen bestätigt. Nach Einbringung in den hierzu befugten Kreisausschuss am 16.12.2020 werden in der Zeit vom 21.01. – 03.02.2021 die weiteren Beratungen in den Fachausschüssen und im Kreisausschuss stattfinden. In der Folge wird der Entwurf im Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Digitalisierung (Sitzung am 04.02.2021) und im Kreisausschuss (Sitzung am 10.02.2021) beraten.

 

Es ist vorgesehen, dass der Kreistag den Haushalt 2021 in einer Sitzung am 17.02.2021 beschließt.

 

Hinweis:

Die sachkundigen Bürgerinnen und Bürger werden den Entwurf des Vorberichtes und des Haushaltplans jeweils in Auszügen mit dieser Sitzungsvorlage erhalten.

 

Der Haushalt 2021 ist auf Produktgruppenebene dargestellt und zu beraten. Für die gebildeten Produktgruppen sind Teilergebnis- und Teilfinanzpläne nach der haushaltsrechtlichen Ordnung im Haushaltsplan ausgewiesen.

 

Die nach den Organisationsstrukturen des Kreises Coesfeld gebildeten Produktbereiche weichen von den haushaltsrechtlich normierten Produktbereichen ab. Gem. § 4 Abs. 2 Nr. 2 KomHVO NRW ist eine Zusammenfassung der Teilergebnis- und Teilfinanzpläne auf NKF-Produktbereichsebene jedoch zwingend vorgeschrieben. Um den gesetzlichen Erfordernissen zu genügen, enthält der Haushaltsplanentwurf eine Zusammenfassung der Teilergebnisse der Produktgruppen auf NKF-Produktbereichsebene. Es ist möglich, dass die Ergebnisse der Produktgruppen eines Produktbereiches (Abteilung) des Kreises Coesfeld in unterschiedliche NKF-Produktbereiche einfließen.

 

In der folgenden Übersicht ist das im Entwurf des Haushaltsplanes 2021 ausgewiesene Jahresergebnis aus Zeile 26 des Teilergebnisplanes 40 dargestellt. Zur näheren Erläuterung wird auf die im Haushaltsentwurf 2021 enthaltenen Ausführungen verwiesen.

 

 

Produktgruppe 40.03 Serviceleistungen (Sport, Ehrenamt)

Für den Bereich „Sport, Ehrenamt“ ist kein gesondertes Produkt gebildet worden, daher werden auch diese Aufwendungen in der Produktgruppe „Serviceleistungen“ ausgewiesen. 

Sachkonto 531810

 

Darin enthalten ist weiterhin ein Kreiszuschuss für den Kreissportbund in Höhe von 35.000 € zur Aufrechthaltung des Angebotes zur Unterstützung der gemeinwohlorientierten Sportvereine im Kreis Coesfeld.

Ebenfalls enthalten ist nochmals ein Kreiszuschuss für den Kreissportbund in Höhe von

12.348 € für Mietkosten, Porto- und Kopierkosten und Kosten für die Durchführung des Sportabzeichenwettbewerbs.

Für den Ehrenamtstag sind Aufwendungen in Höhe von 3.000 € enthalten.

 

Produktgruppe 40.05 Kulturzentren, überörtliche Arbeit

In der Produktgruppe 40.05 „Kulturzentren, überörtliche Arbeit“ werden Erträge und Aufwendungen für die Durchführung von kulturellen Veranstaltungen mit Beteiligung des Kreises Coesfeld sowie der beiden Kulturzentren Kolvenburg und Burg Vischering nachgewiesen.

 

Es wird drei Jahre nach Eröffnung des neuen Museums allgemein ein Besucherrückgang von 45.000 (2020) auf 42.500 Besuchern erwartet, was einem Minderertrag von 15.000 € entspricht (Sachkonto 446100 sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte, Rückgang von 325.000 € auf 310.000 € bei einem durchschnittlichen Eintritt von 6 € p.P.).

Es wird mit weiteren Mindererträgen in Höhe von 15.000 € durch die Folgen der Corona Pandemie gerechnet, die bisher nicht im Haushalt 2021 vorgesehen sind. Dies entspricht einem zusätzlichen Besucherrückgang von minus 2500 Besuchern.

Beantragt wird deshalb die Senkung der sonstigen privatrechtlichen Leistungsentgelte von 310.000 € auf 295.000 € über die Änderungsliste.

 

Um die denkmalgeschützten Außenanlagen der Burg Vischering in Zukunft sachgerecht instand zu halten, wurde 2020 ein Parkpflegewerk in Auftrag gegeben.

Ab 2021 führt die Pflege der Außenanlagen zu einem erhöhten Kostenaufwand in Höhe von 41.000 € jährlich.

 

2021 findet das 750-jährige Gründungsjubiläum der Burg Vischering statt. Um dieses historische Ereignis öffentlichkeitswirksam zu würdigen, ist eine Erhöhung des Budgets in folgenden Ansätzen vorgesehen:

 

-529100 Aufwendung für sonstige Dienstleistungen:  Erhöhung 37.500 €

u.a. Mehraufwand Honorare für Künstler (Jubiläumswoche, Musikreihen, Grafiker und andere Inszenierungen)

 

-542200 Mieten und Pachten:

Für die Feierlichkeiten zum 750-jährigen Jubiläum der Burg Vischering ist im Ansatz eine Erhöhung um 17.000 € vorgesehen mit der die dreiwöchige Miete eines Festzeltes realisiert werden soll.

Da damit zu rechnen ist, dass die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie auch im Sommer so weit gehen, dass nur ein eingeschränkter Betrieb in Innenräumen möglich ist, möchte der FD Kultur mit dem Kauf eines entsprechenden Zeltes über einen festlichen Ort verfügen, an dem Veranstaltungen auch über den zunächst eingeplanten Zeitraum von drei Wochen hinaus abgehalten werden. Der Kauf eines entsprechenden Zeltes über 19.000 Euro zzgl. Mwst. (Angebot liegt vor) ist günstiger als verlängerte Miete und kann auch für weitere Open-Air-Veranstaltungen der Folgejahre verwendet werden.

Daher wird beantragt, den Ansatz im Produkt auf 0 € zurückzusetzen und stattdessen eine entsprechende Investition über 23.000 € (inkl. Mwst.) zu tätigen.

 

- 542900 Sonstige Aufwendungen (Inanspruchnahme von Rechten): Erhöhung um 1500 €

Höhere GEMA Aufwendungen

 

-543107 Bekanntmachungen, Nachrufe, Ehrungen: Erhöhung um 5000 €

Vermehrte Anzeigenschaltungen um Bekanntheit des Jubiläums und des Festprogramms zu fördern

 

-54312 Öffentlichkeitsarbeit, Bewirtung, Repräsentation: Erhöhung um 13.000 €

Mehraufwendungen für die Öffentlichkeitsarbeit und die Bewirtung im Jubiläumsjahr

 

-543122 (bisher: 543114) Plakate, Flyer, sonstiges Info-

und Werbematerial: Erhöhung um 5.000 €

 

 

Im Weiteren wird auf die Erläuterungen zum Teilergebnisplan und Teilfinanzplan der Produktgruppe 40.05 des Haushaltsentwurfs 2021 verwiesen.

 

 

II. Entscheidungsalternativen

Keine

 

III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)

Für die Erstellung des Kreishaushaltes entstehen Personal- und Sachausgaben sowie Aufwand für die Sitzungen.

 

IV. Zuständigkeit für die Entscheidung

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Ehrenamt ist für die Beratung der in dem Beschlussvorschlag aufgeführten Produktgruppen zuständig.